Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.9 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 801 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 354) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.6 Veräußerungsverluste

Rz. 978 [Veräußerungsverluste/Verrechnung → Zeile 52] Veräußerungsverluste werden zunächst mit Veräußerungsgewinnen saldiert. Ergibt sich danach ein Gesamtverlust, darf dieser nicht mit anderen erzielten Einkünften verrechnet werden. Auch eine Berücksichtigung im Rahmen des allgemeinen Verlustrück- oder -vortrags nach § 10d EStG (→ Tz 354) scheidet aus. Allerdings ist ein einj...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.1 Allgemeines

Rz. 1076 § 4 Abs. 4 EStG definiert Betriebsausgaben als Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind grds. im Jahr der Zahlung abzugsfähig (Abflussprinzip gem. § 11 Abs. 2 EStG; → Tz 1049). Das gilt auch für Anzahlungen, die für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben geleistet werden, auch wenn noch keine Leistung erbracht wurde oder später eine Ve...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 831 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 692 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 3 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer V...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Vorläufige Insolvenzverwaltung: Keine Verrechnung von Vorsteuerüberhängen mit später entstandenen Steuerschulden

Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 4 InsO in der für das Streitjahr geltenden Fassung vom 20.12.2011). Nach der BFH-...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 2)

Rz. 161 Nach S. 2 können Verluste, die der übertragende Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums erleidet, nicht mit Gewinnen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden, es sei denn, die Verrechnung wäre auch ohne Rückwirkung möglich gewesen. Betroffen sind alle Besteuerungsgrundlagen, die S. 1 unter dem Begriff "Verlustnutzung" zusammenfasst; hierzu Rz. 133. Du...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 § 2 Abs. 5 UmwStG wurde durch Gesetz v. 2.6.2021 (AbzStEntModG; s. Rz. 6) eingeführt und beschränkt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die steuerwirksame Realisierung bestimmter stiller Lasten aus Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft. Die Norm enthält weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Anwendungsbereich

Rz. 187 Die Norm setzt eine Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung voraus ("infolge der Anwendung der Absätze 1 und 2"). Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auf die – unter § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG fallenden – Verschmelzungen und Spaltungen von Körperschaften nach den §§ 3 – 19 UmwStG. Ferner findet § 2 Abs. 5 UmwStG aufgrund entsprechender Verweise in § 9 S. 3 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (Abs. 4 S. 1)

Rz. 141 Abs. 4 S. 1, der den übertragenden Rechtsträger betrifft, lässt den Abzug von Verlusten (negativen Einkünften), des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (s. Rz. 143) der übertragenden Körperschaft (nur) in der Weise zu, wie er ohne die Rückwirkungsfiktion bei dem übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre. Diese Besteuerungsgrundlagen des übertragenden Rechtsträ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 132 § 2 Abs. 4 UmwStG soll sichern, dass die Umwandlung nicht zur Nutzung eines Verlusts, Zinsvortrags oder EBITDA-Vortrags (obwohl für diesen § 8c KStG nicht gilt) führt, die ohne Umwandlung nicht möglich gewesen wäre (keine "Statusverbesserung").[1] Das Gesetz nennt den Verlustausgleich, die Verlustverrechnung, die Nutzung eines Zinsvortrags und die Nutzung des EBITDA-...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.6 Ausnahmen (Abs. 5 S. 5, 6)

Rz. 200 § 2 Abs. 5 S. 5 UmwStG stellt eine Ausnahmeregelung zu § 2 Abs. 5 S. 2 UmwStG dar und ist folglich nur für außerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten anwendbar. Die Anwendung der Ausnahme erfordert, dass der übertragende Rechtsträger bei hypothetischer Umwandlung auf den Tag der Realisierung der stillen Lasten i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 2 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG ist nahezu unverändert aus dem UmwStG 2002 übernommen worden. Neu eingefügt wurde zunächst nur Abs. 3, um Besteuerungslücken bei grenzüberschreitenden Umwandlungen zu vermeiden. Rz. 6 Durch Gesetz v. 19.12.2008[1] wurde Abs. 4 S. 1, 2 angefügt, um eine Ausweitung der Nutzung der Verluste des übertragenden Rechtsträgers mittels Rückwirkungsfiktion...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.2 § 2 Abs. 5 UmwStG ist wie folgt aufgebaut:

Rz. 186 § 2 Abs. 5 S. 1 UmwStG enthält den Ausschluss der Nutzung negativer Einkünfte auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers, die infolge der Realisierung oder Bewertung von solchen stillen Lasten erzielt werden, die im Zuge einer mit steuerlicher Rückwirkung erfolgten Umwandlung übergehenden Finanzinstrumenten oder Anteilen an Körperschaften anhaften. § 2 Abs. 5 S. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.2 Rückwirkende Beseitigung der Steuerpflicht

Rz. 15 Das Gesetz eröffnet den Kassen in § 6 Abs. 2 KStG die Möglichkeit, die partielle Steuerpflicht rückwirkend wieder zu beseitigen. Für das überdotierte Vermögen gilt der Grundsatz der Vermögensbindung nicht, sodass es auf den Träger übertragen werden kann, ohne die Steuerbefreiung der Kasse als Ganzes zu gefährden.[1] Wird jedoch mehr als das überdotierte Vermögen auf d...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.2 Saldierungsverbot

Rz. 20 Aktivposten dürfen nicht mit Passivposten verrechnet werden.[1] Verbindlichkeiten dürfen daher nicht mit Forderungen saldiert werden. Das ist Ausfluss des Vollständigkeitsgrundsatzes. Es sind aber Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleich...mehr

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Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 7 Berechnung der 1/11-Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung

Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres. Soll die Dauerfristverlängerung gleich zu Beginn des Jahres genutzt werden, muss der Antrag mit der Sondervorauszahlung spätestens am 10.2. beim Finanzamt vorliegen und ist bei Bedarf jährlich neu zu stellen. Wurde die unternehmerische Tätigkeit erst im Laufe des Vorjahres aufgenommen, müssen die ta...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.9 Skontoabzug

Rz. 97 Bei Lieferantenverbindlichkeiten wird i. d. R. bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist ein Skontoabzug vom Lieferanten eingeräumt. Rz. 98 Praxis-Beispiel Unternehmer U kauft eine Maschine, die ihm am 1.12.01 geliefert wird. Er erhält folgende Rechnung: Zahlbar in 2 Monaten netto, binnen 2 Wochen 2 % Skont...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Die ESt-Vorauszahlung im Insolvenzverfahren

Rn. 87 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Behandlung von ESt-Vorauszahlungen in der Insolvenz einer natürlichen Person in Bezug auf die Aufrechnung des FA (s Aufrechnungsverbot in § 96 InSO) mit aus Vorauszahlungen resultierendem Erstattungsanspruch hat der BFH jüngst zwei Urteile erlassen: Wird eine selbstständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigeg...mehr

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zfs 10/2022, Streitwert bei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Bremen gibt Anlass, sich mit dem anwaltlichen Zurückbehaltungsrecht und dem Streitwert einer Klage des Mandanten auf Herausgabe der dem Anwalt übergebenen Unterlagen näher zu befassen. Der Entscheidung des LG lag (wohl) eine Klage gegen eine Steuerberaterin zugrunde. Die Regelungen über die Handakten, die Herausgabe von Unterlagen und das Zurückbehalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Reihenfolge der Anrechnung

Rn. 25 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung des Steuerabzugsbetrags auf die vom Leistenden zu entrichtenden Steuern ist zwingend in der von § 48c Abs 1 S 1 EStG vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 18 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Anmeldepflichtig ist der Leistungsempfänger der im Inland erbrachten Bauleistungen. Es muss sich um einen Unternehmer iSv § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handeln (genauer s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Rn. 19 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung hat zu erfolgen, sobald eine Gegenleistung für die Bauleistung er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Gegenleistung (§ 48 Abs 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistungsempfänger ist nach § 48 Abs 1 S 1 EStG verpflichtet, von der Gegenleistung für die Bauleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Begriff der Gegenleistung ist in § 48 Abs 3 EStG definiert. Danach ist die Gegenleistung das Entgelt zzgl USt. Nach § 10 Abs 1 S 2 UStG ist das Entgelt alles, was...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rückwirkende Einziehung von Vermögen

Rz. 319 [Autor/Stand] Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, ordnet das Gericht dessen Einziehung an (§ 73 Abs. 1 StGB). Die Einziehung ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzen aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist (§ 73e Abs. 1 Satz 1 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt des Steuerabzugs

Rn. 145 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug ist im Zeitpunkt der Erbringung der Gegenleistung vorzunehmen (BT-Drucks 14/4658, 11). Der Zeitpunkt der Auftragserteilung oder der Zeitpunkt der Erbringung der Bauleistung ist nicht maßgebend (Stickan/Martin, DB 2001, 1441). Auch spielt der Zeitpunkt der Rechnungserstellung keine Rolle. Die Maßgeblichkeit der Erbringung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horst, Vorauszahlungen im Steuerrecht – eine Übersicht über diverse Steuerarten, SteuerStud 2007, 124; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Schiffers, Anpassung der Steuervorauszahlungen als Mittel zur Schonung der Liquidität, Stbg 2009, 341; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Balmes/Ambroziak, Die Anzeige- und Berichtigungspflic...mehr

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AGS 10/2022, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen Die Entscheidung des OLG Brandenburg liegt auf der Linie der ganz überwiegenden Rspr., wonach materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen sind, sondern vorrangig mit der Vollstreckungsgegenklage außerhalb des Kostenfestsetzungsverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anrechnung gezahlter Steuern/Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 357 [Autor/Stand] Ist der Steueranspruch erloschen, ist eine Einziehung unzulässig (§ 73e StGB). Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB). Das Erlöschen i.S.v. § 73e StGB ist auch dann gegeben, wenn die Finanzbehörde aus verfahrens- oder prozessrechtlichen Gründen einen (vermeintlichen) Steueranspruch nicht (mehr) verw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellungsbescheinigung (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 S 1 EStG vorlegt (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG). Der Leistende hat die Wahl, ob er im Zusammenhang mit der Bauleistung eine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Wird die F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsschutzfragen

Rn. 80 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Verfahrensrechtlich sind Vorauszahlungsbescheide eigenständige Steuerfestsetzungsbescheide (§§ 155 Abs 1 S 1, 164 Abs 1 S 2 AO; s Rn 4). Der Vorauszahlungsbescheid kann – wie jeder Steuerbescheid – mit Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage angefochten werden. Die Anfechtung des Jahressteuerbescheids, auf dem die Bemessung der Vorauszahlu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Brutto- und Nettodarstellung der Zahlungsströme

Tz. 112 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Mittelzuflüsse und -abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit (bei Anwendung der direkten Darstellungsmethode) und aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind nach IAS 7.18 (a) und 7.21, zusammengefasst nach Hauptgruppen, grundsätzlich unsaldiert darzustellen; Verrechnungen von Einzahlungen mit Auszahlungen sind nur ausnahmsweise in...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7.3 Bewertung nicht-versicherungsgebundener rückgedeckter Altersversorgungszusagen

Auch bei nicht-versicherungsgebundenen Versorgungszusagen, bei denen die vom Arbeitgeber gewährte Zusage (formal) nicht auf die Leistungen einer Versicherung Bezug nimmt, kann der Arbeitergeber zur Finanzierung seiner Versorgungsleistungen eine RDV abschließen, deren Versicherungsleistungen hinsichtlich ihrer Höhe und Zahlungszeitpunkte deckungsgleich mit den Zahlungen des A...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 6.2 Handelsrechtliche Auffassung unverändert

Handelsrechtlich ist die Digi-AfA nicht zulässig (s. hierzu IDW Life 2021, S. 347 sowie Frage 2.3.15 in "Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3, 5. Update, April 2021)). Für die Bemessung planmäßiger Abschreibungen von zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ist deren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anrechnung auf die vom Leistenden geschuldete Bauabzugsteuer (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c Abs 1 S 1 Nr 4 EStG schreibt als letzte Anrechnungsposition eine Verrechnung des Restguthabens mit den vom Leistenden geschuldeten Steuerabzugsbeträgen gemäß §§ 48ff EStG vor. Der Grund für diese Anrechnungsanordnung besteht darin, dass Generalunternehmer, die sich ihrerseits Subunternehmer bedienen, zugleich Leistende und Leistungsemp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVII. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (§ 285 Nr. 25)

Rn. 751 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Anhang sind "im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge [anzugeben, d.Verf.]; Nummer 20 Buchstabe a ist ents...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis in der Bilanz

Rn. 211 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit der Einstufung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art" (BT-Drs. 16/10067, S. 67f.) bestand die Notwendigkeit, ihrem besonderen Charakter auch durch einen gesonderten Gliederungspunkt in der Bilanz Ausdruck zu verleihen. Dementsprechend wurde das Gliederungsschema des § 266 (Abs. 2f.) auf der Aktivseite um die Position "D. Aktive ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Saldierung von Planvermögen

Rn. 124 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 246 Abs. 2 Satz 2 ordnet handelsrechtlich verpflichtend die Verrechnung von Altersversorgungsverpflichtungen mit VG an, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (sog. Planvermögen)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgrenzung latenter Steuern

Rn. 6 Gemäß § 274a Nr. 4 (i. d. F. des BilRUG) sind kleine KapG davon befreit, latente Steuern nach § 274 abzugrenzen. Ausweislich der RegB zum BilMoG sollen kleine KapG auf die Ermittlung und den Ausweis latenter Steuern verzichten können (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 68). Eine freiwillige Anwendung ist jedoch zulässig (vgl. Oser et al., WPg 2009, S. 573 (581)). Die Befreiungsm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres

Rn. 204 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Abschreibungen dienen der periodengerechten Verrechnung von AHK. Sie haben die Aufgabe, Wertminderungen der VG buchhalterisch als Aufwand zu erfassen. Im Anlagengitter sind sie in ihrer gesamten Höhe zu Beginn des GJ und am Ende des GJ aufzuführen. Die gesamten Abschreibungen, die in der Spalte "Kumulierte Abschreibungen am Ende des GJ" zu z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nationale Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In früheren Dekaden war die HB über das Maßgeblichkeitsprinzip, das auch heute noch Geltung hat, sowie über die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit eng mit der StB verzahnt. Die umgekehrte Maßgeblichkeit stellte sicher, dass das Vorgehen in der HB den steuerlichen Anforderungen genügte. Diese Verknüpfung ermöglichte weitgehend eine einheitliche Beh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerrecht

Rn. 481 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der übertragende Rechtsträger hat auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine Schlussbilanz aufzustellen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG). Stichtag der handels- und steuerrechtlichen Schlussbilanz sind somit identisch. Das Vermögen ist mit dem gemeinen Wert oder auf Antrag mit den Buch- bzw. Zwischenwerten anzusetzen (vgl. §§ 3 Abs. 2, 11 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zusammenfassung der Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns

Rn. 7 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns gelten gemäß § 1 Abs. 5 PublG als ein UN i. S. d. PublG (vgl. HdR-E, PublG § 1, Rn. 1). Selten wird für alle Handelsgeschäfte ein gemeinsamer Abschluss erstellt. Oft hat jedes Handelsgeschäft seine eigene Buchhaltung und stellt seinen eigenen JA auf. Aus der Sicht des publizitätsgesetzlichen JA stellen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang ist "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. ...mehr