Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 11 [Autor/Zitation] Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach Abs. 1 wegzulassen, soweit sie auf Schuldverhältnissen innerhalb des Konsolidierungskreises beruhen. Unerheblich ist dabei, dass der Ausgleich von Anspruch und Verpflichtung nicht in Geld, sondern durch eine andere Leistung erfolgt. In der Regel werden sich in diesen Fällen ein aktiver und ein pas...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Einstellungen in bzw. Entnahmen aus Gewinnrücklagen

Rz. 45 [Autor/Zitation] Einstellungen in Gewinnrücklagen sind mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umzurechnen, in dem der in die Gewinnrücklagen eingestellte Betrag erwirtschaftet wurde. Wurden bisherige Gewinnvorträge in die Gewinnrücklagen eingestellt, so können Teilbeträge auch mit differenzierten Kursen umzurechnen sein bzw. der eingestellte Betrag ist einheitli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Simultankonsolidierung

Rz. 400 [Autor/Zitation] Mit der Simultankonsolidierung werden alle Konzerneinheiten in einem Schritt auf die Konzernmutter konsolidiert. Entsprechende Verfahren wurden bereits im Zuge des AktG 1965 entwickelt (vgl. Forster/Havermann, WPg. 1969, 1, 4), das ua. noch eine Verrechnung aktiver und passiver Unterschiedsbeträge vorsah (vgl. Kirsch ua. in BKT, Bilanzrecht, § 301 HGB...mehr

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zfs 06/2024, Abbremsen in d... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Die festgestellten Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung. Der Klägerin steht der gegenüber den Beklagten der geltend gemachte Anspruch aus § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG teilweise zu. Unter Abwägung der Verursachungsbeiträge ist von einer Verschuldensquote von 80 % bei den Beklagten und 20 % bei der Klägerin auszugehen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berechnung der Einbeziehungsquote

Rz. 41 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen des Gemeinschaftsunternehmens sind bei Anwendung der Quotenkonsolidierung nur entsprechend der Einbeziehungsquote der einbezogenen Konzernunternehmen am Gemeinschaftsunternehmen einzubeziehen (DRS 27.35). Somit bleibt der verbleibende Betrag der Bilanz- und GuV-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Verrechnung der Aufrechnungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung ist im Gesetz nicht geregelt. Daher muss eine Lösung gefunden werden, die den Prinzipien des Konzernabschlusses und den Entstehungsgründen der Aufrechnungsdifferenzen Rechnung trägt. Dieses Ziel ist stets dann erreicht, wenn der Konzernabschluss so dargestellt wird, wie er sich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aktivierung der Aufwendungen beim Empfänger

Rz. 110 [Autor/Zitation] Sofern die Aufwendungen des Empfängers der Leistung, die den anderen Erträgen aus Leistungen gegenüberstehen, beim Empfänger aktivierbar sind und auch tatsächlich aktiviert werden, sind die Erträge des Leistenden nach § 305 Abs. 1 Nr. 2 entsprechend umzugliedern. Rz. 111 [Autor/Zitation] Eine Umgliederung in den Posten "andere aktivierte Eigenleistungen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Stichtagsbedingte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 44 [Autor/Zitation] Für die Behandlung der stichtagsbedingten Aufrechnungsdifferenzen vgl. § 299 Rz. 106 f.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sukzessiver Anteilserwerb (Aufwärtskonsolidierung mit Statuswechsel)

a) Übergang von der Anschaffungskostenbilanzierung zur Vollkonsolidierung Rz. 184 [Autor/Zitation] Beim sukzessiven Anteilserwerb werden Anteile in mehreren Schritten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben. Erst der letzte Anteilserwerb löst das Mutter-Tochter-Verhältnis aus. Dann sind auch die Altanteile mit dem neubewerteten Eigenkapital zu diesem späteren Zeitpunkt zu ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Upstream-Lieferungen

Rz. 174 [Autor/Zitation] Veräußert ein assoziiertes Unternehmen einen Vermögensgegenstand an ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen mit einem Gewinn bzw. Verlust, ist dieser Gewinn bzw. Verlust anteilig (Rz. 161 f.) zu eliminieren, da der auf den Konzern entfallende Teil der Transaktion als konzernintern und mithin der darauf bezogene Gewinn bzw. Verlust noch ni...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Besonderheiten im Umsatzkostenverfahren

Rz. 71 [Autor/Zitation] Wird die Konzern-GuV nach dem UKV (§ 298 Abs. 1, § 275 Abs. 3) aufgestellt, sind bei den Umsatzerlösen ebenfalls die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen wegzulassen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1). Als Ausfluss der systembedingten Eigenarten des Umsatzkostenverfahrens kommt für die Zwecke der Aufwands- und Ertragskonsolid...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vollständigkeitsgebot, Verrechnungsverbot, Verrechnungsgebot (§ 246)

Rz. 39 [Autor/Zitation] Das Vollständigkeitsgebot für den Konzernabschluss ergibt sich unmittelbar aus § 300 Abs. 2 Satz 1 (vgl. § 300 Rz. 27). Die für den Konzern eigenständige Regelung gilt dabei als lex specialis vorrangig vor dem allgemeinen Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1. Rz. 40 [Autor/Zitation] Das Verrechnungsverbot (§ 246 Abs. 2 Satz 1) wird in § 300 nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Einkunftsart

Tz. 103 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Hält eine natürliche Person einbringungsgeborene Anteile im PV, gehört der Gewinn aus der Aufdeckung der stillen Reserven der Anteile zu der Einkunftsart, der auch der (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil zuzuordnen war, der zum Erwerb der Anteile in die Kap-Ges eingebracht worden ist (hA; s W/M, § 21 UmwStG [Anh 15] Rn 315 mwNachw; H/B, UmwStG, 2....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 86 [Autor/Zitation] Als Umsatzerlöse aus Leistungen sind alle nach § 298 Abs. 1 iVm. § 277 Abs. 1 und § 305 Abs. 1 Nr. 1 auszuweisenden Erträge anzusehen, die nicht aus der Veräußerung von Gegenständen stammen. Der Umsatzbegriff bezieht sich auf die eigentliche Betriebsleistung des Unternehmens bzw. Konzerns (vgl. § 298 Rz. 152 sowie im Einzelnen § 277 Rz. 1 ff.). Ob die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 306 gilt für die im Wege der Vollkonsolidierung zu erstellenden Konzernabschlüsse nach HGB, in denen sich aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen zeitlich begrenzte Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen einerseits und den steuerlichen Wertansätzen andererseits ergeben. Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG gilt § 306 sinngemäß auch für Konzern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 156 [Autor/Zitation] Vorkonzernliche Beziehungen sind Geschäftsbeziehungen zwischen dem erwerbenden Konzern (MU, vollkonsolidierte TU) und dem erworbenen TU, die vor dem Kontrollerwerb entstanden sind und zum Erstkonsolidierungszeitpunkt noch bestehen. Sie können herrühren aus Verträgen (zB über den Lieferungs- und Leistungsverkehr, Darlehensverträge, schwebende Verträge)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 326 [Autor/Zitation] Wie bei der Aufstockung gilt auch bei der Abstockung ohne Statuswechsel, dass das TU zuvor bereits vollkonsolidiert war und ihr Vermögen daher nach der Transaktion unverändert in die Summenbilanz einfließt. Beispiel: MU hielt ursprünglich 80 % der Anteile an TU zum Kaufpreis von 200. Nun veräußert MU 20 % der Anteile an TU zum Preis von 300. Dies führt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zeitpunkt der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses (Abs. 2 Satz 1)

1. Konzeption und Bedeutung Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Verrechnung der dem MU gehörenden Anteile an einem einbezogenen TU mit dem auf diese Anteile entfallenden neubewerteten Eigenkapital des TU ist auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem das Unternehmen TU geworden ist (Abs. 2 Satz 1). Das ist der Zeitpunkt, an dem erstmals die Möglichkeit des b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Downstream-Lieferungen

Rz. 179 [Autor/Zitation] Veräußert ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen einen Vermögensgegenstand an ein assoziiertes Unternehmen mit einem Gewinn bzw. Verlust, ist dieser Gewinn bzw. Verlust anteilig zu eliminieren, da der auf den Konzern entfallende Teil der Transaktion als konzernintern gilt und mithin der darauf bezogene Gewinn bzw. Verlust als noch nicht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 136 [Autor/Zitation] Werden Gemeinschaftsunternehmen im Wege der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, gehen die mit der (Kapital-)Beteiligungsquote des MU multiplizierten Aufwendungen und Erträge des Gemeinschaftsunternehmens in die Summen-GuV ein (zum Fall der von der Kapitalbeteiligungsquote abweichenden Quote vgl. im Einzelnen DRS 23.47). Rz. 137 [Au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Korrektur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Veränderung des Bestands eliminierter Zwischenergebnisse zum Konzernstichtag gegenüber dem Bestand des Konzernstichtags des Vorjahres wird in der Konzern-GuV erfolgswirksam verrechnet (vgl. Rz. 99 ff.). Welche GuV-Posten von der Verrechnung betroffen sind, hängt grds. von der Art des Geschäftsvorfalls ab, der zu den Zwischenergebnissen geführt hat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergangskonsolidierung mit Aufwärtswechsel

Rz. 70 [Autor/Zitation] Sofern ein einbezogenes Konzernunternehmen bei einem Gemeinschaftsunternehmen zB durch den Erwerb weiterer Anteile oder aufgrund von geänderten Vereinbarungen in der Lage ist, einen beherrschenden Einfluss auszuüben, kommt es ab diesem Zeitpunkt zu einem Übergang vom Gemeinschaftsunternehmen zum TU bzw. von der Quotenkonsolidierung zur Vollkonsolidieru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Korrektur des Konzern-Eigenkapitals

aa) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Verrechnung Rz. 96 [Autor/Zitation] Die Eliminierung der Zwischenergebnisse führt zu einer Korrektur des Konzerneigenkapitals, wobei der Ausweis davon abhängt, ob die Zwischenergebnisse bereits im Vorjahr oder im laufenden GJ konsolidiert wurden. Betrifft die Zwischenergebniseliminierung ausschließlich Lieferungen und Leistungen des lauf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übergang von der Anschaffungskostenbilanzierung zur Vollkonsolidierung

Rz. 184 [Autor/Zitation] Beim sukzessiven Anteilserwerb werden Anteile in mehreren Schritten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben. Erst der letzte Anteilserwerb löst das Mutter-Tochter-Verhältnis aus. Dann sind auch die Altanteile mit dem neubewerteten Eigenkapital zu diesem späteren Zeitpunkt zu verrechnen; es wird fingiert, alle Anteile wären zu diesem späteren Zeitpun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 [Autor/Zitation] Der Wortlaut von § 305 stellt auf das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2) als Methode zur Aufstellung der Konzern-GuV ab. Die Vorschrift nimmt auf die Positionen "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" und "andere aktivierte Eigenleistungen" Bezug, welche nur im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens bestehen könne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gegenseitige Beteiligungen mit anderen Gesellschaftern

Rz. 433 [Autor/Zitation] Sind an dem TU, das Anteile an einem anderen einbezogenen Unternehmen hält, auch andere Gesellschafter beteiligt, so stellen die Anteile an dem anderen TU zugleich indirekte Anteile anderer Gesellschafter ("indirekte Fremdanteile") dar. Dies gilt sowohl für unter- als auch für gleichgeordnete, gegenseitig beteiligte TU. Beispiel: Die Struktur laut Abb. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 400 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der StPfl kann auf Antrag eine "Steuerfestsetzung entsprechend" § 32d Abs 3 S 2 EStG für KapErtr, die der KapSt unterlegen haben, erreichen ("Wahlveranlagung zum pauschalen Steuersatz", s Rn 150). KapErtr, die nicht der KapSt unterlegen haben, sind nach § 32d Abs 3 S 1 EStG zwingend zu veranlagen. Durch die nach § 32d Abs 4 EStG mögliche, a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 300 [Autor/Zitation] Bei der Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung erwirbt das MU (oder ein oder mehrere andere vollkonsolidierte Konzernunternehmen) von bisher nicht beherrschenden Anteilseignern weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen hinzu, zB Erhöhung der Beteiligungsquote von 60 % auf 80 %. Der Status des vollkonsolidierten Unternehmens änder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Rz. 97 [Autor/Zitation] Ein auf der Aktivseite ausgewiesener, nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ist selbst kein Vermögensgegenstand, sondern erhöht bei der Verrechnung des Anteilswerts ceteris paribus den GoF (vgl. Dusemond/Weber/Zündorf in HdK2, § 301 HGB Rz. 57). Dabei geht es nicht um eine ggf. in der HB I ausgewiesene Eigenkapitalunterdeckung, da es allein auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in § 309 Abs. 1 wurde erstmals 1965 im AktG geregelt: Ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war, sofern das Aktivierungswahlrecht ausgeübt wurde, über fünf Jahre abzuschreiben (§ 153 Abs. 5 Satz 3 AktG 1965). Rz. 14 [Autor/Zitation] 1978 wurde die Bilanzierungsrichtlinie (4. EG-Richtlinie 78/660/EWG ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ausstehende Einlagen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt können beim TU ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital vorliegen. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen sind bereits in der HB I und HB II offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1 Satz 2), so dass nur der entsprechend verminderte Betrag der Kapitalkonsolidierung unterliegt. Bei Beteiligung ande...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geleistete und erhaltene Anzahlungen

Rz. 9 [Autor/Zitation] Geleistete und erhaltene Anzahlungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen unterliegen als konzerninterne Schuldverhältnisse grds. der Pflicht zur Schuldenkonsolidierung. Die erhaltenen Anzahlungen unterliegen der Pflicht zur Schuldenkonsolidierung unabhängig von ihrem Ausweis unter den Verbindlichkeiten oder offen von den Vorrät...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verminderung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens

Rz. 351 [Autor/Zitation] Nimmt das MU an der Kapitalerhöhung eines TU nicht oder nicht im Verhältnis seiner bisherigen Beteiligungsquote teil, so mindert sich seine Beteiligungsquote. Anlass für eine solche Kapitalerhöhung könnte zB ein Börsengang des TU sein. Sofern durch die Kapitalmaßnahme im Einzelfall eine Stimmrechtsmehrheit und damit die Beherrschung entfällt, sind die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzernumlagen

Rz. 172 [Autor/Zitation] Innerhalb eines Konzerns werden häufig Umlagen verrechnet, die zB Haftungsvergütungen, Dienstleistungen, Leitungsaufgaben des MU, oder den vom MU – als steuerlicher Organträger – getragenen Steueraufwand abgelten sollen. Der Abrechnung von Umlagen liegen in aller Regel schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen den Konzernunternehmen zugrunde. Rechtlich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Entnahmen aus der Kapitalrücklage und Betrag aus Herabsetzung des gezeichneten Kapitals

Rz. 47 [Autor/Zitation] Der Umrechnungslogik folgend sind auch Entnahmen aus der Kapitalrücklage und Beträge aus der Herabsetzung des gezeichneten Kapitals mit ihren bisherigen Kursen umzurechnen. Da solche Entnahmen und Kapitalherabsetzungen zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags vorgenommen werden, kommt es auch dabei zur Verrechnung verschiedener in Fre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ablösung der deutschen Methode der Kapitalkonsolidierung durch die angelsächsische Methode

Rz. 19 [Autor/Zitation] Rechtsgrundlage des durch das BiRiLiG 1985 eingefügten § 301 war Art. 19 der 7. EG-Richtlinie (83/349/EWG). Eingeführt wurde damit die sog. angelsächsische Methode der Kapitalkonsolidierung (Erwerbsmethode, purchase method oder auch erfolgswirksame Methode). Sie löste die sog. deutsche oder erfolgsneutrale Methode aus § 331 Abs. 1 Nr. 3 AktG 1965 ab, b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aktivierung der bewirkten Leistung im Anlagevermögen des Empfängers

Rz. 87 [Autor/Zitation] Beispiel 15 (Bilanzierung in der Periode des Bezugs beim Empfänger): Konzernunternehmen A bewirkt beim ebenfalls einbezogenen Konzernunternehmen B eine Leistung, die bei B in dessen Anlagevermögen aktiviert wird.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 43 [Autor/Zitation] Unechte Aufrechnungsdifferenzen sind bereits bei der Erstellung der JA durch Abstimmung der Konten festzustellen und zu beseitigen. Eine im Rahmen der Erstellung der JA unterbliebene Korrektur muss bei der Konsolidierung durchgeführt werden. Dabei sind im Falle von zeitlichen Buchungsunterschieden erfolgsunwirksame Geschäftsvorfälle erfolgsneutral und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Nr. 1 sind bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Lieferungen und Leistungen in das Vorratsvermögen

Rz. 87 [Autor/Zitation] Bei Konzernbeständen im Vorratsvermögen sind die Wertansätze der Handelsbilanz II in Höhe der Differenz zu den Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten in Höhe eines Zwischengewinns oder -verlusts in der Konzernbilanz aktivisch zu korrigieren. Die Korrekturen sind in jeder Konzernbilanz erneut vorzunehmen, solange die betreffenden Vermögensg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verträge ohne Verpflichtung zur Ausgleichszahlung

Rz. 124 [Autor/Zitation] Besteht zwischen MU und TU ein Gewinnabführungsvertrag, so wird der beim TU erwirtschaftete Gewinn bzw. der entstandene Verlust (§ 302 AktG) stets in der Periode seiner Entstehung vom MU übernommen, so dass Konsolidierungsschwierigkeiten aus Phasenverschiebungen (vgl. Rz. 121) nicht entstehen. Ist das MU alleinige Anteilseignerin der Tochtergesellscha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Chancen und Risiken

Rz. 161 [Autor/Zitation] DRS 20.11 versteht unter Chancen bzw. Risiken mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven bzw. negativen Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können. In dieser Begriffsdefinition kommt der enge Zusammenhang mit Prognosen zum Ausdruck (vgl. WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1411; s. ausführlicher und vergleichend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (10) Ausweisverpflichtungen bei ausstehenden Einlagen (§ 272 Abs. 1)

Rz. 139 [Autor/Zitation] Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital des MU sind im Konzernabschluss wie im Einzelabschluss des MU gesondert auszuweisen, wobei die eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. § 272 Rz. 1 ff.). Zur Verrechnung ausstehender Einlagen mit dem Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. § 20 Abs 6 EStG

Rn. 45c Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelung des § 20 Abs 6 EStG zur Verrechnung von Verlusten bei den Einkünften aus KapVerm (zum Zusammenhang mit der Einführung der Regelung zu AK nach § 17 Abs 2a EStG Ott, DStR 2020, 313) ist in vielerlei Hinsicht mit § 32d EStG verknüpft (s § 20 Rn 1500 (Möllenbeck)). Insb enthält § 32d Abs 2 Nr 1 S 2 EStG ein Anwendungsverbot für die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aktivierung der bewirkten Leistung im Umlaufvermögen des Empfängers

Rz. 92 [Autor/Zitation] Umsatzerlöse aus der konzerninternen Erbringung von Leistungen sind bei der Anwendung des UKV mit den korrespondierenden Aufwendungen zu verrechnen. Ein Ausweis der Erträge – wie schon im JA des leistenden Unternehmens – kommt nur in Betracht, wenn aus der Sicht des Konzerns eine Leistungserbringung an einen nicht-einbezogenen Dritten erfolgte. Leistun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkungen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Werden Anteile an einem TU veräußert, ohne dass dadurch ein Statuswechsel des TU eintritt, so kann diese sog. Abstockung der Anteile gem. DRS 23.171 entweder erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang oder erfolgsneutral als Kapitalerhöhung durch die nicht beherrschenden Gesellschafter abgebildet werden. Auch der umgekehrte Fall der Aufstockung der Anteile...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergang von der anteilmäßigen Konsolidierung zur Vollkonsolidierung

Rz. 189 [Autor/Zitation] Fällt gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen, das bislang wahlweise nach der anteilmäßigen Konsolidierung im Konzernabschluss abgebildet worden ist, die gemeinsame Führung dergestalt weg, dass der Konzern die alleinige Möglichkeit der Beherrschung erlangt, entsteht ein Mutter-Tochter-Verhältnis. Das kann durch Anteilserwerb oder andere Maßnahmen, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 410 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der bei der Wahlveranlagung anzuwendende Steuersatz ist nach § 32d Abs 4 EStG iVm § 32d Abs 3 S 2 EStG weiterhin der AbgSt-Satz des § 32d Abs 1 EStG (BFH vom 29.08.2017, VIII R 5/15, BStBl II 2018, 66 Rz 15). Um den so ermittelten Betrag ist die tarifliche ESt zu erhöhen (§ 2 Abs 6 S 1 EStG; R 2 Abs 2 EStR 2012 Zeile 13; AbgSt-E BMF BStBl I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Vereinfachung: Erstmalige Einbeziehung eines bislang nicht konsolidierten Tochterunternehmens (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 204 [Autor/Zitation] Wird bereits ein Konzernabschluss aufgestellt, mag es sein, dass nicht alle TU einbezogen werden, weil vom Wahlrecht des Verzichts auf die Einbeziehung gem. § 296 Gebrauch gemacht wird. Fallen die Verzichtsgründe weg oder wird das Wahlrecht unter Berücksichtigung zulässiger Stetigkeitsdurchbrechung anders ausgeübt, so stellt sich die Frage, auf welche...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verlustvorträge

Rz. 72 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beruhen nicht auf den oben diskutierten temporären Differenzen zwischen Aktiva und Passiva in der Konzernbilanz und den korrespondierenden steuerlichen Werten, da Verlustvorträge keine Bilanzpostendifferenzen bewirken. Sie lassen sich mithin nicht in den oben vorgestellten Kategorien erfassen, was ...mehr