Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Bauliche Veränderung an Hotel-Wohnungseigentumsanlage

Leitsatz Allstimmige Zustimmung für Anbau in einer Hotel-Wohnungseigentumsanlage Stimmrechtsausschluss bei Rechtsgeschäft mit Pächter-GmbH (mit hoher Eigentümer-Beteiligung) Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 25 Abs. 5 WEG Kommentar 1. In der Gemeinschaftsordnung war u.a. vereinbart, dass "Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur der Verwalter vornehmen oder vornehmen lasse...mehr

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Errichtung einer Sitzgruppe auf gemeinschaftlicher Grünfläche duldungspflichtig

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1.Die Errichtung einer Sitzgruppe aus Massivholz (bereits 1982 von den Antragsgegnern mit Billigung der übrigen Antragsgegner auf gemeinschaftlicher Grünfläche aufgestellt) bedarf als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums keines Beschlusses, wenn hierdurch die restlichen Eigentümer nich...mehr

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Der Garagenüberbau

Leitsatz 1. Die Beseitigung einer unter überschreitung der im Aufteilungsplan zur Teilungserklärung vorgesehenen Maße errichteten Garage kann grundsätzlich verlangt werden. Das Beseitigungsverlangen ist jedoch dann mißbräuchlich, wenn sich die Herstellung des an sich gebotenen Zustands im Verhältnis zum Ausmaß der Beeinträchtigung als unverhältnismäßig erweist (Leitsatz der ...mehr

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Änderungspflicht hinsichtlich planabweichend zu groß gebauter Sondereigentums-Garage (als Anbau zur Hauswand)

Normenkette § 4 WEG, § 22 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. In bereits entstandener Wohnungseigentumsgemeinschaft errichtete ein Eigentümer seine Garage, allerdings unter Überschreitung der im Aufteilungsplan vorgesehenen Maße hinsichtlich Länge und Höhe (in der Länge um 3,50 m und in der Höhe um etwa einen halben Meter). Ein weiterer sich hierdurch beeinträchtigt fühlender...mehr

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Baumaßnahmen für zweckwidrige Nutzung müssen nicht geduldet werden

Leitsatz 1. Die in der Bezeichnung eines Sondereigentums in der Teilungserklärung als "Laden" enthaltene Zweckbestimmung umfaßt nicht den Betrieb einer chemischen Reinigung unter Einsatz von Reinigungsmaschinen. 2. Wenn die Wohnungseigentümer eine von der Zweckbestimmung nicht gedeckte Nutzung des Sondereigentums 20 Jahre lang unbeanstandet hingenommen haben, folgt daraus nic...mehr

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Keine faktische Gemeinschaft nach begründeter Eigentümergemeinschaft und bauliche Veränderung

Leitsatz Bei Begründung von Wohnungseigentum durch eine Bauherrengemeinschaft kann keine faktische Gemeinschaft entstehen Ein Bauherr kann jedoch in Prozessstandschaft für den Voreigentümer zur Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen berechtigt sein, wenn zu seinen Gunsten bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen und ihm die Wohnung übergeben worden...mehr

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Unterlassung des Betriebs einer Gas-Etagenheizung mit Abgasabführung ins Freie (störende Wasserdampfentwicklung)

Normenkette § 14 WEG, § 21 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Die teilenden Eigentümer hatten noch vor Entstehung einer Gemeinschaft einer Ersterwerberin im Rahmen eines abgesprochenen Sonderwunsches gestattet, u.a. auch eine Etagenheizung zusätzlich zur zentralen Gasheizung einbauen zu lassen, unter der Voraussetzung, dass alle bautechnischen und baurechtlichen Au...mehr

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Eigenmächtig im Sondernutzungs-Garten gefällte Birke muss durch entsprechende Neupflanzung ersetzt werden

Normenkette § 13 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 94 BGB, § 242 BGB, § 249 BGB, § 251 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Der Eigentümer einer EG-Wohnung mit kleinem vorgelagertem Garten (Sondernutzungsrecht) hatte an einem Wochenende trotz vorheriger warnender Hinweise einer Miteigentümerin im 1. Stock mit Balkon zu diesem Garten hin eigenmächtig eine in seinem Garten stehende,...mehr

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Anspruchsbefriedigung durch Aufrechnung und für bauliche Veränderungen als ausreichend vereinbarter Mehrheitsbeschluss

Leitsatz Über genehmigte Jahresabrechnung und Verwalterentlastung bestandskräftig sanktionierter Aufrechnungsvorgang Installation einer Gartenbewässerungsanlage über insoweit in der Gemeinschaftsordnung als ausreichend vereinbarten Mehrheitsbeschluss Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 28 Abs. 5 WEG, § 12 FGG Kommentar 1. Eine Rückforderung von nach der Gemeinschaftsordnung zulässig...mehr

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Ausschluss einer Beraterperson durch Geschäftsordnungsbeschluss und Anfechtung eines ersetzenden Wiederholungsbeschlusses

Leitsatz Geschäftsordnungsbeschluss (hier: gegen die Teilnahme eines Rechtsanwaltes als Beistand eines Eigentümers) ist nicht anfechtbar Teilnahme dritter Personen in der Versammlung als Berater nur bei berechtigtem Eigentümerinteresse Die Thematik einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums (hier: Anschluss eines Küchendunstabzuges an den gemeinschaftlichen WC- Abl...mehr

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Kostenfreistellung des Eigentümers, der einer mehrheitlich beschlossenen baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums (hier: Umgestaltung einer Gartenanlage) nicht zugestimmt hat

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Auch die Umgestaltung eines Vorgartens ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG; insoweit handelte es sich auch hier um eine auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des Gemeinschaftseigentums. Solche Maß...mehr

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Keine Kostenbeteiligung bei fehlender Zustimmung

Leitsatz 1. Haben die Wohnungseigentümer die Umgestaltung der Gartenanlage beschlossen und auf die Durchführung einer baulichen Veränderung beschränkt, kann dieser Beschluß nicht dahingehend ausgelegt werden, daß gleichzeitig auch eine Regelung über die gemeinschaftliche Kostentragung entsprechend dem allgemeinen Verteilerschlüssel getroffen worden ist. 2. Die Kostenfreistell...mehr

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Nach Vereinbarung gestattete Kellerraumnutzung zu Wohnzwecken schließt auch bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Herbeiführung einer solchen Nutzung ein

Normenkette § 14 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Eine vereinbarte Regelung der Gemeinschaftsordnung, nach der es dem Teileigentümer eines Kellers gestattet ist, "diesen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu gewerblichen Zwecken oder zu Wohnzwecken zu nutzen", beinhaltet auch die Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer, die zur Herbeiführung eine...mehr

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Duldungspflicht der Wohnungseigentümer

Leitsatz Soweit es nach der Regelung der Gemeinschaftsordnung dem Teileigentümer eines Kellers gestattet ist, diesen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, beinhaltet dies die Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer, die zur Herbeiführung dieser Nutzung erforderlichen Maßnahmen, einschließlich baulicher Veränderungen, zu dulden...mehr

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Bauliche Veränderungen nicht aufgrund bloßen Mehrheitsbeschlusses

Leitsatz Ist nach der Teilungserklärung die Vornahme baulicher Veränderungen von der schriftlichen Zustimmung des Verwalters abhängig, so bedeutet dies nicht, daß die nach § 22 Abs. 1 WEG grundsätzlich erforderliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer zugunsten einer Mehrheitsentscheidung abbedungen sein soll, soweit in der Teilungserklärung weiter vereinbart ist, daß im Fal...mehr

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Parabolantenne

Leitsatz Beseitigungspflicht einer installierten Parabolantenne Es kommt auf den Einzelfall an, ob dem Eigentumsrecht oder der Informationsfreiheit Vorrang einzuräumen ist Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 14 GG, § 1004 BGB Kommentar 1. Im vorliegenden Fall haben die Tatsacheninstanzgerichte zu Recht die Beseitigung einer von einem Eigentümer am Fenster seiner...mehr

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§ 22 Abs. 1 S. 1 WEG ist bei zusätzlich vereinbarter Zustimmung des Verwalters nicht abbedungen

Normenkette § 15 Abs. 2, 3 WEG, § 21 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar a) Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Veränderungen der schriftlichen Einwilligung des Verwalters bedürfen, so ist diese Einwilligung in der Regel nur als zusätzliches Erfordernis anzusehen, welches neben die Zustimmung der durch die Veränderungen bee...mehr

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Beseitigungsanspruch hinsichtlich baulicher Veränderung (hier: Errichtung eines Sondernutzungsflächen-Grenzzaunes) auch gegen den Nutzer eines Wohnungseigentums zulässig

Leitsatz Vorliegend allerdings Verwirkung des Störbeseitigungsanspruches (Zeitablauf von 6 Jahren) Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 862 BGB, § 864 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums kann auch von einem einzelnen Miteigentümer, also ohne Ermächtigung durch die Gemeinschaft, geltend gema...mehr

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Zaun soll weg nach 6 Jahren - zu recht?

Leitsatz 1. Neben dem Wohnungseigentümer kann auch der Nutzer von Wohnungseigentum auf Beseitigung gerichtlich in Anspruch genommen werden, wenn auf der dazugehörigen Garten-Sondernutzungsfläche ein Sichtschutzzaun errichtet wurde. 2. Es ist unzulässige Rechtsausübung, soweit der Störungsbeseitigungsanspruch erst nach mehr als sechs Jahren geltend gemacht wird. Sachverhalt Die...mehr

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Geringfügige Garten-Terrassenerweiterung im vorliegenden Fall keine nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 43 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB, § 12 FGG Kommentar 1. Die Vergrößerung einer Terrasse unter Einbeziehung eines Teils der zum Sondernutzungsrecht desselben Wohnungseigentümers gehörenden Rasenfläche stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Allerdings führt eine Verbreiterung von nur etwa 1/2 Meter (Lichtbilder, ...mehr

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Lärm im Mietshaus

Leitsatz Da in einem Haus mit mehreren Mietparteien Lärmeinwirkungen unvermeidbar sind, bedarf es konkreter, durch eine Ortsbesichtigung zu treffender Feststellungen, daß die Lärmeinwirkungen das Maß des noch Hinnehmbaren überschreiten. Sachverhalt Im Rahmen der vom Eigentümer erlaubten Umbaumaßnahmen in seiner Wohnung, entfernte ein Mieter unter anderem den Teppichboden in a...mehr

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Dachterrassenbegrünung und Stellung von Gegenanträgen

Leitsatz Unzulässige "Intensivbegrünung" und Plattenverlegung durch einen Dachterrassen-Sondereigentümer Sachdienliche Gegenantragstellung Normenkette § 14 Nr. 1 WEG Kommentar 1. Eine zwar in statischer Hinsicht und vom optischen Eindruck her unbedenkliche Begrünung einer Dachterrasse durch den Sondereigentümer kann das gemeinschaftliche Eigentum bereits dadurch im Sinne des § ...mehr

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Errichtung eines Jägerzauns zur Abgrenzung von Gartensondernutzungsrechten als nachteilige, zustimmungspflichtige bauliche Veränderung gewertet

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar Die (beabsichtigte) Errichtung eines ca. 60 cm hohen Jägerzauns auf der Trennlinie der den Wohnungseigentümern zur Sondernutzung zugeteilten Gartenflächen stellt eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar, weil sie im vorliegenden Fall zu einer "Durchschneidung"des relativ kleinen Gartens und damit zu einer negativen ...mehr

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Gerwerbliche Nutzung von Wohnungseigentum

Leitsatz Wasserverbrauch in Ladengeschäft zur gewerblichen Gewinnerzielung (hier: "Veredelung" oder "Verarbeitung") hat der Teileigentümer gesondert zu tragen Keine nachteilige bauliche Veränderung bei kleinen Wanddurchbrüchen zur Entlüftung einer eingebauten Fußbodenheizung Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 22 Abs.1 WEG, § 27 Abs. 1 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO Kommenta...mehr

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Anschluss an das Lüftungssystem als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Der eigenmächtige Anschluss des Lüftungssystems für ärztliche Praxisräume an vorhandene Lüftungsrohre stellt eine bauliche Veränderung dar, die - wenn dadurch eine ausreichende Be- und Entlüftung anderer Praxisräume nicht mehr gewährleistet ist - rückgängig gemacht werden muss. Die Nachteils...mehr

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In der Teilungserklärung gestatteter Speicherausbau zu Wohnzwecken

Leitsatz Keine Beseitigung neu eingebauter größerer Dachflächenfenster! Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. In der Teilungserklärung war vereinbart, dass ein Speicher-Sondereigentum jederzeit in Wohnungseigentum umgestaltet und benutzt werden könne, soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstünden....mehr

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Absperrbügel vor Kfz-Stellplatz (vorliegend keine nachteilige bauliche Veränderung)

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die Anbringung eines Absperrbügels (umklappbarer Metallsperrbügel) auf einer Pkw-Stellfläche im Sondernutzungsrecht stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar, die allerdings die Rechte anderer Eigentümer jedenfalls dann nicht übermäßig beeinträchtigt, wenn sich der Sperrbügel ohne weiteres in die Prägung des Erschein...mehr

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Bauliche Veränderungen dürfen nicht materiellbaurechtswidrig sein

Normenkette § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 S. 1 WEG Kommentar 1. Bei zwei benachbart gelegenen Doppelhaushälften als Sondereigentum beabsichtigte ein Eigentümer u.a. im Eingangsbereich seines Hauses nachträglich den Bau eines Windfangs/Wintergartens (aus Glas). In der Gemeinschaftsordnung war vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer seine Sondernutzungsfläche wie ein Alleineig...mehr

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Eine wichtige Grundsatzentscheidung zur Abgrenzung: Wie unterscheiden sich auch Sondernachfolger bindende Beschlüsse von beschlossenen schuldrechtlichen Vereinbarungen ohne nachfolgende Eintragung im Grundbuch?

Normenkette § 10 WEG, § 23 WEG, § 242 BGB Kommentar In einer m. E. rechtlich und auch für die Praxis sehr bedeutsamen Grundsatzentscheidung hat das OLG Hamm erneut zur Differenzierung von Eigentümerbeschlüssen mit Bindungswirkung für Rechtsnachfolger, schuldrechtlichen (einstimmigen) Vereinbarungen ohne nachfolgende Eintragung im Grundbuch und solchen in verdinglichter Form (...mehr

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Bestandskräftiger Mehrheitsbeschluss auf Beseitigung einer baulichen Veränderung konstitutiv und in jedem Fall grundsätzlich bindend

Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Ein Ladenmieter hatte mit Zustimmung des vermietenden Eigentümers die weißen fassadenputzbündig eingesetzten Rahmen der Schaufenster entfernt und durch neue, gelbe Fensterrahmen ersetzt, die über die Fassade vorstanden und auf Metall-Leisten aufgesetzt waren. Die Gemeinschaft beschloss dara...mehr

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Beseitigung eigenmächtig vorgenommener baulicher Veränderung (Treppenhausanbau)

Normenkette § 14 Nr . 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 44 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Die eigenmächtige Errichtung eines Treppenhausanbaues ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller benachteiligten Wohnungseigentümer bedurft hätte; von einem derart massiven Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum, der auch mit einem bestehenden Sondernutzungsrecht ...mehr

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Erneut: Keine nachträgliche Wohnungsverbindung mittels Durchbruchs einer Brandmauer

Normenkette § 3 Abs. 2 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 10 Abs. 1 und Abs. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Eine Abänderung der Gemeinschaftsordnung des Inhalts, dass "bauliche Veränderungen an tragenden Wänden, die vom Gemeinschaftseigentum aus nicht einsehbar sind und die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändern bei Nachweis der bautechnischen Unbedenklichkeit mit ...mehr

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Entfernung von Waschbetonplatten und einer darunter liegenden Kiesschicht auf einer Dachterrasse als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Beseitigt der Sondernutzungsberechtigte oder der Sondereigentümer einer Dachterrasse die vorhandene Kiesschicht bis auf die auf der Betondecke aufliegende Abdichtungsfolie und bringt er dann Erde und eine Bepflanzung auf, so handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung, die über eine o...mehr

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Kernbereich des Sondereigentums

Leitsatz Ein in den Kernbereich des Sondereigentums eingreifender Mehrheitsbeschluss ist wirkungslos Korrektur eines Abgeschlossenheitsmangels Normenkette § 23 WEG Kommentar 1. Ein Mehrheitsbeschluss, der die Schließung eines bei der Teilung vorhandenen, im Aufteilungsplan auch zeichnerisch dargestellten Zugangs zu einer Teileigentumseinheit gegen den Willen des Betroffenen ano...mehr

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Entfernung von Bäumen auf dem Tiefgaragendach als vorbeugende Schadensverhinderungsmaßnahme mehrheitlich beschließbar

Normenkette § 21 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG Kommentar 1. Als Maßnahme der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums können die Wohnungseigentümer die Entfernung der auf einem Tiefgaragendach stehenden Bäume mit Stimmenmehrheit beschließen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Baumwurzeln in die schon beschädigte Dichtungsschicht eindringen und weitere Schäd...mehr

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Nachträgliche Anbringung eines Regenfallrohres als ordnungsgemäße Instandsetzungsmaßnahme

Normenkette § 21 Abs. 4 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Eine bauliche Veränderung, die der erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes der Wohnanlage dient (hier: Anbringung eines Regenfallrohres als Bestandteil des Gemeinschaftseigentums), geht nicht über eine ordnungsgemäße Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinaus (h. R. M). 2. Es liegt grundsätzl...mehr

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Anschluss eines Holzofens an einen gemeinschaftlichen Notkamin kann für die restlichen Eigentümer nachteilig sein

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Können aufgrund des Anschlusses eines Kaminofens (sog. skandinavischen Holzofens) an den gemeinschaftlichen Notkamin durch einen Wohnungseigentümer aus technischen Gründen die übrigen Wohnungseigentümer Öfen gleicher oder ähnlicher Bauart oder mit Heizöl oder Gas betriebene Öfen nicht anschließen, so werden ...mehr

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Bindung eines Rechtsnachfolgers an Zustimmung zu baulicher Veränderung und Nutzungsänderung (hier: Ausbau eines Trockenbodens zu Wohnzwecken)

Normenkette § 10 Abs. 3 WEG, § 15 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Die Beseitigung einer von einem Wohnungseigentümer vorgenommenen baulichen Veränderung (Ausbau eines Trockenbodens zu Wohnzwecken, d.h. Einbau von Badezimmereinrichtungen, Bau einer Verbindungstreppe zur darunterliegenden Wohnung, Veränderung von Fenstern) kann von einem nachteilig betroffenen Wohn...mehr

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Änderung unrichtiger Abgeschlossenheitsbescheinigung

Kommentar Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für eine Wohnung, die in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll, darf von der Baubehörde für kraftlos erklärt werden, wenn der zugrundeliegende Aufteilungsplan durch bauliche Veränderungen des Gebäudes unrichtig geworden ist und den Umfang des Sondereigentums sowie des Gemeinschaftseigentums und der zulässigen Nutzung...mehr

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Verkaufskiosk im vorliegenden Fall mit Zweckbestimmung Laden nicht vereinbar

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 WEG Kommentar 1. Im vorliegenden Fall veränderte ein Teileigentümer seinen "Laden" nach vereinbarter Zweckbestimmung durch nicht duldungspflichtige bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zu einem Verkaufskiosk und verlagerte damit den Kundenverkehr vor das Geschäft; weiterhin wurde der Verkaufskiosk über die ladenschlussgesetzlich v...mehr

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Mehrheitsbeschluss über Entfernung einer sanierungsbedürftigen heckenartigen Anpflanzung und Neupflanzung einer Hecke durch andere Gehölze kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen

Normenkette § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Sollen zwischenzeitlich auf eine Höhe von 15-18 m gewachsene, ursprünglich heckenartig bis zur Höhe von 2 m angepflanzte Zuckerahorngehölze wegen Sanierungsbedürftigkeit durch gemischte Gehölze bis zu einer Höhe von 2,80 m ersetzt werden (hier: durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer), so handelt es sich um eine ...mehr

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Verwalterentlastung bei Heizanlagensanierung und Nachholbarkeit der Einzelabrechnungsvorlage

Leitsatz Bestätigte Entlastung einer Verwaltung in Zusammenhang mit einer Heizungssanierung (einer in treuhänderischem Sondereigentum stehenden Heizzentrale) Versäumte Vorlage von Einzelabrechnungen kann nachgeholt werden Normenkette § 5 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 3 WEG, § 28 WEG Kommentar 1. Eine Gemeinschaft hatte - unangefochten - den Grundsatzbeschluss einer umfangreichen Heizun...mehr

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§ 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung sogar verschärfbar, z.B. Beseitigungspflicht eigenmächtig angebrachter seitlicher Balkonverglasung

Normenkette § 10 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Ist in einer Gemeinschaftsordnung vereinbart, dass "die äußere Gestalt des Bauwerks oder der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bestandteile nicht geändert werden dürfe", so ist in richtiger Auslegung dieser Vereinbarungsregelung als nächstliegende Bedeutung insoweit nicht nur die gesetzliche Regelung des § ...mehr

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Erneuerung der Rollladentechnik im Zuge einer Fassadensanierung; Rollläden als zwingendes Gemeinschaftseigentum

Normenkette § 5 Abs. 2 WEG, § 10 Abs. 4 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 242 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Bei der Rollladenerneuerung im Zuge einer Fassadensanierung handelte es sich im vorliegenden Fall um eine Maßnahme ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung, nicht um eine nachteilige bauliche Veränderung. Rollläden stehen hier unabhängig davon, ob sie ber...mehr

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Allstimmingkeitserfordernis bei baulicher Veränderung, Wiederholungsbeschluss und Kostentragung

Leitsatz Zustimmungspflicht aller benachteiligten Wohnungseigentümer zu baulicher Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch Vereinbarung abdingbar Erneuter Eigentümerbeschluss gleichen Inhalts Keine Kostenfreistellung Normenkette § 10 Abs. 4 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 45 Abs. 2 WEG Kommentar 1. Eine von § 22 Abs. 1 WEG abweichende Vereinbarungsr...mehr

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Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Modernisierung eines Gebäudes

Kommentar Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen ( § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ). Handelt es sich hierbei um Herstellungskosten eines zur Einkunftserzielung bestimmten Gebäudes, sind sie grundsätzlich nur verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes in Form von Abschreibungen abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. m. § 7 Abs. 4...mehr

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Innenseitige Veränderung (Abmauerung) eines Laden-Schaufensters vorliegend keine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Wird das Schaufenster eines Ladengeschäfts von innen im Abstand von 40 cm völlig abgemauert und die bisherige Festverglasung des Schaufensters durch zwei Glasschiebetüren ersetzt, so handelt es sich dabei nicht um eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung, sofern damit keine nachteilige optische Veränderung und keine nachteiligen Au...mehr

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Zulässige bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum eines Doppelhaus-WE aufgrund liberaler Gemeinschaftsordnungsvereinbarung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Ein Doppelhaus-Wohnungseigentümer hatte nachträglich seine Sondernutzungsfläche mit einem Zaun und Gartentürchen abgegrenzt, einen gläsernen Windfang vor den Hauseingang gesetzt und die Kelleraußentreppe überdacht. Behördliche Baugenehmigung wurde erteilt. In der Gemeinschaftsordnung war u.a. vereinbart: "1.Die Einheiten ...mehr

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Bauliche Veränderung und Wiederherstellung des früheren Zustandes (hier: Wegeführung über Gartensondernutzungsrecht zu gemeinschaftlichem Spielplatz)

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 242 BGB, § 823 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB, § 263 ZPO, § 264 ZPO, § 265 ZPO Kommentar 1. Einer Eigentümerin gehörte zusammen mit ihrer minderjährigen Tochter eine EG-Wohnung mit vorgelagertem Gartensondernutzungsrecht. Gekauft wurde diese Wohnung 1991. Schon seit 1978 wurde durch den Sondernutzungsgarten mit Zust...mehr

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Keine Begründung von Sondereigentum durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluss

Normenkette § 4 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 140 BGB Kommentar Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: 1. Sondereigentum an einer Garage kann nicht nachträglich im Wege der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluss begründet werden. 2. Der - als solcher nichtige - Mehrheitsbeschluss kann auch nicht im Sinne einer geltungserhaltenden Redu...mehr