Fachbeiträge & Kommentare zu Beiträge zur Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 3.1 Für die Erstattung zuständige Versicherungsträger

Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind grundsätzlich von dem Versicherungsträger zu erstatten, der diese Beiträge erhalten hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / Zusammenfassung

Begriff Zur Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann es dann kommen, wenn diese zu Unrecht entrichtet wurden oder beanstandet werden. Eine Beitragserstattung von Versichertenbeitragsanteilen zur Rentenversicherung liegt immer dann vor, wenn zu Recht entrichtete Beiträge ganz oder teilweise erstattet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 4.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Der Beginn der Verzinsung bleibt auch dann maßgebend, wenn die Krankenkasse den Antrag auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung und/oder zur BA nicht bearbeiten kann und insoweit an die zuständigen Stellen (Rentenversicherungsträger und Agentur für Arbeit) weiterleitet. Ist der Antrag unvollständig, so tritt an die Stelle des Eingangs der Zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung?

Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten. Sie ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind auch dann irrtümlich geleistet, wenn der Zahlende angenommen hat, dass die Möglichkeit einer freiwilligen (Weiter-)Versicherung besteht. Soweit die Beiträge zur Rentenversicherung nicht wirks...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / 2 Beitragsgruppen in Ziffern

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem 4-stelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln. Die Beiträge sind im Beitragsnachweis-Datensatz nach Beitragsgruppen getrennt anzugeben. Die Beitragsgruppen werden im Beitragsnachweis numerisch aufgeführt. Es gelten folgende Schlüssel, die sich aus dem Beitragsgruppenschlüssel eines Versicherungszweiges ableiten:mehr

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Beitragserstattung / 9 Umfang der Erstattung

Erstattet werden nur Beiträge, die im Bundesgebiet für Zeiten nach dem 20.6.1948, in Berlin (West) nach dem 24.6.1948, im Saarland nach dem 19.11.1947 und im Beitrittsgebiet nach dem 30.6.1990 gezahlt worden sind. Die vor diesen Zeitpunkten entrichteten Beiträge kommen für eine Erstattung nicht infrage. Ausgeschlossen von der Erstattung sind auch Beiträge, die von den Pflegekasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 2.1 Kein Erstattungsanspruch bei Leistungsbezug

Eine Erstattung der Beiträge scheidet allerdings aus, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Die zweite Alternative "… für den Zeitraum …" gilt nicht für die Rentenversicherung.[1] Beiträge sind jedoch zu erstatten, sofern während des Leistungsbezugs Beitragsfre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2.1 Durchführung der Verrechnung

Verrechnungen durch die Einzugsstelle sind in den Beitragsunterlagen zu vermerken und dem Arbeitgeber zwecks Dokumentation in den Entgeltunterlagen bekannt zu geben. Die Einzugsstelle hat den zuständigen Rentenversicherungsträger über die im Wege der Verrechnung vorgenommene Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge zu benachrichtigen. Achtung Verrechnung der Beiträge für ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle monatlich einen Beitragsnachweis zu übermitteln. In diesem Beitragsnachweis werden die Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen aufgeteilt, die in Beitragsgruppen dargestellt werden. Die geltenden Beitragsgruppen werden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung festgesetzt. Gesetze, Vorschriften und Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 3 Durchführung der Erstattung/Gutschrift

Für die Erstattung der Beiträge ist grundsätzlich die Einzugsstelle (Krankenkasse) zuständig.[1] Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat. Das sind in aller Regel der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragt werden; ein gemeinsamer A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 4 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Die Vorschrift des § 27 SGB IV erfasst eine Säumnis des Versicherungsträgers bei der Auszahlung des bereits festgestellten Erstattungsbetrags. Der Erstattungsanspruch der Betroffenen ist mit 4 % auf volle EUR-Beträge zu verzinsen. Die Verzinsung erfolgt nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags, beim Fehlen eines Antrags nach der Bekann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 1.3 Durchführung der Aufrechnung

Die zu viel gezahlten Beiträge sind mit den Beiträgen für den laufenden Entgeltabrechnungszeitraum aufzurechnen. Wird die Aufrechnung vorgenommen, weil ein zu hohes Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde, sind zunächst die Beiträge aus dem richtigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in dem maßgebenden Zeitraum zu berechnen. Dabei sind die für diesen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / 1 Angabe von Beitragsgruppen

Da die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich in der gleichen Weise berechnet werden, kann der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Allgemeinen in einem Arbeitsgang errechnet werden. Weil der Anspruch auf die Beiträge jedoch nicht alleine dem Gesundheitsfonds, sondern ihrem Anteil entsprechend der Pflegekasse, den Trägern der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 2.2 Anspruchsberechtigte

Der Anspruch auf Beitragserstattung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat.[1] Das sind im Normalfall Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 1.2 Ausschluss der Aufrechnung

Beruht die Beitragsüberzahlung darauf, dass Beiträge irrtümlich von einem zu hohen Arbeitsentgelt gezahlt worden sind, so ist eine Aufrechnung der Beiträge ausgeschlossen, wenn der überhöhte Betrag der Bemessung von Geldleistungen an den Versicherten zugrunde gelegt wurde. Eine Aufrechnung durch den Arbeitgeber scheidet auch aus, wenn für den Erstattungszeitraum oder für eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 8 Höhe der Erstattung

Beiträge werden grundsätzlich in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat. Wurde Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten erstattet. Hat ein Sozialleistungsträger Rentenversicherungsbeiträge z. B. für Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt und hat der Versicherte die Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 1.1 Antrag des Arbeitnehmers notwendig

Für die Aufrechnung ist weiterhin Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgibt, dass ihm kein Bescheid über eine Forderung eines Leistungsträgers vorliegt und seit Beginn des Erstattungszeitraums Leistungen der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht beantragt, nicht bewilligt oder gewährt worden sind. Er muss bestätigen, das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 5.1 Bemessungsgrundlagen

Die Umlage bemisst sich nach einem Prozentsatz der Bruttoarbeitsentgelte derjenigen Arbeitnehmer, die ergänzende Leistungen der Winterbauförderung erhalten können, also der gewerblichen Arbeitnehmer.[1] Für die Umlage kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Praxis-Beispiel Abgrenzung der gewerblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 3 Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger

Der Rentenversicherungsträger ist zur Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge berechtigt[1], wenn er dies anlässlich einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber feststellt und mit der Verrechnung keine Berichtigung der beitragspflichtigen Einnahmen verbunden ist oder aus Einmalzahlungen resultiert (z. B. bei Anwendung falscher Beitragssätze, bei Beitragsentrichtung aus Entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 11 Ausschluss der Erstattung verjährter Rentenversicherungspflichtbeiträge

Die bis zur Betriebsprüfung entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gelten unter bestimmten Voraussetzungen als zu Recht entrichtete Beiträge.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 7.4 Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht Befreite

Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können eine Erstattung der Beiträge beantragen. Der Anspruch auf Beitragserstattung besteht erst nach einer Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Zu den berechtigten Personen gehören unter anderem: Beamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 7.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Besteht für einen Versicherten nach Erreichen der Regelaltersgrenze kein Anspruch auf Regelaltersrente, kann die Beitragserstattung ebenfalls beantragt werden. Ein Grund dafür kann darin liegen, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist. Ob die Wartezeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Zahlung weiterer Pflichtbeiträge oder freiwilliger Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 3.3 Erstattung bei Auslandsaufenthalt

Eine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn sich der Berechtigte im Ausland aufhält.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / 2.2 Besonderheiten für die Pflegeversicherung

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel "0" oder "9" verwendet wird – stets mit "1" oder "2" zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Auch der Beitragszuschlag für Kinderlose und die Berücksichtigung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 7.3 Erstattung an Hinterbliebene

Ist die allgemeine Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente nicht erfüllt und gilt sie auch nicht als erfüllt, so kann aus den vom Verstorbenen gezahlten Beiträgen keine Rentenleistung erbracht werden. Die Witwe, der Witwer oder die Waisen haben aber das Recht, sich diese Beiträge erstatten zu lassen. Halbwaisen erhalten die Erstattung nur, wenn eine Witwe oder ein Witwer nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 5 Meldeberichtigungen

Wird durch die Beitragserstattung das Versicherungsverhältnis oder die Höhe des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts verändert, sind auch die bisher erstatteten Meldungen nach der DEÜV vom Arbeitgeber zu stornieren. Gegebenenfalls sind neue Meldungen mit den nunmehr zutreffenden Angaben zu erstatten. Hat die Einzugsstelle die Erstattung der zu Unrecht gezahlten Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Der Bezug von Entgeltersatzleistungen wirkt sich auf privat versicherte Arbeitnehmer anders aus als auf gesetzlich versicherte Mitarbeiter. Unterschiede beim Versicherungsschutz gibt es auch bei einer Entsendung ins Ausland. Beide Themen werden hier inhaltlich dargestellt. Zudem werden in diesem Beitrag die Besonderheiten beschrieben, die sich bei Zeiten des Mutter...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Bis zum 28.2.2017 war die nachfolgend erläuterte Regelung in Abs. 1 enthalten. Da aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24.11.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2017 Abs. 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) entfallen sind, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen auf § 13 insgesamt, der im Übrigen unverändert geblieben ist. In der sog. Prozessvereinbarung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.2 Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV verpflichtet, die von seinen Arbeitnehmern zu entrichtenden Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist – unabhängig davon, ob die Beiträge in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld oder in Höhe der Beiträge des Vormonats nachgewiesen werden – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 3 Beitragsberechnung

Zeiten einer Arbeitsunterbrechung, wie z. B. Streik oder Aussperrung jeweils bis zu einem Monat, sind dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung im Sinne dieser Vorschrift sind deshalb Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen und bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Arbeitsk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind zusammen mit den Arbeitgeberanteilen als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse abzuführen (Lohnabzugsverfahren). In allen anderen Fällen müssen die Versicherten (z. B. Selbstständige und freiwillig Versicherte) ihre Beiträge direkt an die Einzugsstelle zahlen. Gesetze,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragseinzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird im deutschen Sozialversicherungssystem von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern vorgenommen. Die Beiträge werden an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Elterngeld

Das Elterngeld ist nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG. Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt durch die von den jeweiligen Bundesländern hierfür bestimmten Stellen, die bereits für die Gewährung des Erziehungsgeldes zuständig sind. In Baden-Württemberg ist dies beispielsweise die Landeskreditbank BW. Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 1. Restriktionen bei öffentlichen Aufträgen

Korruptionsregister nach alter Rechtslage: Einer besonderen Erörterung bedarf es betreffend die außerstrafrechtlichen Nebenfolgen einer Einstellung nach § 153a StPO für Mandanten, die öffentliche Auftraggeber zu ihren Kunden zählen. Nach alter Rechtslage in einigen Bundesländern konnte die Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO – trotz der dieser Einstellungsvariante immanen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 520,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 520,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Pensionsfonds und Pensionskassen

Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.[1] Dabei ist zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen zu unterscheiden. Das System der nachgelagerten Besteuerung wurde auch auf laufende Arbeitgeberleistungen in eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse ausgedehnt.[2] Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Zukunftssicherung

Leistungen des Arbeitgebers, um den Arbeitnehmer oder dessen Angehörige für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes sicherzustellen, sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber gesetzlich zur Leistung verpflichtet ist.[1] Steuerfrei bleibt deshalb der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Übernimmt der Arbeitgeber auch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 4.1 Rechtliche Stellung

Der Franchisenehmer ist ein wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger Kaufmann, dessen Tätigkeit keinesfalls arbeitnehmerähnliche Merkmale aufweist.[1] Die Selbstständigkeit des Franchisenehmers bestimmt sich nach § 84 HGB.[2] Wichtig Keine persönliche Abhängigkeit Er hat keinerlei Vertretungsberechtigung für den Franchisegeber, sondern er handelt im eigenen Namen und auf e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.3 Betriebliche Altersvorsorge

Alle Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers in Form von laufenden Leistungen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung für die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer gehören bei diesen zum Arbeitslohn.[1] Dies umfasst diejenigen Arbeitgeberzahlungen, durch die die Arbeitnehmer eigene Rechtsansprüche auf Leistungen gegen die genannt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4 Bedarfssätze nach dem BAföG

Die Bedarfssätze gelten nur für neue Bewilligungszeiträume ab August oder September 2020, ansonsten erst ab Oktober 2020. Die höheren Sätze gelten nur für neue Bewilligungszeiträume ab August oder September 2022, ansonsten erst ab Oktober 2022.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.1 Besonderheit Sozialversicherungsrente

In vielen DBA ist für Sozialversicherungsrenten eine Sonderregelung enthalten, die dem Kassenstaat das Besteuerungsrecht zuordnet. Existiert eine solche aber nicht, sind für die Zuordnung des Besteuerungsrechts die allgemeinen Grundsätze des OECD-Musterabkommens anzuwenden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen grundsätzlich unter die Regelung des Art. 18 OECD...mehr