Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.10 Todesmonat

Rz. 29 Ein für den Todesmonat laufend gezahltes Arbeitsentgelt ist regelmäßig voll anzurechnen und nicht tageweise aufzuteilen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.6). Das gilt allerdings nicht, wenn das Arbeitsentgelt die für diesen Kalendermonat geltende Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. In diesen Fällen ist für die Berechnung der Entgeltpunkte das –...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.18 Freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge

Rz. 36 Freiwillige Beiträge vor 1957 neben Pflichtbeiträgen oder weiteren freiwilligen Beiträgen erhalten den vollen Wert an Entgeltpunkten aus Anl. 3 zum SGB VI (Entgeltpunkte für Beiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen), unabhängig von einer möglichen Begrenzung der Pflichtbeiträge auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.5 Beamte und Bezieher von Arbeitslosengeld (Satz 5)

Rz. 20 Satz 5 regelt zunächst, dass bei den ermittelten beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter im Beitrittsgebiet je Arbeitnehmer nicht beitragspflichtige Arbeitsverdienste von Beamten unberücksichtigt bleiben. Dies entspricht der Regelung des § 68 Abs. 2 Satz 3. Daher fließen in die maßgebenden Bruttolöhne und -gehälter insgesamt nicht versicherungspflichtige und dam...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.1.3 Bezug von Arbeitslosengeld II (Satz 3)

Rz. 24 Abs. 1 Satz 3 nimmt Beitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II (vgl. §§ 19 ff. SGB II) ausdrücklich von der "Hochwertung" mit den Werten der Anl. 10 aus, weil insoweit keine Entgeltpunkte (Ost), sondern Entgeltpunkte im Rahmen von § 70 in Betracht kommen (vgl. § 254d Abs. 1 Nr. 2). Begründung: Die Beitragsbemessungsgrenze für das Arbeitslosengeld II b...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1)

Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. v. Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte i. S...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Guttenberger, Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 7.12.2017 – B 5 RS 1/16 R, NZS 2018, 705. Heine, Die Versorgungsüberleitung (Dissertation, Monographie, Erscheinungsjahr: 2003), Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Band 210. Heller, Entscheidungen des BVerfG zur Rentenüberleitung, DAngVers...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.1 Regelungsinhalte im Überblick

Rz. 2 § 256a regelt in seinem Abs. 1 im Übergangszeitraum bis 31.12.2024 ergänzend zu § 70, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 bis zum 31.12.2024 zu ermitteln sind. Rz. 3 Das geschieht ebenso wie dort, indem die – ggf. auf die Beitragsbemessungsgrenze/West begrenzte – Beitragsbemessungsgrundlage (individueller Arbeitsverdie...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Durchführung einer externen Teilung

Rz. 663 In bestimmten Ausnahmefällen ist auch eine sog. externe Teilung zulässig, d.h. die Begründung eines Anrechts des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu Lasten des Anrechts des ausgleichsverpflichteten Ehegatten bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten besteht (§ 14 Abs. 1 VersAusglG). Der Ausgleichsberec...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / I. Übersicht

Rz. 19 Erleidet der Arbeitnehmer infolge eines Verkehrsunfalls einen Personenschaden, aufgrund dessen er krankgeschrieben wird und seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, hat ihm sein Arbeitgeber gem. § 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für die Dauer von sechs Wochen den Lohn weiterzuzahlen. Auch diese Zahlungen des Arbeitgebers sollen dem Schädiger nicht zugutek...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

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A / 39 Aussagegenehmigung [Rdn 510]

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A / 4 Ablehnung eines Staatsanwalts [Rdn 43]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.5 Mitteilungspflicht der Krankenkasse (Sätze 5 und 6)

Rz. 12 Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle und dem Bezieher der Versorgungsbezüge unverzüglich die Beitragspflicht der Bezüge sowie deren Umfang mit. Rz. 13 Die Krankenkasse hat auch den Umfang der Beitragspflicht aus den Versorgungsbezügen mitzuteilen. Dies ist sinnvoll in den Fällen, in denen ein Versorgungsempfänger von mehreren Zahlstellen Versorgungsbezüge und/oder zwe...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.5 Beispiele für Bedarfsgemeinschaften

Rz. 307 Die nachfolgenden Beispiele sollen die verschiedenen Bedarfsgemeinschaften einerseits und die fehlende Identität der Bedarfsgemeinschaft mit der Haushaltsgemeinschaft veranschaulichen. Einer Haushaltsgemeinschaft können durchaus mehrere Bedarfsgemeinschaften zugeordnet werden. Durch die Rechtsprechung ist nicht entschieden, auf welche Bedarfsgemeinschaft insbesondere...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Die Norm sichert die rechtzeitige und vollständige Erfassung der Versorgungsbezüge, die als beitragspflichtige Einnahmen beachtet werden müssen. Rz. 1a Zum 1.7.1994 wurde durch das Gesetz zur Änderung von Vorsch...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.2 Ermittlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem auf 95 % bzw. 90 % gekürzten bisherigen durchschnittlichen Nettomonatsentgelt und der Summe aus dem für den jeweiligen Kalendermonat im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Kurzarbeitergeld und dem bei verbleibender Arbeitszeit im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Arbeitsentgelt. Ist die Kurzarbeit auf Null reduziert,...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 8 Finanzielle Förderung durch Gewährung eines Darlehens

Bis zum 31.12.2014 sah das Pflegezeitgesetz einen finanziellen Ausgleich für die Pflegezeit nicht vor. Bei Vereinbarung von Familienpflegezeit hat der Arbeitnehmer nach dem FPfZG i. d. F. vom 6.12.2011 gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Aufstockung des während der Familienpflegezeit erzielten Entgelts aus der Teilzeitbeschäftigung. Die Aufstockung erfolgt durch En...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.2 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Entgeltersatzleistung) durch die Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.2015 besteht nach § 2 Abs. 3 PflegeZG und § 44a Abs. 3 SGB XI während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf eine aus der Pflegeversicherung finanzierte Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), soweit ein Beschäftigter keinen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.7 Staatliche Förderung durch zinsloses Darlehen

Ab 1.1.2015 besteht nach § 3 FPfZG die Möglichkeit, aufgrund der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit zur Abfederung des Einkommensausfalls ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) zu beantragen. Die monatlichen Darlehensraten werden in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatlichen Nettoentg...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.4.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 wurde geregelt, dass für Personen, die ihre Beschäftigung für kurze Zeit unterbrechen, um die Pflege eines nahen Angehörigen in einer akut auftretenden Pflegesituation zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen, und für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Ab...mehr

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A / 61 Aussagegenehmigung [Rdn 812]

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Abkürzungsverzeichnis

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Private Krankenzusatzversic... / 1.1 Krankentagegeld

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige können ihr Krankentagegeld nur privat absichern. Versicherbar ist das volle Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Die Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Kassen hingegen ist für Pflicht- und freiwillig Versicherte doppelt beschränkt: Auf 70 % des Bruttogehalts und auf die Beitragsbemessungsgrenze. Die Differenz zu...mehr

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Versicherungsprämie

Begriff Mit "Versicherungsprämie" werden oft unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet. Es handelt sich um keinen feststehenden Begriff. Beispiele hierfür sind u. a. die Prämienrückvergütung bei geringer Unfallbelastung des Arbeitgebers, die dem Arbeitgeber z. B. durch Berufsgenossenschaften gezahlt werden, vom Arbeitgeber gezahlte Versicherungsbeiträge zur betrieblichen Alter...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.5 Ausschlusstatbestand Ehegatten-/Lebenspartnereinkommen (Abs. 3)

Rz. 73 Für Kinder gibt es, unabhängig von den Altersgrenzen, den zusätzlichen Ausschlusstatbestand des Ehegatten-/Lebenspartnereinkommens. Danach ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.3 Ausbildung: 25. Lebensjahr (Nr. 3)

Rz. 63 Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Kinder versichert sein, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Hier ist, jedenfalls vom Grundsatz her, die tatsächliche Ausbildung erforderlich, die die Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt. Eingeschlossen in die Ausbildung sind auch die Zeiten der Schul- oder Semesterferien. Die Ausbildu...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.1 Elektronische Kommunikation

Rz. 4 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung getragen, die außerhalb der Formen der Mündlich- oder Schriftlichkeit von Erklärungen auch die elektronische Form von Mitteilungen und Willenserklärungen durch elektronische Dokumente ermöglicht. Dieser technischen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.1 Überblick

Rz. 12a Der Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vollständig neu gefasst worden. In der Begründung (BT-Drs. 17/11473 S. 49) ist dazu ausgeführt, dass es sich bei der Neufassung des Abs. 2 um eine Parallelregelung zur Änderung des § 3a VwVfG handelt, sodass auf die entsprechende Begründung zu dessen Ä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Allgemeines

Rz. 62 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge (vgl. Rn. 31). Rz. 63 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt: 4 % d...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (1) Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als "beitragspflichtige Einnahmen" im Sinne des SGB VI ist nur der Teil des Arbeitsentgelts zu erfassen, der die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Insoweit ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die im Rahmen des sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet werden. Rz....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern

Rz. 84 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gehören beide Ehegatten/Lebenspartner zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner anhand seiner jeweiligen maßgebenden Einnahmen (Rn. 69 bis 83) ein eigener Mindesteigenbeitrag nach Maßgabe der Rn. 63 und 65 zu berechnen. Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Grundsätze zur Zuordnung der Kinderzulage (Rn....mehr

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zfs 09/2024, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Bekl. dem Kl. als Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Mutter auf von ihm per E-Mail und Telefax eingereichte Anträge Behandlungskosten zu erstatten hat. Die Bekl. ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aufgrund ihrer Satzung Fürsorgepflichten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und bei Maßnahmen zur Früherkennung von Kra...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 84 Wiederaufnahme, Begründetheitsprüfung (Probationsverfahren) [Rdn 1263]

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Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Abkürzungsverzeichnis

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.3 Ausgeschlossene Personen

Rz. 10 Ausdrücklich von der Versicherungsfreiheit ausgenommen sind die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Richter, § 4 Abs. 1 Nr. 1 HS 2; denn sie sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 oder nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 (kraft Satzung) versicherungspflichtig. Ehrenbeamtenverhältnisse werden (wie Beamtenverhältnisse) nur durch Ernennung und Aushändigung der Urkunde begründet, § 6 Abs. 2 BBG und §...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78 trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. Er wurde durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) novelliert; die äußerst rigide Zweckbindung wurde zugunsten der Strafverfolgung und ähnlicher öffentlicher Belange gelockert. Weitere Änderungen in dieser Richtung erfuhr § 78 durch das Jus...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.6 Ernennung von Bundesbeamten

Rz. 35 Abs. 7 greift den praktisch gewordenen Fall auf, dass ein Bundesbeamter Mitglied des Vorstands wird. Die Regelung ordnet für die Dauer des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses das Ruhen der Rechte und Pflichte aus dem Beamtenverhältnis an. Die Rechte und Pflichten leben wieder auf, wenn das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis beendet ist (vgl. aber Abs. 8) oder d...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass die Beamtinnen und Beamten der Arbeitsmarktinspektion der Bundesagentur für Arbeit – mit Ausnahmen – ab 1.1.2004 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte im Dienst der Zollverwaltung sind. Abs. 2 leitet die Angestellten der Bundesagentur in den Dienst der Zollverwaltung über. Die Bundesrepublik Deutschland tritt in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpun...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt abweichend vom Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Art. 33 Abs. 4 GG, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe zwar Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Beamten bei der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen ist, sondern das Personal vorrangig aus A...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Rechtsstellung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden anderen Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift ergänzt § 381. Dort sind die Organisation und Aufgaben des Vorstands bzw. seiner Mitglieder geregelt, ebenso die Rechte und Pflichten. Betroffen von § 382 sind das Verfahren zur Berufung der (mindestens) 3 ...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.2 Beamtinnen und Beamte

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 regelt den Übergang der Beamtinnen und Beamten. Er betrifft alle Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur, die vor dem 2.7.2003 die o. g. Aufgabe bei den Arbeitsämtern, den Landesarbeitsämtern und der Hauptstelle der Bundesanstalt (ab 2004: Agenturen für Arbeit, Regionaldirektionen, Zentrale der Bundesagentur für Arbeit) bereits tatsächlich ganz oder über...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2.1 Übertragung von Ämtern auf Zeit (Abs. 1)

Rz. 17 Die Neufassung der Vorschrift beruht auf der Rechtsprechung des BVerfG zur Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 25b LBG NRW. Danach wurden wie nach § 389 a. F. bestimmte Führungsämter zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit vergeben. Dabei wurde das fortbestehende, jedoch ruhende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch das z...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.2 Beginn und Ende des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses

Rz. 19 Die Amtszeit beginnt an dem Tag, der in der Ernennungsurkunde ausgewiesen ist. Das gilt auch, wenn der Bundespräsident eine andere Person beauftragt hat. Enthält die Ernennungsurkunde kein bestimmtes Datum, beginnt das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde. Ein ausgewiesenes späteres Datum hat Vorrang. Ein früherer Beginn des ...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über das Personal der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie werden das Instrument der sog. In-sich-Beurlaubung eingeführt und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmt, auch in Bezug auf einzelne Fallgestaltungen bei Übernahme von Aufgaben nach dem SGB II. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass das Personal der Bundesagent...mehr