Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Klare und eindeutige Vereinbarungen

Es steht den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, Leistungen für ihre Gesellschaft entgeltlich im Rahmen schuldrechtlicher Verträge zu erbringen, oder aber einen unentgeltlichen Gesellschafterbeitrag zu tätigen. Dennoch verlangt die Rechtsprechung, dass sich der Gesellschafter eindeutig für die eine oder andere Variante entscheidet. Vereinbarungen mü...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Entgeltfortzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen (Abs. 2)

Rz. 36 Die Regelung des § 8 Abs. 2 EFZG stellt klar, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein Ende findet, wenn der Beendigungszeitpunkt vor Ablauf des in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraums nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt und das Arbeitsverhältnis endet, ohne das...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zimmermann/u.a., EFZG § 8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 EFZG hat die inhaltlich identischen Regelungen der §§ 6 LFZG, 48 Abs. 1 SeemG a. F. [1], 133c GewO, 63 Abs. 1 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 115e AGB-DDR ersetzt und beruht auf dem Gesetzesentwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.[2] Die Regelung ist seitdem gänzlich unverändert geblieben. Rz. 2 § 8 EFZG er...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 EFZG hat die inhaltlich identischen Regelungen der §§ 6 LFZG, 48 Abs. 1 SeemG a. F. [1], 133c GewO, 63 Abs. 1 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 115e AGB-DDR ersetzt und beruht auf dem Gesetzesentwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.[2] Die Regelung ist seitdem gänzlich unverändert geblieben. Rz. 2 § 8 EFZG ergänzt die Vor...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Wirksame Kündigung des Arbeitgebers

Rz. 6 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach §§ 3, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG setzt voraus, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt hat und die Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Eine unter Vorbehalt angenommene Änderungskündigung ist nicht ausreichend.[1] Die Wirksamkeit der Kündigung, d. h., ob und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung das Ar...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Da § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine eigene Anspruchsgrundlage für einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers darstellt, sondern das Bestehen eines solchen i. S. d. § 3 EFZG vorausgesetzt wird, müssen stets neben den in § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG normierten Anforderungen auch die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 EFZG erfüllt sein. [1] Der nach § 3 Abs. 1 EFZG entstandene ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Vom Arbeitgeber zu vertretender wichtiger Grund

Rz. 32 Die Kündigung des Arbeitnehmers muss durch einen von dem Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund veranlasst sein und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nur zum Anlass einer ordentlichen Kündigung nimmt. Damit nimmt die Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf die Vorschrift des § 626 Abs. 1 BGB Bezug.[1] Rz. 33 Für das Vorliegen ein...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Wirksame Kündigung des Arbeitnehmers

Rz. 29 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch aus §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wirksam kündigt. Zur Erhaltung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers trotz oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Entgeltfortzahlung nach Kündigung des Arbeitnehmers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Der Anlasskündigung des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG wird der Fall gleichgestellt, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem von dem Arbeitgeber zu vertretenden Grund kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.[1] Diese Regelung ist vergleichbar mit der Vorschrift des § 628 A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 4a EZFG umfasst lediglich Kürzungsvereinbarungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit.[1] Über die Verweisung in § 9 EZFG findet § 4a EFZG auch Anwendung für Fehlzeiten, die auf Grund von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation [2] entstehen. Die Kürzung ist auch für Fehltage aufgrund Arbeitsunfähigkeit, die auf einem Arbeitsunfall beruh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs (Abs. 1)

Rz. 35 Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung[1] endet für den Arbeitgeber spätestens nach Ablauf der 6-Wochen-Frist. Der Anspruch endet nur dann zu einem früheren Zeitpunkt, wenn er auch bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 6-Wochen-Zeitraums geendet hätte.[2] Praxis-Beispiel Ende der Arbeitsunfähigkeit durch Genesung des Arbeitnehmers. Achtung: Erkrankt der ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Kürzungsumfang

Rz. 30 Kürzungsvereinbarungen müssen die in § 4a Satz 2 EFZG geregelten Grenzen einhalten. Wichtig Halten sich Kürzungsvereinbarungen nicht an die Höchstgrenze des § 4a Satz 2 EFZG sind sie nichtig (§ 134 BGB). Sie werden daher nicht auf das nach § 4a Satz 2 EFZG zulässige Maß reduziert, vielmehr sind sie insgesamt nicht anwendbar. Die Sondervergütung ist daher ungekürzt ausz...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Kürzungsvereinbarung

Rz. 17 Sondervergütungen können bei Vorliegen von Fehlzeiten aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur dann gekürzt werden, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien vorliegt (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung). § 4a EFZG räumt dem Arbeitgeber damit kein einseitiges Kürzungsrecht ein.[1] Mit der Vereinbarung, dass krankheitsbedingte Fehltag...mehr

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Warum müssen Unfälle dokume... / 1.2 Hintergrund

Die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen sollte folgende Informationen enthalten: Name des Verletzten bzw. Erkrankten, Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens, Ort, Unfallhergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung, Namen der Zeugen, Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen, Name des Erste-Hilfe-Leistenden. Die Form der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.1 Arbeitsverhältnisse

Rn 10 § 113 findet damit zunächst auf Arbeitsverhältnisse (§ 611a BGB) Anwendung. Ob es sich um "normale" Arbeitnehmer oder leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, spielt keine Rolle.[22] Ebenso wenig kommt es auf die Dauer oder Art des Arbeitsverhältnisses an.[23] Insofern können sowohl unbefristete als auch befristete Arbeitsverträge durch den Insolvenzverwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag bei mehreren Dienstverhältnissen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 7 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Steht ein ArbN in mehr als einem Dienstverhältnis, hat er die Möglichkeit, den im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpften Eingangsbetrag beim LSt-Abzug auf das Dienstverhältnis mit der Steuerklasse VI (zweites und weitere Dienstverhältnisse) zu übertragen. Wäre diese Übertragung nicht möglich, würde häufig LSt aus dem zweiten oder einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrere Arbeitsverhältnisse (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 46 Abs 2 Nr 2 EStG ist eine Veranlagung immer durchzuführen, wenn der StPfl nebeneinander von mehreren ArbG Arbeitslohn bezogen hat. Zum Arbeitslohn gehören auch Versorgungsbezüge, § 19 Abs 2 EStG. Pauschal versteuerter Arbeitslohn fällt nicht unter § 46 Abs 2 Nr 2 EStG. Arbeitslohn iSd § 46 Abs 2 Nr 2 EStG sind alle Einkünfte iSd § 1...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.4 Beschäftigungsverhältnisse von Heimarbeitern

Rn 16 Das Beschäftigungsverhältnis eines in Heimarbeit Beschäftigten unterliegt ebenfalls den Vorgaben des § 113. Dies gilt unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung der Vertragsverhältnisse von Heimarbeitern.[36] Denn da § 29 Abs. 4 und 5 HAG die in Heimarbeit Beschäftigten den gleichen Kündigungsfristen wie Arbeitnehmer unterstellt, ist es gerechtfertigt, auch im Rahme...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 113 Kündigung eines Dienstverhältnisses

Gesetzestext 1Ein Dienstverhältnis, bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte ist, kann vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. 2Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Begriff des Dienstverhältnisses

Rn 9 § 113 gilt für alle Arten von Dienstverhältnissen i.S.d. §§ 611, 611a, 621, 622 BGB. Erfasst werden sämtliche auf eine fortgesetzte Dienstleistung gerichteten Dauerschuldverhältnisse. 2.2.1.1 Arbeitsverhältnisse Rn 10 § 113 findet damit zunächst auf Arbeitsverhältnisse (§ 611a BGB) Anwendung. Ob es sich um "normale" Arbeitnehmer oder leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Besonderer permanenter LStJA für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI (§ 39b Abs 2 S 13–16 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 13–16 EStG ist ein besonderer permanenter LStJA für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI geregelt. Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 2 S 13 EStG kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag zulassen, dass ein besonderer permanenter LStJA vorgenommen wird, sofern (neben den Voraussetzungen gemäß...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rn 1 Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 bestehen Dienstverhältnisse des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt den Bestand und den Inhalt der mit dem Schuldner bestehenden Arbeitsverhältnisse unberührt.[1] Eine einseitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen kann somit – von dem Sonderfall d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.8 Arbeitnehmerüberlassung

Rn 20 Angesichts des Umstands, dass es für die Anwendbarkeit von § 113 auf die Art der geschuldeten Tätigkeit nicht ankommt, kann das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers – wie sich mittelbar auch aus § 11 Abs. 4 AÜG ergibt – mit den Privilegierungen des § 113 gekündigt werden, wenn über das Vermögen des Verleihers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Da im Rahmen der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.2 Altersteilzeitarbeitsverhältnisse

Rn 12 Ebenso findet § 113 grundsätzlich auch auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse Anwendung. Denn bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis handelt es sich lediglich um eine Sonderform des befristeten Arbeitsverhältnisses.[30] Rn 13 Die Kündigungserleichterungen des § 113 gelten dabei auch für den Fall, dass mit dem Arbeitnehmer Blockaltersteilzeit vereinbart worden ist, sow...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn 4 § 113 gilt seit dem 01.10.1996 für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht förmlich beendeten und alle neu eröffneten Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren (Art. 6 ArbRBeschFG).[13] Rn 5 Wie sich dem Wortlaut ("Insolvenzverwalter") sowie der systematischen Stellung der Vorschrift im zweiten Abschnitt des dritten Teils der InsO entnehmen lässt, ist § 113 erst ab dem Zeitpunkt der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Kündigungsfrist, § 113 Satz 2

Rn 47 Für Kündigungen des Insolvenzverwalters beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 113 Satz 2 drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Entscheidend ist, was zwischen den Parteien Geltung beansprucht.[102] Die Kündigung des Insolvenzverwalters mit der Frist des § 113 Satz 2 unterliegt keiner Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Insol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pflichten des ArbN und des ArbG im Zusammenhang mit dem Abrufverfahren (§ 39e Abs 4 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 4 S 1 EStG hat der ArbN jedem ArbG bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitzuteilen wie seine ID-Nr sowie der Tag der Geburt lauten (§ 39e Abs 4 S 1 Nr 1 EStG), ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 ESt; § 39e Abs 4 S 1 Nr 2 EStG) und ob bzw in we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vom ArbG abrufbare Daten des ArbN (§ 39e Abs 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das BZSt hält gemäß § 39e Abs 3 S 1 EStG für den jeweiligen ArbG (nur) die ID-Nr, den Tag der Geburt, Merkmale für den KiSt-Abzug (§ 39e Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) sowie die LSt-Abzugsmerkmale des ArbN nach § 39 Abs 4 EStG, also die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und ggf den Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. LSt-Abzug bei verschiedenartigen Bezügen (§ 39e Abs 5a EStG)

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im LSt-Abzugsverfahren gilt der Grundsatz des einheitlichen Dienstverhältnisses, wonach die LSt für sämtliche vom ArbG an den ArbN gezahlten Bezüge grundsätzlich einheitlich und nach denselben LSt-Abzugsmerkmalen zu erheben ist. Demnach kann der ArbG im ELStAM-Verfahren für einen ArbN nur ein Dienstverhältnis anmelden und als LSt-Abzugsmerkm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Insolvenzverwalter

Rn 25 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1). Der Insolvenzverwalter tritt insofern vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers ein.[45] Dies beinhaltet auch die Befugnis zum Ausspruch von Kündigunge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.2 Befristete und auflösend bedingt geschlossene Arbeitsverträge

Rn 35 Als vertragliche Kündigungsbegrenzung gilt auch die Vorgabe in § 15 Abs. 3 TzBfG, wonach ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann der ordentlichen Kündigung unterliegt, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Für befristete Arbeitsverhältnisse gilt das Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters somit auch dann, wenn sich der Arbeitge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Ausländische Insolvenzverfahren

Rn 30a Im Fall der Eröffnung eines gemäß § 343 Abs. 1 Satz 1 anerkannten ausländischen Insolvenzverfahrens findet § 113 auch für Arbeitsverhältnisse Anwendung, welche deutschem Recht unterliegen (§ 337).[61] Das Recht, das Arbeitsverhältnis unter Brechung längerer vertraglicher Fristen mit einer Höchstfrist von drei Monaten zu kündigen, ist dabei nicht zwangsläufig auf Perso...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Rn 38 Im Anwendungsbereich des KSchG (§§ 1, 23 KSchG) können Arbeitsverhältnisse somit auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur bei Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung rechtswirksam beendet werden.[79] Rn 39 Typischerweise geht es dabei um betriebsbedingte Kündigungen. Ein Grund zur Kündigung liegt nicht bereits in einer schlechten wirtschaftlichen Lage oder der (d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Berechnung des Faktors (§ 39f Abs 1 S 2–8 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39f Abs 1 S 2–5 EStG wird im Einzelnen geregelt, wie der Faktor unter Berücksichtigung der voraussichtlichen ESt zu ermitteln ist, insb die rechnerische Ermittlung des Faktors, die Bemessungsgrundlage der LSt für die Ermittlung des Faktors, und die Doppelberücksichtigung von Freibeträgen ausgeschlossen. Rn. 13 Stand: EL 152 – ET: 08/2021...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren in Härtefällen (§ 39e Abs 7 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag des ArbG gemäß § 39e Abs 7 S 1 EStG zulassen, dass dieser nicht am elektronischen Abrufverfahren teilnimmt (Ermessen). Eine unbillige Härte iSd § 39e Abs 7 S 1 EStG soll insb bei einem ArbG vorliegen, für den die Kommunikation über das Internet mangels technischer Möglich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Ein Dienstverhältnis, bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte ist, kann vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. 2Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. 3Kündigt de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags (§ 39b Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 3–5 EStG wird sodann geregelt, welche Korrekturen des Jahresarbeitslohns vorzunehmen sind, um auf den zu versteuernden Jahresbetrag zu kommen (s § 39b Abs 2 S 5 EStG aE). Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zunächst wird gemäß § 39b Abs 2 S 3 EStG von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Veranlagung im Fall eines sonstigen Bezugs (§ 46 Abs 2 Nr 5a EStG)

Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das StÄndG 2003 wurde mit Wirkung ab 01.01.2004 in § 46 Abs 2 EStG eine Nr 5a eingefügt. Danach liegt ein weiterer Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn der ArbG die LSt von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kj außer Betracht geblieben ist (§ 39b Abs 3 S 2, § 41 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben

Rn. 55 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die LSt-Nachschau kann nach dem Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG gegenüber jeder Person erfolgen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Da die selbständige Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht verlangt wird, wird in Teilen der Literatur angenommen, dass eine LSt-Nachschau grds auch gegenüber ArbN in Betracht kommt, sofe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Normzweck

Rn 3 Durch § 113 soll die Kostenbelastung aus den nach Verfahrenseröffnung weiterbestehenden Arbeitsverhältnissen zur Förderung von Unternehmenssanierungen begrenzt[9] und die Wirkung notwendiger Kündigungen im Insolvenzverfahren beschleunigt[10] werden. Ziel ist es, die Belange der Arbeitnehmer als einer Gruppe der Insolvenzgläubiger mit den Interessen der anderen Insolvenz...mehr

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zfs 08/2021, Bestreiten des... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: "1. Die gemäß den §§ 11 Abs. 2 RVG, 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet." 2. Nach § 11 Abs. 5 RVG muss die Rechtspflegerin die Festsetzung der Vergütung ablehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Hierzu zählt etwa das Bestreiten der Erteilung eines Auftrags sowi...mehr

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zfs 08/2021, Bestreiten des... / Sachverhalt

Die den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG stellende Rechtsanwältin hatte für den Kläger vor dem ArbG Aachen eine Klage über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht. Während dieses Rechtsstreits hat die Anwältin für den Kläger einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Fortzahlung der vollen monatlichen Bruttov...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur LSt-Außenprüfung

Rn. 7 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die LSt-Nachschau ist nach § 42g Abs S 2 EStG ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, sie ist damit primär gegenwartsbezogen (Hilbert in H/H/R, § 42g EStG Rz 20 (April 2014)) und dem Veranlagungsverfahren zuzuordnen. Anders als die LSt-Außenprüfung zielt die LSt-Nachschau auf nicht auf abgeschlossene ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Arbeitnehmer

Rn 32 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt § 113 nicht nur für Kündigungen des Insolvenzverwalters, sondern auch für durch den Arbeitnehmer ("vom anderen Teil") erklärte Kündigungen.[68] Der Arbeitnehmer kann ebenfalls mit der kurzen Frist des § 113 Satz 2 kündigen. Allerdings ist es dem Arbeitnehmer nicht verwehrt, sein Arbeitsverhältnis mit einer längeren Frist, d.h...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1. Vermutung der Betriebsbedingtheit der ordentlichen Kündigung

Rn 19 Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird vermutet, dass die ordentliche Kündigung der in der Namensliste bezeichneten Arbeitnehmer durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung in diesem Betrieb oder einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen entgegenstehen, bedingt ist. Der Insolvenzverwalter muss im Kündigungsschutzprozess zu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Betriebsänderung (§ 111 des Betriebsverfassungsgesetzes) geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat ein Interessenausgleich zustande, in dem die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind, so ist § 1 des Kündigungsschutzgesetzes mit folgenden Maßgaben anzuwenden:mehr