Normenkette

§ 22 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

Die Anbringung eines Absperrbügels (umklappbarer Metallsperrbügel) auf einer Pkw-Stellfläche im Sondernutzungsrecht stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar, die allerdings die Rechte anderer Eigentümer jedenfalls dann nicht übermäßig beeinträchtigt, wenn sich der Sperrbügel ohne weiteres in die Prägung des Erscheinungsbildes der Wohnanlage (hier: überwiegend geteerte bzw. gepflasterte Kfz-Abstellflächen) einfügt, die Benutzung anderer Stellplätze nicht behindert und auch die Sicherheit des Fußgängerverkehrs auf dem Grundstück nicht erkennbar gefährdet (Anbringung vorliegend insbesondere zur "Abschreckung von Fremdparkern", nachdem der Antragsteller wiederholt seinen Stellplatz "besetzt" vorfand).

 

Link zur Entscheidung

( Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 10.10.1996, 2 W 2/96= NJWE-MietR 2/1997, 29)

zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümerr

Anmerkung:

Eine andere Ansicht - ohne absolute Sachverhaltsvergleichbarkeit - wurde seinerzeit vertreten vom BayObLG, DWE 82, 133 und vom OLG Frankfurt, vom 01.12.1986, 20 W 156/86).

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