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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTR 3.1 Al ... / 5.1.1 Definition

Dr. Susen Claire Biewer
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Rz. 127

Unter den "Liquiditätskosten" werden allgemein jene Aufwendungen verstanden, die durch die Einwerbung von Refinanzierungsmitteln auf dem Geld- und Kapitalmarkt entstehen und über die Kosten der reinen Zinssicherung hinausgehen.[1] In der Fachliteratur wird häufig weitergehend zwischen direkten und indirekten Liquiditätskosten unterschieden.

 

Rz. 128

Unter den "direkten Liquiditätskosten" werden im Wesentlichen die vom individuellen "Liquiditätsspread" des Institutes abhängigen Kosten verstanden, die als Aufschlag auf den risikolosen Zins (z. B. orientiert an den Interbanken- bzw. Swapsätzen mit entsprechenden Fristigkeiten[2]) zusätzlich bei der Liquiditätsaufnahme getragen werden müssen.[3] Der Liquiditätsspread reflektiert diejenigen Kosten, die beim Abschluss eines fristenkongruenten Refinanzierungsgeschäftes am Markt zu tragen wären, so dass jegliche Risiken aus der Fristentransformation bezogen auf diese Geschäfte eliminiert würden.[4] Diese Kosten spiegeln also eine Prämie für die mit der Liquiditätsüberlassung verbundenen institutsspezifischen Risiken wider. Einflussgrößen sind etwa die Bonität des kapitalaufnehmenden Institutes, etwaige Konzentrationsrisiken beim Kapitalgeber im Fall höherer Refinanzierungsvolumina und Bewertungsunsicherheiten bei längerfristigen Refinanzierungen (Adressenausfallrisiken), die Gefahr einer erschwerten Liquidierbarkeit der übernommenen Finanzposition bei mangelnder Markttiefe bzw. zunehmend illiquiden Märkten (marktspezifische Liquiditätsrisiken) sowie das Problem einer sinkenden Risikobereitschaft der Investoren in konjunkturellen Abschwungphasen, wofür prämienerhöhende Abschläge für den Weiterverkauf der Position einkalkuliert werden (sonstige Risiken).[5] Folglich wird der Aufschlag insbesondere von der Bonität bzw. dem A...

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