Fachbeiträge & Kommentare zu Beiträge zur Sozialversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.6 Niederschlagung oder Erlass der Säumniszuschläge

Rz. 9 § 24 enthält keine Bestimmung, wonach Säumniszuschläge niedergeschlagen oder erlassen werden können. Es bestand daher die Notwendigkeit, zumindest für gewisse Ausnahmefälle, die Möglichkeit für die Niederschlagung oder den Erlass von Säumniszuschlägen zu schaffen. Dafür muss auf § 76 Abs. 2 Nr. 3 verwiesen werden. Diese Vorschrift ist nach der Gesetzesbegründung in Anl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.1 Beitragsfreiheit der Zuschüsse zum Krankengeld etc.

Rz. 3 Durch die Regelung sollen entsprechend der bisherigen langjährigen Praxis der Sozialversicherungsträger insbesondere folgende Leistungen des Arbeitgebers, die während des Bezugs der genannten Entgeltersatzleistungen wie dem Krankengeld erbracht werden, von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen werden: Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Überg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1996 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach geändert. Die letzte erhebliche Veränderung wurde zum 1.1.2006 mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 3.8.2005 (BGBl. I S. 2269) durch Streichu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.4 Lohnzahlung durch Dritte

Rz. 9 Auch Lohnzahlungen durch Dritte gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Zahlungen eines Dritten gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen des Dienstverhältnisses üblicherweise und für eine Arbeitsleistung gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat diese Bezüge zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 14 wird einer der Grundbegriffe der Sozialversicherung für alle Versicherungszweige einheitlich definiert. Der Begriff des Arbeitsentgelts ist nicht nur von Bedeutung für die Berechnung der Beiträge, sondern auch für die Beurteilung der Versicherungspflicht und die Höhe verschiedener Leistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Rente). Ergä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Arbeitnehmers. Im Gegensatz dazu ist Urlaubsgeld ein freiwilliges zusätzliches Entgelt, das einen Beitrag zu den urlaubsbedingten Aufwendungen des Arbeitnehmers darstellen soll. Abzugrenzen ist das Urlaubsentgelt außerdem von der Urlaubsabgeltung. Diese stellt den monetären Ersatz na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 2.4 Sozialversicherung

Der unbestreitbare Vorteil des Anstellungsverhältnisses ist die soziale Absicherung bei der Kranken- und Rentenversicherung, deren Beiträge sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Das gibt ein beruhigendes Gefühl der Absicherung – gerade bei längerer Erkrankung. Dann plagen die Selbstständigen recht schnell Existenzsorgen, sofern sie nicht durch umfangreiche Versicherungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung im Para... / 3 Wo kommen diese Trendthemen alle auf einmal her?

Seit der Frühzeit der Geschichte versucht der Mensch in die Zukunft zu blicken. Im modernen Geschäftsleben haben Forscher und Mathematiker die Rolle von Wahrsagern übernommen. Mittels statistischer und anderer wissenschaftlicher Verfahren werden Daten gesammelt, ausgewertet und interpretiert, Prognosen für künftige Entwicklungen getroffen. Je stabiler linear sich Ereignisse v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Beiträge

Rz. 383 Der Arbeitgeber einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, 13 % des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung als eigenen Beitrag zur Krankenversicherung zu tragen (§ 249b SGB V). Zur Rentenversicherung tragen die Arbeitgeber einen Beitragsanteil i.H.v. 15 % de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 97. Sozialversicherung

Rz. 1507 Nach § 1 Abs. 1 SGB IV gehören zur Sozialversicherung die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelpunkt ihrer Regelungen ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber sowie dem Sozialleistungsträger steht, A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Beitragszahlung

Rz. 389 Für Beschäftigte, die (noch) bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Pflegeversicherung an die Einzugsstelle (Krankenkasse) gezahlt, die im Fall des Bestehens einer Krankenversicherung kraft Gesetzes zuständig wäre. Rz. 390 Der Arbeitgeber hat Beiträge nicht nur für inländische Arbeitnehmer zu tragen,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH vom 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Erstattung der Arbeitnehmeranteile

Rz. 994 Erstattung i.H.d. Arbeitnehmeranteile, also der Hälfte der Beiträge, kann der Arbeitgeber zwar im Prinzip von dem Beschäftigten verlangen, soweit nicht ausnahmsweise eine Nettolohnabrede vereinbart sein sollte (s. oben Rdn 833 sowie unten Rdn 1037). Der Anspruch kann allerdings nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden, und auch nur,mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung

Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum Erwerbsstatusverfahren § 7a SGB IV n.F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG vom 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Problembereich "Versicherungspflicht der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen"

Rz. 1423 Ein besonderes Problem stellt die Versicherungspflicht von Selbstständigen nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI dar (s. allgemein Rdn 1415). Nach dieser Vorschrift sind selbstständig tätige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Irrtümliche Gehaltsüberzahlung

Rz. 1595 Wird die Arbeitsvergütung irrtumsbedingt zu hoch ausgezahlt, hat der Arbeitgeber grundsätzlich einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB. Im Streitfall muss er nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen, dass für die Leistungen an den Arbeitnehmer im Umfang der Überzahlung ein Rechtsgrund nicht bestanden hat. Rz....mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1635 Die geringfügige Beschäftigung – Anknüpfung allein an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff (R 40a. 2 LStR) – ist mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG) bzw. 20 % (§ 40a Abs. 2a EStG) pauschal zu versteuern. Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung mit 2 % ist, dassmehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / IV. Vorherige zeitliche Begrenzung des Auslandseinsatzes

Rz. 97 Die Entsendung muss notwendigerweise im Voraus zeitlich begrenzt sein. Eine feste Zeitgrenze besteht im Unterschied zu verschiedenen Sozialversicherungsabkommen sowie der EG-VO 883/2004 (24 Monate – Art 12 EG-VO 883/2004) nicht. Es ist daher unschädlich, wenn die Entsendung auf viele Jahre befristet ist. Entscheidend ist nur, dass die zeitliche Begrenzung im Voraus st...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Geringfügige Beschäftigung als Zeitgeringfügigkeit

Rz. 364 Neben der geringfügigen Beschäftigung aufgrund der monatlichen Entgeltbegrenzung nach Abs. 1 Nr. 1 wird in Abs. 1 Nr. 2 eine geringfügige Beschäftigung auch anerkannt, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage (bis 31.12.2018: zwei Monate oder 50 Arbeitstage), nach ihrer Eigenart begrenzt zu ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IV. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 28 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind für den Aufstockungsbetrag sowie für den zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag keine Lohn- bzw. Einkommensteuern zu zahlen, sodass diese Beträge auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterfallen. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Abschluss der Alte...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Inhalt und Umfang des gesetzlichen Anrechnungsverbots

Rz. 229 Gem. § 5 Abs. 2 BetrAVG dürfen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch eine Anrechnung oder Berücksichtigung anderer Versorgungsbezüge, soweit diese auf eigenen Beiträgen des Versorgungsberechtigten beruhen, nicht gekürzt werden. Damit soll erreicht werden, dass sich der Arbeitgeber nicht durch eine Eigenvorsorge des Arbeitnehmers seiner Versorgungsverpfl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Aufstockungen

Rz. 382 Um geringfügig Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, durch eigene Beiträge den Beitrag des Arbeitgebers (15 %) aufzustocken und damit in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu kommen, schließt seit dem 1.1.2013 § 5 Abs. 2 S. 1 SGB VI aus, dass geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGV IV versicherungsfrei sind. Sie sind vie...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 71. Lohn-/Gehaltsabrechnung

Rz. 1048 Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Abrechnung des Entgelts (§ 108 GewO), unabhängig von der Betriebsgröße, greift seit 1.1.2003. Zuvor ergab sich die Abrechnungspflicht des Arbeitgebers ggü. den vom Gesetz nicht erfassten gewerblichen Arbeitnehmern (Betriebe kleiner 20 gewerbliche Arbeitnehmer) und allen Angestellten aus der arbeitsvert...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Mehrere geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 1707 Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden ebenso wie eine geringfügige Beschäftigung und eine Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Übt ein Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und überschreitet das Arbeitsentgelt insgesamt 520,00 EUR pro Monat, so unterliegt das Arbeitsentgelt der zeitlich zuletzt aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zusammenrechnung der einzelnen Beschäftigungen

Rz. 378 Von erheblicher Bedeutung ist die seit dem 1.4.1999 verschärfte, seit dem 1.4.2003 allerdings etwas erleichterte Zusammenrechnung nach § 8 Abs. 2 SGB IV. Geblieben ist zunächst die Verpflichtung, mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nr. 1 oder Nr. 2 (beachte: nicht nach Nr. 1 und Nr. 2) zusammenzurechnen. Hinzugetreten ist die Zusammenrechnung von geringfügigen ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Entsendefreiheit

Rz. 121 Betrafen die o.g. Ausführungen den Fall, dass das Unternehmen/der Selbstständige aus dem Beitrittsstaat nach Deutschland übersiedelte, wird es viele Fälle geben, in denen Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig werden wollen, für die die Übergangsregelung nicht gilt. Diese Unternehmen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nachentrichtung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge/Säumniszuschläge

Rz. 974 Die Sozialversicherungspflicht tritt grds. rückwirkend mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis ein, auch wenn dieser Zeitpunkt Monate oder Jahre zurückliegt. Schuldner der gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteiles ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV der Arbeitgeber (vgl. zu den Konsequenzen im Fall einer Arbeitgeberinsol...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Keine Sozialversicherungspflicht der Abfindungsbeträge

Rz. 238 Die ursprünglich umstrittene Frage der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht einer wegen der Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung gezahlten Abfindung hat das BSG grundlegend mit der Entscheidung v. 21.2.1990 (12 RK 20/88, juris = BB 1990, 1520 = EZA § 9 KSchG a.F. Nr. 37, vgl. ferner BSG v. 10.12.2019 – B 12 R 9/18 R, jur...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

Rz. 97 Durch die Vorschrift des § 1a BetrAVG wird ein einklagbarer Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung begründet. Rz. 98 Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Risiko rechtlicher Fehleinschätzung – Scheinselbstständigkeit

Rz. 756 Insb. die Beitragslast bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lassen für viele Mitarbeiter verstärkt das Bedürfnis aufkommen, die gesetzlichen Versicherungen durch Wechsel in die Selbstständigkeit verlassen zu können. Bei gleichzeitig geringer werdenden Leistungen werden die hohen Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter folgenden Voraussetzungen ein:mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Grenzfälle und Parteiwille

Rz. 897 Das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit der daraus folgenden Sozialversicherungspflicht steht nicht zur vertraglichen Disposition der Beteiligten (vgl. BSG v. 23.1.2018 – B 12 KR 55/17 B, juris Rn 11). Der Wille der Beteiligten kann weder die Sozialversicherungsträger noch die Gerichte für die nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmende statusrechtli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 834 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Freien Mitarbeiter kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches V...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / G. Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 23 Ein gewerkschaftlicher Streikaufruf richtet sich an die Mitglieder, jedenfalls nicht an die anders organisierten Arbeitnehmer. Er verpflichtet alle betroffenen Mitglieder, sich am Streik zu beteiligen. Alle nicht oder anders organisierten Beschäftigten haben das Recht, sich dem Streik anzuschließen (BAG v. 29.11.1967 – GS 1/67, DB 1968, 1539; BAG v. 21.4.1971, AuR 197...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Besteuerung/Sozialversicherungsrecht

Rz. 1725 Sind die Hausangestellten Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn, unterliegt der Arbeitslohn auch grds. dem üblichen Lohnsteuerabzug nach §§ 39b und c EStG. Unter den Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG kommt bei teilzeitbeschäftigten Hausangestellten eine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht. Rz. 1726 Liegt eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten gem. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonstige Abfindungsmöglichkeiten

Rz. 170 Eine Ausnahme von dem geltenden gesetzlichen Abfindungsverbot besteht gem. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BetrAVG zudem für den Fall, dass dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Beiträge aus der Sozialversicherung erstattet worden sind. Rz. 171 § 3 Abs. 1 BetrAVG erfasst darüber hinaus nur gesetzlich unverfallbare Anwartschaften, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufrec...mehr