Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

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Sauer, SGB IX § 156 Begriff... / 2.2 Arten der Beschäftigung

Rz. 7 Ein Arbeitsplatz i. S. d. § 156 liegt nur dann vor, wenn mit den damit verbundenen Aufgaben eine Person beschäftigt wird, die in einem echten Arbeitsverhältnis steht, mithin als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten bzw. nach Maßgabe des § 611a Abs. 1 BGB zu betrachten ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.2.1994, 5 C 44/92; Knittel/Schaumbu... mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Abs. 3 misst die Zumutbarkeit einer Beschäftigung an dem zu erzielenden Entgelt. Leitidee der Vorschrift sind Überlegungen zum Bestandsschutz. Den Maßstab bildet das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Alg zugrunde liegt. Dies spiegelt das im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielte Entgelt wider, das im Rahmen der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war; di... mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.5 Mehrfachversicherung

Rz. 148 Die Versicherungspflicht nach § 2 wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die zu beurteilende Tätigkeit neben anderen selbstständigen Tätigkeiten ausgeführt wird, die ihrerseits zu einer Versicherungspflicht nach § 2 führen; dies führt zu einer sog. Mehrfachversicherung (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Abschn. 15; hierauf hatte auch der Gesetzgeber ausdr... mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.4 Berechnung und Tragung der Nachversicherungsbeiträge

Rz. 49 Die zu zahlenden Nachversicherungsbeiträge ergeben sich aus § 181. Die Beiträge werden gemäß § 181 Abs. 5 allein vom Arbeitgeber getragen. Danach erfolgt die Berechnung der Beiträge nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge für versicherungspflichtige Beschäftigte gelten. Nach § 228a Abs. 1 Nr. 2 ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Beitrag... mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.3 Normzweck

Rz. 3 Neben der Pflichtversicherung (§§ 1 bis 3), der Versicherungspflicht auf Antrag (§ 4), der Nachversicherung und der Versicherung aufgrund Versorgungsausgleichs und/oder Rentensplittings (§ 8) besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Deren Zweck liegt darin begründet, jedem – unabhängig von einer sozialen Schutzbedürf... mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.5 Verkürzte Anwartschaftszeit nach Abs. 2

Rz. 14 Abs. 2 halbiert die Anwartschaftszeit für einen besonderen Personenkreis. Seit dem 1.8.2009 kann damit aufgrund wiederholt befristeter Regelung, zuletzt bis zum 31.12.2022, seit dem 1.12023 aufgrund unbefristeter Regelung, wiederum ein Anspruch auf Alg erworben werden, wenn keine 12 Monate versicherungspflichtige Zeiten innerhalb der Rahmenfrist zurückgelegt worden si... mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 2 Ausgeschiedene Mitarbeiter

Sachverhalt Über ein Unternehmen wird am 3.11. eines Jahres die Insolvenz eröffnet. Der Arbeitgeber hat seit April die monatliche Arbeitsvergütung an die Arbeitnehmer nur zu 30 % auszahlen können, das im Juni fällige zusätzliche Urlaubsgeld hat er auch nicht gezahlt. Einer der Mitarbeiter ist aufgrund Eigenkündigung zuvor schon zum 31.8. des Jahres aus dem Unternehmen ausgesc... mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 1 Dauer des Anspruchs bei Unkenntnis des Insolvenzereignisses

Sachverhalt Über ein Unternehmen ist zum 5.10. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort. Im August des Jahres zahlt der Arbeitgeber nur noch 50 % des Monatsentgelts aus. Auch die Oktober- und die Novembervergütung sind jeweils nur zur Hälfte bezahlt worden. Nur für September zahlt der Arbeitgeber das volle Entgelt.... mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 5 Dauer des Anspruchs

Sachverhalt Über ein Unternehmen ist zum 5.10. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort. Für die Zeit vom 1.9. bis zur Insolvenzeröffnung haben die Mitarbeiter kein Entgelt bekommen, das mit der Abrechnung Juni zu bezahlende zusätzliche Urlaubsgeld steht auch noch offen. Die Mitarbeiter verlangen nun das Septemberen... mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Berücksichtigung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst. Die Neuerungen gelten ab 2026. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug Die Aufwendungen für die Alters- und Krankheitsvorsorge werden beim Lohnsteuerabzug pauschal berücksichtigt. Die beim Lohnsteue... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kammerbeiträge / 5 Sonderfälle: Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammer in Bremen und im Saarland

Zur Arbeitnehmerkammer in Bremen sind alle in Bremen beschäftigten Arbeitnehmer beitragspflichtig. Voraussetzung ist nur, dass sie einen Monatslohn von mindestens 450 EUR beziehen. Das Gleiche gilt für Auszubildende, die einen Monatslohn von ebenfalls 450 EUR beziehen. Nicht der Beitragspflicht unterliegen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sowie Gesellschafter-Gesc... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.1 Im Fokus: Kosten und (materiellen) Nutzen optimieren

Unter dieser zentralen Perspektive wird der Mehrwert für die Mitarbeitenden sowie resultierende Effekte den Kosten auf Unternehmensseite gegenübergestellt. Besondere Aufmerksamkeit aus der monetären Perspektive gebührt steuerlich (und damit in aller Regel auch sozialversicherungsrechtlich) begünstigten Zusatzleistungen , wie unten auszugsweise aufgeführt. Nicht steuerbare Leis... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.11 Ablehnung eines Antrags nach §§ 91 bis 92b oder 95 BBG auf Teilzeit, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub (Abs. 1 Nr. 11)

Die Vorschrift nimmt Bezug auf das BBG und gilt daher nur, wenn Beamte betroffen sind. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG hat 2 Schutzrichtungen: Die Norm will einerseits die individuellen Interessen des betroffenen Beamten schützen, der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung oder Urlaub begehrt. Andererseits sollen durch die Mitbestimmung die gesellschaftspolitischen Ziele gef... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2 Beförderung / Aufstieg / Laufbahnwechsel (Abs. 1 Nr. 2)

Abs. 1 Nr. 2 gilt nur für Beamte, wie sich aus der Terminologie der Norm ergibt. Beförderung des Beamten Jede Beförderung eines Beamten bedarf der Zustimmung des Personalrats (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BPersVG). Auch hier richtet sich die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen nach der Ernennungszuständigkeit[1], d. h. mitbestimmungszuständig ist der bei de... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.9 Anordnungen zur Wohnungswahl (Abs. 1 Nr. 9)

Beamte Anordnungen, die die sog. Residenzpflicht des Beamten betreffen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 9 BPersVG. Residenzpflicht bedeutet nicht, dass der Beamte verpflichtet ist, seine Wohnung direkt am Dienstort zu nehmen (das wird immer wieder missverstanden). Den Beamten trifft aber aufgrund seiner Residenzpflicht die Pflicht, von seinem Recht auf frei... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen: mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.12 Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten (Abs. 1 Nr. 12)

Anwendungsbereich: Unterlassen einer internen Ausschreibung Nur wenn die Dienstelle eine Dienstposten-Ausschreibung unterlassen will, bedarf sie nach Abs. 1 Nr. 12 BPersVG der Zustimmung des Personalrats. Die Norm erfasst nur interne Stellenausschreibungen, so das BVerwG[1]. Externe Stellenausschreibungen sind demnach nicht erfasst.[2] Erfasst sind grundsätzlich alle zu besetze... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.8 § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW: Übertragung von Dienstaufgaben eines Amtes mit höherem / niedrigerem Grundgehalt (Beamte)

Vgl. zunächst die Kommentierung zu § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG. In Baden-Württemberg ist § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (Übertragung von "Dienstaufgaben" eines "Amtes" mit höherem / niedrigerem Grundgehalt = betrifft nur Beamte) zunächst abzugrenzen von § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW (Übertragung einer Tätigkeit die den "Tätigkeitsmerkmalen" einer höheren / niedrigeren "Entgeltgruppe" e... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausgenommener Personenkreis (Abs. 4)

Falls eine Personalmaßnahme aus Abs. 1 eine in Abs. 4 genannte Person betrifft, ist die Mitbestimmung komplett ausgeschlossen. § 54 Abs. 1 BBG-Beamte und entsprechende Arbeitnehmer Mit dieser Verweisung sind die politischen Beamten gemeint, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind – und die Arbeitnehmer mit ents... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Streitigkeiten

Streitigkeiten über die Frage, ob eine bestimmte Maßnahme der Zustimmung des Personalrats nach § 78 BPersVG bedarf oder nicht, entscheiden die Verwaltungsgerichte, vgl. § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG ("Zuständigkeit der Personalvertretungen") im sog. Beschlussverfahren. Dabei gilt[1]: Wurde eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ohne die notwendige Beteiligung des Personalrats d... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG gegen... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Handwerkerversicherung / 2 Rechtslage vom 1.1.1961 bis 31.12.1991

Das HwVG ordnete die Handwerkerversicherung neu. Diese wurde von der Angestellten- zur Arbeiterrentenversicherung überführt, nicht nur hinsichtlich der zukünftigen Beiträge, sondern auch in Bezug auf die bisher nach dem HVG gezahlten Beiträge. Die Leistungsgewährung erfolgte durch den zuständigen Träger der Arbeiterrentenversicherung, d. h. durch die Landesversicherungsansta... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abs 2.

Rn 4 Betroffen sind zum einen die Amtsverschwiegenheit und das Beratungsgeheimnis (vgl § 67 BBG, § 37 BeamtStG), insoweit hat das Prozessgericht die Genehmigung einzuholen (§ 376 III). Zum anderen sind die Vorschriften über Nebentätigkeiten zu beachten (§§ 64 ff, 97 ff BBG, § 46 DRiG und die entspr Vorschriften der Länder), die Nebentätigkeitsgenehmigung hat der Bedienstete ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich und Regelungszweck

Rn. 470 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Für die unentgeltliche oder verbilligte Gewährung von Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung setzt die Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV – pauschale Werte fest, soweit nicht zulässigerweise § 8 Abs 3 EStG angewandt wird, R 8.1 Abs 4 S 2 LStR 2023. Die auf der Grundlage des § 17 Abs 3 SGB IV für die Sozialversicherung erlassene SvEV ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verhinderung.

Rn 47 Die dauernde Verhinderung meint den Fall, dass ohne Richterwechsel ein Richter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für immer oder auf unabsehbare Zeit ganz oder tw nicht in der Lage ist, die ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan obliegenden Aufgaben der Rspr wahrzunehmen (BGHZ 164, 87, 90; weniger streng: Kissel/Mayer § 21e Rz 114; MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 50)... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiserhebung durch den Konsul.

Rn 10 Soweit die Beweisaufnahme im In- oder Ausland nicht durch das Gericht oder die ersuchten Stellen erfolgen kann oder soll, weil dies nicht in angemessener Zeit möglich erscheint, kann das Gericht die im Fremdstaat tätigen Konsularbeamten beauftragen. Diese sind verpflichtet, dem Ersuchen Folge zu leisten, § 15 I KonsG. Dabei muss der vernehmende Beamte entweder die Befä... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 12 Erste Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft ist – ausweislich der Regelung des § 611a BGB – nach wie vor, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet wird. Es ist für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft jedoch nicht entscheidend, ob der Arbeitsvertrag fehlerhaft zustande gekommen ist und daher nichtig ist oder ang... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.2 Nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Beschäftigte

Auch Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beschäftigten ist bei der Ermittlung des Nettoentgelts neben den gesetzlichen Abzügen deren Gesamtkran... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.3 Steuer-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht des Krankengeldzuschusses

Der Krankengeldzuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. In der Zusatzversorgung gehört der Krankengeldzuschuss nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (§ 15 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 ATV / ATV-K). Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben – auch wenn dieser w... mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück 20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ... mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.2 Mindesthöhe von Renten und Versorgungsbezügen und Freibetrag (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 sind Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur beitragspflichtig, wenn sie monatlich einen Betrag von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen. Rz. 17a Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird. Denn die monatlichen Einnahmen aus Versor... mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitra... / 2.2 Weitere Regelungen (Abs. 2)

Rz. 4 Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 erhalten bleibt, wird geregelt, dass neben den Einnahmen nach Abs. 1 der Vorschrift weitere Einnahmen beitragspflichtig sind. Die Vorschriften des § 226 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und Abs. 2 sowie der §§ 228 bis 231 werden deshalb für entsprechend anwendbar erklärt. Die Einnah... mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 3 Rechtsprechung

Rz. 34 Wird die Beitragsuntergrenze lediglich durch eine Einmalzahlung überschritten, besteht aufgrund des Zuflussprinzips im Zahlungsmonat selbst dann Beitragspflicht, wenn die Beitragsuntergrenze bei einer Umrechnung der Einmalzahlung auf das Kalenderjahr nicht überschritten würde: BSG, Urteil v. 18.3.1993, 8 RKn 2/929. Die Freibetragsregelung ist nicht zusätzlich i. S. v. b... mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.2 Rentennachzahlungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Beitragspflicht unterliegen neben den laufenden Rentenzahlungen auch Nachzahlungen einer Rente i. S. d. Abs. 1. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachzahlungen für einen Zeitraum geleistet werden, in dem der Rentner Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V hat. Ob es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft i. S. d. § 5 oder ... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.5 Kapitalleistungen und -abfindungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Voraussetzung für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ist der Eintritt des Versicherungsfalls (Erwerbsminderung, Alters- oder Hinterbliebenenversorgung) sowie der Bezug zum früheren Erwerbsleben. Nach Abs. 1 Satz 3 unterliegen daher Kapitalabfindungen, die nach Eintritt des Versicherungsfalls an die Stelle eines laufend zu zahlenden Versorgungsbezuges treten, d... mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.1.1 Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Der Begriff des Arbeitsentgelts i. S. d. § 226 ist an die Legaldefinition des § 14 SGB IV geknüpft. Hiernach gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusam... mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen der Beitragsbemessung für Seeleute zugrunde zu legen sind. Die Legaldefinition für den Begriff Seeleute findet sich in § 13 SGB IV . Danach gehören Kapitäne (vgl. § 5 SeeArbG), Besatzungsmitglieder von Seeschiffen (vgl. § 3ff. SeeArbG) sowie sonstige Arbeitnehmer, die an Bord von Seeschiffen während der Reise im Rahmen des Schif... mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.5 Ausnahmen

Rz. 34 Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2018 der Halbsatz ergänzt worden "außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes". Mit dieser Änderung möchte der Gesetzgeber die mit der Beitragszahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung in der Auszahlungsphase verbundenen F... mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.1 Arbeitsrechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 3 Arbeitsverhältnis als Grundlage Das Arbeitsrecht – und hier besonders das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – bildet die Grundlage für betriebliche Pensionsverpflichtungen, die auch als Bestandteile der Vergütung verstanden werden können.[1] Das prägende Merkmal aller Formen der bAV ist die Veranlassung der Versorgungszusage durch die Tätigkeit für ein Unternehmen, sodass ... mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.2 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Das IDW RS HFA 30 konkretisiert die Anforderungen an die Bewertung zum Erfüllungsbetrag in seinen Rz. 51 ff. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen im Wesentlichen die Inhalte des RS ein. Die Parameter sind nicht notwendigerweise einheitlich für alle Unternehmen bzw. Bereiche eines Unternehmens zu wählen. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Bestimmung von Paramet... mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 5.3.2 Barwert der Leistungsverpflichtungen

Rz. 118 Im Gegensatz zur Beitragszusage geht der Arbeitgeber bei einer Leistungszusage über die Gewährung von Versorgungsbeiträgen hinaus weitere Haftungsrisiken ein, die die Erfüllung der Leistungen betreffen. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der Arbeitgeber künftige Versorgungszahlungen durch Beiträge an ein zweckgebundenes und externes Vermögen finanziert (Planv... mehr