Rz. 48

Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung

 

Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung

Der Testamentsvollstrecker erhält neben dem Ersatz seiner Aufwendungen eine einmalige Gebühr von _________________________ % des bei meinem Tod vorhandenen Bruttonachlasses und für jedes Jahr der Verwaltung eine jährlich nachträglich zahlbare Gebühr von _________________________ % der jährlichen Bruttoeinnahmen des Nachlasses, bei angefangenen Jahren zeitanteilig. Die Umsatzsteuer ist in der Vergütung nicht enthalten und dem Testamentsvollstrecker gesondert zu erstatten. Erwirtschaftet der Testamentsvollstrecker einen jährlichen Gewinn von mehr als _________________________ %, so steht ihm ein zusätzlicher Vergütungsanspruch in Höhe von _________________________ % des Gewinns zu.

 

Rz. 49

Muster 10.2: Vergütung nach Zeitaufwand

 

Muster 10.2: Vergütung nach Zeitaufwand

Der Testamentsvollstrecker erhält eine Vergütung in Höhe von _________________________ EUR pro Stunde, _________________________ EUR je angefangener 15 Minuten. In dieser Vergütung sind keine Auslagen für Post und Telekommunikationsdienstleistungen, Büromaterialien sowie Fahrtkosten etc. enthalten. Vergütung und Auslagenersatz sind monatlich nachträglich zu zahlen. Die Umsatzsteuer ist in der Vergütung nicht enthalten und dem Testamentsvollstrecker gesondert zu erstatten. Der Testamentsvollstrecker hat die Art seiner Tätigkeit und den dafür benötigten Zeitaufwand sowie seine Auslagen zu dokumentieren. Soweit üblich, sind für Auslagen Belege vorzulegen, wenn der Betrag im Einzelfall _________________________ EUR übersteigt.

 

Rz. 50

Muster 10.3: Vergütung nach Gegenstandswert

 

Muster 10.3: Vergütung nach Gegenstandswert

Der Testamentsvollstrecker erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von _________________________ % des Bruttonachlasses. Die Vergütung wird zu 50 % nach Erstellung des Nachlassverzeichnisses, zu weiteren 50 % nach Beendigung der Auseinandersetzung fällig. Der Testamentsvollstrecker kann die Vergütung dem Nachlass entnehmen. Die Umsatzsteuer ist in der Vergütung nicht enthalten und dem Testamentsvollstrecker gesondert zu erstatten.

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