Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 3. Teilweise Auflösung bzw. Verrechnung bei Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen

Prof. Dr. Dr. h.c. Ralf Michael Ebeling
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

a) Vorbemerkungen

 

Rz. 71

[Autor/Zitation]

Werden Anteile an einem TU veräußert, ohne dass dadurch ein Statuswechsel des TU eintritt, so kann diese sog. Abstockung der Anteile gem. DRS 23.171 entweder erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang oder erfolgsneutral als Kapitalerhöhung durch die nicht beherrschenden Gesellschafter abgebildet werden. Auch der umgekehrte Fall der Aufstockung der Anteile an einem TU kann gem. DRS 23.171 erfolgswirksam als Erwerbsvorgang oder erfolgsneutral als in diesem Fall Kapitalherabsetzung der nicht beherrschenden Anteile abgebildet werden. Die Methode ist für alle Ab- und Aufstockungsfälle sowie zeitlich stetig anzuwenden. Von der gewählten Methode hängt auch die Behandlung der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ab. Die Regeln gelten entsprechend, wenn die Beteiligungsquote des MU an einem TU dadurch sinkt, dass sich das MU nicht oder unterproportional an einer Kapitalerhöhung beim TU beteiligt, und wenn die Beteiligungsquote des MU durch überproportionale Beteiligung an einer solchen Kapitalerhöhung steigt (vgl. Deubert, DStR 2009, 340, 343). Gleiches gilt für Änderungen der Beteiligungsquote des MU durch den Verkauf oder Kauf eigener Anteile durch das TU.

[Autor/Zitation] Ebeling in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 308a HGB, Randziffer 71

b) Teilweise Auflösung bei teilweiser Veräußerung der Anteile

 

Rz. 72

[Autor/Zitation]

Wird die teilweise Veräußerung der Anteile gem. DRS 23.171 iVm. DRS 23.173 erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang abgebildet, so werden zum Abstockungszeitpunkt zusätzliche nicht beherrschende Anteile in Höhe des zusätzlich erworbenen Anteils am Reinvermögen zu Konzernbuchwerten eingebucht. Die Differenz zwischen dem vom veräußernden MU vereinnahmten Veräußerungserlös und dem Zugang an nicht beherrschenden Anteilen ist in der Konzern-GuV als sons...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Regeln für Kommentare: Netiquette

haufe.de ermöglicht Ihnen, Ihre Meinung zu einem Artikel zu äußern – beispielsweise zu einer gesetzlichen Regelung oder Ihre Erfahrung zum Thema. Sie finden unter den entsprechenden Beiträgen ein Textfeld, in das Sie Ihren Kommentar schreiben und anschließend veröffentlichen können.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren