Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Interessenausgleich

Rz. 141 Der Insolvenzverwalter hat vor den von ihm beabsichtigten Betriebsänderungen oder einer Betriebsschließung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten. Er muss mit dem Betriebsrat vor der Durchführung dieser Maßnahme über einen Interessenausgleich zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile verhandeln, § 111 Abs. 1 BetrVG. Bei Scheitern dieser Verhandlunge...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Vorbereitung der Kündigung

a) Muster: Anhörung des Betriebsrats Rz. 450 Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungsschutz) ordentlich/auße...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Teilzeitarbeitsvertrag

Rz. 208 Muster 4.16: Teilzeitarbeitsvertrag Muster 4.16: Teilzeitarbeitsvertragmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 28 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um Entwürfe für neue Arbeitsverträge und Verträge mit freien Mitarbeitern.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 184 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / p) Sonderkündigungsschutz

aa) Schwerbehinderte Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX au...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VI. Kündigung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 311 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, mehrere Arbeitnehmer zu entlassen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Vorbereitung der Kündigungen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Zugang Rz. 312 Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit dem Arbeitnehmer zugegangen sein.[513] In der Praxis stellt s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / IV. Sondervereinbarungen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 215 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, der Kfz-Überlassung, der Überlassung von Werkswohnungen und Werkmietwohnungen, Arbeitgeberdarlehen, Aus- und Fortbildung, der Gewährung einer Tantieme, einer Betriebsrentenzusage, der Altersteilzeit, d...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 7. Erneute vorzeitige Vermögensauskunft

Rz. 86 Für den Schuldner besteht gem. § 802d ZPO alle zwei Jahre die Verpflichtung, eine erneute Vermögensauskunft abzugeben. Eine vorzeitige erneute Abgabe der Vermögensauskunft kann verlangt werden, wenn ein Gläubiger Tatsachen nach § 294 ZPO glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Der Gesetzgeber wol...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Teilbefristung

Rz. 123 Für die Befristung einzelner Vertragsbedingungen bedarf es im Gegensatz zur Befristung des gesamten Arbeitsvertrages keines Sachgrundes i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[215] Nach der Rspr. des BAG[216] erfolgt die Befristungskontrolle für Teilbefristungsabreden im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung. Ist ein Sachgrund für die Vollbefristung gegeben, wird vermutet, dass die ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung)

Rz. 309 Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) Muster 4.29: Abmahnschreiben (Fehlbearbeitung) _____-GmbH Sie haben bei der Kommission 530, Auftrag der Fa. _____ zur Herstellung eines Zahnrades, das Gewinde entgegen der Vorgabe in der Konstruktionszeichnung nicht links-, sondern rechtsherum angelegt. Durch die erforderliche Nachbearbeitung entstand ein Schaden in Höhe v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 125 Dem Mieter ist vom Arbeitgeber mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses eine Wohnung vermietet worden. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses will der Arbeitgeber das Mietverhältnis kündigen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Beteiligung des Betriebsrats

aa) Beteiligung bei Einstellungen Rz. 79 Nach § 99 BetrVG ist der Betriebsrat bei Einstellungen zu beteiligen. Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BAG ist die Einstellung im Sinne dieser Vorschrift nicht der Abschluss des Arbeitsvertrages, sondern die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb.[143] Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegt dann vor, wenn Pers...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Abmahnungsberechtigung

Rz. 296 Kündigungs- und Abmahnungsberechtigung können auseinanderfallen. Mit der Abmahnungsbefugnis geht jedoch regelmäßig die Befugnis zum Kündigungsverzicht einher.[487]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Zwischenbescheinigung

Rz. 552 Muster 4.50: Zwischenbescheinigung Muster 4.50: Zwischenbescheinigung Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) war vom _____ bis zum _____ als _____ bei uns beschäftigt. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Versicherungsnachweis der _____-Krankenkasse für das Jahr _____ liegen uns vor. Die vorhandenen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Mehrarbeit

Rz. 64 Ohne eine arbeitsvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber grundsätzlich, von Not- und Ausnahmefällen abgesehen, nicht berechtigt, Über- und Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw. anzuordnen.[111] Das gilt insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse.[112] Umgekehrt hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Es wird de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / nn) Rücktrittsrecht

Rz. 513 Wie bereits ausgeführt, hat das BAG ein allgemeines Widerrufsrecht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge abgelehnt. Gleichwohl ist aus den dargelegten Gründen vorsorglich zu empfehlen, alternativ eine Erklärung aufzunehmen, wonach der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht und eine Bedenkzeit verzichtet, oder ein solches kurzfristiges Widerrufsrecht zuzu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Anspruchsgrundlage, Berechtigung Rz. 518 Die Pflicht zur Zeugniserteilung ist gesetzlich wie folgt geregelt: Ergänzend sind tarifvertragliche Regelungen wie z.B. in § 35 TVöD und ggf. Betriebsvereinbarungen in Form von Beurteilungs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Geltendmachung des Teilzeitanspruchs

Rz. 156 Der Teilzeitanspruch muss formell wirksam geltend gemacht werden.[284] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG muss die Verringerung der Arbeitszeit "spätestens drei Monate vor deren Beginn" geltend gemacht werden. Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB. Zwischen dem Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber (§ 130 BGB) und dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung mü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (5) Wettbewerbsverbote

Rz. 66 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sollten wegen der finanziellen Folgen einer Karenzentschädigung nur vereinbart werden, wenn dies notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Zustimmung/betriebliche Gründe

Rz. 165 Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insb. vor, wenn die Umsetzung des Arbeitszeitverlangens die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit in dem Betrieb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Rechtsgrundsätze für den Zeugnisinhalt

Rz. 524 Das BAG hat für die inhaltliche Ausgestaltung des Zeugnisses vor allem im zentralen Bereich der Leistungs- und Führungsbeurteilung folgende Grundsätze entwickelt: aa) Ermessens- und Beurteilungsspielraum Rz. 525 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei bei der Zeugnisformulierung im Rahmen eines weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraumes, den er pflichtgemäß ausschöpf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 639 Der Arbeitnehmer sucht den Anwalt auf und legt ihm ein Zeugnis vor, das er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Es enthält nach seiner Auffassung Unvollständigkeiten bei der Tätigkeitsbeschreibung, eine hinter der Qualität seiner Arbeit zurückbleibende, nur durchschnittliche Leistungsbeurteilung sowie eine negative Führungsbeurteilung. Er bittet um ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

Rz. 170 Ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG setzt voraus, dass ein "entsprechender Arbeitsplatz" mit längerer Arbeitszeit frei ist. Das Erfordernis eines "entsprechenden Arbeitsplatzes" ist regelmäßig nur dann gewahrt, wenn die zu besetzende Stelle inhaltlich vergleichbar ist mit dem Arbeitsplatz, auf dem der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer seine v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 652 Der Entgeltanspruch für den Zeitraum ab Ausspruch der Kündigung ergibt sich aus § 615 BGB i.V.m. §§ 393 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist. Soweit Ansprüche a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 30 Der EuGH weitet den Schutz von Schwangeren auf Organe von Kapitalgesellschaften aus.[43] Das OLG Köln[44] bejaht die Anwendung des AGG auf einen GmbH-Geschäftsführer. Das ArbG Bonn[45] hat die Anwendung des KSchG auf den Fremdgeschäftsführer einer GmbH abgelehnt. Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach Auffassung des BAG[46] jedenfalls dann Verbraucher i.S.d. § 13 BGB...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 193 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [345] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Inhalt

Rz. 40 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nach § 105 GewO Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen. Soweit die Vertragsbedingungen wesentlich sind, richtet sich ihr Nachweis nach den Bestimmungen des Nachweisg...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Einfaches Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie

Rz. 543 Muster 4.45: Einfaches Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Muster 4.45: Einfaches Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Zeugnis _____, geboren am _____, war in der Zeit vom _____ bis _____ in unserer Firma beschäftigt. Er war als Facharbeiter mit der Tätigkeit eines Formenbauers in unserer Druckgießerei tätig. _____ verlässt uns auf eigenen W...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Sozialversicherungspflicht der Abfindungen

Rz. 485 Abfindungen sind in voller Höhe sozialabgabenfrei, § 14 Abs. 1 SGB IV.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Personalplanung Rz. 2 Nach § 92 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Das BAG vertritt die Auffassung, der Betriebsrat sei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 311 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, mehrere Arbeitnehmer zu entlassen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Vorbereitung der Kündigungen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sonstige immateriellen Leistungen

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Verschwiegenheitspflicht, Betriebsgeheimnisse

Rz. 504 Zumeist wird auch die nachvertragliche Pflicht zur Verschwiegenheit und Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Vereinbarung gibt Gelegenheit, bei Bedarf eine Regelung nachzuholen, zu ergänzen, zu bestätigen und zu konkretisieren; dabei können Veränderungen der Tätigkeitsbereiche seit Vertragsbeginn, insbesondere auch Besonderheiten der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 353 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[605] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 215 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, der Kfz-Überlassung, der Überlassung von Werkswohnungen und Werkmietwohnungen, Arbeitgeberdarlehen, Aus- und Fortbildung, der Gewährung einer Tantieme, einer Betriebsrentenzusage, der Altersteilzeit, der Arbeitszeit und Arbei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Sozialplan

Rz. 764 Muster 4.85: Sozialplan Muster 4.85: Sozialplan Sozialplan zwischen der xy-GmbH _____ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _____ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _____mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Standardregelungen im Arbeitsvertrag

Rz. 61 In der Arbeitsrechtspraxis haben sich die nachfolgenden Regelungspunkte als besonders wichtig und streitträchtig erwiesen, die unter Berücksichtigung der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. §§ 305 ff. BGB (vgl. Rdn 41) sorgfältig zu prüfen und zu formulieren sind. (1) Direktionsrecht Rz. 62 Bei der konkreten Bestimmung der vertragli...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Urlaubsbescheinigung

Rz. 551 Muster 4.49: Urlaubsbescheinigung Muster 4.49: Urlaubsbescheinigung Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) war vom _____ bis zum _____ als _____ bei uns beschäftigt. Der gesetzliche/tarifliche/arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch beträgt insgesamt _____ Tage je Kalenderjahr. Dem Arbeitnehmer/Der Arbeitnehmerin wurden im Kalenderj...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Grundsatzbeschwerde

Rz. 693 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Nr. 1 ArbGG richtet sich nach dem Sinn des Revisionsverfahrens, dem Erhalt der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreites von einer klärungsfähigen und -bedürftigen Recht...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / mm) Salvatorische Klausel

Rz. 512 Zur Absicherung des Bestandes der Vereinbarung wird die übliche Klausel empfohlen, wonach die Vereinbarung nicht insgesamt unwirksam ist, wenn einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sind und die Parteien sich verpflichten, nach dem Vertragswillen entsprechende rechtswirksame Regelungen zu finden. Unterliegt der Aufhebungsvertrag als vom Arbeitgeber gestellter Formular...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Zeugnisinhalt

Rz. 523 Der notwendige Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses gliedert sich wie folgt:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Geheimhaltung der Vereinbarung

Rz. 510 In besonderen Fällen kann ein Interesse daran bestehen, dass der Arbeitnehmer über den Inhalt der Vereinbarung, insbesondere die finanziellen Regelungen, Stillschweigen bewahrt. Von der Verpflichtung sind gesetzliche Auskunftspflichten oder Auskünfte gegenüber Behörden und Gerichten zur Wahrnehmung eigener Rechte und Ansprüche auszunehmen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Rubrum für Beendigungsvereinbarungen

Rz. 514 Muster 4.42: Rubrum für Beendigungsvereinbarungen Muster 4.42: Rubrum für Beendigungsvereinbarungen Aufhebungsvertrag/Kündigungsfolgenvereinbarung Zwischen _____ (Adresse) (im Folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau _____ (Adresse) (im Folgenden Arbeitnehmer/in genannt) wird die nachfolgende Vereinbarung geschlossen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 435 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrates (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstandes (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 Bet...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt einen neuen Arbeitnehmer einzustellen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer zusammenhängen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Berufsausbildungsvertrag

Rz. 282 Die Kammern und die sonst für die Ausbildung zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften geben regelmäßig Musterverträge heraus. Diese Musterverträge sollten im Interesse der Vereinheitlichung und der reibungslosen Anerkennung verwendet werden. Die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis oder in die Lehrlingsrolle kann jedoch nicht von der Verwendung der...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGB-Kontrolle

Rz. 488 Vorsorglich ist zu prüfen und zu beachten, ob ein Formularaufhebungsvertrag, der nicht individuell ausgehandelt ist, zum Einsatz kommen soll, der dann der AGB-Kontrolle, insbesondere dem Benachteiligungsverbot nach § 307 BGB unterliegt.mehr