Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1.2 Drei-Konten-Modell

Rz. 139 Die Struktur nach dem Zwei-Konten-Modell hat zur Folge, dass entgegen § 169 Abs. 2 HGB vollständig eine Verrechnung von bereits bezogenen Gewinnen mit zukünftigen Verlusten stattfindet. Dies führt dazu, dass in vielen Gesellschaftsverträgen ein Drei-Konten-Modell bevorzugt wird. Wie auch beim Zwei-Konten-Modell wird im Rahmen des Drei-Konten-Modells die ursprüngliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.1 Kein Ausgleich mit anderen Einkünften

Rz. 200 Aus der Gesetzesformulierung werden zunächst 2 Regelungsinhalte deutlich. Erstens kommt in dem Verbot des Ausgleichs "mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" eine Objekt- bzw. Betriebsbezogenheit zum Ausdruck. Zweitens wird ausweislich der Formulierung "noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten" ein Einkünfteausgleich im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG verhindert....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.4 Kapitalkonto und Kapitalnebenkonten

Rz. 59 Das HGB sieht als gesetzliches Ausgangsmodell für den Kommanditisten zwei Gesellschafterkonten vor. Erstes Konto ist ein – dem des Komplementär entsprechendes – bewegliches Kapitalkonto gem. § 120 Abs. 2 HGB. Im Unterschied zum Komplementär ist der Kapitalanteil des Kommanditisten aber gem. § 167 Abs. 2 HGB auf den Betrag seiner gesellschaftsvertraglich bedungenen Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleichf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1.3 Vier-Konten-Modell

Rz. 141 Neben den Zwei- und Drei-Konten-Modellen bedient sich die Praxis häufig eines Modells mit Implementierung eines weiteren Kontos, sodass es sich um ein Vier-Konten-Modell handelt. Das zusätzliche Konto wird meist als Verlustverrechnungskonto bezeichnet und dient entsprechend seiner Bezeichnung der Verbuchung von Verlusten. Damit soll verhindert werden, dass die stehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.4 Beendigung der Mitunternehmerschaft

Rz. 73 Die besondere Natur des negativen Kapitalkontos führt bei Ende einer Mitunternehmerschaft, sei es durch Ausscheiden aus einer weiter bestehenden KG, sei es durch deren Auflösung, zu einer Erfolgswirksamkeit. Da nunmehr endgültig feststeht, dass zumindest ein Teil der bisher zugerechneten Verluste nicht zu tragen ist, wird eine Korrektur erforderlich. Zu diesem Zweck w...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.3 Verluste aus stillen Gesellschaften

Für Verluste, die einer Kapitalgesellschaft aus einer Beteiligung als stiller Gesellschafter, als Unterbeteiligter oder aus einer sonstigen Innengesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft besteht, entstehen, gibt es seit 2004 eine beschränkte Verlustverrechnung. Danach können Verluste nur noch mit späteren Gewinnanteilen aus derselben stillen Beteiligung verrechn...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / a) "Verrechnung" der Ansprüche

Eine solche Aufrechnung durch den Rückzahlungsverpflichteten wird häufig an § 393 BGB scheitern, wonach gegen eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nicht aufgerechnet werden kann, und zwar auch dann nicht, wenn sich die Forderung zusätzlich noch aus anderen Anspruchsgrundlagen ergibt.[22] Ohnehin sind erst künftig entstehende Ansprüche (künftiger Unt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zeitpunkt der Verrechnung (Abs. 2)

I. Zeitpunkt der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses (Abs. 2 Satz 1) 1. Konzeption und Bedeutung Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Verrechnung der dem MU gehörenden Anteile an einem einbezogenen TU mit dem auf diese Anteile entfallenden neubewerteten Eigenkapital des TU ist auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem das Unternehmen TU geworden ist (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verrechnung der Aufrechnungsdifferenzen

a) Allgemeines Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Verrechnung der Aufrechnungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung ist im Gesetz nicht geregelt. Daher muss eine Lösung gefunden werden, die den Prinzipien des Konzernabschlusses und den Entstehungsgründen der Aufrechnungsdifferenzen Rechnung trägt. Dieses Ziel ist stets dann erreicht, wenn der Konzernabschluss so dargestellt wird...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verrechnung eliminierter Zwischenergebnisse

a) Lieferungen und Leistungen in das Vorratsvermögen Rz. 87 [Autor/Zitation] Bei Konzernbeständen im Vorratsvermögen sind die Wertansätze der Handelsbilanz II in Höhe der Differenz zu den Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten in Höhe eines Zwischengewinns oder -verlusts in der Konzernbilanz aktivisch zu korrigieren. Die Korrekturen sind in jeder Konzernbilanz ern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIX. Angaben zu Verrechnung von Altersvorsorgeverpflichtungen (Abs. 1 Nr. 17)

Rz. 136 [Autor/Zitation] Soweit die Möglichkeit zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen oÄ nach § 246 Abs. 2 Satz 2 in Anspruch genommen wird, sind hierzu Angaben im Konzernanhang zu machen. Ziel der Angabepflicht ist es, Transparenz über die verrechneten Vermögensgegenstände und Schulden auf Konzernbilanzebene sowie die damit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verrechnung bei Hinzuerwerb von Anteilen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Wird der Hinzuerwerb von Anteilen an einem TU gem. DRS 23.171 iVm. DRS 23.172 als Erwerbsvorgang abgebildet, so sind die zum Aufstockungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgehend von den bisherigen Konzernbuchwerten anteilig neu zu bewerten. Die Anschaffungskosten der Anteile sind mit diesem anteilig neubewerteten Eigenkapital z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erfolgsneutrale Verrechnung im Konzerneigenkapital

Rz. 101 [Autor/Zitation] Der Ausweis von erfolgsneutralen Zwischenergebnissen im Konzerneigenkapital ist handelsrechtlich nicht gesetzlich geregelt. Es werden drei nennenswerte Varianten hinsichtlich des Ausweises als Vortragsbuchungen in unterschiedlichen Eigenkapitalpositionen im Konzernabschluss diskutiert: der Ausweis im Ergebnisvortrag, in den Gewinnrücklagen und in eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verrechnung mit den Aufwendungen des Empfängers

Rz. 108 [Autor/Zitation] Einem großen Teil der "anderen Erträge aus … Leistungen" stehen stets gleich hohe Aufwendungen des Empfängers der Leistung gegenüber. Dieses gilt weitgehend für Zinsen und ähnliche Erträge und Erträge aus weiterbelasteten Steuern sowie ähnliche Konzernumlagen (vgl. Schmalenbach-Gesellschaft, Aufstellung von Konzernabschlüssen, ZfbF Sonderheft 21/19872...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Teilweise Auflösung bzw. Verrechnung bei Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen

a) Vorbemerkungen Rz. 71 [Autor/Zitation] Werden Anteile an einem TU veräußert, ohne dass dadurch ein Statuswechsel des TU eintritt, so kann diese sog. Abstockung der Anteile gem. DRS 23.171 entweder erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang oder erfolgsneutral als Kapitalerhöhung durch die nicht beherrschenden Gesellschafter abgebildet werden. Auch der umgekehrte Fall der Aufsto...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verrechnung der bewirkten Leistung als Aufwand beim Empfänger

Rz. 89 [Autor/Zitation] Beispiel 16 (Bilanzierung in der Periode des Bezugs und Verbrauchs beim Empfänger): Konzernunternehmen A bewirkt beim ebenfalls einbezogenen Konzernunternehmen B eine Leistung, die bei B in den Betriebsaufwendungen erfasst wird bzw. in den Produktionsprozess eingeht. Vgl. zur Darstellung der Konsolidierungstechnik die Beispiele in Rz. 53 und 55. Die von A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verrechnung der bewirkten Leistung als Aufwand beim Empfänger

Rz. 93 [Autor/Zitation] Beispiel 18 (Bilanzierung in der Periode des Bezugs und Verbrauchs beim Empfänger): Konzernunternehmen A bewirkt beim ebenfalls einbezogenen Konzernunternehmen B eine Leistung, die bei B in den Betriebsaufwendungen erfasst wird bzw. in den Produktionsprozess eingeht. Vgl. zur Darstellung der Konsolidierungstechnik das Beispiel in Rz. 81. Der Innenumsatzer...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / c) Verrechnung mit Forderungen

Häufig wird die Zugewinnausgleichsforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen ganz oder teilweise erfüllt. Wird der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Wirtschaftsgütern erfüllt, liegt darin eine entgeltliche Leistung und damit eine entgeltliche Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter vor.[8] Das Gleiche gilt, wenn z.B. eine offene Unterhaltsforderung durch die Hin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Verrechnung

Rz. 96 [Autor/Zitation] Die Eliminierung der Zwischenergebnisse führt zu einer Korrektur des Konzerneigenkapitals, wobei der Ausweis davon abhängt, ob die Zwischenergebnisse bereits im Vorjahr oder im laufenden GJ konsolidiert wurden. Betrifft die Zwischenergebniseliminierung ausschließlich Lieferungen und Leistungen des laufenden Geschäftsjahres, sind die Zwischenergebnisse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufrechnungsdifferenzen aus der Verrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 102 [Autor/Zitation] Umrechnungsbedingte Aufrechnungsdifferenzen (sog. echte Aufrechnungsdifferenzen, vgl. § 303 Rz. 38 und § 303 Rz. 41) aus der Schuldenkonsolidierung treten auf, wenn eine konzerninterne Forderung bzw. Verbindlichkeit im Fremdwährungseinzelabschluss des ausländischen TU unverändert mit dem Transaktionskurs umgerechnet wird, die Umrechnung in Euro gem. §...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 Abs. 1 vermeidet die Doppel-/Mehrfacherfassung von Aufwendungen und Erträgen, die bei Geschäften im Rahmen der Konzerninnenbeziehungen entstehen und bei den jeweiligen Unternehmen im JA ergebniswirksam abgebildet wurden. § 305 Abs. 1 Nr. 1 sieht vor, dass bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Forderungs- und Schuldenkonsolidierung (§ 303)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Auch im Rahmen der Quotenkonsolidierung sind Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen MU und TU sowie den Gemeinschaftsunternehmen aufzurechnen, sofern hierauf nicht verzichtet wird, wenn diese für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes des Konzerns von untergeordneter Bede...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Ausweis (Satz 6)

Rz. 199 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern sind bei Aktivierung gem. § 266 Abs. 2 Buchst. D gesondert auszuweisen; für passive latente Steuern ergibt sich der Ausweis auf der Passivseite gem. § 266 Abs. 3 Buchst. D (vgl. WP Handbuch18, Kap. G Rz. 567). Wie aktive und passive latente Steuern für den Ausweis zusammengefasst werden können, ist jedoch keineswegs eindeutig, we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Entsprechend der Einheitstheorie ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen so darzustellen, "als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären" (§ 297 Abs. 3 Satz 1; vgl. Fischer/Haller in MünchKomm. HGB5, § 303 Rz. 2). Ebenso wie in einem Unternehmen keine Schuldverhältnisse einzeln...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung ohne Änderung der Beteiligungsquote (proportionale Kapitalerhöhung)

Rz. 343 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Rz. 340, [1]) hat für den Konzernabschluss keine Konsequenzen. Es ergibt sich weder ein Zugang zum Buchwert noch eine Veränderung des Eigenkapitals des TU. Eine Umschichtung von Eigenkapitalbestandteilen des TU, die bereits zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung vorhanden waren, führt nur zu Umgliederungen ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / IV. Summenabschluss und Konsolidierung

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die vereinheitlichten und in Euro umgerechneten HB II werden in einem nächsten Schritt aggregiert (§ 300). Dieser Summenabschluss erfolgt via Horizontaladdition der jeweiligen Rechenwerke über alle vollkonsolidierten Gesellschaften. Dieser Summenabschluss enthält demnach alle Positionen der einbezogenen Unternehmen, einschließlich der zu eliminierenden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergebniswirkungen aus der Bewertung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 109 [Autor/Zitation] Aus einem Schuldverhältnis zwischen dem in Euro bilanzierenden MU oder einem in Euro bilanzierenden TU und einem in Fremdwährung bilanzierenden TU können aus folgenden Gründen in der GuV wechselkursbedingte Ergebniswirkungen enthalten sein (s. auch Grottel/Koeplin in Beck BilKomm.13, § 308a HGB Rz. 65 f.):mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Auch im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung hat eine quotale Eliminierung der Beziehungen zwischen einem oder mehreren Gemeinschaftsunternehmen und den anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu erfolgen, es sei denn, dass auf die Konsolidierung wegen untergeordneter Bedeutung verzichtet wird (DRS 27.37). Dabei sind Umsatzer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Unterschiedsbetrag zwischen Wertansatz der Beteiligung und anteiligem Eigenkapital

Rz. 55 [Autor/Zitation] Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist die Beteiligung mit ihrem Buchwert aus der Bilanz (ggf. Handelsbilanz II) des beteiligten Unternehmens in die Konzernbilanz zu übernehmen und unter dem gesonderten Posten "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" (§ 311 Rz. 77 ff.) auszuweisen. Vor dem Hintergrund der Konzeption der Equity-Methode, das...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die in § 301 beschriebene Methode der Kapitalkonsolidierung wird auch als Erwerbsmethode (purchase oder acquisition method) bezeichnet, hier in der Ausprägung als Neubewertungsmethode. Durch die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen Eigenkapital des TU wird ein Einzelerwerb der Vermögensgegenstände und Schulden fingiert (Ordelheide, W...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 3. Zwischenergebnis

Nach diesem Prüfungspunkt ist geklärt, ob und in welcher Höhe dem Mandanten gegenüber dem "Kontenplünderer" Ansprüche zustehen. Als Anspruchsgrundlagen kommen beim per Vollmachtsmissbrauch geplünderten Konto § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. der der Vollmacht zugrundeliegenden Innenvereinbarung, §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667 BGB, § 823 Abs. 2 i.V.m. § 266 StGB, § 826 BGB und die §§ 812...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 312 [Autor/Zitation] Bei einer Interpretation des Hinzuerwerbs von Anteilen am TU als Kapitalvorgang sind die Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile mit den darauf entfallenden nbA zu verrechnen und ein verbleibender Unterschiedsbetrag vom Konzerneigenkapital zu kürzen oder diesem hinzuzurechnen. Die Verrechnung ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 45 [Autor/Zitation] Aufrechnungsdifferenzen aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden können insoweit zusammengefasst werden, als diese dem Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1) in Bezug auf die zutreffende Darstellung der einzelnen Positionen der Bilanz und GuV nicht widersprechen. Im Allgemeinen treffen in der Praxis eine größere Anzahl erstmaliger Aufwendungen u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Drittschuldverhältnisse

Rz. 32 [Autor/Zitation] Drittschuldverhältnisse liegen vor, wenn Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises gegenüber verschiedenen konsolidierten Unternehmen gleichzeitig Ansprüche und Verpflichtungen haben. Rechtlich bestehen diese gegenüber den einzelnen Konzernunternehmen, aus der Sicht des Konzerns liegen aber Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber demselben Dritt...mehr

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AGS 06/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Der Beklagte beantragt mit seiner Klageerwiderung, die Klage abzuweisen, und tritt Beweis unter Vorlage von in deutscher Sprache verfassten Urkunden an. Aus diesen ergibt sich, dass der Beklagte schon vor Klageerhebung gegen die Darlehensforderung mit einer fälligen Gegenforderung aufgerechnet hat. In einem weiteren Besprechungstermin übersetzt Rechtsanwalt A dem Kläger mündl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 34 [Autor/Zitation] Im Grundlfall der Schuldenkonsolidierung stehen sich Ansprüche und Verpflichtungen in gleicher Höhe gegenüber. Dies führt zu einer erfolgsneutralen und konsolidierungstechnisch unproblematischen Aufrechnung. Nur in einem solchen Fall besteht der Konsolidierungsvorgang aus dem einfachen Weglassen der betreffenden Schuldverhältnisse. Nicht selten jedoch ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 [Autor/Zitation] Neben der Auswirkung von § 305 auf die Konzern-GuV bestehen Wechselwirkungen mit anderen Vorschriften, die daher auch im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu beachten sind. Zum einen ist die Steuerabgrenzung nach § 306 sowie der Ausweis der auf andere Gesellschafter entfallende Gewinn oder Verlust nach § 307 Abs. 2 zu beachten. Weiterhin b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Abs. 1 regelt die Pflicht zur Schuldenkonsolidierung im Rahmen der Konzernrechnungslegung. Unter Schuldenkonsolidierung wird dabei die Aufrechnung (Saldierung) von Schuldverhältnissen zwischen den in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen verstanden. Sie findet ihre sachliche Begründung in der Einheitstheorie (vgl. § 297 Rz. 83). Rz. 2 [Autor/Zitati...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzeption und Bedeutung

Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Verrechnung der dem MU gehörenden Anteile an einem einbezogenen TU mit dem auf diese Anteile entfallenden neubewerteten Eigenkapital des TU ist auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem das Unternehmen TU geworden ist (Abs. 2 Satz 1). Das ist der Zeitpunkt, an dem erstmals die Möglichkeit des beherrschenden Einflusses ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bezweckt die Aufstellung der Konzern-GuV aus der dem Konzernabschluss zugrunde liegenden Einheitsfiktion des § 297 Abs. 3 Satz 1. Daher sind die Innenumsatzerlöse und die korrespondierenden Aufwendungen entsprechend im Konzernabschluss zu eliminieren. Innenumsatzerlöse sind die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Le...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Eigenkapital (§ 268 Abs. 1, §§ 270, 272 Abs. 1 bis 4)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Der Ansatz des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ist in folgenden Bestimmungen geregelt, die entsprechend anzuwenden sind, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichungen bedingt (vgl. hierzu Gelhausen/Gelhausen in FS Forster, 215, 221): § 272 Abs. 1: Gezeichnetes Kapital, §§ 272 Abs. 2, 270 Abs. 1: Kapitalrücklagen, § 272 Abs. 3 und 4, § 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rückbeteiligungen (Abs. 4)

Rz. 230 [Autor/Zitation] Hält ein MU eigene Anteile, sind diese bereits in seinem JA nach den Regelungen des § 272 Abs. 1a vom Eigenkapital abzusetzen (§ 272 Rz. 177 ff.), was sich im Konzernabschluss fortsetzt (§ 298 Abs. 1). Nach dem Einheitsgedanken (§ 297 Abs. 3 Satz 1) macht es indes keinen Unterschied, ob das MU selbst die Anteile hält oder diese von vollkonsolidierten ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 62 [Autor/Zitation] Beispiel 8 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung fremdbezogener Gegenstände durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; die Gegenstände lagern zum Bilanzstichtag bei B und sind zur Veräußerung bestimmt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (§ 77 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Voraussetzung für die Kostenerstattung nach § 77 EStG ist die Führung eines förmlichen Einspruchsverfahrens iSd §§ 347ff AO, vgl FG Nds vom 27.05.1999, XII 344/98 Ki, EFG 1999, 905. Sie erfolgt unabhängig davon, ob sich an das Einspruchsverfahren ein Klageverfahren anschließt. Dienstaufsichtsbeschwerden, Gegenvorstellungen und Petitionen falle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Aufrechnungsdifferenzen aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Rz. 40 [Autor/Zitation] Schuldverhältnisse innerhalb des Konsolidierungskreises unterliegen den gleichen Bewertungsvorschriften wie Schuldverhältnisse mit Unternehmen, die nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Gläubiger haben ihre Ansprüche nach Maßgabe des § 253 zu bewerten, unabhängig davon, ob es sich zB um Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Forderun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 305 geht auf den direkten Vorläufer § 332 AktG 1965 zurück, der in seinen Kernaussagen wegweisend für den Wortlaut des heutigen § 305 war. Nach § 332 Abs. 1 AktG 1965 bestand ein Wahlrecht zur Aufstellung einer vollkonsolidierten oder einer teilkonsolidierten Konzern-GuV. Im Rahmen der vollkonsolidierten Konzern-GuV wurden die Umsatzerlöse aus den Li...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Ergebnisübernahmen aufgrund von Ergebnisübernahmeverträgen

Rz. 171 [Autor/Zitation] Sofern Ergebnisübernahmeverträge zwischen konsolidierten Unternehmen abgeschlossen sind, ist bei 100%igem Anteilsbesitz des Mutterunternehmens eine vollständige Aufrechnung der gesondert auszuweisenden Erträge und Aufwendungen geboten. Sind am TU andere Gesellschafter beteiligt, haben diese nach § 304 AktG Anspruch auf Ausgleichszahlung. Dabei ist zu ...mehr