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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 18 ... / Liquiditätstransferpreissystem (BTR 3)

Dr. Ralf Hannemann
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Die neu eingefügten Passagen zum Liquiditätstransferpreissystem knüpfen an der schon vorhandenen Anforderung zur Berücksichtigung von Liquiditätskosten und -risiken bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten an und basieren auf den "CEBS Guidelines on Liquidity Cost Benefit Allocation". Damit werden die dort niedergelegten Anforderungen in die MaRisk überführt. Ziel ist es, Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken möglichst verursachungsgerecht bei der Steuerung und der Kalkulation der Transaktionen einfließen zu lassen. Damit soll verhindert werden, dass durch deren unvollständige Berücksichtigung Fehlanreize für Refinanzierungsstrukturen gesetzt werden, die sich während der Turbulenzen auf den Finanzmärkten als extrem instabil erwiesen, teilweise sogar zur Verschärfung der Krise beigetragen haben. Auch die Ausgestaltung dieses Liquiditätstransferpreissystems steht – wie bisher auch – unter dem Primat der Proportionalität. Dabei hängt die konkrete Ausgestaltung nicht nur von der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt, sondern auch von der konkreten Refinanzierungsstruktur eines Instituts ab. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass in jedem Institut schon heute Allokationsmechanismen eingerichtet sind, die die verursachungsgerechte interne Verrechnung von Kosten, Nutzen und Risiken zum Ziel haben und auf die das Liquiditätstransferpreissystem aufgesetzt werden kann.

Ich bitte Sie hiermit, der Deutschen Bundesbank und der BaFin schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf postalisch oder via E-Mail (banken-3@bundesbank.de; Konsultation-01-12@bafin.de) bis zum 04.06.2012 zukommen zu lassen. Wie bisher auch, wird der Entwurf anschließend wieder Gegenstand einer Sitzung des Fachgremiums MaRisk sein. Einzelheiten zu dieser Sitzung werden den Mitgliedern des Fachgremiums ge...

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