Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 3. Vorweggenommener Zugewinnausgleich, Gütertrennungsmodell

Rz. 131 Der Grundgedanke dieser Gestaltung ist, dass in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung der entstehenden Zugewinnausgleichsforderung (§ 1378 BGB) ein entsprechender Vermögenswert übertragen wird. Eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtige Zuwendung soll dann nicht vorliegen, wenn deren Wert nicht erheblich über dem rechnerische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Besteuerung der außerordentlichen Waldnutzungen und der Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) mit einem Vorzugstarif war schon in § 59 EStG 1925, ab 1934 bis einschließlich VZ 1954 in § 34 Abs 3 EStG geregelt. Die Vorschrift hatte zu einigen Zweifelsfragen geführt, namentlich zur Frage der Behandlung von BA beim Vorli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 1.5.2 Durchlaufende Posten

Nicht als Betriebseinnahmen zu erfassen sind durchlaufende Posten. Das sind Gelder, die im Namen und für Rechnung eines Dritten gezahlt werden mit der bestehenden Verpflichtung, sie zu gegebener Zeit an den Dritten weiterzuleiten. Die Regelung gilt zwar unmittelbar nur für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung.[1] Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 3.1 Laufende Betriebseinnahmen, Sacheinnahmen

Betriebseinnahmen sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie zugeflossen sind.[1] Einnahmen sind zugeflossen, sobald der Empfänger hierüber wirtschaftlich verfügen kann. Der Vereinnahmung von Bargeld stehen z. B. die Bankgutschrift und regelmäßig schon die Entgegennahme eines Schecks gleich. Bereits die Gutschrift auf einem Kautionskonto genügt.[2] Bei Bilanzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Offene Verrechnung

Rn. 92 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird gemäß § 268 Abs. 1 ein Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen, in dem die Posten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" verrechnet sind, kann der Posten "Bilanzgewinn" wie folgt dargestellt werden: Rn. 93 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Diese Ausweisform ist vom Bestehen bzw. der Höhe eines Gewinn- oder Verlustvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.1 Einnahmen

Der Zufluss von Einnahmen erfolgt erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Geld oder ein Wirtschaftsgut. Erfolgt der Zahlungseingang bei einem Bevollmächtigten, z. B. durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle, gilt der Betrag auch bei dem Unternehmer als zugeflossen. Bei Zahlung durch Scheck erfolgt der Zufluss grundsätzlich mit Entgegennahme. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Darstellung in der Bilanz

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hinsichtlich der Bilanzierung von Vorabausschüttungen sind vornehmlich zwei Darstellungsformen denkbar, sofern die Vorabausschüttung zum BilSt noch nicht ausgezahlt worden ist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aktivischer Ausweis

Rn. 97 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wählt die Gesellschaft statt der offenen Verrechnung (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 92ff.) bei noch nicht erfolgter Ausschüttung den aktivischen Ausweis, kommt eine Darstellung weder unter dem Posten "Forderungen und sonstige VG" noch als "RAP" in Betracht, denn den Vorabausschüttungen stehen – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. HdR-E, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt werden (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieses – auch als sog. korporatives Agio bezeichnete – Aufgeld umfasst den gesamten ­Erlös aus der Ausgabe von Anteilen, der den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Das Aufgeld ist ungekürzt der Kap.-Rücklage zuzuführen, eine Verrechnung mit angefallenen Ausgabekosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Prüfungsgebühren, Steuern etc.) ist – an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Steuerrechtliche Behandlung

Rn. 98 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 vorläufig frei Rn. 99 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Seit Aufgabe des Vollanrechnungsverfahrens in 2001 beeinflussten Vorabausschüttungen, die in 2002 oder später abflossen, die Höhe des KSt-Aufwands nur noch, wenn ggf. eine KSt-Minderung oder KSt-Erhöhung nach den §§ 37 oder 38 KStG (n. F.) eintrat (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 82). Nach Vollaussch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Kapitalrücklage aus vereinfachter Kapitalherabsetzung (§§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG)

Rn. 21a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Außerhalb der Regelung des § 272 Abs. 2 sehen die §§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG die Möglichkeit der Bildung einer Kap.-Rücklage vor. Diese ist auf den Bereich der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und somit auf den Ausgleich eingetretener oder drohender Verluste beschränkt. Werden von der Gesellschafterversammlung andere Zwecke beschlossen, so find...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Anteile

Rn. 51 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eigene Anteile sind gemäß § 272 Abs. 1a unabhängig vom Erwerbszweck als Korrekturposten zum EK auszuweisen (vgl. hierzu und nachfolgend ausführlich BilMoG-HB (2009), Kap. XII, S. 293 (305ff.)). Dazu ist der Nennbetrag bzw. rechnerische Nennwert der erworbenen Anteile nach § 272 Abs. 1a Satz 1 in einer Vorspalte offen vom gezeichneten Kap. abz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.1 Rechtsverletzung durch Verwaltungsakt

Rz. 71 Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 2 FGO muss allerdings auch tatsächlich ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO Gegenstand des Klageverfahrens sein, denn der Kläger muss eine Rechtsverletzung durch "den" Verwaltungsakt geltend machen können.[1] Fehlt es objektiv an einem Verwaltungsakt, ist die Anfechtungsklage als unzulässig durch Prozessurtei...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4 Aufrechnung

Rz. 72 Schulden 2 Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann (§ 387 BGB). Ob und wie Forderungen im Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch – also der Urlaubsanspruch selbs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.3 Urlaubsgeld

Rz. 77 Hinsichtlich zusätzlich gezahlten Urlaubsgelds ist § 850a Nr. 2 ZPO zu beachten: Danach sind die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge im Rahmen des Üblichen unpfändbar (s. näher Rz. 85). Damit kann die Aufrechnung mit einer Forderung nicht gegenüber dem Urlaubsgeld erfolgen (§ 394 BGB). Der Arbeitgeber kann dem Urlaubsgeldanspr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 74 Da sich der Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht vom Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach § 611 BGB unterscheidet, stehen der Aufrechnung mit und gegen einen Vergütungsanspruch, der für Zeiten entsteht, in denen sich der Arbeitnehmer in Urlaub befindet ("Urlaubsentgelt"), keine weiteren Bedenken entgegen als gegenüber dem Vergütungsanspruch für Zeiten, in denen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.1 Urlaubsanspruch

Rz. 73 Nach § 387 BGB können nur gleichartige Forderungen gegeneinander aufgerechnet werden. Inhalt des Urlaubsanspruchs ist jedenfalls immer die Freistellung von der Arbeitsleistung. Das gilt selbst dann, wenn berücksichtigt wird, dass der Urlaubsanspruch neben der Freistellung auch die Zahlung von Urlaubsentgelt beinhaltet. Der Urlaubsanspruch als Anspruch (auch) auf Freis...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 80 Unabhängig davon, ob der finanzielle Teil des Urlaubsanspruchs als einer von zwei Aspekten eines – einheitlichen – Anspruchs angesehen wird[1], oder ob er vom Freistellungsanspruch getrennt betrachtet wird, handelt es sich um einen "normalen" Vergütungsanspruch, für den hinsichtlich Abtretbarkeit und Pfändbarkeit keine Besonderheiten bestehen.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Charakter des Urlaubsanspruchs

Rz. 20 Rechtsprechung und Literatur haben sich schwergetan, den Urlaubsanspruch in all seinen Facetten rechtlich einzuordnen. Vertrat das Reichsarbeitsgericht zunächst die Auffassung, der Urlaubsanspruch setze sich aus 2 Ansprüchen, dem Freizeit- und Entgeltanspruch, zusammen (sog. Doppelanspruch), so folgte darauf die Auffassung, es liege ein "Einheitsanspruch" auf bezahlte...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.4 Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weitere umstrittene Möglichkeit zur Konzernabschlusspolitik ist die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Drittschuldverhältnis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Das Professiogramm bezieht sich auf folgende wesentlichen Aufgaben- bzw. Tätigkeitsbereiche:[1] Bearbeitung der Zahlungsvorgänge an Kassen der verschiedensten Institutionen wie Ladengeschäfte im Einzelhandel, Supermärkte und Discounter, Bau- und Drogeriemärkte, Kinos und Theater einschließlich Vorverkaufsstellen, Kredit- und Finanzinstitutionen, Restaurants, Bistros und Imbisse, Tan...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.1 Verrechnung der Kosten für die Liquiditätspuffer

Rz. 186 Das Liquiditätstransferpreissystem hat ebenso die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer zu berücksichtigen und zu verrechnen. Damit wird klar über die Anforderungen an den vorzuhaltenden Liquiditätspuffer aus der ersten Säule von Basel III (Liquidity Coverage Ratio) hinausgegangen, die keinerlei Vorgaben zu den damit verbundenen Kosten enthalten. Hintergrund die...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken

Rz. 112 Kontrahentenrisiken bestehen grundsätzlich bei allen Handelsgeschäften, insbesondere aber bei Termingeschäften, bei denen die Vertragsbedingungen zwar am Abschlusstag festgelegt werden, die Vertragserfüllung aber erst zu einem späteren Termin erfolgt, und bei schwebenden (noch nicht vollständig erfüllten) Kassageschäften. Die deutsche Aufsicht weist auf besondere Ris...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Berücksichtigung im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung

Rz. 181 Die ermittelten Transferpreise sind sowohl für bilanzwirksame als auch für außerbilanzielle Geschäftsaktivitäten im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll die Verrechnung der Transferpreise möglichst auf Transaktionsebene erfolgen. Allerdings gewährt die BaFin die Erleichterung, Produkte und Geschäfte mit gleichartigen Liquid...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Sonstiges

Seitens der Teilnehmer wird die Transparenz von Liquiditätskosten und -nutzen durch ein Liquiditätstransferpreissystem bzw. Verrechnungssystem begrüßt. Bei der Berücksichtigung von Liquiditätsrisiken bestehen noch Probleme. Die Aufsicht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine pauschale Betrachtung von Liquiditätskosten und -nutzen auf Geschäftsfeldebene, z. B. all...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Verrechnungssystem für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken

Ich habe die Diskussionen im Rahmen der Konsultation zum Anlass genommen, die Anforderungen an Verrechnungssysteme für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken stärker zu differenzieren. Enthält Tz. 5 nun die allgemeine Anforderung zur Einrichtung eines solchen Verrechnungssystems, finden sich die detaillierten Anforderungen, wie sie sich auch aus den einschlägigen CEBS-Guide...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.2 Alternative zur Bepreisung der Liquiditätspuffer

Rz. 189 Wie eine Berechnung der Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer erfolgen kann, wurde bereits im Zusammenhang mit der Herleitung von Transferpreisen auf Basis einer analytischen oder empirischen Verteilungsannahme für die unsicheren Zahlungsströme allgemein erläutert. Rz. 190 Wie bereits ausgeführt, wird die Höhe der Liquiditätspuffer in der ökonomischen Betrachtung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.6 Geschäftspolitische Dimension der Preisgestaltung

Rz. 193 Die Kreditwirtschaft hat im Rahmen der Konsultation auch auf die geschäftspolitische Dimension von Transferpreisen hingewiesen. So wird über ein Liquiditätstransferpreissystem zunächst nur eine bankinterne Übertragung von Liquiditätsrisiken an eine zentrale Struktursteuerung bewirkt. Inwieweit die übertragene Liquiditätsrisikoposition anschließend extern glattgestell...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Methodik der Eigenmittelzielkennziffer (EMZK) 2019

Die Aufsicht erläutert das Vorgehen zur EMZK 2019. Auf Basis der Ergebnisse des LSI‐Stresstests wird die Eigenmittelzielkennziffer für alle Institute neu ermittelt. Eine Pressekonferenz der BaFin und der Deutschen Bundesbank zu den Ergebnissen des Stresstests 2019 fand am Montag, den 23.09.2019, statt. Die im Fachgremium gehaltene Präsentation ist im Anschluss an die Sitzung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Liquiditätstransferpreissystem (Tz. 6)

Rz. 163 6 Große Institute mit komplexen Geschäftsaktivitäten haben ein Liquiditätstransferpreissystem zur verursachungsgerechten internen Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken zu etablieren. Die ermittelten Transferpreise sind im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung zu berücksichtigen, indem die Verrechnung möglichst auf Transaktionsebene erfo...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Definition

Rz. 127 Unter den "Liquiditätskosten" werden allgemein jene Aufwendungen verstanden, die durch die Einwerbung von Refinanzierungsmitteln auf dem Geld- und Kapitalmarkt entstehen und über die Kosten der reinen Zinssicherung hinausgehen.[1] In der Fachliteratur wird häufig weitergehend zwischen direkten und indirekten Liquiditätskosten unterschieden. Rz. 128 Unter den "direkten...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Verrechnungssystem für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken (Tz. 5)

Rz. 126 5 Das Institut hat ein geeignetes Verrechnungssystem zur verursachungsgerechten internen Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken einzurichten. Die Ausgestaltung des Verrechnungssystems ist abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten sowie der Refinanzierungsstruktur des Institutes. Das Verrechnungssystem ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Gestaffelte Anforderungen an ein Verrechnungssystem

Rz. 142 Vor dem Hintergrund der internationalen Vorgaben wurde im Zuge der dritten MaRisk-Novelle von der Aufsicht zunächst gefordert, unter Proportionalitätsgesichtspunkten die jeweiligen Liquiditätskosten und -risiken sowie ggf. Beiträge zur Refinanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen. Se...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Diskrepanz zwischen Idealvorstellung und Realität

Rz. 147 Grundsätzlich liegt es im Eigeninteresse der Institute, die Berechnung von Liquiditätstransferpreisen voranzutreiben. Dies hat vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, da mithilfe interner Transferpreise ein rentabilitätsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement etabliert und folglich das Setzen falscher Anreize vermieden werden kann. Rz. 148 Die Schwierigkeit besteht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Grundsätzliche Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement

Rz. 85 Die regulatorischen Entwicklungen schlagen sich auch in den MaRisk nieder, indem die Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken im Rahmen der zweiten bis fünften MaRisk-Novelle jeweils massiv überarbeitet und erweitert wurden. Während mit der sechsten MaRisk-Novelle Anpassungen in nur noch überschaubarem Maße vorgenommen wurden, beschränken sich die aktuel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.3 Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips

Rz. 94 Das Vorhalten einer Liquiditätsübersicht (→ BTR 3.1 Tz. 3), das Durchrechnen einzelner Kennzahlen (→ BTR 3.1 Tz. 4) und die Verwendung eines Verrechnungs- oder Liquiditätstransferpreissystems (→ BTR 3.1 Tz. 5 und 6) erfordern eine umfassende Kenntnis über die Produkte des Institutes auf beiden Bilanzseiten. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die Liquidierbarkeit der ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Liquiditätstransferpreissystem (BTR 3)

Die neu eingefügten Passagen zum Liquiditätstransferpreissystem knüpfen an der schon vorhandenen Anforderung zur Berücksichtigung von Liquiditätskosten und -risiken bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten an und basieren auf den "CEBS Guidelines on Liquidity Cost Benefit Allocation". Damit werden die dort niedergelegten Anforderungen in die MaRisk überführt. Ziel ist es, ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Genehmigung durch die Geschäftsleitung

Rz. 158 Das Verrechnungssystem ist in seinen Grundstrukturen von der Geschäftsleitung zu genehmigen. Diese Genehmigung ist auch bei einfachen Kostenverrechnungssystemen erforderlich, die zur Umsetzung dieser Anforderung bei Instituten mit überwiegend kleinteiligem Kundengeschäft auf der Aktiv- und Passivseite und einer stabilen Refinanzierung als ausreichend erachtet werden....mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.6 Empfehlungen von CEBS

Rz. 141 Schließlich hat CEBS im Dezember 2010 Leitlinien zur Verrechnung von Liquiditätskosten formuliert, deren Kernelemente im Rahmen der dritten und vierten MaRisk-Novelle auch in Deutschland umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich um folgende Grundgedanken:[1] Leitlinie 1: Der Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte als wichtiger Bestandteil des Liq...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Verrechnungssysteme in kleineren Instituten

Kleinere Institute befinden sich zumeist noch in der Phase der Erstellung eines Konzeptes zum Einsatz von Verrechnungssystemen. Die Liquiditätskosten und -nutzen werden teilweise bereits im Bereich der Kalkulation verarbeitet. Darüber hinaus erfolgt zumeist keine Quantifizierung von Liquiditätskosten und -nutzen in den Verfahren der Institute, d. h. der Preis der erwarteten ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Rahmenvereinbarungen, Nettingabreden und Sicherheitenbestellungen

Rz. 90 In den MaRisk werden bestimmte Punkte besonders hervorgehoben, die die Einschaltung einer unabhängigen Stelle erforderlich machen: Rahmenvereinbarungen sind Verträge, die i. d. R. vor der erstmaligen Geschäftsabwicklung mit einem Kontrahenten abgeschlossen werden. Sie enthalten allgemeine Regelungen, wie z. B. grundsätzliche Produktbestimmungen, die Berechnungsstelle, ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2 Renaissance der Marktzinsmethode?

Rz. 168 In den letzten Jahrzehnten hat sich die Marktzinsmethode als wesentliche Berechnungsmethodik zur Trennung von Ergebnisbeiträgen etabliert. Dabei wird – wie der Name schon sagt – der für ein Produkt verlangte Transferpreis aus der Marktzinskurve abgeleitet. In den letzten Jahren wird dabei von vielen Instituten auch ein Aufpreis für die tatsächlichen Refinanzierungsko...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8. Schlussbemerkungen

Die Diskussion im Fachgremium zeigt, dass der Einsatz von Liquiditätstransferpreissystemen bzw. Verrechnungssystemen unterschiedlich weit in den Instituten fortgeschritten ist. Es wird deutlich, dass abhängig von der Komplexität der Geschäftsaktivitäten verschiedene Ansätze und Ausgestaltungen dem aufsichtlichen Ziel der Verwendung eines solchen Systems gerecht werden können...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.1 Mögliche Vorgehensweise

Rz. 170 Die Herleitung von Liquiditäts-Transferpreisen für die erwarteten Zahlungsströme und von Liquiditätsrisiko-Transferpreisen für die unerwarteten Zahlungsströme ist methodisch zumindest anspruchsvoll. Bei der Kalkulation wird zwischen Geschäften mit deterministischem Kapitalfluss hinsichtlich ihrer Höhe und Laufzeit (wie z. B. Termineinlagen) und Geschäften mit nicht-d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.3 Funktionsweise eines zentralen Liquiditätsmanagements

Rz. 133 Bei deterministischen Produkten (wie z. B. Termingeldern) sind die Zahlungsströme – bei Annahme vertragskonformen Verhaltens – hinsichtlich der Höhe und der Laufzeit vorab vollständig bekannt. Bei nicht-deterministischen Produkten (wie z. B. Kreditlinien) kann zwar ein bestimmter Verlauf der Zahlungsströme modelliert werden. Es verbleibt jedoch eine gewisse und in Re...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Öffnungsklauseln

Rz. 18 Die MaRisk enthalten eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die abhängig von der Größe des Institutes, den Geschäftsschwerpunkten und der Risikosituation individuelle Umsetzungslösungen möglich machen (→ AT 1 Tz. 5). Diese Öffnungsklauseln sind eng mit dem Proportionalitäts­prinzip verknüpft, das ein immanenter Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsp...mehr