Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Kündigungsschutz nach dem PflegeZG

Rz. 433 Nach § 5 Abs. 1 PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Das Kündigungsverbot des § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht in zeitlicher Hinsicht auf e...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 110 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbeits- ...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage gegen die Versagung der Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Rz. 65 Muster 7.8: Klage gegen die Versagung der Verlängerung des Aufenthaltsrechts Muster 7.8: Klage gegen die Versagung der Verlängerung des Aufenthaltsrechts Verwaltungsgericht Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 32 14469 Potsdam per beA Klage der _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Stadt Potsdam, vertreten durch die Ausländerbehörde...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Sonstige Teilzeitansprüche

Rz. 191 Schwerbehinderte Menschen haben nach § 81 Abs. 5 SGB IX Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Geltendmachung des Anspruches nach § 81 Abs. 5 SGB IX ist an keine Form, Frist, Wartezeit oder Mindestbeschäftigtenzahl gebunden.[339] Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 5 S. 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Drei-Wochen-Frist

Rz. 602 Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, wenn ein Arbeitnehmer geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (§ 4 S. 1 KSchG).[1001] Dabei zählt auch der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (9) Herausgabe

Rz. 70 Der Anspruch des Arbeitgebers auf Herausgabe von Betriebseigentum, insbesondere Unterlagen aller Art – gerade bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – führt häufig zu Problemen, insbesondere bei der praktischen Durchsetzung. Es wird deshalb empfohlen, im Arbeitsvertrag konkret und im Einzelnen zu regeln, welche Gegenstände und Unterlagen, insbesondere auch Vervielfäl...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Fiktives Einkommen

Rz. 475 Hat ein Ehegatte (Gläubiger oder Schuldner) kein Arbeitseinkommen, obwohl er es zumutbar haben könnte, muss er sich das zumutbar erzielbare Einkommen ab dem Zeitpunkt fiktiv entgegenhalten lassen, ab dem er es haben könnte.[830] Das ist nicht nur möglich, wenn der Ehegatte leichtfertig seine Erwerbsobliegenheit verletzt, sondern schon, wenn eine mögliche und zumutbar...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Arbeit auf Abruf

Rz. 196 Nach § 12 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).[351] Derartige Vereinbarungen müssen eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Ar...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Kündigungsschutzprozess gegen Änderungskündigungen

Rz. 615 Hat der Arbeitnehmer eine fristgerechte Annahme des in der Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebotes unter fristgerechtem Vorbehalt i.S.d. § 2 S. 2 KSchG erklärt, wird regelmäßig ein Klageantrag in Anlehnung an § 4 S. 2 KSchG zu stellen sein, dass festgestellt wird, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung sozial ungerechtfertigt und unwir...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 280 Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Vereinbarung über die Kraftfahrzeugbenutzungmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Aus- und Fortbildungsverträge

a) Muster: Berufsausbildungsvertrag Rz. 282 Die Kammern und die sonst für die Ausbildung zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften geben regelmäßig Musterverträge heraus. Diese Musterverträge sollten im Interesse der Vereinheitlichung und der reibungslosen Anerkennung verwendet werden. Die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis oder in die Lehrlingsrolle kann ...mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Allgemeines

Rz. 8 Immer wieder taucht in Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Franchise-Verträgen die Frage auf, ob der Franchisenehmer in Anbetracht seiner mitunter starken Einbindung in die Systemvorgaben des Franchisegebers[10] tatsächlich als Selbstständiger anzusehen ist oder nicht doch einem klassischen Arbeitnehmerbild zumindest angenähert ist mit der Folge des Vorliegens ein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 32 Arbeitnehmerähnliche Personen sind Selbstständige, die nach § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG als Arbeitnehmer gelten. Sie unterscheiden sich von Arbeitnehmern durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit. Arbeitnehmerähnliche Personen sind – in der Regel wegen ihrer fehlenden oder gegenüber Arbeitnehmern geringeren Weisungsgebundenheit, oft auch wegen fehlender oder geringerer E...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Begriff, Abgrenzung Rz. 286 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Fristen

Rz. 535 Der Zeugnisanspruch ist grundsätzlich unabdingbar und unverzichtbar.[870] Der Anspruch unterliegt aber den tariflichen Ausschlussfristen.[871] Eine Verwirkung kann eintreten, wenn der Arbeitgeber aufgrund des zeitlichen Abstandes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Erinnerung und Grundlage mehr für ein qualifiziertes Zeugnis hat oder mit einer Berichtigungs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Aufhebungsvertrag

a) Bezeichnung des Vertrages Rz. 486 Aufgrund des individuellen Sachverhaltes muss entschieden werden, ob ein Aufhebungsvertrag, ein Abwicklungsvertrag oder eine Kündigungsfolgenvereinbarung gewählt und gewollt wird. Dazu wird auf die Argumente und Kriterien in vorstehenden Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 464 ff.). Maßgebend wird die Beurteilung der kündigungsrechtlichen Si...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Beendigungsmodalität

Rz. 489 Je nach Wahl der Vertragsart kommen folgende Formulierungen in Betracht: aa) Aufhebungsvertrag Rz. 490 "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer K...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen bei Betriebsübergang

Rz. 555 Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Betriebsübergang sind in § 613a BGB geregelt. Geltendes Gemeinschaftsrecht[893] ist zu beachten. Rz. 556 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ei...mehr

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§ 24 IT-Recht / a) Abgrenzung von freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern

Rz. 11 Softwareentwicklung kann vor dem Hintergrund der komplexen Anforderungen an die Software häufig nicht von einzelnen Personen erbracht werden, sondern bedarf des Zusammenwirkens mehrerer. Auftraggeber im Bereich der Softwareentwicklung versuchen daher vielfach, die Auftragnehmer in unterschiedlichem Umfang in bestimmte Entwicklungsstrukturen einzugliedern. In diesen Fä...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Freier-Mitarbeiter-Vertrag

Rz. 78 Für den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages ist Folgendes zu beachten:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Arbeitsverträge

1. Typischer Sachverhalt Rz. 28 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um Entwürfe für neue Arbeitsverträge und Verträge mit freien Mitarbeitern. 2. Rechtliche Grundlagen a) Arbeitsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff Rz. 29 Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher ...mehr

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§ 15 Familienrecht / m) Fiktives Einkommen des Schuldners

Rz. 362 Ist eine zumutbare Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten zu bejahen, können ihm erzielbare Nettoeinkünfte aus einer entsprechenden Erwerbstätigkeit fiktiv zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass er sich nicht ernsthaft um eine entsprechende Arbeitsstelle bemüht und bei ernsthaften Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. Die Höhe fiktiv...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG)

Rz. 310 Muster 4.30: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG) Muster 4.30: Abmahnschreiben (Verstoß gegen § 5 EFZG) Sie haben sich am _____ erst um 14.30 Uhr bei Ihrem Vorgesetzten krankgemeldet, obwohl Arbeitsbeginn 9.00 Uhr ist. Sie haben bisher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt und fehlen deshalb seit dem _____ unentschuldigt. Sie sind nach § 5 Abs. 1 S. 1 EF...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Job-Sharing-Vertrag

Rz. 209 Muster 4.17: Job-Sharing-Vertrag Muster 4.17: Job-Sharing-Vertragmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 183 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und § 99 BetrVG, bleiben vom TzBfG unberührt. Regelmäßig wird die Umsetzung eines einzelnen Wunsches auf Arbeitszeitreduzierung keinen kollektiven Tatbestand darstellen, da insoweit nur den individuellen Bedürfnissen eines Arbeitnehmers Rechnung getragen wird. Die bloße Verringerung ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Anspruchsübergang nach § 115 SBG X auf die Leistungsträger der Sozialversicherung

Rz. 479 Bei Verhandlungen und Vereinbarungen, gleich in welcher Form, gerichtlich oder außergerichtlich, muss geprüft werden, ob Arbeitslosengeld gezahlt wurde und insoweit der Anspruch auf Arbeitsentgelt auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen ist und eine Überleitungsanzeige vorliegt. Dasselbe gilt für Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall zugunsten der Kranken...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Einstellung des Arbeitnehmers

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt einen neuen Arbeitnehmer einzustellen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer zusammenhängen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Personalplanung Rz. 2 Nach § 92 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Persona...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Arbeitsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff Rz. 29 Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Dementsprechend ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, wenn die Leistung von Diensten nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlun...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Arbeitsvertrag

Rz. 37 Nach § 611a Abs. 1 BGB wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.[56] Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Anzeige eines Reduzierungswunsches nach § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 211 Muster 4.19: Anzeige eines Reduzierungswunsches nach § 8 Abs. 1 TzBfG Muster 4.19: Anzeige eines Reduzierungswunsches nach § 8 Abs. 1 TzBfG (Briefkopf Arbeitnehmer) An _____ (Arbeitgeber) Betreff: Verringerung der Arbeitszeit Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe derzeit einen Vertrag als _____ mit _____ Wochenstunden. Ab dem _____, hilfsweise ab dem _____, möchte ich mein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Abmahnschreiben

a) Muster: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Rz. 309 Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) _____-GmbH Sie haben bei der Kommission 530, Auftrag der Fa. _____ zur Herstellung eines Zahnrades, das Gewinde entgegen der Vorgabe in der Konstruktionszeichnung nicht links-, sondern rechtsherum angelegt. Durch die erforderliche Na...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (4) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 65 Die in der Arbeitsvertragspraxis üblichen Verschwiegenheitsklauseln bedürfen insbesondere im Hinblick auf die AGB-Kontrolle unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Benachteiligung gem. § 307 BGB einer sorgfältigen Prüfung, weil wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduzierung nach § 306 BGB die Klausel ganz unwirksam ist, auch soweit sie teilweise einen zuläss...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Formvorschriften

(1) Schriftform Rz. 58 Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform wirksam. Es ist aber schon aus Beweisgründen, und weil der schriftliche Arbeitsvertrag die Vermutung der Vollständigkeit für sich hat, ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Ist die Schriftform durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gefordert, wird sie gewahrt durch eine ei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 432 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [761] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Der Abwicklungsvertrag

Rz. 476 Im Gegensatz zur konstitutiven Beendigungswirkung des Aufhebungsvertrages setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus mit allen sich daraus ergebenden Problemen und Unsicherheiten. Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt die Bedingungen der Beendigung. Da zuvor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss das gesamte Kündigungssc...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Formen der Teilzeitarbeit

Rz. 192 Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, deren auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der im Betrieb beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitarbeit kommt in der Form der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, der teilweisen Beschäftigung an einigen Arbeitstagen/Wochen, der Beschäftigung jeweils am Monatsende, Langzeiturlaub (Sabb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 198 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und ihrer Verteilung auf die einzelnen Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit....mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VII. Beendigungsverträge

1. Typischer Sachverhalt Rz. 461 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um Beratung, welche Möglichkeiten der einvernehmlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse gegeben sind, auch bei Zahlung einer Abfindung, ohne steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Risiken auch für die zu entlassenden Mitarbeiter. 2. Rechtliche Grundlagen a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklun...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / g) Massenentlassungen

Rz. 149 Soweit es aufgrund eines Insolvenzverfahrens zu Massenentlassungen durch den Insolvenzverwalter kommt, besteht gem. § 17 KSchG gegenüber der Agentur für Arbeit eine Anzeigepflicht. Unterlässt der Verwalter eine Anzeige bzw. einen Antrag auf Genehmigung, sind alle von ihm ausgesprochenen Kündigungen unwirksam.[99] Unter "Entlassung" i.S.d. Massenentlassungsrichtlinie[1...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsverbot

a) Muster: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Rz. 278 Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbotmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Abgrenzung zum Regelinsolvenzverfahren

Rz. 198 Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine spezielle Insolvenzverfahrensart gem. §§ 304 ff. InsO, welche nur zulässig ist, wenn der Insolvenzschuldner eine natürliche Person ist und nicht selbstständig wirtschaftlich tätig ist. Es wird daher oft als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Das Regelinsolvenzverfahren hingegen steht nur "Nichtverbrauchern" offen. Alle natü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsfolgenvereinbarung Rz. 462 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit konstitutiver Wirkung beendet, während der Abwicklungsvertrag eine arbeitgeberseitige Kündigung voraussetzt, deren Bestand und Wirksamkeit zum Gegenstand des Vertrages gemacht wird neben den Regelungen der Beendig...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Erörterung

Rz. 164 Nach § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.[297] Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Will der Arbeitnehmer eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit erreichen, muss er s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung

Rz. 729 Muster 4.83: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung Muster 4.83: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) Wegen: Weiterbeschäftigung Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Na...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Inhalt, Form, Frist

aa) Inhalt Rz. 297 Der Inhalt der Abmahnung wird von seinem Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[488] (im Musterschreiben SV). Das Verhalten des Arbeitnehmers muss als nicht vertragsgemäß gerügt werden (Rügefunktion, im Musterschreiben RF). Für den Wiederholungsfall müssen arbeitsrechtliche...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Arbeitsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 29 Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Dementsprechend ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, wenn die Leistung von Diensten nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlung von Entgelt Schwerpunkt des durch priva...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 9. Muster: Antrag auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG

Rz. 212 Muster 4.20: Antrag auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG Muster 4.20: Antrag auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG _____ (Vor- und Nachname des/der Beschäftigten, Adresse, ggf. Personalnummer) _____ (Name des Arbeitgebers (genaue Bezeichnung; kann dem Geschäftspapier oder dem Impressum der Homepage entnommen werden); Vor- und Nachname des Ansprechpartners/Personalabteilun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

Rz. 650 Muster 4.60: Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses Muster 4.60: Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses An das Arbeitsgericht _____ Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte – wegen Zeugnisberichtigung Gegenstandswert: Eine Bru...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Interessenausgleich

Rz. 141 Der Insolvenzverwalter hat vor den von ihm beabsichtigten Betriebsänderungen oder einer Betriebsschließung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten. Er muss mit dem Betriebsrat vor der Durchführung dieser Maßnahme über einen Interessenausgleich zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile verhandeln, § 111 Abs. 1 BetrVG. Bei Scheitern dieser Verhandlunge...mehr