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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTR 3.1 Al ... / 6.5.1 Verrechnung der Kosten für die Liquiditätspuffer

Dr. Susen Claire Biewer
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Rz. 186

Das Liquiditätstransferpreissystem hat ebenso die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer zu berücksichtigen und zu verrechnen. Damit wird klar über die Anforderungen an den vorzuhaltenden Liquiditätspuffer aus der ersten Säule von Basel III (Liquidity Coverage Ratio) hinausgegangen, die keinerlei Vorgaben zu den damit verbundenen Kosten enthalten. Hintergrund dieser Anforderung ist die Tatsache, dass die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer im Rahmen der Geschäfte einer Bank wieder erwirtschaftet und deshalb bei der Kalkulation der Geschäfte bereits berücksichtigt werden müssen.

 

Rz. 187

Es sei darauf hingewiesen, dass sich die bisherige Darstellung vorrangig auf die ökonomische Betrachtung der Liquiditätspuffer bezieht, d. h. auf den potenziellen Liquiditätsbedarf aus unerwarteten Zahlungsströmen und Laufzeitinkongruenzen zwischen Mittelzu- und -abflüssen. Die regulatorische Betrachtung der Liquiditätspuffer, die mit der Liquidity Coverage Ratio aus der ersten Säule und vergleichbaren Vorgaben aus der zweiten Säule von Basel III insbesondere auf die Überlebensfähigkeit in Krisensituationen abstellt, muss ggf. zusätzlich berücksichtigt werden.[1]

 

Rz. 188

Die Verteilung der Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer auf die Liquidität verbrauchenden Einheiten kann allgemein innerhalb eines Verrechnungssystems erfolgen. Eine Berücksichtigung in den "originären" internen Preisen ist nicht zwingend erforderlich.[2] Diese Erleichterung ist insbesondere mit Blick auf die regulatorische Betrachtung der Liquiditätspuffer von Nutzen, da eine direkte Zuordnung von aufsichtsrechtlich verursachten Kosten von diesem Geschäft explizit verursacht werden, d. h. diesem Geschäft aufgrund einer Ursache-Wirkungs-Beziehung unmittelbar zuordenbar sind. Gleichzeitig wird den Be...

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