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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 22 ... / 5. Sonstiges

Dr. Ralf Hannemann
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Seitens der Teilnehmer wird die Transparenz von Liquiditätskosten und -nutzen durch ein Liquiditätstransferpreissystem bzw. Verrechnungssystem begrüßt. Bei der Berücksichtigung von Liquiditätsrisiken bestehen noch Probleme. Die Aufsicht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine pauschale Betrachtung von Liquiditätskosten und -nutzen auf Geschäftsfeldebene, z. B. alleinige Unterscheidung zwischen Privat- und Firmenkunden, nicht zielführend im Hinblick auf den Steuerungsimpuls ist und dem Anspruch an eine verursachungsgerechte interne Verrechnung nach BTR 3.1 Tz. 5 MaRisk nicht gerecht werden kann. Die Differenzierung hat an dieser Stelle granularer zu sein.

Eine Betrachtung auf Transaktionsebene bei der Verrechnung der Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken wird bei einem Verrechnungssystem nicht in jedem Fall zwingend gefordert. Bei einem Liquiditätstransferpreissystem hat eine Verrechnung jedoch möglichst auf Transaktionsebene zu erfolgen. Findet keine Verrechnung auf Transaktionsebene statt, muss eine sinnvolle Zusammenfassung gefunden werden, wobei Produkte und Geschäfte mit gleichartigen Liquiditätseigenschaften zusammengefasst werden können.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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