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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTR 3.1 Al ... / 5.1.6 Empfehlungen von CEBS

Dr. Susen Claire Biewer
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Rz. 141

Schließlich hat CEBS im Dezember 2010 Leitlinien zur Verrechnung von Liquiditätskosten formuliert, deren Kernelemente im Rahmen der dritten und vierten MaRisk-Novelle auch in Deutschland umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich um folgende Grundgedanken:[1]

  • Leitlinie 1: Der Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte als wichtiger Bestandteil des Liquiditätsmanagements mit der Unternehmenssteuerung, dem Risikoappetit und dem Entscheidungsprozess vereinbar sein.
  • Leitlinie 2: Der Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte durch eine angemessene Struktur von Steuerungsinstrumenten unterstützt werden.
  • Leitlinie 3: Die vom Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung generierten Ergebnisse sollten für das Geschäftsprofil des Institutes angemessen sein und aktiv verwendet werden.
  • Leitlinie 4: Der Anwendungsbereich des Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte hinreichend umfassend sein, um alle relevanten Aktiva, Passiva und außerbilanziellen Positionen in Bezug auf die Liquidität zu erfassen.
  • Leitlinie 5: Die internen Verrechnungspreise sollten unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussfaktoren für das Liquiditätsrisiko aus stabilen Methoden abgeleitet werden.
[1] Vgl. Committee of European Banking Supervisors, Guidelines on Liquidity Cost Benefit Allocation (GL 36), 27. Oktober 2010, S. 5 ff.

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