Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Diskrepanz zwischen Idealvorstellung und Realität

Rz. 147 Grundsätzlich liegt es im Eigeninteresse der Institute, die Berechnung von Liquiditätstransferpreisen voranzutreiben. Dies hat vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, da mithilfe interner Transferpreise ein rentabilitätsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement etabliert und folglich das Setzen falscher Anreize vermieden werden kann. Rz. 148 Die Schwierigkeit besteht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Gestaffelte Anforderungen an ein Verrechnungssystem

Rz. 142 Vor dem Hintergrund der internationalen Vorgaben wurde im Zuge der dritten MaRisk-Novelle von der Aufsicht zunächst gefordert, unter Proportionalitätsgesichtspunkten die jeweiligen Liquiditätskosten und -risiken sowie ggf. Beiträge zur Refinanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen. Se... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften

1. Rechtsentwicklung Rn. 1528 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem JStG 2009 v 19.12.2009, BGBl 2008, 2794, wurde § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) eingeführt. Diese Vorschrift hatte zuletzt folgenden Wortlaut: Zitat "5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften ab VZ 2024

Rn. 1529 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste aus Termingeschäften nehmen seit der Aufhebung des § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) durch das JStG 2024 am allg Verrechnungskreis des § 20 Abs 6 S 1–3 und 5 EStG teil. Der allg Verrechnungskreis gilt für Fälle ab dem VZ 2024 sowie für alle offenen Fälle (§ 52 Abs 28 S 25 EStG). Für den KapSt-Abzug wird es nicht beanstandet, wen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1533 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem JStG 2009 v 19.12.2009, BGBl 2008, 2794, wurde § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) eingeführt. Diese Vorschrift hatte zuletzt folgenden Wortlaut: Zitat "6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Möglichkeiten der Verlustverrechnung

Rn. 1503 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Es gibt zwei Möglichkeiten des Verlustvortrags: erstens im Veranlagungsverfahren und zweitens bei den die KapErtr auszahlenden Stellen (zB Kreditinstitute). Verluste aus KapVerm, die der KapSt unterliegen, verbleiben am Jahresende grundsätzlich im Verlustverrechnungstopf der auszahlenden Stelle (zB beim depotführenden Kreditinstitut) und w... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 1504 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj negative KapE... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.6 Empfehlungen von CEBS

Rz. 141 Schließlich hat CEBS im Dezember 2010 Leitlinien zur Verrechnung von Liquiditätskosten formuliert, deren Kernelemente im Rahmen der dritten und vierten MaRisk-Novelle auch in Deutschland umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich um folgende Grundgedanken:[1] Leitlinie 1: Der Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte als wichtiger Bestandteil des Liq... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausstellung einer Verlustbescheinigung (bankenübergreifende Verlustverrechnung)

Rn. 1506 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die auszahlende Stelle hat auf Verlangen des Gläubigers der KapErtr über die Höhe eines nicht ausgeglichenen Verlustes eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (Verlustbescheinigung) zu erteilen (§ 43a Abs 3 S 4 EStG). Nach Erteilung der Verlustbescheinigung geht der Verlust bei der auszahlenden Stelle unter und kann nur noch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Rahmenvereinbarungen, Nettingabreden und Sicherheitenbestellungen

Rz. 90 In den MaRisk werden bestimmte Punkte besonders hervorgehoben, die die Einschaltung einer unabhängigen Stelle erforderlich machen: Rahmenvereinbarungen sind Verträge, die i. d. R. vor der erstmaligen Geschäftsabwicklung mit einem Kontrahenten abgeschlossen werden. Sie enthalten allgemeine Regelungen, wie z. B. grundsätzliche Produktbestimmungen, die Berechnungsstelle, ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Allgemeines Verrechnungsverbot (§ 20 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 1511 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 6 S 1 EStG dürfen Verluste aus KapVerm nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Einkünfte aus KapVerm bilden somit eine eigene Schedule. Verluste aus Kapitaleinkünften, die nach § 32d Abs 1 EStG dem besonderen Steuersatz unterliegen, dürfen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2 Renaissance der Marktzinsmethode?

Rz. 168 In den letzten Jahrzehnten hat sich die Marktzinsmethode als wesentliche Berechnungsmethodik zur Trennung von Ergebnisbeiträgen etabliert. Dabei wird – wie der Name schon sagt – der für ein Produkt verlangte Transferpreis aus der Marktzinskurve abgeleitet. In den letzten Jahren wird dabei von vielen Instituten auch ein Aufpreis für die tatsächlichen Refinanzierungsko... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verluste aus der Ausbuchung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 2)

Rn. 1537 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter WG iSd § 20 Abs 1 EStG sind alle Kapitalforderungen zu verstehen, die zu Kapitaleinkünften nach § 20 Abs 1 EStG führen können. Diese WG müssen wertlos geworden sein. Bei objektiv nicht wertlosen WG greift § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) nicht. Es stellt sich die Frage, inwieweit wertlose Aktien zu behandeln sind, ob insoweit § 2... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verluste aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 4)

Rn. 1539 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch Verluste aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Verluste bei Vollrisikozertifikaten) fallen unter die Verlustbeschränkung des § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023). Rn. 1540 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 vorläufig frei mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.3 Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips

Rz. 94 Das Vorhalten einer Liquiditätsübersicht (→ BTR 3.1 Tz. 3), das Durchrechnen einzelner Kennzahlen (→ BTR 3.1 Tz. 4) und die Verwendung eines Verrechnungs- oder Liquiditätstransferpreissystems (→ BTR 3.1 Tz. 5 und 6) erfordern eine umfassende Kenntnis über die Produkte des Institutes auf beiden Bilanzseiten. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die Liquidierbarkeit der ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verlustnutzung durch Vorlage einer Verlustbescheinigung (§ 20 Abs 6 S 7 EStG)

Rn. 1545 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 6 S 5 EStG idF JStG 2024 regelt, dass Verluste aus KapVerm, die dem Regime der KapSt unterlegen haben, außerhalb des Verlustverrechnungstopfes nur dann mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden dürfen, wenn der StPfl die Bescheinigung seines Kreditinstitutes nach § 43a Abs 3 S 4 EStG vorlegt (Einzelheiten s BMF v 15.12.2017,... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung von Verlusten aus ausgefallenen Kapitalforderungen ab VZ 2024

Rn. 1534 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste aus ausgefallenen Kapitalforderungen nehmen seit der Aufhebung des § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) durch das JStG 2024 am allg Verlustverrechnungskreis des § 20 Abs 6 S 1–3 und 5 EStG teil. Der Verlustausgleich gilt für Fälle ab dem VZ 2024 sowie für alle offenen Fälle (§ 52 Abs 28 S 26 EStG). Für den KapSt-Abzug wird es nicht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Verrechnungssysteme in kleineren Instituten

Kleinere Institute befinden sich zumeist noch in der Phase der Erstellung eines Konzeptes zum Einsatz von Verrechnungssystemen. Die Liquiditätskosten und -nutzen werden teilweise bereits im Bereich der Kalkulation verarbeitet. Darüber hinaus erfolgt zumeist keine Quantifizierung von Liquiditätskosten und -nutzen in den Verfahren der Institute, d. h. der Preis der erwarteten ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Genehmigung durch die Geschäftsleitung

Rz. 158 Das Verrechnungssystem ist in seinen Grundstrukturen von der Geschäftsleitung zu genehmigen. Diese Genehmigung ist auch bei einfachen Kostenverrechnungssystemen erforderlich, die zur Umsetzung dieser Anforderung bei Instituten mit überwiegend kleinteiligem Kundengeschäft auf der Aktiv- und Passivseite und einer stabilen Refinanzierung als ausreichend erachtet werden.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Liquiditätstransferpreissystem (BTR 3)

Die neu eingefügten Passagen zum Liquiditätstransferpreissystem knüpfen an der schon vorhandenen Anforderung zur Berücksichtigung von Liquiditätskosten und -risiken bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten an und basieren auf den "CEBS Guidelines on Liquidity Cost Benefit Allocation". Damit werden die dort niedergelegten Anforderungen in die MaRisk überführt. Ziel ist es, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8. Schlussbemerkungen

Die Diskussion im Fachgremium zeigt, dass der Einsatz von Liquiditätstransferpreissystemen bzw. Verrechnungssystemen unterschiedlich weit in den Instituten fortgeschritten ist. Es wird deutlich, dass abhängig von der Komplexität der Geschäftsaktivitäten verschiedene Ansätze und Ausgestaltungen dem aufsichtlichen Ziel der Verwendung eines solchen Systems gerecht werden können... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verlustvortrag (§ 20 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 1515 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste vermindern nach § 20 Abs 6 S 2 EStG die Einkünfte, die der StPfl in den folgenden VZ aus KapVerm erzielt. Das bedeutet, dass Verluste, die nach Anwendung der Verlustregelungen des § 20 Abs 6 S 4–6 EStG ausgleichsfähig sind, zunächst mit Einkünften aus KapVerm im VZ der Entstehung (§ 20 Abs 6 S 1 EStG) und sodann in den Folgejahren... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 1)

Rn. 1536 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zum Begriff der Kapitalforderung s Rn 617. Hierunter sind in erster Linie Forderungen zu verstehen, die auf Geld gerichtet sind. Eine Kapitalforderung ist dann uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldenverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird (Beisp... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verluste aus der Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 3)

Rn. 1538 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zum Begriff "wertlose WG iSd § 20 Abs 1 EStG" s Rn 1537. In der Praxis werden oftmals wertlose WG zu einem symbolischen Preis von nahezu 0 Euro (zB 1 Cent) verkauft. Begrifflich liegt hierin ein Veräußerungsgeschäft iSd § 20 Abs 2 EStG vor. Eine solche Vorgehensweise wird von § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) Fall 3 umfasst. mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verluste aus Aktiengeschäften (§ 20 Abs 6 S 4 EStG)

Rn. 1525 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für Verluste aus der privaten Veräußerung von Aktien iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG sieht § 20 Abs 6 S 4 EStG eine weitere Beschränkung vor. Diese dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs 6 S 4 EStG). Verluste aus der Veräußerung von American Depository Receipts ( ADR ; verbriefen die Rechtsstellung des... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.4 Barwertnahe Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 188 Bei einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials dienen das bilanzielle Eigenkapital oder die regulatorischen Eigenmittel als Ausgangsgrößen. Wenn diese Größen durch Berücksichtigung stiller Lasten und Reserven in eine ökonomische Betrachtung überführt werden, werden sie von der Aufsicht als Näherung für eine barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Unmittelbare Pflichten der Geschäftsleitung

Rz. 22 In den MaRisk werden verschiedene Aspekte besonders betont, die den einzelnen Geschäftsleitern bzw. der Geschäftsleitung insgesamt im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung für das Risikomanagement als unmittelbare Pflichten auferlegt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anforderungen: Die Geschäftsleitung hat sich zur Beurteilung der Wesentlichkeit regelmäßig und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Überwachungskennzahlen zur untertägigen Liquidität

Rz. 9 Im April 2013 hat der BCBS zudem konkrete Überwachungskennzahlen zur untertägigen Liquidität für international tätige Institute vorgeschlagen[1], die ursprünglich seit dem 1. Januar 2015 monatlich an die Aufsicht gemeldet werden sollten. Später wurde der Beginn dieser Meldepflicht zunächst auf den 1. Januar 2017 verschoben, bisher aber nicht (durchgängig) eingeführt. D... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rn. 371 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds haben die Gesellschafter die Gründungsaufwendungen einer KapGes zu tragen. Eine Ausnahme gilt bei einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung. Fehlt es an einer derartigen, betragsmäßig fixierten Regelung oder übersteigen die von der KapGes übernommenen Gründungskosten den im Gesellschaftsvertrag bezifferten Betrag, liegt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.2 Überfälligkeit einer Risikoposition

Rz. 86 Als "überfällig" eingestuft werden können finanzielle Vermögenswerte gemäß Anhang V Teil 2 Abschnitt 7 Nr. 96 Meldewesen-DVO, wenn eine Tilgungs-, Zins- oder Gebührenzahlung nicht termingerecht geleistet wurde.[1] Die Verzugstage werden gemäß den Vorgaben in Art. 178 Abs. 2 CRR gezählt. Nach Art. 178 Abs. 2 lit. a und b CRR beginnt die Überfälligkeit bei Überziehungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12. Kritische Infrastrukturen

Rz. 1 Dieses Kapitel richtet sich – im Kontext mit den anderen Kapiteln der BAIT und den sonstigen einschlägigen bankaufsichtlichen Anforderungen in Bezug auf die Sicherstellung angemessener Vorkehrungen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Informationsverarbeitung – eigens an die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 3 Liquiditätsrisiken

Rz. 1 Das Institut muss sicherstellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Institut muss dabei auch Maßnahmen zur Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos ergreifen. Es ist eine ausreichende Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer zu gewährleisten. Erläuterung: Verbundlösungen Die Anforderung in Satz 3 kann auch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.1 Mögliche Vorgehensweise

Rz. 170 Die Herleitung von Liquiditäts-Transferpreisen für die erwarteten Zahlungsströme und von Liquiditätsrisiko-Transferpreisen für die unerwarteten Zahlungsströme ist methodisch zumindest anspruchsvoll. Bei der Kalkulation wird zwischen Geschäften mit deterministischem Kapitalfluss hinsichtlich ihrer Höhe und Laufzeit (wie z. B. Termineinlagen) und Geschäften mit nicht-d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1528 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem JStG 2009 v 19.12.2009, BGBl 2008, 2794, wurde § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) eingeführt. Diese Vorschrift hatte zuletzt folgenden Wortlaut: Zitat "5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.3 Funktionsweise eines zentralen Liquiditätsmanagements

Rz. 133 Bei deterministischen Produkten (wie z. B. Termingeldern) sind die Zahlungsströme – bei Annahme vertragskonformen Verhaltens – hinsichtlich der Höhe und der Laufzeit vorab vollständig bekannt. Bei nicht-deterministischen Produkten (wie z. B. Kreditlinien) kann zwar ein bestimmter Verlauf der Zahlungsströme modelliert werden. Es verbleibt jedoch eine gewisse und in Re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.2 Anregungen des Institutes für Finanzstabilität

Rz. 174 Neben dieser beispielhaften Vorgehensweise hat auch das bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich angesiedelte Institut für Finanzstabilität (FSI)[1] Ende 2011 eine strukturierte Zusammenfassung grundlegender Fehler bei der Herleitung von Transferpreisen sowie diverse Hinweise zur Verbesserung ihrer Qualität veröffentlicht, die bei der adäquaten Ermittlung v... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 471i Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und das InvStG (2018) gelten nach § 56 Abs 2 InvStG alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Öffnungsklauseln

Rz. 18 Die MaRisk enthalten eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die abhängig von der Größe des Institutes, den Geschäftsschwerpunkten und der Risikosituation individuelle Umsetzungslösungen möglich machen (→ AT 1 Tz. 5). Diese Öffnungsklauseln sind eng mit dem Proportionalitäts­prinzip verknüpft, das ein immanenter Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Betreiber kritischer Infrastrukturen

Rz. 185 Für die Betreiber "kritischer Infrastrukturen" (KRITIS-Betreiber)[1] gelten u. a. in Bezug auf die Sicherstellung angemessener Vorkehrungen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Informationsverarbeitung besondere Vorschriften. Nach Tz. 12.2 BAIT ist der Geltungsbereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) innerhalb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Materielle Plausibilitätsprüfung

Rz. 200 Problematisch hätte bei enger Auslegung die Vorgabe von CEBS sein können, dass die Entwicklung und der Betrieb des Allkoationsmechanismus nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sein sollten.[1] Die Treasury ist häufig als Profit Center tätig, wobei ihr Ertrag direkt mit dem Allokationsmechanismus verbunden ist. Die Treasury stellt i. d. R. die relevanten, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.1 Sanierungsertrag durch Schuldenerlass

Rz. 33 Der Begriff des Sanierungsertrags ist in § 3a Abs. 1 S. 1 EStG definiert. Hierunter fallen Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung nach § 3a Abs. 2 EStG. Rz. 34 Durch das Abstellen auf "Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass" kann abgeleitet werden, d... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Synopse GEG – GModG / § 6 Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch des Mieters

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 S. 1 EStG

Rz. 63 § 3a Abs. 3 S. 1 EStG knüpft an § 3c Abs. 4 EStG an und bestimmt, dass nicht abziehbare Beträge im Sinne dieser Norm (z. B. Sanierungskosten, Besserungsaufwand und vergleichbare Aufwendungen, die mit einem steuerfreien Sanierungsertrag gem. § 3a EStG in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen), die in Vz vor dem Sanierungsjahr und im Sanierungsjahr anzusetz... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.4 Untergang von Verlustausgleichsvolumina nach § 3a Abs. 3 S. 2 EStG

Rz. 64 Anders als die gesetzliche Vorgängerregelung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. versucht § 3a EStG eine Doppelbegünstigung der Stpfl. in Form einer Steuerbefreiung ohne Verlustuntergang zu vermeiden. Hierzu werden die in § 3a Abs. 3 S. 3 EStG genannten Verrechnungspositionen bis zur Höhe des geminderten Sanierungsbetrags reduziert. Die vom Gesetz in diesem Zusammenhang vorgeg... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru... mehr