Fachbeiträge & Kommentare zu Beiträge zur Sozialversicherung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 10 Verzinsung der Beitragserstattung

Die Rentenversicherungsbeiträge werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben.[1] War mit dem Versicherten ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten jedoch erstattet. Anlässlich der Beitragserstattung wird oftmals die Frage nach dem durch die irrtümliche Beitragsentrichtung entstandenen Zi...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 9.1 Zuständigkeit der Krankenkasse

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist grundsätzlich die Krankenkasse zuständig, soweit sich nicht die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers[1] oder der Bundesagentur für Arbeit[2] ergibt. Der Antragsvordruck auf Rückzahlung der Beiträge ist bei der Krankenkasse einzureic...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.1 Leistungsinanspruchnahme für Erstattungszeitraum

Die zweite Alternative der oben dargestellten Regelung[1] ("Beiträge sind nicht zu erstatten, wenn der Versicherungsträger Leistungen zu erbringen hat") gilt nicht für die Rentenversicherung.[2] Die Ausnahme ergibt sich zwangsläufig aus dem Wesen der Rentenversicherung: Aus der Beitragszahlung entsteht hier nahezu immer der Anspruch auf eine später zu erbringende Leistung, n...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 10.1 Ausschluss der Verzinsung bei Verrechnung

Eine Verzinsung überzahlter Beiträge kommt nicht in Betracht, wenn diese im Rahmen der gemeinsamen Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber verrechnet werden. Das BSG hat klargestellt[1], dass eine Verzinsung nur bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen infrage kommt, nic...mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 6 Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rentenversicherungsbeiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt und deshalb beanstandet worden sind, aber nicht zurückgefordert wurden, gelten als freiwillige Beiträge.[1] Dies gilt allerdings nur, wenn die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in dem Zeitraum bestand, für den die Beiträge als gezahlt ...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.3 Beanstandungsschutz für Rentenversicherungsbeiträge

Für die Erstattung – grundsätzlich – zu Unrecht entrichteter verjährter Rentenversicherungsbeiträge existiert eine Sonderregelung. Dieser sog. Beanstandungsschutz gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer auf die Wirksamkeit der Beiträge vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Beanstandung schutzwürdig ist. Zugunsten des Beschäfti...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.3 Arbeitslosenversicherung: Abzug gewährter Leistungen

Für die Erstattung von zu Unrecht entrichteten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen gilt ebenso § 26 Abs. 2 SGB IV, dennoch gibt es hier abweichend von den anderen Versicherungszweigen eine Besonderheit: Der zu erstattende Betrag vermindert sich um den Betrag der Leistung, die in der irrtümlichen Annahme der Beitragspflicht gezahlt worden ist.[1] Abweichend von den Regelungen ...mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 4 Neubeginn

Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, eine gerichtliche/behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.[1] Die Verjährungsfrist wird dadurch erneut in voller Länge in Gang gesetzt; sie beginnt in vollem zeitlichem Umfang erneut zu laufen und beginnt dabei sofort mit dem Ende der Unterbrechung, nicht erst mit Beginn des n...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 7.1 Erstattung an Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer.[1] Zusätzliche Beiträge, die nach dem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung berechnet wurden, werden alleine dem Arbeitgeber erstattet. Der Arbeitnehmer ist stets der Erstattungsberechtigte, soweit der Beitragszusc...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.1 Erstattung durch Krankenversicherung bei Einmalzahlung

Kommt es bei einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Rückforderung von Einmalzahlungen[1] (wie in vielen Tarifverträgen z. B. bei Weihnachtsgeld vorgesehen), besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.[2] Achtung Keine Korrektur des Krankengelds bei Erstattung von Einmalzahlungen Obwohl Einmalzahlungen bei der Berechnung von K...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 10.2 Ausschluss der Verzinsung bei Vergleich

In einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid (auch wenn die Beiträge noch nicht entrichtet worden sind) oder in einer unter Vorbehalt geleisteten Beitragszahlung ist zugleich ein Antrag auf Erstattung von Beiträgen i. S. d. § 27 Abs. 1 SGB IV mit enthalten. Der zu unterstellende Erstattungsantrag wirkt für die später zu entrichtenden Beiträge fort.[1] Es handelt sich be...mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / Zusammenfassung

Überblick Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge können nur erstattet werden, wenn der Anspruch auf die Erstattung noch nicht verjährt ist. Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Beanstandet jedoch der Rentenversicherungsträger die Rechtswirksamk...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 2 Keine Erstattung bei Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers

Eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist auch bei Entgeltkürzungen in folgender Konstellation ausgeschlossen: Wenn es sich z. B. um einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit[1] handelt und dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt gekürzt wird und diese Kürzung nicht auf einer nachträglic...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 1.1 Zu hohe Leistungen aufgrund falschen Entgelts

Eine Beitragserstattung kommt nicht in Betracht, wenn versehentlich zu hohe Beiträge gezahlt und dementsprechend auch höhere Leistungen erbracht worden sind. Allerdings sind Beitragsteile – also Beiträge nicht in der vollen Höhe – zu erstatten, wenn die Leistung auch ohne Beitragsüberzahlung unverändert erbracht worden wäre.mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 7.2 Erstattung an eine GmbH

Sofern eine GmbH zu Unrecht entrichtete Arbeitgeberbeitragsanteile getragen hat, steht der Erstattungsanspruch nur der GmbH und nicht einem Gesellschafter zu. Ein Gesellschafter kann die Erstattung der Arbeitgeberanteile auch nicht mit der Begründung verlangen, sie hätten seinen Gewinnanspruch geschmälert.[1] Sind von einer insolventen GmbH Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 6 Erstattung im Wege der Auszahlung

Zu Unrecht gezahlte Beiträge, die nicht verrechnet werden können oder sollen, werden bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen auf Antrag ausgezahlt. Die Auszahlung kann in Form einer Gutschrift auf dem Beitragskonto des Arbeitgebers bei der Einzugsstelle vorgenommen werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Möglich... / 5 Erstattung im Wege der Aufrechnung

Sowohl für die Krankenkasse als auch für den Arbeitgeber ist es verwaltungsmäßig am einfachsten, wenn die zu Unrecht entrichteten Beiträge vom Arbeitgeber aufgerechnet werden. Ob eine Aufrechnung vorgenommen werden kann, ist von mehreren Voraussetzungen abhängig.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung: Verjähr... / 5 Betriebsprüfung

Auch wenn eine Betriebsprüfung stattgefunden hat und dort die unrichtige Beitragsentrichtung nicht entdeckt wurde, kann die Beitragserstattung für verjährte Zeiträume mit der Verjährungseinrede zurückgewiesen werden. Das BSG hat sich bereits mehrfach mit den Rechtsfolgen von Betriebsprüfungen beschäftigt, bei denen es zunächst keine Beanstandungen gab, sich jedoch später herau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / 1 Pflicht der Krankenkasse als Einzugsstelle

Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Dies gilt insbesondere für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers haben Krankenkassen die Möglichkeit, Beitragsansprüche zu stunden. Durch die Stundung wird die Beitragsfälligkeit hinausgeschoben bzw. neu gesetzt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / 3 Keine Beitragsstundung für Zahlstellen

Beiträge aus Versorgungsbezügen werden allein vom Mitglied getragen und von den Zahlstellen lediglich an die Krankenkassen weitergeleitet. Daher ist eine Beitragsstundung für Zahlstellen nicht vorgesehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / Zusammenfassung

Begriff Die Stundung ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Fälligkeit einer Forderung über den Zeitpunkt hinauszuschieben, der sich ansonsten aus Vereinbarung oder Gesetz ergeben würde. Abgaberechtlich bedeutet Stundung, dass die Fälligkeit eines Steueranspruchs in die Zukunft verschoben wird. Dieser Vorgang stellt einen Verwaltungsakt dar. Gesetze, Vors...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / Zusammenfassung

Begriff Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschlag kraft Gesetzes – und damit ohne Ermessensfreiheit seitens der festsetzenden Behörde. Säumniszuschläge sind von demjenigen zu entrichten, der die Beiträge oder Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für die Beiträge zur Unfallversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3 Verzicht und Erlass/Teilerlass

Bei einem rückständigen Beitrag unter 100 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn er gesondert schriftlich anzufordern wäre. Grundsätzlich sind die Krankenkassen zwingend gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben, sobald die Beiträge am Fälligkeitstag nicht gezahlt worden sind. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich dennoch darauf ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldwerter Vorteil / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Zur Sozialversicherung gilt für die Beitragsberechnung ein umfassender und weitgehender Entgeltbegriff. Nicht nur Einnahmen und Zuwendungen in Geld sind beitragspflichtige Einnahmen, sondern auch Zuwendungen in Geldeswert.[1] Am häufigsten wird ein geldwerter Vorteil in Form der Sachbezüge gewährt. Grundsätzlich gilt, dass ein geldwerter Vorteil, soweit er steuerpflichtig ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 3.2 Verzicht im Einzelfall

Säumniszuschläge können auf Antrag erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.[1] Dazu muss die Krankenkasse in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine solche "Unbilligkeit" vorliegt. Der Erlass kann für Teile oder für die gesamten Säumniszuschläge erfolgen. Wichtig Für den Erlass muss ein Antrag gestellt werden Für den Erlass wegen Unbill...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 2 Säumniszuschläge für freiwillige Mitglieder

Freiwillig Versicherte müssen für Beiträge, mit denen sie säumig sind, einen Säumniszuschlag zahlen. Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des rückständigen, auf 50 EUR nach unten abgerundeten Beitrags. Die Regelung des Säumniszuschlags für freiwillige Mitglieder gilt auch für den Personenkreis der zuvor Nichtversicherten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Saison-Kurzarbeitergeld (Be... / Zusammenfassung

Begriff Für die ausfallenden Arbeitsentgelte beim Saison-Kurzarbeitergeld trägt der Arbeitgeber die Beiträge. Diese kann er sich auf Antrag von der Agentur für Arbeit erstatten lassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Beitragstragung durch den Arbeitgeber regelt § 249 Abs. 2 SGB V, die Beitragserstattung an den Arbeitgeber § 102 Abs. 4 SGB III.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1.2 Säumniszuschläge bei Teilzahlungen

Zahlt der Arbeitgeber einen Teilbeitrag, berechnet sich der Säumniszuschlag von dem nicht zum Fälligkeitstermin gezahlten Teil. Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ein verbleibender Rest wird zum drittletzten B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1.3 Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund Corona-Pandemie

Zahlungserleichterungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen zählen ebenfalls zu den Liquiditätshilfen für Unternehmen während der Corona-Pandemie. Sie gelten für Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Turbulenzen geraten sind und sich in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden. Bei den Beiträgen wird deshalb zunächst von Vollstreckungsmaßnahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akkordarbeit / 2 Zeitliche Zuordnung von Akkordlohn-Spitzbeträgen

Sofern Akkordlohn oder Akkordlohn-Spitzbeträge zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden, sind sie für die Beitragsberechnung grundsätzlich dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzurechnen, für den sie gezahlt werden. Eine Zuordnung zum Entgeltabrechnungszeitraum der tatsächlichen Zahlung erfolgt nicht. Eine nachträgliche Korrektur eines jeden Entgeltabrechnungszeitraums kann ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transferleistungen / 2.2 Zuschuss und Arbeitgeberbeteiligung

Bei Vorliegen der o. a. Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Dieser beträgt 50 % der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens jedoch 2.500 EUR je Teilnehmer.[1] Die Zuschüsse zu den Maßnahmen bemessen sich teilnehmerbezogen nach den jeweiligen Maßnahmeinhalten. Praxis-Beispiel Berechnung des Zuschusses zu Transfermaßnahmen in einem B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 101 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das Berufsausbildungsverhäl... / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses und den aus ihm erwachsenden Rechten und Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden. Neben den rechtlichen Erläuterungen unterstreichen viele Beispiele aus der Ausbildungspraxis die Bedeutung der entsprechenden Vereinbarungen. Der Gesetzgeber, der das Berufsb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.3 Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 112 Die in Posten Nr. 6b enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung bedürfen eines gesonderten Ausweises durch einen "Davon"-Vermerk, sofern sich diese Angabe nicht dem Anhang entnehmen lässt. Praxis-Beispiel Zu den Aufwendungen für Altersversorgung zählen Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch (sofern diese nicht erfolgsneutral zulasten der Pensionsrückstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.3 Sozialversicherung

Rz. 11 Sozialversicherungspflicht besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Dagegen besteht Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III. Danach sind Personen versicherungsfrei, die wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält das Umlageprinzip zur Aufbringung der Mittel für das Wintergeld in den Leistungsarten des Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeldes und die Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 102. Die Umlage wird auch zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten erhoben. Die Umlagepflicht wird auf die Wirtschaftszweige beschränkt, in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.2 Umlage-Verordnung

Rz. 6 Zu § 357 Abs. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. V. m. § 109 Abs. 3 und 4 die Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1.5.2006 erlassen. Diese Verord...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 54 Grundsatz / 2.1 Aufbringung der Mittel (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 bestimmt, dass die Mittel für die soziale Pflegeversicherung durch Beiträge sowie sonstige Einnahmen gedeckt werden. Die zunächst vorgesehene Mitteldeckung auch durch einen Bundeszuschuss für die Investitionsförderung wurde noch im Gesetzgebungsverfahren gestrichen (vgl. BT-Drs. 12/ 5952 S 42 zu § 51 und S. 45 zu § 69) und zunächst durch einen Finanzierungsbeitr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.2 Umlagefinanzierte Förderleistungen

Rz. 4 Die Förderleistungen für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft umfassen Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld (§ 102). Daneben erstattet die BA dem Arbeitgeber auf Antrag seinen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Rz. 5 Die Umlage soll den Aufwand für das Wintergeld und den Erstattungsaufwand für Beitragszahlungen des Arbeitgebers decken. Das ist, wie bei Umlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnachfolge / 1 Haftung für rückständige Beiträge

Die zivilrechtliche Regelung zum Übergang der Rechte und Pflichten auf den Betriebserwerber[1] ist nicht auf die Beitragspflichten der Sozialversicherung übertragbar. Mögliche vorhandene Beitragsrückstände des vorherigen Inhabers sind auch hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile keine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem laufenden Arbeitsverhältnis. Auch aus der Haftung für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnachfolge / 6 Unfallversicherung

In der Unfallversicherung hat der Unternehmer jeden Wechsel der Person, auf die der Betrieb läuft, in der durch die Satzung bestimmten Frist der Genossenschaft anzuzeigen. Ein Wechsel der Person liegt vor bei Verkauf, Verpachtung oder sonstiger Übertragung an einen anderen Unternehmer. Für die Beiträge bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, in welchem der Wechsel angezeigt wird,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Daher sind vom Arbeitgeber keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, solange ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht. Zuschüsse[1], die Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erhalten, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestimmter Leistungen der betrieblichen Altersversorgung übernehmen die Arbeitgeber die dafür zu entrichtenden Beiträge. Diese Beiträge sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei und gehören damit nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahltarife / 2 Begrenzung der Prämienzahlungen

Die Prämienzahlung an Versicherte darf in allen Fällen von Wahltarifen bestimmte gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Die Prämienzahlungen der Kasse an das Mitglied dürfen nicht mehr als 20 % der vom Mitglied in einem Kalenderjahr getragenen Beiträge umfassen. Die Prämienzahlung ist in diesen Fällen auf 600 EUR im Jahr begrenzt. Bei einem oder mehreren T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahltarife / 5 Vorlage von versicherungsmathematischen Gutachten bei der Aufsichtsbehörde

Die Krankenkassen haben mit ihren Rechenschaftsberichten den Aufsichtsbehörden auch versicherungsmathematische Gutachten vorzulegen. In diesen Gutachten werden die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen dargelegt, die der Berechnung der Beiträge und der versicherungstechnischen Rückstellungen der Wahltarife zugrunde liegen. Die Gesetzesformulierung orientiert sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Basistarif / 4.1 Gründe für die Beitragskalkulation

Die Kalkulation der Beiträge für den Basistarif durch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung ist gesetzlich vorgegeben. Sie werden auf der Basis gemeinsamer Kalkulationsgrundlagen für alle beteiligten Unternehmen ermittelt.[1] Dies ist erforderlich, da mit dem Basistarif auch eine Portabilität der Altersrückstellungen innerhalb der privaten Krankenversicherung eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Basistarif / 5 Beitragszuschüsse

Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Für Sozialhilfebezieher, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, werden die Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen sind.[1] Bei Beziehern von Bürgergeld ergibt sich der Beitragszuschuss nach § 26 SGB II. Leistungsbezi...mehr