Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VII. Ombudsmann-Verfahren

Rz. 18 Für Privatkunden kann ein Schlichtungsverfahren bei den Bankenombudsmännern/Bankenombudsfrauen durchgeführt werden. Der Bundesverband deutscher Banken,[101] der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),[102] der Bundesverband Öffentlicher Banken,[103] der Verband der Privaten Bausparkassen[104] sowie die Deutsche Bundesbank[105] haben für die...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Inhalt der Unterwerfungserklärung

Rz. 18 In der Regel ist einer Abmahnung eine vorformulierte Unterwerfungserklärung beigefügt. In dieser sollten die Punkte aufgeführt werden, die nach Meinung des Verletzten eine Wiederholungsgefahr ausräumen. Allerdings muss darauf geachtet werden, die Unterwerfungserklärung nicht zu weitgehend zu formulieren, da sie ansonsten im Zusammenspiel mit der Abmahnung Rechtsberühm...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandant keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie im ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 28 Leasing / c) Leistungsverweigerungsrecht bis zur Klärung der Gewährleistungsansprüche mit dem Lieferanten

Rz. 71 Erkennt der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers nicht an, darf der Leasingnehmer die laufenden und rückständigen Raten, die er nach den oben dargestellten Grundsätzen im Falle der erfolgreichen Geltendmachung vom Leasinggeber zurückverlangen könnte, erst dann vorläufig einstellen, sobald er die ihm übertragenen Rechte gegen den Lieferanten klageweis...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Gebühren – Gegenstandswert

Rz. 8 Die Anwaltsgebühren in Verfassungsbeschwerdesachen sind nach § 37 Abs. 2 RVG i.V.m. Teil 3 (u.a. öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit) Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (Revision) des Vergütungsverzeichnisses zu berechnen (RVG-VV 3206, 3207 und 3210). Demnach erhält der Rechtsanwalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV 3206 i.H.v. 1,6.[34] Mi...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität) – Anhörungsrüge

Rz. 15 Die Verfassungsbeschwerde kann grds. erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden, § 90 Abs. 2 BVerfGG. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich, § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG; so besteht die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / a) Vergütung von Organmitgliedern

Rz. 42 Nach der Grundidee des Gesetzes ist die Mitgliedschaft in Organen von Stiftungen als Ausübung eines Ehrenamts anzusehen. Lediglich anfallende Auslagen (Reisekosten, Verdienstausfall etc.) sind zu ersetzen. Satzungsmäßige Vergütungsregelungen sind aber dessen ungeachtet möglich. So können beispielsweise Sitzungsgelder, pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Ve...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Gestaltung einer Vergütungsregelung

Rz. 48 Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung Der Testamentsvollstrecker erhält neben dem Ersatz seiner Aufwendungen eine einmalige Gebühr von _________________________ % des bei meinem Tod vorhandenen Bruttonachlasses und für jedes Jahr der Verwaltung eine jährlich nachträglich zahlbare Gebühr von _________________________ % der jährl...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / h) Testamentsvollstreckung

Rz. 112 Die Regelungen über die Testamentsvollstreckung finden sich in den §§ 2197 bis 2228 BGB. Ein Testamentsvollstrecker hat für die Umsetzung der Anordnungen des Erblassers zu sorgen und sofern der Erblasser dies angeordnet hat, den Nachlass zu verwalten. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist je nach Tätigkeitsfeld der eingesetzten Person in unterschiedlicher Aus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Wenn jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag hin oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 BGB). Das Betreuungsgericht soll dabei vorrangig ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

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Praktikanten / 3.3.1 Reisekosten usw.

Bei Dienstreisen, die Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihrer Praktika auf Veranlassung des Praktikumsgebers unternehmen, können sie gemäß Ziffer 3.1 Satz 1 der Richtlinien eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Reisekostenbestimmungen erhalten. Soweit die Beschäftigten unter den Geltungsbereich des TVöD –...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.3.1 Steuerpflicht

Praktikantinnen und Praktikanten, die für ihre Praktikumstätigkeit eine Vergütung, Aufwandsentschädigung oder auch sog. Nebenbezüge (Sachbezüge und/oder geldwerte Vorteile) erhalten, müssen diese nach Maßgabe der einschlägigen steuerlichen Bestimmungen versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Lohnsteuerabzugsverfahren anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die von der Finanzver...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Kostengrundentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 5 Zu der Frage, welcher Prozessbeteiligte ganz oder teilweise die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, enthalten §§ 91 ff. ZPO teils unmittelbare verbindliche Regelungen, teils aber auch nur Bestimmungen für eine vom Gericht zu treffende Kostengrundentscheidung (siehe dazu unten Rdn 31 ff.). §§ 91 ff. ZPO enthalten ferner Vorschriften darüber, welche Kostenarten unter...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Feststellung des Nettoeinkommens des Getöteten

Rz. 76 Demgemäß ist zunächst aus dem Bruttoeinkommen das Nettoeinkommen (bei der hier behandelten Fallgruppe dasjenige des getöteten Alleinverdieners) zu ermitteln, das nach Abzug der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge für Unterhaltszwecke zur Verfügung stand und voraussichtlich wei­ter zur Verfügung gestanden hätte. Hierbei ist in ähnlicher Weise wie bei der Ermitt...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Einkünfte vor dem Unfallereignis

Rz. 14 Für die Schadensberechnung stellen die Einnahmen, die vor dem Unfall tatsächlich erzielt wurden, einen wesentlichen Anhaltspunkt dar. Diese Einkünfte können sich aus verschiedenen Einzelposten zusammensetzen: Rz. 15 Im Mittelpunkt stehen die festen Bezüge des Verletzten an Lohn oder Gehalt; hierzu gehören auch Gehaltsteile, die zwar besonders berechnet, aber als Bestan...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Unterart des Schadensersatzanspruchs

Rz. 13 Der sachlich-rechtliche Ersatzanspruch ist also regelmäßig eine Unterart eines Schadensersatzanspruchs. Sein Umfang bestimmt sich daher im Zweifel nach §§ 249 ff. BGB; §§ 91 ff. ZPO sind grundsätzlich auf ihn nicht anwendbar. Zwar kann der gesetzlichen Beschränkung der prozessualen Kostenerstattung eine auch auf das Schadensersatzrecht wirkende Zurechnungsgrenze zu en...mehr

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§ 31 Kostenrecht / II. Außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 85 Wird der Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen beauftragt, so entsteht grundsätzlich eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 f. VV RVG und im Falle der Einigung mit der Gegenseite auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG); daneben hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Auslagenersatz gemäß den Nr. 7000 bis 7008 VV RVG. 1. Geschäftsgebühr a...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / III. Prozesshindernisse (verzichtbare Zulässigkeitsrügen)

Rz. 152 Erst auf Rüge einer Partei wird eine den Streitgegenstand betreffende Schiedsvereinbarung (§ 1032 ZPO), die Einrede fehlender Kostenerstattung bei erneuter Erhebung einer zuvor zurückgenommenen Klage (§ 269 Abs. 6 ZPO) oder die fehlende Prozesskostensicherheit eines Klägers, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Art....mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Kein Anerkenntnis und kein Verzicht

Rz. 124 Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG fällt auch im gerichtlichen Verfahren nicht an, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Der von den Beteiligten geschlossene Vertrag darf deshalb nicht das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch a...mehr

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§ 9 Produkthaftung / Literaturtipps

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§ 31 Kostenrecht / D. Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 150 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch gemäß § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VV RVG nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass aus dem vom erstattungspflichtigen Gegner a...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Sozialversicherungsverhältnis

Rz. 18 Zwar legt § 116 Abs. 1 SGB X nach seinem Wortlaut nicht ausdrücklich den für den Forderungsübergang maßgeblichen Zeitpunkt fest. Indessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Augenblick des schädigenden Ereignisses abzustellen. Der Ersatzanspruch geht daher grundsätzlich – "in aller Regel"[32] – im Zeitpunkt des Schadensereignisses über...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Einlegung der Berufung und damit verbundenes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 74 Die unmittelbare Einlegung der Berufung ist allerdings mit dem Nachteil verbunden, dass bei Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs die anfallenden Kosten – insbesondere auch bei einer Berufungsrücknahme (§ 516 Abs. 3 S. 1 ZPO) – von der Partei selbst aufzubringen sind. Im – parallel dazu betriebenen – Prozesskostenhilfeverfahren findet eine Kostenerstattung nicht sta...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) gGmbH: Gemeinnützigkeit von Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung

Die Abwasserbeseitigung als hoheitliche Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand erfüllt materiell die Gemeinnützigkeitskriterien einer Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) sowie des Natur- und Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO). Der Staat und seine Untergliederungen erfüllen im hoheitlichen Bereich zwa...mehr

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Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern (zu § 2 UStG)

Kommentar Aufsichtsratsmitglieder wie auch Mitglieder anderer Aufsichtsgremien wurden früher unterschiedslos als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG angesehen. Nachdem der EuGH zumindest in den Fällen, in denen die Tätigkeit ohne ein Vergütungsrisiko ausgeübt wurde, die Unternehmereigenschaft verneint hatte, musste der BFH diesen Vorgaben folgen. Die Finanzverwaltung setzt dies...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

1. Grundsatz In arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz sind gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Kosten für die Beiziehung eines Prozessbevollmächtigten grds. nicht erstattungsfähig. Die Bestellung des Prozessbevollmächtigten hat jedoch eigene, notwendige Terminsreisekosten des Klägers erspart. Deshalb sind die als solche nicht erstattungsfähigen Anwaltskosten bis zur Höhe der...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

Diese gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Beklagten sind gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO kraft Gesetzes in voller Höhe erstattungsfähig. Autor: VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin AGS 7/2021, S. 297 - 299mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung in erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen wegen Diese Vorschrift weicht für das erstinstanzliche Urteilsverfahren von der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG geltende...mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

In der Praxis wird nicht selten übersehen, dass § 12a Abs. 1 ArbGG nicht die Erstattung jeglicher Anwaltskosten ausschließt. Dies gilt insbesondere in dem auch hier vorliegenden Fall, in dem die Einschaltung eines Rechtsanwalts den Anfall der sonst notwendigen Terminsreisekosten der Partei selbst erspart hat. Deren Höhe hat das LAG Nürnberg – soweit ersichtlich – auf zutreff...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Kosten des Anwaltswechsels grds. erstattungsfähig Nach der Rspr. des BGH (AGS 2010, 52 = RVGreport 2010, 109) ist es grds. unbedenklich, dass ein Gläubiger außergerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt, als im gerichtlichen Verfahren und dass dann die Kosten beider Anwälte zu erstatten sind, sofern ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch dem Grunde nach besteht. Nu...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 2. Ersparte Parteireisekosten

Auch der Kläger hätte die Fahrt zum ArbG Hamburg mit der Bahn in der 1. Wagenklasse unternehmen können, ohne dabei auf Spar-Tarife angewiesen zu sein. Ebenso hätte er bei einer eigenen Terminsreise die Aufwendungen für die Tagestickets der BVG und der HVV i.H.d. jeweiligen Bruttopreise erstattet verlangen können sowie ein Abwesenheitsgeld i.H.v. 12,00 EUR.[3] Die ersparten Pa...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 1. Grundsatz

In arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz sind gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Kosten für die Beiziehung eines Prozessbevollmächtigten grds. nicht erstattungsfähig. Die Bestellung des Prozessbevollmächtigten hat jedoch eigene, notwendige Terminsreisekosten des Klägers erspart. Deshalb sind die als solche nicht erstattungsfähigen Anwaltskosten bis zur Höhe der ersparten T...mehr

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AGS 07/2021, Aussetzung des... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Wertfragen sind nicht in einem Kosten- oder in Vergütungsfestsetzungsverfahren zu klären. Die Wertfestsetzung obliegt allein dem erkennenden Richter. Insoweit handelt es sich um ein gesondertes Verfahren. Für das Vergütungsfestsetzungsverfahren ordnet § 11 Abs. 4 RVG sogar ausdrücklich die Pflicht des Gerichts zur Aussetzung des Verfa...mehr

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AGS 07/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Reisekosten des Anwalts, ErbR 2020, 786 Neben der Dokumentenpauschale und der Postentgeltpauschale gehören zu den gesetzlichen Auslagen des Rechtsanwalts auch die in Nrn. 7003 bis 7006 VV geregelten Reisekosten. Schneider weist in seinem Beitrag zunächst darauf hin, dass die Abrechnung solcher Kosten voraussetzt, dass der Rechtsanwalt eine ...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG ist zuzustimmen. Allerdings ist zu bemängeln, dass das LAG Köln mehrfach von "Kostenfestsetzung" und "Kostenfestsetzungsverfahren" spricht. Um eine Verwechslung mit dem die Kostenerstattung zwischen den Parteien des Rechtsstreits betreffenden Kostenfestsetzungsverfahren zu vermeiden, sollte vielmehr der Begriff der Vergütungsfestsetzung benutzt werde...mehr

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AGS 07/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 289) befasst sich Volpert mit dem Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen und dabei im ersten Teil zunächst mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Über die Anpassungen der Vergütung des Gläubigerausschusses zum 1.1.2021 berichtet Lissner (S. 294). Mit der Bemessung der Betragsrahmengebühren in strafrechtlichen Bußgeldverfahren hat sich das AG Hamb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 27 Abs. 2 erweitert den Zugriff des Gläubigers auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, wenn er wg. eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt. Der Gesetzgeber will dem Gläubiger eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eine Vorzugsstellung bei der Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.3 Ehrenamtlich Tätige

Rz. 103 Ehrenamtliche Tätigkeit setzt neben der Unentgeltlichkeit einen bestimmten qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, innerhalb dessen die ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft ausgeübt wird. Es muss sich nicht um ein Daueramt handeln, aber um ein regelmäßig auf längere Zeit angelegtes E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.24 Wie-Beschäftigte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 179 § 2 Abs. 2 Satz 1 erstreckt die Versicherung auch auf die sog. Wie-Beschäftigten. Der Versicherungsschutz nach beiden Sätzen des Abs. 2 hat subsidiäre Bedeutung gegenüber dem Schutz nach Abs. 1 Nr. 1 (vgl. BSG, Urteil v. 6.9.2018, B 2 U 18/17 R; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzlichen Unfallversicherung, Stand 04/2008, § 2 Anm. 34.2 und 35.4). Fehlen dagegen die Vorauss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.22 Pflegepersonen (Nr. 17)

Rz. 167 Seit 1.4.1995 erbringt die soziale Pflegeversicherung Leistungen. Zugleich ist die Versicherung der Pflegepersonen als Nr. 17 in den Katalog des § 2 Abs. 1 eingefügt worden. Der Versicherungsschutz für die Pflegeperson soll Hemmnisse abbauen, die eine Pflege im häuslichen Bereich hindern könnten, und durch Verbesserung der sozialen Absicherung der Pflegeperson zur hä...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.5 Ehrenamtlich Tätige im Bereich der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. d und e)

Rz. 58 Versichert sind darüber hinaus zwei Arten von ehrenamtlich Tätigen. Nach Nr. 5 Buchst. d sind Personen versichert, wenn und solange sie für Unternehmen tätig sind, die der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft unmittelbar und überwiegend dienen; nach Nr. 5 Buchst. e sind auch die in Berufsverbänden der Landwirtschaft tätigen Personen versichert. Rz....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Fristen

Rz. 14 Ansprüche auf Kostenerstattung unterliegen nicht den tariflichen Ausschlussfristen, die sich auf die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, denn hier handelt es sich nicht um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sondern um Ansprüche, die das Betriebsratsmitglied kraft seines Amtes geltend machen kann. Rz. 15 Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Jedoch kommt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.1 Mitarbeiter im Auslandsdienst, Entwicklungshelfer, Zivilpersonal in internationalen Einsätzen

Rz. 196 Abs. 3 bezieht Personen in die Unfallversicherung ein, die im Ausland oder für Institutionen des Bundes oder der Länder eingesetzt sind. Satz 1 der Vorschrift ordnet an, dass die genannten Personen kraft gesetzlicher Fiktion als Beschäftigte versichert sind ("Abs. 1 Nr. 1 … gilt für"). Satz 2 erstreckt den Schutz der im Ausland Tätigen auf solche Versicherungstatbest...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Rz. 6 Die Kosten sind nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Betriebsratsarbeit notwendig waren. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. der Betriebsrat hat zu prüfen, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist. Er darf si...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat (§ 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG), den Konzernbetriebsrat (§ 59 Abs. 1 BetrVG), die Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 65 Abs. 1 BetrVG), allerdings nicht in ...mehr