Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitslosenversicherung: B... / Hintergrund

Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung beträgt aktuell 2,6 %. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben. Zum 1.1.2025 ändert sich jedoch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die schrittweise Angleichung der Rechengrößen innerhalb der letzten Jahre gibt es ab dem 1.1.2025 nur noch eine einheitliche BBG für die Recht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebliche Altersvorsorge... / Höhere Einkommensgrenzen

Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von bisher unter 2.575 EUR im Monat profitieren von einer zusätzlichen staatlichen Förderung, wenn ihnen ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagt. Diese Einkommensgrenze soll ab 2025 auf 2.718 EUR monatlich erhöht (unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und durch eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze dynamisiert werden, sodass Bes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sozialversicherungswerte: S... / Hintergrund

Mit der Verordnung werden die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen durch Verordnung festgelegt. Ab 1.1.2025 gelten die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße einheitlich in den neuen und alten Bundesländern.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.1.1 Voraussetzungen der Zuweisung gem. § 123a Abs. 2 BRRG

Nach der genannten Vorschrift kann dem Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgebildet wird, auch ohne seine Zustimmung eine seinem bisherigen Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn dringende öffentliche Interessen dies erfordern. Privatrechtlich organisie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet – Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 11 § 260 Satz 2 legt zunächst fest, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 (§ 256a) – ermittelt aus dem jeweiligen Arbeitseinkommen und dem Wert der Anl. 10 zum SGB VI für dasselbe Jahr – nicht höher ist als die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze für die "alten" Bundesländer (vgl. zu den Gesetzesmotiven BT-Drs. 12/405...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.8 Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 107 Die Tabellenwerte sind ggf. auf 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (vgl. Anl. 2 zum SGB VI) zu kürzen. Das kommt allerdings nur ausnahmsweise infrage, weil die Arbeitsverdienste regelmäßig nicht höher sind als diese Grenzbeträge.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitragsbemessungsgrenzen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist durch das Rentenreformgesetz (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (BT-Drs. 11/4124 S. 75, 201, ursprünglich noch geregelt in § 255). Durch Art. 1 Nr. 78 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden mit Wirkung zum 1.1.1992 in Satz 2 der Vorschrift die Worte "saarländis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4 Arbeitseinkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze vor Juli 1990 – sog. Überentgelte (Abs. 3)

2.4.1 Überblick (Satz 1) Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpfli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.2 Beitragszeiten im Saarland

Rz. 14 § 260 Satz 2 bezieht sich weiter auf sog. Saarbeiträge, für die in der Zeit vom 20.11.1947 bis zum 31.8.1957 eine geringere Beitragsbemessungsgrenze als im Bundesgebiet galt (vgl. § 248 Abs. 3, § 258). Die Beitragsentrichtung erfolgte bis zum 5.7.1959 noch in Franken. Die im Bundesgebiet maßgebende Beitragsbemessungsgrenze galt im Saarland erst vom 1.9.1957 an (vgl. i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2 Beitrittsgebiet und Saarland (Satz 2)

Rz. 10 Satz 2 regelt, dass für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland die allgemeinen Beitragsbemessungsgrenzen im Bundesgebiet gelten. 2.2.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet – Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze Rz. 11 § 260 Satz 2 legt zunächst fest, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 (§ 256a) – ermitte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 3 Rechtsprechung

Rz. 19 Zur Funktion und Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze: BSG, Urteil v. 17.12.2002, B 4 RA 46/01 R; BSG, Urteil v. 30.1.2003, B 4 RA 47/02 R; BSG, Urteil v. 10.4.2003, B 4 RA 41/02 R. Die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159, 260) ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 GG und Art. 14 GG: BSG, Urt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.1 Beitragszeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten (Satz 1)

Rz. 7 Zu den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten zählen die ehemaligen deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches, die am 31.12.1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. Rz. 8 In den dem Deutschen Reich vorübergehend eingegliederten Gebi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten sind, als Beitragszeiten bei der Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragszeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten (Satz 1) Rz. 7 Zu den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten zählen die ehemaligen deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches, die am 31.12.1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Rentenreformgesetz (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (BT-Drs. 11/4124 S. 75, 201, ursprünglich noch geregelt in § 255). Durch Art. 1 Nr. 78 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden mit Wirkung zum 1.1.1992 in Satz 2 der Vorschrift die Worte "saarländische Beitragszeiten"...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.3 Arbeitsausfalltage vor 1984 (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 252a Abs. 2 werden anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft Pauschalanrechnungszeiten für Ausfalltage ermittelt, wenn im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Arbeitsausfalltage als Summe eingetragen sind. Sie werden dem Ende der für das jeweilige Kalenderjahr bescheinigten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.4 Entgelte gemäß §§ 5 ff. AAÜG

Rz. 17 Über die vom Zusatzversorgungsträger oder einem Sonderversorgungsträger nach § 8 AAÜG gemeldeten Zeiten hat ausschließlich der Rentenversicherungsträger zu entscheiden, soweit es um die Begrenzung der tatsächlichen Arbeitsentgelte auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze/West (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 31.7.1997, 4 RA 35/97, und v. 9.11.1999, B 4 RA 2/99 R; mit Blic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 18 Die gemäß § 260 Satz 2 im Bundesgebiet (West) geltenden Bemessungsgrenzen sind bereits für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet anwendbar. Diese allgemeine Beitragsbemessungsgrenze ist mit dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum kann darin – wenn es überhaupt anwendbar ist – schon deshalb nicht liegen, weil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 4 Korrespondierende Regelung ist § 70, zu dem § 260 eine Sondervorschrift darstellt.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 260 erfassen. Die GRA der DRV zu § 260 hat den Stand 1.6.2015 (i. d. F. des Rü-ErgG v. 24.6.1993, in Kraft getreten am 1.1.1992) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicher...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Die Vorgängervorschrift für zurückgelegte Zeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten findet sich in Art. 2 § 11 Abs. 3 AnVNG (der Gesetzgeber hat mit der Schaffung von § 260 ausdrücklich das Ziel verfolgt, dass die neue Regelung der alten Rechtslage entspricht; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201 – hier noch geregelt in § 255). Für die saarländischen Beitragsze...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.3 Sozialversicherungsausweis der DDR (SVA)

Rz. 13 Besondere Bedeutung für einen etwaigen Nachweis diverser in § 256a angesprochener Tatsachen ist der Sozialversicherungsausweis der DDR (SVA). Einen solchen Ausweis erhielt jeder DDR-Bürger zu Beginn seines 1. Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Ausbildung oder des Studiums. Aussteller des SVA war i. d. R. die Institution, der der DDR-Bürger angehörte; also i. d. R. d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.3 Nur Glaubhaftmachung der Arbeitsverdienste und Einkünfte (Sätze 3 bis 5)

Rz. 70 Gelingt der Nachweis – die volle Beweisführung – über die Höhe des die Beitragsbemessungsgrenze überschreitenden Entgelts nicht, lässt Abs. 3 Satz 3 auch die Glaubhaftmachung zu (vgl. hierzu §§ 21, 23 Abs. 1 SGB X sowie § 4 FRG). Rz. 71 Wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 FRG und § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X ergibt, ist eine Tatsache glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.2 Nachweis der höheren Arbeitsverdienste und Einkünfte (Satz 2)

Rz. 62 In den Sozialversicherungsnachweisen sind regelmäßig nur die Arbeitsverdienste und Einkünfte bestätigt, für die auch Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und ab 1.3.1971 zur FZR gezahlt wurden. Rz. 63 Höhere Entgeltpunkte nach Abs. 3 können nur berücksichtigt werden, wenn das tatsächliche – über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegende – Arbeitseinkommen nach...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.1.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 17 Abs. 1 stellt die zentrale Ermittlungsregelung auf, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 und vor dem 1.1.2025 ermittelt werden. Rz. 18 Der Geltungszeitraum der in Abs. 1 Satz 1 angeordneten Hochwertung ist dabei begrenzt. Erfasst werden nur die Zeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945; es erfolgt eine zeitliche Begr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.4 Fünf-Sechstel-Regel – Berechnung der Entgeltpunkte (HS 2)

Rz. 89 Satz 1 HS 2 sieht die Begrenzung der Bewertung der ermittelten Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten durch die Fünf-Sechstel-Regel vor. Für lediglich glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten werden nur höchstens 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze bei der Bewertung berücksichtigt. Rz. 90 Die Bewertung nur glaubhaft gemachter Zeiten ist ein ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3 Höheres Arbeitsentgelt (Abs. 3 und 4)

Rz. 15 Die im Saarland geltende Beitragspflichtgrenze (Plafond) lag unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze des übrigen Bundesgebietes. Sinn der Regelungen der Abs. 3 und 4 liegt daher in ihrer Ausgleichsfunktion (vgl. zu der im Saarland geltenden Beitragspflichtgrenze die Tabelle in GRA der DRV zu § 258 SGB VI, Stand: 16.2.2016, Abschn. 4.1). Ab 1.9.1957 galt im Bundesgebiet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 2.1.2 Beitragsbemessungsgrundlage – Ermittlungsgrundsätze (Satz 2)

Rz. 8 Als Beitragsbemessungsgrundlage gilt das Fünffache der gezahlten Beiträge (20 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts). in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.3.1946 uneingeschränkt – Nr. 1, weil das Arbeitsentgelt unbegrenzt beitragspflichtig (vgl. auch GRA der DRV zu § 257 SGB VI, Stand: 9.10.2015, Abschn. 2.1) war, in der Zeit vom 1.4.1946 bis zum 31.12.1950 ggf. begre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.2 Freiwillige Zusatzrentenversicherung – FZR (Satz 1 und weitere Sätze)

Rz. 36 Als Verdienst, aus dem Entgeltpunkte zu ermitteln sind, zählen auch Einkünfte, für die tatsächlich Beiträge zur FZR gezahlt worden sind, und zwar bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR). Rz. 37 Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.6.1990...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.4 Anwendungsausschluss (Abs. 4)

Rz. 25 Die Abs. 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn für Zeiten vor dem 1.7.1990 im Beitrittsgebiet beitragspflichtige Arbeitsverdienste und Einkünfte glaubhaft gemacht werden, für die wegen der im Beitrittsgebiet jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen oder wegen in einem Sonderversorgungssystem erworbener Anwartschaften Pflichtbeiträge oder Beiträge zur Freiwilligen Zus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.3 Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn oder Post (Satz 2 und 3)

Rz. 43 Für Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und Deutschen Post kommen Entgeltpunkte auch für Arbeitsverdienste oberhalb der im Beitrittsgebiet geltenden Beitragsbemessungsgrenze (vgl. Rz. 15) – unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenzen aus § 260 – in Betracht, für die keine FZR-Beiträge gezahlt worden sind (Abs. 2 Satz 2 und 3, vgl. Rz. 1). Rz. 44 "Für de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2 Entgeltpunkte aus dem Verdienst nach dem AAÜG

Rz. 10 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG werden bei der Rente grundsätzlich die tatsächlich erzielten Arbeitseinkünfte bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) berücksichtigt. Das ergibt sich aus der Anwendung der Anl. 3 zum AAÜG. Die dort genannten Beträge entsprechen durch Umrechnung mit den Werten der Anl. 10 zum SGB VI der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der alte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.1 Überblick (Satz 1)

Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und FZR ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.5 Beamte und Bezieher von Arbeitslosengeld (Satz 5)

Rz. 20 Satz 5 regelt zunächst, dass bei den ermittelten beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter im Beitrittsgebiet je Arbeitnehmer nicht beitragspflichtige Arbeitsverdienste von Beamten unberücksichtigt bleiben. Dies entspricht der Regelung des § 68 Abs. 2 Satz 3. Daher fließen in die maßgebenden Bruttolöhne und -gehälter insgesamt nicht versicherungspflichtige und dam...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.1.3 Bezug von Arbeitslosengeld II (Satz 3)

Rz. 24 Abs. 1 Satz 3 nimmt Beitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II (vgl. §§ 19 ff. SGB II) ausdrücklich von der "Hochwertung" mit den Werten der Anl. 10 aus, weil insoweit keine Entgeltpunkte (Ost), sondern Entgeltpunkte im Rahmen von § 70 in Betracht kommen (vgl. § 254d Abs. 1 Nr. 2). Begründung: Die Beitragsbemessungsgrenze für das Arbeitslosengeld II b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Guttenberger, Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 7.12.2017 – B 5 RS 1/16 R, NZS 2018, 705. Heine, Die Versorgungsüberleitung (Dissertation, Monographie, Erscheinungsjahr: 2003), Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Band 210. Heller, Entscheidungen des BVerfG zur Rentenüberleitung, DAngVers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1)

Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. v. Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte i. S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.1 Regelungsinhalte im Überblick

Rz. 2 § 256a regelt in seinem Abs. 1 im Übergangszeitraum bis 31.12.2024 ergänzend zu § 70, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 bis zum 31.12.2024 zu ermitteln sind. Rz. 3 Das geschieht ebenso wie dort, indem die – ggf. auf die Beitragsbemessungsgrenze/West begrenzte – Beitragsbemessungsgrundlage (individueller Arbeitsverdie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / cc) Durchführung einer externen Teilung

Rz. 663 In bestimmten Ausnahmefällen ist auch eine sog. externe Teilung zulässig, d.h. die Begründung eines Anrechts des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu Lasten des Anrechts des ausgleichsverpflichteten Ehegatten bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten besteht (§ 14 Abs. 1 VersAusglG). Der Ausgleichsberec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anspruchsübergang / I. Übersicht

Rz. 19 Erleidet der Arbeitnehmer infolge eines Verkehrsunfalls einen Personenschaden, aufgrund dessen er krankgeschrieben wird und seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, hat ihm sein Arbeitgeber gem. § 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für die Dauer von sechs Wochen den Lohn weiterzuzahlen. Auch diese Zahlungen des Arbeitgebers sollen dem Schädiger nicht zugutek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 39 Aussagegenehmigung [Rdn 510]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ff) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude, § 1 Nr. 2 f AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 f AERB 2008, 2010

Rz. 52 Auch hier bedarf es eines Einbruchdiebstahls unter Verwendung eines "richtigen" Schlüssels, der allerdings "nur" zu einem Eindringen in einen Raum eines versicherten Gebäudes führt. Anders als in § 1 Nr. 2 e AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010) bedarf es als "Schlüsselvortat" jedoch keines qualifizierten Diebstahls. Ein einfacher Diebstahl des Schlüssels reicht be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 4 Ablehnung eines Staatsanwalts [Rdn 43]

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.5 Beispiele für Bedarfsgemeinschaften

Rz. 307 Die nachfolgenden Beispiele sollen die verschiedenen Bedarfsgemeinschaften einerseits und die fehlende Identität der Bedarfsgemeinschaft mit der Haushaltsgemeinschaft veranschaulichen. Einer Haushaltsgemeinschaft können durchaus mehrere Bedarfsgemeinschaften zugeordnet werden. Durch die Rechtsprechung ist nicht entschieden, auf welche Bedarfsgemeinschaft insbesondere...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8.2 Ermittlung des Aufstockungsbetrags

Der Aufstockungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem auf 95 % bzw. 90 % gekürzten bisherigen durchschnittlichen Nettomonatsentgelt und der Summe aus dem für den jeweiligen Kalendermonat im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Kurzarbeitergeld und dem bei verbleibender Arbeitszeit im Kurzarbeitszeitraum zu zahlenden Arbeitsentgelt. Ist die Kurzarbeit auf Null reduziert,...mehr