Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsbemessungsgrenze

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.2 Entgeltumwandlung

Rz. 10a Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 A...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.5 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch geringfügige Beschäftigung

Rz. 18 Wie zuvor bereits dargestellt wurde, sind nur mehr als eine Nebenbeschäftigung mit einer Hauptbeschäftigung für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht zusammenzurechnen. Wenn daher neben einer Hauptbeschäftigung mehr als eine Nebenbeschäftigung ausgeübt wird, ist das Arbeitsentgelt aus der/den weiteren Nebenbeschäftigung(en) bei der Prüfung der Krankenversich...mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 408 bildet die gesetzliche Grundlage für unterschiedliche Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet und im übrigen Bundesgebiet.mehr

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Sauer, SGB III § 408 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird der Erste Abschnitt des 13. Kapitels mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Damit entfällt auch § 408 (Wegfall unterschiedlicher Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen).mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Ein Beschäftigter kann aufgrund einer Vereinbarung vor der Zeit der Freistellung ein Wertgutarbeiten erarbeiten, welches dann während der Freistellungsphase als Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, wobei in der Anarbeitungsphase die Arbeitsleistung die arbeitsvertraglich vereinbarte übersteigen muss. Das Wertguthaben kann sowohl aus einem Zeitkonto als auch angespartem Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Birk, Zeit hat Wert, AiB 2014, Nr. 12 S. 43. Deinert, Zur Haftung organschaftlicher Vertreter für unzureichende Insolvenzsicherung von Altersteilzeitkonten, RdA 2014 S. 327. Erman, Kommentar zum BGB, 14. Aufl. 2014. Jaeger, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1. Aufl. 2014. Klemm, Lebensarbeitszeitkonten – ein Modell für die Zukunft, NZA 2006 S. 946. Kasseler Kommentar, Sozial...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 3 Literatur

Rz. 25 Dahm, Das Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts, Kompass/BBG 2005, Nr. 12 S. 32.mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.7 Getrennte Erfassung/Bewertung von Wertguthaben (Abs. 1a Satz 7)

Rz. 165 Abs. 1a Satz 6 bestimmt, dass in den alten Bundesländern erzielte Wertguthaben getrennt von den Wertguthaben zu erfassen sind, die in den neuen Bundesländern angespart werden. Dem liegt zugrunde, dass die namentlich in der Rentenversicherung geltenden unterschiedlichen Rechengrößen es erforderlich machen, die Wertguthaben zu lokalisieren und dem Rechtskreis Ost oder ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 500 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 234 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.2 Beitragsbemessungsgrenze (Ost)

Rz. 8 Die Beitragsbemessungsgrenze gilt als Obergrenze für das zu versichernde Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen. Die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) wird in § 275a geregelt. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) ist nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 maßgebend, wenn die Einnahmen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit im Beitrittsgebiet erzielt werden. Sie ist auch heran...mehr

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Jansen, SGB VI § 275a Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist in der ursprünglichen Fassung nach Art. 42 Abs. 1 RÜG am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist durch Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen v. 18.12.1992 (BGBl. I S. 2044) neugefasst worden. Die dabei vergessene Überschrift ist durch das Rü-ErgG v. 24.6.1993...mehr

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Jansen, SGB VI § 275c Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2003 (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde durch das Beitragssatzsicherungsgesetz v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) mit Wirkung zum 1.1.2003 eingefügt. Sie wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben. Die bisherige Regelung (Beitragsbemessungsgrenzen für 2003/Ausgangswert für 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 275a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung zu § 159 (sog. Beitragsbemessungsgrenze-West) und ermöglicht eine Fortschreibung der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) entsprechend den Veränderungen der Einkommen eines vergangenen Jahres im Beitrittsgebiet. Übergangsrechtlich soll die Beitragsbemessungsgrenze für die neuen Bundesländer solange geringer sein, wie das Lohn- und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 275a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) verändern sich jeweils zum 1.1. der folgenden Kalenderjahre wie folgt: Die ungerundete Beitragsbemessungsgrenze (West) des maßgebenden Kalenderjahres wird durch den vorläufigen Wert der Anlage 10 dieses Jahres dividiert. Das Ergebnis wird durch 600 geteilt und auf den nächsthöheren vollen Euro-Betrag gerundet. Diese Zahl wird mit 600...mehr

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Jansen, SGB VI § 275a Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in der ursprünglichen Fassung nach Art. 42 Abs. 1 RÜG am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist durch Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen v. 18.12.1992 (BGBl. I S. 2044) neugefasst worden. Die dabei vergessene Überschrift ist durch das Rü-ErgG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ...mehr

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Jansen, SGB VI § 275b Veror... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 275b löst die für die neuen Bundesländer zuvor geltende Regelung des § 42 Abs. 2 des Gesetzes über die Sozialversicherung (SVG) v. 28.6.1990 (BGBl. I S. 486) ab. § 275b entspricht hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) in § 275a der Vorschrift des § 160 Nr. 2 (Beitragsbemessungsgrenze – § 159).mehr

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Jansen, SGB VI § 275b Veror... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung des § 275b ermächtigt die Bundesregierung, die Beitragsbemessungsgrenze für das Beitrittsgebiet (§ 275a) in einer eigenen Anlage – der Anlage 2a – zum SGB VI, festzusetzen. Sie entspricht der für die Beitragsbemessungsgrenze des übrigen Bundesgebietes in § 160 Nr. 2 getroffenen Ermächtigung (Anlage 2 zum SGB VI). Von der Verordnungsermächtigung macht die Bu...mehr

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Jansen, SGB VI § 228b Maßge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Solange in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlichen Einkommensverhältnisse (bis zum 30.6.2024) bestehen, bleiben bei der Berechnung von Rechengrößen, die auf die Veränderung der Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer sowie das Durchschnittsentgelts abstellen, die Einkommensverhältnisse der neuen Bundesländer unberücksichtigt. Vielmehr sind als maßgebende We...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift trägt den bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Deutschland zum 1.7.2024 bestehenden unterschiedlichen Niveaus im bisherigen Bundesgebiet einerseits und den neuen Bundesländern (gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages; § 18 Abs. 3 SGB IV) andererseits Rechnung. Hierdurch sollen überhöhte Beitragszahlungen und Leistungen im Beitrittsgeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.1 Entgeltpunkte für Bergmannsprämien vor 1992

Rz. 3 Unter Tage beschäftigte Arbeitnehmer erhielten in der Zeit vom 1.1.1972 bis zum 31.12.2007 gemäß § 1 des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPG) für jede "unter Tage verfahrene volle Schicht" eine Bergmannsprämie. [1] Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien v. 20.12.1977 (BGBl. I S. 3135) wurde darüber hinaus auch an über Tage Beschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.2.3 Einschränkende Regelung für selbständig Tätige

Rz. 11 Nach Satz 2 der Vorschrift können Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für Zeiten einer mehr als geringfügigen selbständigen Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit diese Zeiten auch Pflichtbeitragszeiten sind. Selbständig Tätige sollen von den rentenrechtlichen Vorteilen einer Berücksichtigungszeit nach dem Willen des Gesetzgebers nur profitieren, wenn sie ...mehr

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Grundlagen der Vertrauensar... / 12 Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Erfassung und Geltendmachung von Überstunden

Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zur Zeiterfassung hatte ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Überstundenklage vor dem ArbG Emden eine Überstundenvergütung geltend gemacht. Er tat dies auf Basis technischer Zeitaufzeichnungen des Arbeitgebers. Weitere Arbeitszeitnachweise hatte der Arbeitgeber nicht geführt. Mit seiner Klage vor dem ArbG Emden hatte der Arbeitnehmer in erste...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 176 Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 49 Abs. 2 SGB XI). Bei freiwillig Versicherten berührt der Bezug von Mutterschaftsgeld die Mitgliedschaft nicht. Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht Beitragsfreiheit bezogen auf das gezahlt...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.5 Rehabilitanden während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 136 Frauen, die vom Renten- oder Unfallversicherungsträger oder von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z. B. sog. Umschüler i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 6), sind während dieser Maßnahme pflichtversichert und können als Mitglied einer Krankenkasse während der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. Rz. 40) Mutterschaftsgeld be...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 39b EStG Einbehaltung der Lohnsteuer

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 [1] (1) Bei unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 durchzuführen. (2) 1Für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn hat der Arbeitgeber die Höhe des laufenden Arbeitslohns im Lohnzahlungszeitraum festzustellen und auf einen Jahresar...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

1Nach § 39b Abs. 2 Satz 12 EStG darf das Betriebsstättenfinanzamt zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ermittelt wird (so genannter permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich). 2Voraussetzung für den permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich ist, dassmehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.5 Höchst-Regelentgelt (Abs. 4)

Rz. 50 Das Regelentgelt wird immer nur bis zur Höhe der für den Rehabilitationsträger geltenden täglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 67 Abs. 4). Die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich von Kalenderjahr zu Kalenderjahr. In der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und in der allgemeinen Rentenversicherung betrug diese Grenze im Jah...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 regelt die Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmern, die zulasten folgender Rehabilitationsträger Übergangsgeld erhalten: zulasten des Rentenversicherungsträgers entweder bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zulasten des Unfallversicherungsträgers bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zulasten ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.1 Überblick

Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der Arbeitgeber vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges– wie bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übli...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 2.1 Rechtsangleichung (Abs. 1)

Rz. 3 Nr. 1 weist im Ergebnis lediglich klarstellend darauf hin, dass vom 1.1.2001 an die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV auch im Beitrittsgebiet gilt. Nr. 2 trifft eine entsprechende klarstellende Regelung hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze, die sich ab dem 1.1.2001 nicht mehr aus der auf das geringere Lohnniveau im Beitragsgebiet bezogenen Beitragsbemessungsgrenz...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 309 trug in seiner ursprünglichen Fassung dem Umstand Rechnung, dass bis zum 31.12.2000 für die alten Bundesländer einerseits und das Beitrittsgebiet andererseits, unterschiedliche Rechengrößen galten, unter anderem eine niedrige Versicherungspflichtgrenze und eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Beitrittsgebiet. So best...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.2 Freiwilliges soziales und ökologisches Jahr als Jugendfreiwilligendienst sowie Bundesfreiwilligendienst (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt ein Entgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV als beitragspflichtige Einnahme, wenn im Anschluss an ein Versicherungspflichtverhältnis ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr als praktischer Helfer nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten bzw. eine Zeit im Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwillig...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.2 Wirksam gezahlte freiwillige Beiträge

Rz. 5 Als Beitragszeiten sind nach Abs. 1 Satz 1 auch Zeiten anzuerkennen, für die freiwillige Beiträge wirksam gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von freiwilligen Beiträgen setzt die Zulässigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. a) Zulässigkeit Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer freiwilligen Beitragszahlung ergeben sich seit de...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet – Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 11 § 260 Satz 2 legt zunächst fest, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 (§ 256a) – ermittelt aus dem jeweiligen Arbeitseinkommen und dem Wert der Anl. 10 zum SGB VI für dasselbe Jahr – nicht höher ist als die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze für die "alten" Bundesländer (vgl. zu den Gesetzesmotiven BT-Drs. 12/405...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.8 Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 107 Die Tabellenwerte sind ggf. auf 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (vgl. Anl. 2 zum SGB VI) zu kürzen. Das kommt allerdings nur ausnahmsweise infrage, weil die Arbeitsverdienste regelmäßig nicht höher sind als diese Grenzbeträge.mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitragsbemessungsgrenzen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung ist durch das Rentenreformgesetz (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (BT-Drs. 11/4124 S. 75, 201, ursprünglich noch geregelt in § 255). Durch Art. 1 Nr. 78 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden mit Wirkung zum 1.1.1992 in Satz 2 der Vorschrift die Worte "saarländis...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2.2 Beitragszeiten im Saarland

Rz. 14 § 260 Satz 2 bezieht sich weiter auf sog. Saarbeiträge, für die in der Zeit vom 20.11.1947 bis zum 31.8.1957 eine geringere Beitragsbemessungsgrenze als im Bundesgebiet galt (vgl. § 248 Abs. 3, § 258). Die Beitragsentrichtung erfolgte bis zum 5.7.1959 noch in Franken. Die im Bundesgebiet maßgebende Beitragsbemessungsgrenze galt im Saarland erst vom 1.9.1957 an (vgl. i...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.2 Beitrittsgebiet und Saarland (Satz 2)

Rz. 10 Satz 2 regelt, dass für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland die allgemeinen Beitragsbemessungsgrenzen im Bundesgebiet gelten. 2.2.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet – Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze Rz. 11 § 260 Satz 2 legt zunächst fest, dass die Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 (§ 256a) – ermitte...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 3 Rechtsprechung

Rz. 18 Zur Funktion und Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze: BSG, Urteil v. 17.12.2002, B 4 RA 46/01 R; BSG, Urteil v. 30.1.2003, B 4 RA 47/02 R; BSG, Urteil v. 10.4.2003, B 4 RA 41/02 R. Die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze (§§ 157, 159, 260) ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 GG und Art. 14 GG: BSG, Urt...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten sind, als Beitragszeiten bei der Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.1 Beitragszeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten (Satz 1)

Rz. 7 Zu den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten zählen die ehemaligen deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches, die am 31.12.1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. Rz. 8 In den dem Deutschen Reich vorübergehend eingegliederten Gebi...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Rentenreformgesetz (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (BT-Drs. 11/4124 S. 75, 201, ursprünglich noch geregelt in § 255). Durch Art. 1 Nr. 78 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden mit Wirkung zum 1.1.1992 in Satz 2 der Vorschrift die Worte "saarländische Beitragszeiten"...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.3 Arbeitsausfalltage vor 1984 (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 252a Abs. 2 werden anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft Pauschalanrechnungszeiten für Ausfalltage ermittelt, wenn im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Arbeitsausfalltage als Summe eingetragen sind. Sie werden dem Ende der für das jeweilige Kalenderjahr bescheinigten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.4 Entgelte gemäß §§ 5 ff. AAÜG

Rz. 17 Über die vom Zusatzversorgungsträger oder einem Sonderversorgungsträger nach § 8 AAÜG gemeldeten Zeiten hat ausschließlich der Rentenversicherungsträger zu entscheiden, soweit es um Begrenzung der tatsächlichen Arbeitsentgelte auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze/West (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 31.7.1997, 4 RA 35/97, und v. 9.11.1999, B 4 RA 2/99 R; mit Blick au...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beitragszeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten (Satz 1) Rz. 7 Zu den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten zählen die ehemaligen deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches, die am 31.12.1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russl...mehr