Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Formularmietvertrag – einze... / 4 Aufrechnungsverbot

Ein generelles Aufrechnungsverbot ist unwirksam. Eine Aufrechnungsbeschränkung ist möglich, allerdings nur in den Grenzen des § 309 Nr. 3 BGB. Hinweis Unwirksame Formularklausel Danach ist eine Bestimmung unwirksam, durch die dem Mieter die Befugnis genommen wird, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufzurechnen. Eine Forderung ist unbestritten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Formularmietvertrag – einze... / 14.2 Selbstbeseitigungsrecht des Mieters

Der Mieter hat – unabhängig von der Zustimmung des Vermieters – einen Aufwendungsersatzanspruch, wenn sich der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug befindet oder wenn die umgehende Beseitigung eines Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache erforderlich ist.[1] Ein formularvertraglicher Ausschluss dieser Rechte ist unwirksam.[2] Praxis-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.6.8 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Wenn nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Vermögensgegenstände und Schulden verrechnet wurden, sind im Anhang anzugeben: die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden und die verrechneten Aufwendungen und Erträge. Es sind die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / Zusammenfassung

Begriff Eine Sperrzeit bewirkt im Fall eines versicherungswidrigen Verhaltens für ihre Dauer ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Wesensmerkmal einer Risikoversicherung wie der Arbeitslosenversicherung ist, dass den Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht trifft. Wer selbst für den Eintritt des Versicherungsfalls oder dessen Fortdauer verantwortlich ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang / 5.4.1 Sowohl Aktiva als auch Passiva der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Mitzugehörigkeit Nach dem Grundsatz der Bilanzklarheit[1] ist ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld bei dem Posten des gesetzlichen Gliederungsschemas auszuweisen, zu dem er überwiegend gehört.[2] Lassen sich Vermögensgegenstände und Schulden mehreren Posten zuordnen, gehören sie also nicht überwiegend zu einem bestimmten Posten, so sind sie unter einem der infrage kommende...mehr

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Verjährung (Miete) / 5.3 Geltendmachung eines Anspruchs durch Aufrechnung im Prozess (§ 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB)

Eine außergerichtliche Aufrechnung genügt nicht. Sie muss im Prozess geltend gemacht werden. Dabei kann sich natürlich auf eine außergerichtlich erklärte Aufrechnung berufen werden. Wichtig Rechnen Sie innerhalb der kurzen Verjährungsfrist auf Sie sollten dies innerhalb der Frist tun und ausdrücklich erklären, auf welche Positionen Sie mit welchen Forderungen aufrechnen. Dies ...mehr

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Verjährung (Miete) / 6 Neubeginn der Verjährung durch Anerkennung des Anspruchs

Die Verjährung beginnt neu, wenn der Verpflichtete dem Berechtigten gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt (§ 212 BGB). Für ein verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis genügt ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein von dem Bestehen der Forderung unzwei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 3 Zurechnung des Sanierungsertrages der Organgesellschaft bei dem Organträger (Satz 1 Nr. 1a)

Rz. 24a § 15 KStG ist durch Gesetz v. 27.6.2017[1] an die Neuregelung der Besteuerung von Sanierungsgewinnen in § 3a EStG angepasst worden.[2] Die Regelung soll frühestens für den Vz 2017 gelten, jedoch ist sie durch Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes v. 27.6.2017 aufgeschoben worden. Die Neuregelung tritt danach erst an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission durch Besc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.2 Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 162 "Nennkapital" bzw. "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 HGB ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Bei Genossenschaften treten nach § 337 Abs. 1 HGB die Geschäftsguthaben an die Stelle des gezeichneten Kapitals.[1] Rz. 163 Die Gesellschafter haben (mindestens) den Betrag des gezeichneten Kapita...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 2.1 Ausschluss des Abzugs vororganschaftlicher Verluste

Rz. 8 Nach § 15 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG ist ein Verlustabzug nach § 10d EStG bei der Organgesellschaft nicht zulässig. Die Vorschrift hat eine doppelte Dimension. Einerseits folgt aus ihr, dass Verluste, die die Organgesellschaft während des Bestehens der Organschaft erzielt, bei ihr nicht abgezogen werden können, also auch nicht in einen verbleibenden Verlustvortrag eingeh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.4 Verlustausgleich und -abzug bei Eigengesellschaften (Abs. 9)

Rz. 655 § 8 Abs. 9 KStG enthält besondere Regelungen für die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und die Verlustverrechnung, wenn eine Kapitalgesellschaft unter Abs. 7 S. 1 Nr. 2 fällt und Dauerverlustgeschäfte betreibt. Die Regelung soll verhindern, dass die Kapitalgesellschaft Verluste aus Dauerverlustgeschäften mit Gewinnen aus solchen Geschäften oder mit Gewinnen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.3 Dauerverlustgeschäfte bei Eigengesellschaften (Abs. 7 S. 1 Nr. 2)

Rz. 589 Nach Nr. 2 treten auch bei Kapitalgesellschaften, die von der öffentlichen Hand stimmrechtsmäßig beherrscht werden, die Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung nicht ein, wenn sie ein Dauerverlustgeschäft betreiben. Die inhaltliche Beschränkung auf sog. Eigengesellschaften soll eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu Nr. 1 erzeugen. Rz. 590 Die Regelung betrifft nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.3 Verlustausgleich und -abzug bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (Abs. 8)

Rz. 638 § 8 Abs. 8 KStG enthält Regeln für den Verlustausgleich und -abzug bei einer Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art. Die Vorschrift steht in inhaltlichem Zusammenhang mit § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG (Rz. 585ff.), der durch die Nicht-Anwendung der Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung auf Betriebe gewerblicher Art mit Dauerverlusten eine erhebliche Kum...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 4.1 Rechtsformvergleich unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten

Rz. 9 Das Unternehmensteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 % (zzgl. Soli-Zuschlag). Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der "Normalbelastung" einer Kapitalgesellschaft,[1] diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.3 Ausgabeaufgeld und Zuzahlungen

Rz. 179 Ausgabeaufgeld und Zuzahlungen[1] sind nach § 272 Abs. 2 Nrn. 1–4 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen. Soweit es sich nicht um andere Gesellschafterzuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB handelt, dürfen sie bei der AG nur im Rahmen des § 150 Abs. 3, 4 AktG verwendet werden, d. h. eine Ausschüttung ist ausgeschlossen. Bei der GmbH bestehen grundsätzlich keine Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 2.2 Verlustverrechnung mit einem Sanierungsertrag

Rz. 24 Im Fall einer Sanierung der Organgesellschaft bilden die Vermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen den steuerfreien Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 1 EStG. Die Folgen einer Sanierung treten grundsätzlich gesondert für Organträger und Organgesellschaft ein. Der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG ist auf der Ebene der Organgesellschaft zu ermitte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 7.3 Bruttomethode bei spartenweiser Verlustverrechnung (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 143 Nach § 15 Satz 1 Nr. 5 KStG ist auch § 8 Abs. 9 KStG bei der Organgesellschaft nicht anzuwenden. § 8 Abs. 9 KStG bestimmt bei Vorliegen eines Dauerverlustgeschäfts i. S. d § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG einer Kapitalgesellschaft, dass diese Verluste spartenweise zu verrechnen sind, d. h., dass die Verluste aus einem Dauerverlustgeschäft nicht mit Gewinnen einer anderen S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.2.2 Inkongruente (disproportionale) offene Gewinnausschüttung

Rz. 352 Nach § 29 Abs. 3 S. 1 GmbHG wird der nach § 29 Abs. 1 GmbHG auszuschüttende Gewinn nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt. Nach § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG kann im Gesellschaftsvertrag ein anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt werden. Eine solche Satzungsbestimmung über eine abweichende Gewinnverteilung stellt für sich allein betrachtet keinen Rechtsmissbr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.4 Begriff des Dauerverlustgeschäfts (Abs. 7 S. 2)

Rz. 616 § 8 Abs. 7 S. 2 KStG definiert den Begriff "Dauerverlustgeschäft", der nicht nur für Abs. 7, sondern auch für Abs. 9 und § 15 S. 1 Nr. 4 KStG Bedeutung hat. Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" geht zurück auf die Rspr.[1], die allerdings statt "Dauerverlustgeschäfte" den Terminus "dauerdefizitärer Betrieb" verwendete. Rz. 617 Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" enthält ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.5 Abführung des Gewinns, Übernahme des Verlusts

Rz. 446 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn der Gewinn auch tatsächlich an den Organträger abgeführt und der Verlust auch tatsächlich von ihm übernommen wird.[1] Dies kann in der Weise geschehen, dass der Gewinn durch eine tatsächliche Zahlung der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt oder der Verlust durch eine tatsächliche Za...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.8 Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 464 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 16.5.2003[1] muss der Ergebnisabführungsvertrag bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs wirksam geworden, d. h. in das Handelsregister eingetragen worden sein, dessen Ergebnis erstmals dem Organträger zugerechnet werden soll. Europarechtlich ist diese Voraussetzung, die wie eine Ausschlussfrist wirkt, nicht zu beanstanden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.2 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG

Rz. 529a Die Vorschrift ruft aus mehreren Gründen Bedenken gegen ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG hervor. Sie enthält ein Sonderrecht für die Organschaft, obwohl die gleiche Problematik des doppelten Abzugs von Verlusten auch bei nicht organschaftlich gebundenen Unternehmen auftreten kann. Praxis-Beispiel Die inl. A-AG unterhält eine Betriebsstätte i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.2 Aufstockung und Umbuchung der Ausgleichsposten

Rz. 919a In § 34 Abs. 6e S. 7-20 KStG ist die Übergangslösung für die nach bisherigem Recht gebildeten aktiven und passiven Ausgleichsposten enthalten. Diese sind, wenn sie nicht zu 100 % gebildet worden waren, aufzustocken. Die Ausgleichsposten sind danach aufzulösen und auf das Beteiligungskonto umzubuchen. Dies hat in dem Wirtschaftsjahr zu erfolgen, das nach dem 31.12.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.3 Bildung und Auflösung einer Rücklage

Rz. 921 Nach § 34 Abs. 6e S. 15 KStG kann der Ertrag, der bei Abzug des Betrages eines negativen Ausgleichspostens von dem Buchwert der Beteiligung, nach S. 13 entsteht, durch Bildung einer steuerfreien Rücklage neutralisiert werden. Dadurch soll die Versteuerung dieses Betrages zeitlich gestreckt werden. Dem Stpfl. steht damit ein doppeltes Wahlrecht zu, wenn der Minderungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuererstattungsansprüche (§ 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 40 § 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG ist durch Art. 34 Jahressteuergesetz 2020[1] neu gefasst worden. Während Einkommensteuerschulden aus dem Todesjahr des Erblassers stets als abzugsfähige Erblasserschulden i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG eingestuft worden sind, sah der BFH die Erstattungsforderung für das Todesjahr des Erblassers nicht als steuerbar an, da der Erstattungsanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 11 Saldierung von Schulden (§ 13b Abs. 8 ErbStG)

Rz. 691 Der Nettowert des Verwaltungsvermögens ergibt sich durch Kürzung des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens um den (nach Anwendung von § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG) verbleibenden anteiligen gemeinen Wert der Schulden (§ 13b Abs. 6 S. 1 ErbStG). Rz. 692 Für mehrere Fälle hat der Gesetzgeber (aus Sorge vor missbräuchlichen Gestaltungen) einen Schuldenabzug allerdings ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Begriff des begünstigten Vermögens (§ 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG)

Rz. 263 Das begünstigungsfähige Vermögen[1] ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Nettowert[2] des Verwaltungsvermögens[3] übersteigt.[4] Rz. 264 Diese Regelung zum begünstigten Vermögen ist die Grundlage des sog. Verwaltungsvermögenstests. Ziel des Verwaltungsvermögenstests ist es, dass grundsätzlich begünstigungsfähi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 277 In dem Bericht des Finanzausschusses wurde die neue 90-%-Grenze wie folgt begründet[1]: Zitat Satz 2 nimmt solches begünstigungsfähiges Vermögen von der Verschonung aus, das nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen besteht. Besteht betriebliches Vermögen oder das Vermögen einer Gesellschaft zu mindestens 90 Prozent aus Verwaltungsvermögen ist davon auszugehen, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Nettowert des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 6 ErbStG)

Rz. 641 Das begünstigungsfähige Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den (um das unschädliche Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 7 ErbStG) gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 6 ErbStG) übersteigt (begünstigtes Vermögen, § 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG). Rz. 642 Der Nettowert des Verwaltungsvermögens ergibt sich durch Kürzung des ...mehr

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Vermittler / 9 Vermittlung oder Eigenhandel

Ob jemand eine Vermittlungsleistung erbringt oder als Eigenhändler tätig wird, ist nach den Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligten zu entscheiden. Maßgebend ist grundsätzlich das Zivilrecht. Ob der Vermittler gegenüber dem Leistungsempfänger oder dem Leistenden tätig wird, ist insoweit ohne Bedeutung. Entsprechend der Regelung des § 164 Abs. 1 BGB liegt eine Vermittlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1.2 Beibehaltung des Verwaltungsvermögenstests

Rz. 259 Das seit 2009 bestehende Konzept eines Verwaltungsvermögenstests wurde allerdings beibehalten. Das begünstigte Vermögen wird daher weiterhin nicht positiv, sondern negativ bestimmt. Begünstigtes Vermögen ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, jedoch mit Ausnahme des schädlichen Verwaltungsvermögens....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Rechtsfolgen

Rechtsfolgen des vereinfachenden Ansatzes der OECD für die konzerninternen Routinedienstleistungen sind: Ein umfassender benefit test ist i. d. R. nicht erforderlich; es erfolgt eine Verrechnung der über Schlüssel zugewiesenen und/oder direkt auf einen Dienstleistungsempfänger entfallenden Kosten es erfolgt ein einheitlicher Gewinnaufschlag von 5 % für alle LVAS-Dienstleistungs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Sonderfall: Konzerninterne Routinedienstleistungen (Low Value Adding Services)

Die OECD TP-GL ab 2017 beschäftigen sich erstmals im Kapitel VII, Teil D mit dem Bereich der Low Value Adding Services (LVAS). Diese Grundsätze gelten auch in Deutschland.[1] Ausgehend vom BEPS-Bericht der OECD sollen für gewisse Fallgruppen üblicher Nebenleistungen schematische, vereinfachende Regelungen gelten. Ziele sind: Reduktion des Compliance-Aufwands auf Seiten der bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 8.1 Frühere Verwaltungsgrundsätze

Mit dem Schreiben "Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen" v. 30.12.1999[1] hat die Deutsche Finanzverwaltung Regelungen zur Anwendung des Grundsatzes des Fremdvergleichs in den Fällen getroffen, in denen international verbundene Unternehmen ihre Beziehungen zueinander im Wege von Umlagen gestalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9 Beispiele zur Direktabrechnung (aus Praxisfällen)

Praxis-Beispiel Fall 1 – Managementdienstleistungen Der im Maschinenbau tätigen D-GmbH werden von der US-Muttergesellschaft folgende Management-Gebühren in Rechnung gestellt: Gebühren für das Recht, den Konzernnamen zu führen (4 % Umsatzlizenz). Gebühren für Hilfestellungen bei der Auswahl und der Einstellung von leitenden Mitarbeitern (Abrechnung auf cost plus). Gebühren für di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2 Die Handlungsalternativen

Dem Grunde nach bestehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3 Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der betrieblichen Veranlassung. Eine gesonderte Verrechnung für Leistungen außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses ist möglich, wenn diese im Fremdvergleich denkbar ist, im Voraus ein entgeltliches Leistungsverhältnis vereinbart wird, die Leistung eindeutig abgrenzbar und messbar ist, die Leistung im Interesse der empfangenden P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.2 Ersparnis von Aufwendungen

Rz. 76 Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG sind nur tatsächliche, nicht lediglich fiktive Wertzugänge. Die Einsparung von Ausgaben führt grundsätzlich nicht zu Einnahmen.[1] Die Ersparnis von Aufwendungen durch eigene Leistung bleibt sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben unberücksichtigt. Einnahmen müssen von außen tatsächlich zufließen. Ersparte Aufwendungen kön...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 1 Allgemeines

Der Betriebsrat verfügt über keine eigene Einnahmequelle. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Beiträge zu erheben[1] und ist auch weder rechtsfähig noch vermögensfähig. Daher ist auch eine Vertragsstrafenvereinbarung zugunsten des Betriebsrats unwirksam[2], und zwar auch zugunsten Dritter.[3] Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostentragung ist in jed...mehr