Fachbeiträge & Kommentare zu Bagatellgrenze

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu... mehr

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Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 4 TV-L findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen: Erfasst werden neben Arbeitsentgelten etwa auch Sachleis... mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.3 Tarifliche Regelungen zum Nettoarbeitsentgeltniveau

In verschiedenen Unternehmen sehen tarifliche Regelungen vor, die Mitarbeiter durch zusätzliche Zahlungen so zu stellen, dass die Mitarbeiter ihr bisheriges Nettoarbeitsentgeltniveau behalten. Dies kann aber nur dadurch erreicht werden, dass der Differenzbetrag zwischen dem bisherigen Nettoarbeitsentgelt und dem Nettokrankengeld um die Steuern auf einen Bruttobetrag hochgere... mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 3 Beitragspflicht bei Übersteigen des Nettoarbeitsentgelts

Soweit die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 EUR übersteigen, gelten Zahlungen oder Sachbezüge des Arbeitgebers zum Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- und Mutterschaftsgeld sowie zum Krankentagegeld oder für eine Elternzeit nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die darüb... mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Telefon/Telekommunikation

1. Werbungskostenabzug a) Telefon Aufwendungen des Arbeitnehmers für die beruflich veranlasste Nutzung des Telefonanschlusses in seiner Wohnung sind Werbungskosten, ebenso die Aufwendungen für die berufliche Nutzung des arbeitnehmereigenen Mobiltelefons, des arbeitnehmereigenen Internetzugangs und anderer Online-Verbindungen. Der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt gegenüber d... mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.2 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017

Für VZ seit 2018 sind im Einzelfall Erträge aus Investmentfonds gegenüber dem Finanzamt erklärungspflichtig. Dies sind Fälle, in denen Besteuerungsgrundlagen des Investmentfonds für Jahre bis 2017 in der Zeit nach dem 31.12.2017 korrigiert werden. Die korrigierten Besteuerungsgrundlagen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hierzu enthält das InvStG (Fassung 2017) 2 Nor... mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.1 Überblick

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Wertsteigerungen und laufende Erträge bis 2017 werden noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage erfasst. Lediglich die ab dem 1.1.2018 entstandenen Wertänderungen unterliegen der neuen Rechtslage. Hinweis "Laufende" Erträge bis 2017 Die laufenden Erträge (insbesondere Zinsen, Dividenden, Mieten) wurden bi... mehr

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Änderungsvorschriften / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerverwaltungsakt wird gem. § 124 Abs. 1 AO mit seiner Bekanntgabe wirksam. Sobald er wirksam ist, ist das Finanzamt an ihn gebunden, es sei denn, dass eine Korrekturvorschrift greift. Für den Steuerpflichtigen ergibt sich zunächst eine bessere Ausgangsposition. Er kann nämlich innerhalb eines Monats noch Einspruch einlegen (§§ 347 ff. AO, "Einspruch") oder ... mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Übersteigt die Ersatzbemessungsgrundlag... mehr

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Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 3 Satz 1 findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Erfasst hiervon werden allerdings auch Sachleistungen, Gewinnanteile oder sonstige geldwerte V... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.6 Treuhandgebühr und steuerliche Behandlung

Das Geschäftsbesorgungsentgelt, das der Steuerberater als Treuhänder für seine Tätigkeit erhält, unterliegt § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, da die Tätigkeit des Treuhänders grundsätzlich eine sonstige selbstständige Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist. In dem Moment, in dem der Steuerberater als Treuhänder die Grenze zur Gewerblichkeit überschreitet bzw. Tätigkeiten übernimmt, ... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 13 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz[6] steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil an... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 259 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 260 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.8 Entstehen und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 35 Der Haftungsanspruch des FA entsteht nach § 38 AO, sobald der Arbeitgeber den Haftungstatbestand i. S. v. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat. Dies geschieht dadurch, dass er entgegen § 41a Abs. 1 EStG nicht spätestens am 10. nach Ablauf eines jeden LSt-Anmeldungszeitraums als Fälligkeitszeitpunkt die LSt ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt hat.[1] Rz. 36 Die ... mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.2 Kleines ABC der Gegenleistung

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.5 Kostenerstattung

Rz. 22 Abs. 4 trifft eine Kostenerstattungsregelung, die gegenüber anderen Erstattungsvorschriften nachrangig ist und nur auf Antrag des Arbeitslosen anzuwenden ist. Erstattet werden können nur notwendige Reisekosten. Dafür kann das Bundesreisekostengesetz sinngemäß angewandt werden. Notwendig sind Reisekosten nur dann, wenn sie unvermeidbar entstehen, insbesondere Fahrtkost... mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.14.1 Anwendung der DE-minimis-Verordnung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann aufgrund von § 7b Abs. 5 EStG nur in Anspruch genommen werden, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission v. 18.12.2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen[1] (De-minimis-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassun... mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.4 Luxemburg

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzpendler wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, wenn die nichtselb... mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.2 Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Das Vorliegen eines eigenen Hausstands setzt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Diese Voraussetzung muss allerdings nur dann erfüllt sein, wenn es sich um einen gemeinsamen Haushalt am Ort des Lebensmittelpunktes handelt, den der Arbeitnehmer mit dem Ehegatten, Lebenspartner, den Eltern oder einer anderen Person unterhält. Führt der Arbeitne... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bring Your Own Device / 3 Arbeitsschutz und Arbeitszeit

Die Kehrseite der eingangs genannten Steigerung bei Kosteneffizienz, Steigerung der Produktivität/Erreichbarkeit und Mitarbeiterzufriedenheit liegt in der potenziell ständigen Erreichbarkeit der Mitarbeiter ("always online"). Die Verwendung privater Geräte für berufliche Aufgaben erhöht die Gefahr, dass Arbeitnehmer auch während ihrer Ruhezeit, der Pausen oder des Urlaubs abs... mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) angewendet werden. Die Pauschalierungsmöglichkeit betrifft Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen, etwa Kunden, Geschäftsfreunde bzw. deren Arbeitnehmer bei Sachzuwendungen, ... mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Abgrenzung zur Funktionsverdoppelung

Rz. 1179 [Autor/Stand] Vermeidung eines Missbrauchs gem. § 1 Abs. 5 FVerlV 2022. Im ersten Entwurf der FVerlV vom Juni 2007 wurden auch sog. Funktionsverdoppelungen als Funktionsverlagerungen i.S.d. § 1 Abs. 3b Satz 1 eingestuft.[2] Von einer Funktionsverdoppelung wird dann gesprochen, wenn eine Funktion bei einem ausländischen verbundenen Unternehmen (neu und zusätzlich) au... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mindestbetrag der Versorgungskürzung (Abs 2).

Rn 9 Gem II muss die Versorgung der ausgleichspflichtigen Person um einen bestimmten Mindestbetrag gekürzt worden sein, damit eine Anpassung stattfinden kann. Die Mindestbegrenzung soll die (gem § 34 I zuständigen) FamGe von Bagatellfällen entlasten (BTDrs 16/10144, 72). Daher ist es zweckmäßig, zunächst zu prüfen, ob der Mindestwert überschritten wird. Maßgeblich ist der We... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Geringe Ausgleichswerte (Abs 1 S 3).

Rn 19 § 20 I 3 erklärt § 18 für entspr anwendbar. Daraus folgt, dass bei geringen Ausgleichswerten auch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche ausgeschlossen werden können. Der jeweilige Ausgleichswert ist mit der nach § 18 III maßgeblichen Bagatellgrenze zu vergleichen. Daher ist der Betrag der schuldrechtlichen Ausgleichsrente mit ihrem – ggf um einen öffentlich-rechtlichen ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkommensgefälle.

Rn 18 Geringfügige Einkommensdifferenzen sind nicht auszugleichen (BGH FamRZ 84, 988; Kobl FamRZ 20, 239; Frankf FamRB 19, 255; Hamm FamRZ 19, 792; Karlsr FamRZ 10, 1082: 63 EUR nicht gering; Brandbg FamRZ 05, 210: Aufstockungsunterhalt muss einen Mindestbetrag von [seinerzeit] 100 DM erreichen). Maßgebend für die Größenordnung des Aufstockungsbetrages, die nicht mehr vernac... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertgrenze für die Geringfügigkeit (Abs 3).

Rn 10 Die Geringfügigkeitsgrenze berechnet sich bei beiden in I und II geregelten Fallvarianten in Abhängigkeit von einer dynamischen Größe, nämlich der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 I SGB IV. Dabei handelt es sich um eine im Sozialversicherungsrecht verwendete Rechengröße, die von der Entwicklung des Durchschnittsentgelts der GRV abhängig ist und jährlich mit der Sozial... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 18 regelt in I und II zwei verschiedene Anwendungsfälle der Bagatellklausel. Während I in den VA fallende Anrechte beider Ehegatten erfasst, die untereinander zu verrechnen sind, werden nach II einzelne Anrechte für sich betrachtet. Die Prüfung des FamG hat sich nach der Reihenfolge der Regelungen im Gesetz zu richten, sodass mit I zu beginnen ist (BGH FamRZ 12, 192 R... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kleinbetragsinstrument.

Rn 3 Kleinbetragsinstrumente sind Gegenstand eines Zahlungsdienstevertrags. Es handelt sich dabei um Mittel, die für Zahlungsvorgänge mit bestimmten Betragsgrenzen eingesetzt werden. Ein Kleinbetragsinstrument liegt vor, falls mit einem Mittel nur einzelne Zahlungsvorgänge bis höchstens 30 EUR ausgelöst werden können. Ferner sind solche Instrumente erfasst, die eine Ausgaben... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn 2 § 18 ist, wie sich aus § 9 IV ergibt, bei jedem Wertausgleich nach der Scheidung zu prüfen und auf alle dem VA unterliegenden Anrechte, also auch auf Anrechte der GRV anzuwenden (BGH FamRZ 12, 192 Rz 39). Findet der Wertausgleich nach dem Tod eines Ehegatten statt, sind geringwertige Anrechte zwar in die aufzustellende Gesamtausgleichsbilanz einzubeziehen (vgl § 31 Rn 4... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Bedeutung der Vorschrift (Abs 1).

Rn 1 § 47 regelt die Einzelheiten zur Ermittlung des korrespondierenden Kapitalwerts (KoKa), den der Versorgungsträger dem FamG gem § 5 III vorzuschlagen hat. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, in verschiedenen Bezugsgrößen ausgedrückte Versorgungsanrechte miteinander vergleichbar zu machen. Der Kapitalwert der Anrechte soll als gemeinsame Bezugsgröße (›gemeinsamer Nenner‹) ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtliche Behandlung.

Rn 5 Auf Allgemein-Verbraucherdarlehen aufgrund geduldeter Überziehung sind die Regelungen der §§ 491 ff nur eingeschränkt anwendbar; ausgenommen sind nach IV die §§ 491a–496 u 499–502. Anzuwenden sind also nur §§ 491, 497, 498 u ab 21.3.16 (§ 491 Rn 7) 505a – 505e. Die Unterrichtungspflichten nach § 675d I 1 , Art 248 §§ 1–16 EGBGB bleiben unberührt. Rn 6 Für geduldete Überzi... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geringe Ausgleichswertdifferenz gleichartiger Anrechte (Abs 1).

Rn 6 Gem I sollen gleichartige Anrechte beider Ehegatten nicht ausgeglichen werden, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. Daher sind an sich in den VA fallende Anrechte auf Seiten beider Ehegatten einander gegenüberzustellen, sofern sie von gleicher Art sind. Aufgrund des Vorrangs des I (s Rn 3) kommt der Frage, welche Anrechte als gleichartig iS dieser Vorsch... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung des Anspruchs auf Wertausgleich (Abs 2).

Rn 4 Der dem überlebenden Ehegatten zustehende Anspruch ist gem II 1 dem Grund und der Höhe nach beschränkt: Dieser Ehegatte darf durch den Wertausgleich nicht bessergestellt werden, als wenn der VA insg zu Lebzeiten des anderen Ehegatten durchgeführt worden wäre. Er soll nicht etwa seine eigenen ehezeitlichen Anrechte in voller Höhe behalten und seinerseits an den vom verst... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ermessensausübung des Gerichts.

Rn 12 Durch die Soll-Fassungen der I und II wird deutlich gemacht, dass das FamG nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden hat, ob Anrechte, die als geringfügig anzusehen sind, trotzdem auszugleichen sind. Bei der Ausübung des Ermessens sind die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten des Versorgungsträgers gg das Interesse der ausgleichsberechtigten Person, au... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Verfahren und Entscheidung.

Rn 24 Ein gerichtliches Verfahren über schuldrechtliche Ausgleichsansprüche ist nur erforderlich, wenn sich die Ehegatten nicht über die Höhe der Ausgleichsrente einigen können. Eine Vereinbarung ist außerhalb eines Scheidungsverfahrens formlos möglich (§ 7 Rn 1). Eine Vereinbarung stellt allerdings nur dann einen Vollstreckungstitel dar, wenn sie den verfahrensrechtlichen A... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Krasse finanzielle Überforderung.

Rn 25 Die die Vermutung der Sittenwidrigkeit mit begründende finanzielle krasse Überforderung (vgl Rn 21f) erfordert ein erhebliches Missverhältnis zwischen der Leistungsfähigkeit des Bürgen und der Gesamthöhe der übernommenen Verbindlichkeit (zB Celle NJW-RR 06, 131, 132: 10.000 EUR, Anm Nielsen EWiR 06, 99: für Bagatellgrenze). Unerheblich ist, ob der Gläubiger nur eine Te... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Versorgungsausgleich bei kurzer Ehedauer (Abs 3).

Rn 12 Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein VA gem III nur auf Antrag statt. Damit sollen Versorgungsträger und Familiengerichte von Verfahren entlastet werden, in denen es idR nur um geringe Ausgleichswerte geht und auch aus Sicht der Eheleute regelmäßig kein Bedarf besteht, einen VA durchzuführen (BTDrs 16/10144, 48). Jeder Ehegatte hat jedoch die Möglichkeit... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Verlagerungsbegriff nach der FVerlV 2008

Rz. 1147 [Autor/Stand] Definition der "Verlagerung" gem. § 1 Abs. 2 FVerlV 2008. Für Verlagerungsvorgänge, die vor Geltung der novellierten FVerlV 2022 (VZ, die nach dem 31.12.2021 beginnen) realisiert wurden, ist weiter der Verlagerungsbegriff maßgebend, wie er in der FVerlV 2008 niedergelegt war. Danach liegt eine Funktionsverlagerung vor, wenn "ein Unternehmen (verlagernd... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Reform durch das AbzStEntModG 2021

Rz. 1109 [Autor/Stand] Neuregelung des Tatbestands der Funktionsverlagerung. Mit dem AbzStEntModG vom 2.6.2021[2] wurden die Verrechnungspreisregeln in § 1 umfangreich überarbeitet und neu strukturiert (vgl. dazu Rz. 14.2). Dies führte dazu, dass sich die Regelungen zur Funktionsverlagerung, die seit dem UntStRefG 2008 in § 1 Abs. 3 Sätze 9, 10 verortet waren, nun mit folgen... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc... mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.6 Entfall der USt bei Kleinunternehmerregelung

Keiner Umsatzsteuer unterliegen Vermieter einer Ferienwohnung, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen. Dies setzt voraus, dass der Umsatz des vergangenen Jahres 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Die Umsatzsteuer wird dann nicht erhoben bzw. seit 2025 ist d... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Anzeigepflichten der Gerichte, Notare und deutschen Konsuln (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG i. V. m. §§ 6–9 ErbStDV)

Rz. 16 Die Einzelheiten der den Gerichten, Notaren und deutschen Konsuln durch § 34 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 ErbStG auferlegten Anzeigepflichten ergeben sich aus §§ 7–9 ErbStDV.[1] Für Notare enthalten § 34 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 ErbStG nach Meinung der Finverw eine nicht abschließende Aufzählung der anzeigepflichtigen Vorgänge, sodass bei "potenziell erbschaft- und schenkungsteuerr... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und -verwalter (§ 33 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 1 ErbStDV)

Rz. 10 Der Anzeigepflicht unterliegen zunächst gem. § 33 Abs. 1 S. 1 ErbStG geschäftsmäßige Vermögensverwahrer und -verwalter. "Geschäftsmäßig" handelt der, dessen Tätigkeit typischerweise die Vermögensverwahrung oder -verwaltung ist und er daraus Geldeinkünfte bezieht. Daher sind Privatpersonen, die als Angehörige oder aus Hilfsbereitschaft fremdes Vermögen verwahren oder v... mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / dd) Umqualifizierung originär nicht begünstigten Vermögens – Bagatellgrenze

Rz. 204 Zur Kapitalstärkung und Sicherung der operativen Zwecke des Betriebs ist (fast) jedes Unternehmen auch auf Verwaltungsvermögen angewiesen (insbesondere Liquidität, aber auch bspw. ein Wertpapierdepot oder ein an fremde Dritte vermietetes Grundstück). Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird typisierend und pauschalierend ein Teil des Nettowerts des Verwaltungsvermö... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erforderlichkeit (Abs 1 S 1).

Rn 9 Die sehr umstrittene Bagatellgrenze iSd § 802l I 2 aF in Höhe von 500 EUR ist durch Art 1 Nr 10 EuKoPfVODG zum 26.11.16 entfallen (s Rn 1 aE). Dies begründet der Gesetzgeber nicht zuletzt mit dem Wunsch nach einer Reduzierung der Haftbefehlsanträge (BTDrs 18/9698, 23 f). Auch für die korrespondierende Übermittlungsbefugnis der gesetzlichen Rentenversicherungsträger in §... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kraftfahrzeug des Schuldners (Nr 3).

Rn 14 Auskunftsverpflichtet ist das Kraftfahrt-Bundesamt (Flensburg), § 35 I Nr 15 StVG. Es geht um die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 I StVG. Diese indizieren den Gewahrsam und das Eigentum des Schuldners. Bei der Vollstreckung in ein so ermitteltes Fahrzeug ist jedoch der Pfändungsschutz nach § 811 I Nr 1b zu beachten. Mit dem Auskunftsrecht des Gerichtsvollziehers ko... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Einholung der Auskünfte bestimmter Dritter ist eine Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers, die aus § 802a II 1 Nr 3 folgt. Die Selbstauskunft des Schuldners (s § 802c) hat zwar Vorrang, Fremdauskünfte können aber im Interesse der Effektivität der Vollstreckung eingeholt werden, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermittelbar ist, die Schuldnerauskunft verwe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Abschreibung, Arten und Ber... / 9.1.1 Unterscheidung zwischen dauerhafter und vorübergehender Wertminderung

Auf die Gründe, warum eine Teilwertminderung bzw. eine Teilwerterhöhung eingetreten ist, kommt es nicht an. Entscheidend für eine Teilwertabschreibung ist, dass eine Wertminderung tatsächlich eingetreten ist, die voraussichtlich dauerhaft besteht. Von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ist auszugehen, wenn die Wertminderung mehr als die Hälfte der Restnutzungsdau... mehr