Die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name des Verletzten bzw. Erkrankten,
  • Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens,
  • Ort,
  • Unfallhergang,
  • Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung,
  • Namen der Zeugen,
  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung,
  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen,
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden.

Die Form der Erfassung der zu dokumentierenden Daten ist nicht festgelegt. Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere der "Meldeblock" (DGUV-I 204-021) verwendet werden. Die Form zur Dokumentation von meldepflichtigen Arbeitsunfällen (mehr als 3 Tage Ausfallzeit) ist durch die standardisierte "Unfallanzeige" vorgegeben. Diese enthält in erster Linie folgende Informationen:

  • versicherte Person (Name, Geburtstag, Anschrift, Geschlecht, Staatsangehörigkeit),
  • Vorliegen eines besonderen Beschäftigungsverhältnisses (Leiharbeitnehmer, Auszubildender),
  • Arbeitgeber (oder der Tageseinrichtung, Schule oder Hochschule im Fall von versicherten Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern oder Studenten),
  • Dauer der Lohnfortzahlung und der Krankenkasse,
  • Unfallzeitpunkt,
  • ausführliche Schilderung des Unfallhergangs,
  • Nennung von verletzten Körperteilen,
  • Nennung der Verletzungsart,
  • Nennung von Zeugen (Unfallzeugen oder Person, die zuerst vom Unfall Kenntnis erhalten hat).

Die Unfallanzeige wird vom Unternehmer und (sofern vorhanden) vom Betriebs- oder Personalrat unterschrieben. Ebenfalls wird ein Ansprechpartner für Rückfragen benannt. Dies ist häufig die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Unfallanzeige ist entsprechend § 193 Abs. 4 SGB VII binnen 3 Tagen nach Kenntniserhalt des Unfalls zu erstatten. Einige Unfallversicherungsträger legen darüber hinaus in ihren Satzungen fest, dass sie über Unfälle mit Todesfolge, oder Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich geschädigt werden, unverzüglich zu benachrichtigen sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Unfallversicherungsträger, ob er gesonderte Regelungen hat.

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