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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 19 ... / Verrechnungssystem für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken

Dr. Ralf Hannemann
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Ich habe die Diskussionen im Rahmen der Konsultation zum Anlass genommen, die Anforderungen an Verrechnungssysteme für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken stärker zu differenzieren. Enthält Tz. 5 nun die allgemeine Anforderung zur Einrichtung eines solchen Verrechnungssystems, finden sich die detaillierten Anforderungen, wie sie sich auch aus den einschlägigen CEBS-Guidelines ergeben, nun in den Tzn. 6 und 7 wieder. Die Anwendung dieser Anforderungen bleibt zudem auf große Institute mit komplexen Geschäftsaktivitäten beschränkt. Weniger große Institute mit weniger komplexen Geschäftsaktivitäten können hingegen einfachere Verfahren zur internen Verrechnung der Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken zur Anwendung bringen. Insbesondere können Institute mit vorwiegend kleinteiligem Kundengeschäft und einer stabilen Refinanzierung hierfür auf einfache Kostenverrechnungssysteme zurückgreifen. Damit werden der Masse der Institute keine unüberwindbaren Hürden für eine Umsetzung gestellt.

Auch die detaillierten Anforderungen an große Institute sind im Vergleich zum ersten Entwurf offener gestaltet. So wird nun klargestellt, dass bei der Verrechnung der Kosten, Nutzen und Risiken eine Zusammenfassung von Produkten mit gleichartigen Liquiditätseigenschaften möglich ist. Nichtsdestotrotz kann die Verrechnung nicht auf Positionsebene stehenbleiben, sondern soll möglichst auf Transaktionsebene heruntergebrochen werden. Ferner kann die Verrechnung der Kosten für das Halten von Liquiditätsreserven auf die Liquidität verbrauchenden Einheiten allgemein innerhalb des Verrechnungssystems erfolgen und muss nicht zwingend in den "originären" internen Preisen enthalten sein.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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