Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

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FoVo 07/2024, Das (unzuläss... / I. Das Problem

Darstellung einer zu vollstreckenden Resthauptforderung Wir ziehen für einen Gläubiger eine titulierte Forderung von 1.000 EUR ein. Zwischen der Titulierung und einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat der Schuldner eine Teilzahlung geleistet, die auf Kosten und Zinsen und zu einem kleinen Teil auf die Hauptforderung verrechnet wurde. Es verbli...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenersatz

Rz. 63 Grundsätzlich kann ein Geschädigter vom Ersatzpflichtigen die für die Wiederherstellung des vor dem Schadenereignis bestehenden Zustandes aufzuwendenden Kosten ersetzt verlangen. Ob nach § 249 BGB auch ein Anspruch auf MwSt-Erstattung besteht, richtet sich danach, ob Geschädigter neben dem Netto-Aufwand zur Schadenbehebung zusätzlich MwSt aufwenden muss.[69] Kann der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 61 Nach § 226 AO gelten für die Aufrechnung im steuerlichen Verfahrensrecht grundsätzlich die §§ 387ff. BGB.[1] Darüber hinaus normiert § 226 Abs. 2 bis 4 AO weitere Voraussetzungen für die Aufrechnung in steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren.[2] Diese allgemeinen Voraussetzungen an die Aufrechnung müssen in der Insolvenz gleichfalls erfüllt sein. Für die Aufrechnung im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.6 Ermittlung der USt-Schuld

Rz. 141 Die Ermittlung der USt-Schuld eines Vz, nach § 18 Abs. 3 UStG das Kj., erfolgt nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Regeln.[1] Die Eröffnung des Insolvenzfahrens hat dabei keinen Einfluss auf die Durchführung der USt-Besteuerung. Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Unternehmens sind die Besteuerungsgrundlagen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.5 Insolvenzrecht über die Grenze

Rz. 183 Durch die §§ 335ff. InsO wurden Regelungen in das Gesetz eingefügt, die grenzüberschreitende Vorgänge betreffen.[1] Dies sind solche Verfahren, bei denen ein inländischer Schuldner ausländisches Vermögen besitzt oder wenn ein ausländischer Schuldner inländisches Vermögen hat.[2] Das Insolvenzverfahren wird dabei nach dem Recht des Staates durchgeführt, in dem das Ins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.8.1 Insolvenz des Arbeitnehmers

Rz. 100 Die LSt ist von ihrer Ausprägung her lediglich eine besondere Form der Erhebung der ESt. Die Rechtslage ähnelt deshalb dabei der Rechtslage bei Vorauszahlungen zur ESt.[1] Hat der Arbeitgeber die LSt für einen insolventen Arbeitnehmer nicht abgeführt und wird der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen, so ist die Forderung im Insolvenzverfahren über ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.7 KSt in der Insolvenz

Rz. 96 Für die KSt gelten die Vorschriften des EStG für die Ermittlung des Einkommens, die Veranlagung und die Entrichtung der Steuer nach § 8 KStG entsprechend. Die obigen Ausführungen zur ESt gelten deshalb für die KSt analog.[1] Die KSt ist je nach dem Zeitpunkt ihres Begründetseins Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit. Zur Aufrechnung mit dem Körperschaftsteuergu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Rechtsnatur und Wirkungen

Rz. 9 Die Niederschlagung ist ein rein behördeninterner Vorgang ohne rechtsgestaltende Wirkungen nach außen. Sie ist demgemäß kein Verwaltungsakt gem. § 118 AO.[1] Gegenüber dem Beteiligten wirkt sich die Niederschlagung lediglich als tatsächliches Unterlassen von Einziehungsmaßnahmen aus. Im Kontoauszug der Finanzkasse oder in einer Rückstandsliste taucht der niedergeschlag...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4.3 Hemmung

Der Lauf der Verjährung kann durch verschiedene Umstände gehemmt werden. Hemmung bedeutet, dass die Verjährungsfrist während der Zeit der Hemmung nicht weiterläuft. Endet die Hemmung, läuft die restliche Verjährungsfrist weiter.[1] Dieser Weiterlauf erfolgt sofort und nicht etwa erst ab dem Ende des Jahres, in dem die Verjährung gehemmt wurde. Die Hemmung führt somit zu eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.1 GrESt

Rz. 143 Verlangt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines vom Schuldner als Käufer oder Verkäufer abgeschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist die GrESt aus diesem Vorgang eine Insolvenzforderung, da die Begründung dieser Steuer i. S. d. § 38 InsO vor der Eröffnung des Verfahrens liegt.[1] Hierbei sei darauf hingewiesen, dass das FA die Erteilung der nach § 22 GrEStG erfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.3 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis als Insolvenzforderungen

Rz. 50 Anders als unter der Geltung der KO gibt es grundsätzlich keine Forderungen mehr, die vorrangig aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind. Dies gilt insbesondere auch für Steuerforderungen, die grundsätzlich wie alle anderen Forderungen behandelt werden. Steuerforderungen sind damit grundsätzlich Insolvenzforderungen und unterliegen auch den Beschränkungen der InsO. ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 7 Berechnung der 1/11-Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung

Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres. Soll die Dauerfristverlängerung gleich zu Beginn des Jahres genutzt werden, muss der Antrag mit der Sondervorauszahlung spätestens am 10.2. beim Finanzamt vorliegen und ist bei Bedarf jährlich neu zu stellen. Wurde die unternehmerische Tätigkeit erst im Laufe des Vorjahres aufgenommen, müssen die ta...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert / 8 Latente Steuern

Erwirbt ein Unternehmen eine Sachgesamtheit von Vermögensgegenständen und Schulden gegen Zahlung eines Gesamtkaufpreises, so muss – wie oben dargestellt – der Unterschiedsbetrag, um den der Gesamtkaufpreis für die Sachgesamtheit den Zeitwert der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt, als Geschäfts- oder Firmenwert in der Handelsbi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.2 Verluste in der Insolvenz

Rz. 70 Aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Einkünfte auch dann dem Schuldner zuzurechnen sind, wenn sie im Rahmen der Verwaltung oder Verwertung der Insolvenzmasse erzielt werden, folgt, dass grundsätzlich auch Verluste der Insolvenzmasse dem Schuldner als dem Stpfl. mit voller steuerlicher Wirkung zuzurechnen sind. Hieraus folgt, dass neben dem Verlustausgleich innerhalb ei...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.6 Übersicht: Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Veräußerungsverlusten

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.3 Vor- und Nachteile einer Organschaft

In der Praxis hat eine Organschaft die größte Relevanz bei der Besteuerung eines Konzerns. Dessen einzelne Gesellschaften sind entsprechend der zivilrechtlichen Rechtslage auch ertragsteuerlich jeweils selbstständige Steuersubjekte. Allerdings sind die einzelnen Gesellschaften eines Konzerns wirtschaftlich wie "ein Unternehmen" zu sehen. Diese wirtschaftliche Betrachtungswei...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.1 Gewerbeverlust

Bei der Gewerbesteuer sind negative Gewerbeerträge ("Fehlbeträge"), die sich bei der Ermittlung der Gewerbeerträge für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, als Gewerbeverlust zu berücksichtigen.[1] Dabei wird der maßgebende Gewerbeertrag des Erhebungszeitraums[2] bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. EUR gekürzt, der sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gew...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.6 Insolvenzfälle und sonstige Liquidationsfälle

In Insolvenzfällen oder in anderen Liquidationsfällen kann sich die sog. Mindestbesteuerung in den Kernbereichen der Gewährung eines Verlustausgleichs in unverhältnismäßiger Weise auswirken. Die Verluste können definitiv verloren sein.[1] Ist die Abwicklung der Kapitalgesellschaft noch nicht abgeschlossen, besteht hingegen – zumindest theoretisch – noch die Möglichkeit der sp...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.8 Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Erträgen aus unternehmensbezogener Sanierung

Grundsatz Durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] wurde das Einkommensteuergesetz um einen neuen § 3a EStG ergänzt, der Sanierungserträge steuerfrei stellt. Unter einem Sanierungsertrag werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.4 Gewinnabführungsvertrag

Weitere Voraussetzung für eine Organschaft ist ein Gewinnabführungsvertrag (GAV). Darin verpflichtet sich die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen. Da dessen Wirkung auch die Übernahme von Verlusten der Organgesellschaft durch den Organträger umfasst,[1] wird oftmals auch von einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) gesprochen. Voraussetzungen Dam...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 2.6 Gesonderte Feststellung

Die Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist gesondert festzustellen.[1] Vortragsfähiger Gewerbeverlust ist die Summe der nach der Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrags im Rahmen des Verlustabzugs zum Schluss des Erhebungszeitraums verbleibenden Fehlbeträge.[2] Bei der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes handelt es sich um einen Grundlagenbescheid[3] für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.5 Steuerliche Folgen der Liquidation für die Anteilseigner

Der Liquidationserlös ist beim Gesellschafter aufzuteilen in steuerpflichtige Kapitalerträge[1] und Kapitalrückflüsse, die keine Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig sind alle Bezüge im Rahmen des Liquidationsverfahrens mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto sowie von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / 1 Allgemeines

Zu beachten ist, dass die Verjährung einer Leistungspflicht nicht gleichzeitig dazu führt, dass die für sie bestellten Grundpfandrechte ihre Sicherheit verlieren. Auch nach Verjährung des der Bestellung zugrunde liegenden Anspruchs kann der Gläubiger seine Befriedigung aus dem Grundpfandrecht betreiben. Grundsätzlich unterliegen sämtliche Ansprüche der Verjährung. Lediglich d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Die Verjährung bewirkt, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Die Verjährung schafft ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht. Zu beachten ist, dass der Eintritt der Verjährung nicht von Amts wegen, also vom Gericht geprüft wird. Der Schuldner muss sich vielmehr immer selbst darauf berufen. U. a. bei Gewährleistungsansprüchen aus einem Kauf-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.9 Befreiende Wirkung

Rz. 40 Mit der Zahlung der Gesamtvergütung sind alle Vergütungsansprüche der KVen für die vertragsärztliche Versorgung abgegolten (Abs. 1). Der Anspruch auf Gesamtvergütung kann auch durch Aufrechnung der Krankenkassen erlöschen. Die befreiende Wirkung schützt die Krankenkassen vor Nachforderungen (vgl. BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 6 KA 28/11 R). Anspruchsinhaber auf Zahlung ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift soll den Rechtsanwender einführen in die Regelungsbereiche der Sozialhilfe und ihm einen ersten Überblick verschaffen. Abs. 1 ist nahezu wortgleich mit § 8 SGB XII. Diese Vorschrift weist auf die jeweiligen Regelungsbereiche im SGB XII hin. Die Leistungen der Sozialhilfe sind abzugrenzen von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 80 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.1 Gewinnabhängige Tantiemen

Seitdem der BFH sich in seinem vielfach kritisierten[1] Urteil v. 5.10.1994[2] mit der Angemessenheit von Gewinntantiemen auseinandergesetzt hat, geht die Finanzverwaltung[3] davon aus, dass "der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuern" die Bemessungsgrundlage für die Tantiemeberechnung bildet. Die Grundlage dieser An...mehr

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Unternehmensnachfolge im Mittelstand – Private Equity, um die Zukunft zu sichern?

Zusammenfassung Den deutschen Mittelstand prägen familiengeführte Unternehmen, die sich mit Innovationskraft und regionaler Verankerung einen Ruf als "hidden champions" verdient haben. Bei der Unternehmensnachfolge kann Private Equity eine attraktive Option sein, die oft übersehen wird. Was ist Private Equity? Unter Private Equity (PE) versteht man eine Investitionsform, bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verpflichtungsübernahmen, S... / 1.2 Sonderregelungen

Ausnahmeregelungen gelten nach § 4f Abs. 1 Satz 3 EStG bei einer Veräußerung/Aufgabe eines gesamten Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird der Aufwand nicht auf 15 Jahre verteilt. Das ist Ausfluss der Regelungen des § 16 EStG. Es ist nur gesetzessystematisch, dass eine Aufwandsverteilung bei dieser Art von außerordentlichen Einkünften gem. § ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.3 Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des vorläufigen Sachwalters

Die Leistungen sowohl eines "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters als auch eines "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters werden zwar auch an den Insolvenzschuldner erbracht, aber zeitlich vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführt, auch wenn durch die Handlungen des "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters Masseverbindlichkeiten und durch die Handlungen de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar. Normenkette § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, § 69 Abs. 3 FGO,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.3 Person der Verrechnung (Verrechnungsberechtigter)

Rz. 227 Eine Verrechnung i. S. d. § 15a Abs. 2 EStG kann grundsätzlich nur derjenige vornehmen, dem der "Anteil am Verlust der KG" zugerechnet und für den er festgestellt worden ist. Damit bleibt er ein Steuermerkmal des Kommanditisten des Verlustjahres einerseits, Bestandteil des KG-Anteils andererseits. Wird dieser Anteil später auf eine andere Person übertragen, bevor ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.1 Gegenstand der Verrechnung

Rz. 223 Gem. § 15a Abs. 2 S. 1 EStG mindert der verrechenbare Verlust die Gewinne, die dem Kommanditisten "aus seiner Beteiligung an der KG" zuzurechnen sind. Aus dieser Formulierung wird deutlich, dass eine Verrechnung nur mit Ergebnissen der Mitunternehmerschaft möglich ist, aus der die verrechenbaren Verluste stammen. Damit erfasst dieser Abzug auch nur die positiven Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.2 Zeitraum der Verrechnung

Rz. 225 Eine Minderung ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nur mit Gewinnen zulässig, die dem Kommanditisten in "späteren" Wirtschaftsjahren zuzurechnen sind. Damit wird nur ein Verlustvortrag möglich, ein Verlustrücktrag scheidet aus. Rz. 226 Andererseits ist wie beim normalen Verlustabzug gem. § 10d EStG die frühestmögliche Minderung vorzunehmen; es besteht in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.5 Spätere Behandlung fiktiver Gewinne

Rz. 314 Durch den Ansatz eines fiktiven Gewinns werden im Ergebnis bisher ausgleichsfähige in verrechenbare Verluste umgewandelt. Diese Verluste gehen aber ertragsteuerlich nicht verloren, sondern werden wiederum vorgetragen. Ähnlich wie die verrechenbaren Verluste, die in ihrem Entstehungsjahr vom Verlustausgleich ausgeschlossen sind, werden die durch Einlage- oder Haftungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.1 Umfang der festzustellenden Beträge

Rz. 319 Festzustellen ist gem. § 15a Abs. 4 EStG nur der verrechenbare, nicht etwa der ausgleichsfähige Verlust. Der verrechenbare Verlust setzt sich jeweils aus mehreren Positionen zusammen und bildet seinerseits wiederum ein Rechenergebnis. Er geht in die Feststellung des Folgejahres ein und sodann als Einzelposten unter. In Bestandskraft erwächst nur das letzte Ergebnis; ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.4 Spezialfragen in Veräußerungsfällen

Rz. 230 Wenn der verrechenbare Verlust erst im Rahmen einer Anteilsveräußerung zu einer Gewinnminderung führt, treten gegenüber einem normalen Verlustvortrag Nachteile ein, weil – wegen der Betriebsbezogenheit der Verluste – immer mit einem Veräußerungsgewinn aufgerechnet werden muss, auch wenn andere positiv und normal zu versteuernde Einkünfte vorhanden sind. Es bleibt dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6 Gesonderte Feststellung verrechenbarer Verluste (Abs. 4)

Rz. 317 Dem Gesetzgeber erschien es als zweckmäßig und notwendig, die zunächst nicht ausgleichsfähigen Beträge für künftige Vz festzuhalten. Aus diesem Grund ist gem. § 15a Abs. 4 EStG eine förmliche und gesonderte Feststellung verrechenbarer Verluste vorgesehen, die jährlich fortzuschreiben ist. Entscheidend ist hier die Überlegung, dass für die Verrechnung keine Frist best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.3 Auswirkungen auf andere Regelungen des EStG

Rz. 47 Durch die Begrenzung des Verlustausgleichs entsteht regelmäßig ein höherer Gesamtbetrag der Einkünfte. Diese Auswirkung muss nicht immer von Nachteil sein. Sie eröffnet einmal die Möglichkeit, andere Verluste oder Verlustvorträge zu berücksichtigen. Weiterhin können auch sonstige Vergünstigungen des EStG, die systematisch der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck von § 15a EStG ist, sicherzustellen, dass die Anteile am Verlust einer KG für den nur beschränkt haftenden Kommanditisten erst dann steuerlich wirksam werden, wenn sie eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung darstellen. Diese Belastung spiegelt sich nach der Konzeption der Norm im Verlust der Einlage und der Haftung mit künftigen Gewinnanteilen wider, ausnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.8 Formwechsel/Option zur Körperschaftsteuer

Rz. 376b Nicht vergleichbar mit den oben genannten Statuswechseln ist der Formwechsel der KG in eine Kapitalgesellschaft. Hier gilt es zu beachten, dass bei Umwandlung einer KG in eine GmbH die verrechenbaren Verluste untergehen.[1] Das bedeutet insbesondere, dass bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren Kommanditisten eine Verrechnung des Gewinns mit dessen vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1.2 Sondervorschrift § 52 Abs. 24 S. 3 EStG

Rz. 341 § 52 EStG regelt durchweg die erst- oder letztmalige Anwendung der einzelnen Vorschriften des EStG. Davon abweichend enthält § 52 Abs. 24 S. 3 EStG eine eindeutig materiell-rechtliche Regelung. Hier wird die Fiktion eines Veräußerungsgewinns für den Fall aufgestellt, dass ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto aufgrund ausgleichsfähiger Verluste aus der KG aussc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.1 Verlustermittlung und -zurechnung

Rz. 177 § 15a EStG stellt zwar in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG dar, ist gleichwohl aber keine ergänzende Vorschrift zur Gewinnermittlung oder -zurechnung. Sie setzt vielmehr zuzurechnende Verlustanteile voraus und bestimmt für diese, unter welchen Bedingungen sie ausgleichsfähig oder nur verrechenbar sind. Auch im Anwendungsbereich des § 15a EStG gelten die allg....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.2 Systematik der Wirkung von § 15a EStG

Rz. 36 Wie auch § 15b EStG orientiert sich § 15a EStG für die bezweckte Einschränkung der Verlustverrechnung an der Einkunftsquelle. Dabei entfaltet § 15a EStG ausweislich seines Wortlauts Wirkungen in dreierlei Hinsicht. Erstens wird durch die Formulierung "weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" der Verlustausgleich in horizontaler Hinsicht beschränkt, zweitens kom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.2 Sinngemäße Anwendung im außerbetrieblichen Bereich

Rz. 85 Bei den Anteilen des typisch stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebs und bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist § 15a EStG nur "sinngemäß" anzuwenden.[1] Im Bereich der nicht betrieblichen, privaten Einkünfte werden damit nur bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen und alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, allerdings keine sonstigen Ein...mehr