Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Betriebsrat / 10.3 Nachwirkender Kündigungsschutz

Der dargestellte Kündigungsschutz besteht bei Wahlbewerbern, die nicht gewählt wurden, bei Wahlvorstandsmitgliedern bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und bei Betriebsratsmitgliedern bis zum Ende der Amtszeit. Danach besteht ein nachwirkender Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 KSchG). Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstands können innerhalb von 6 M...mehr

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Betriebsrat / 18.1 Einbeziehung neuer Beschäftigungsformen

Nach § 5 BetrVG werden im Außendienst, mit Telearbeit beschäftigte Arbeitnehmer und Heimarbeiter in die Betriebsratswahl einbezogen. Voraussetzung ist aber weiterhin, dass es sich bei den genannten Gruppen um weisungsgebundene Arbeitnehmer handelt. Nicht betroffen ist also der selbstständige Handelsvertreter sowie der in freier Mitarbeit beschäftigte Telearbeiter. Nach § 7 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

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Betriebsrat / 12.3 Sonstige Ausschüsse

Nach der Neuregelung des § 28 BetrVG können bereits ab einer Betriebsgröße von mehr als 100 Arbeitnehmern (Betriebsrat mit 7 Mitgliedern) beratende Ausschüsse gebildet werden. Allerdings kann der Betriebsrat einem solchen Ausschuss gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nur dann Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen, wenn ein Betriebsausschuss gebildet ist, also ab 201...mehr

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Betriebsrat / 13.4 Persönliche Kosten

Zu den persönlichen Kosten der Betriebsratsmitglieder gehören die ihnen entstandenen Aufwendungen, etwa Fahrtkosten, Telefonauslagen und sonstige Aufwendungen, wobei grds. die allgemeine betriebliche Reisekostenregelung anwendbar sein wird.[1] Hierzu zählen auch die Kosten für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Persönliche Kosten der Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Frankreich

Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Frankreich aus, wird der Arbeitslohn grundsätzlich nur im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert und im Wohnsitzstaat Deutschland steuerfrei gestellt.[1] Dies gilt jedoch nur, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese weiteren Voraussetzungen nicht vor, wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[2] De...mehr

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Betriebsrat / 8 Freistellung bei Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Gem. § 37 Abs. 6 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien für die Zeit der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Gem. § 37 Abs. 7 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied zudem während seiner regelmäßig...mehr

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Betriebsrat / 8.2 Bildungsurlaub des Betriebsrats

Gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied zudem während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen und der Arbeitsverbände als geeignet anerkannt sind. Bei Inan...mehr

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Betriebsrat / 18 Änderungen beim Wahlverfahren

§ 14 BetrVG, der die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl regelt, wurde durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) wesentlich verändert. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes am 28.7.2001 unterschied das Betriebsverfassungsgesetz zwischen Arbeitern und Angestellten. Betriebsratswahlen fanden grundsätzlich – wenn nicht d...mehr

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Betriebsrat / 18.3 Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe mit in der Regel 5 bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern sehen § 14a BetrVG und § 17a BetrVG ein vereinfachtes Wahlverfahren vor. Danach wird der Betriebsrat in zwei Betriebsversammlungen gewählt: Besteht kein Betriebsrat, findet gem. § 14a Abs. 1 BetrVG eine erste Wahlversammlung statt, zu der drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Nationalen Stillkommission ist Muttermilch die ideale Nahrung für nahezu alle Säuglinge. Sie ist gut verdaulich und so zusammengesetzt, dass sie im 1. Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit deckt. Das Stillen dient außerdem der Vertiefung der emotionalen Bindung zwischen Mutter und Kind.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Betriebsrat / 12.2 Wirtschaftsausschuss

Grundsätzliches In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Errichtung ist zwingend vorgeschrieben.[1] Wird er vom Betriebsrat trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorsätzlich nicht errichtet, kann darin ein grober Verstoß gegen das BetrVG gesehen werden m...mehr

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Betriebsrat / 2.2 Abgrenzung zur Unternehmensmitbestimmung

Das BetrVG dient jedoch nicht dazu, die wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungskompetenzen des Arbeitgebers unmittelbar zu binden. Dies ist Aufgabe der Unternehmensmitbestimmung (vgl. hierzu Mitbestimmungsgesetz 1976; §§ 76 ff. BetrVG 1952; Montan-Mitbestimmungsgesetz; Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz). Nach der Unternehmensmitbestimmung können die Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.4 Arbeitsverpflichtung

Rz. 21 Der Freistellungsanspruch besteht nur, wenn die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und die Stillzeit tatsächlich kollidieren. § 7 Abs. 2 will den stillenden Müttern nicht allgemein eine Entlastung durch Verminderung ihrer Arbeitszeit gewähren.[1] Eine Freistellung zum Zweck des Stillens kann nur erfolgen, wenn ohne das Stillen eine Arbeitsleistung zu erbringen wäre und...mehr

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Ergonomische Arbeitsplatzge... / Zusammenfassung

Überblick Eine Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie erfüllt die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Humanität. Die menschliche Arbeitskraft wird entsprechend den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen genutzt und Erschwernisse durch ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen werden vermieden. Bei der nachfolgend beschriebenen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags mit einem Arbeitnehmerverleiher tätig, gelten weder die Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Stillende Frau

Rz. 15 § 7 Abs. 2 knüpft nicht an Schwangerschaft und Geburt an, sondern dient der Ermöglichung des Stillens und der Rücksichtnahme auf die mit dem Stillen verbundenen körperlichen Belastungen. Damit ist klargestellt, dass – sofern sie stillen – auch Pflegemüttern, Adoptivmüttern oder genetischen Müttern, die das Kind nicht ausgetragen haben, Anspruch auf Stillzeit zu gewähr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Dies ist vor allem bei Arbeitgebern der Fall, die Mitarbeiter auf eigene Rechnungen entsenden. Das geschieht beispielsweise zur Teilnahme an Messen als Besucher oder als Aussteller. Weiterhin sind einige kurzfristige Entsendungen nicht meldepflichtig. Dies gilt für Künstler, Sportler sowie Rednern bei wissenschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 5.3 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Für die Zeit der Arbeitsversäumnis hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit § 611 Abs. 1 BGB. Soweit die Arbeitsleistung nicht erbracht wird, genügt nicht eine ordnungsgemäße Abmeldung, sondern notwendig ist, dass das Betriebsratsmitglied während der Arbeitsbefreiung Betriebsratsaufgaben erledigt hat, für de...mehr

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Betriebsrat / 16 Die Wahl des "richtigen" Betriebsrats

Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der so genannten Betriebsbelegschaft) mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[1] Entsche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 2 Vergütungspflicht

Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten auffälligen Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.[2] Die Umkleidezeiten sind Teil der "versprochenen Dienste" ...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.1 Mobiles Arbeiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt mobiles Arbeiten folgendermaßen: "Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.3.1 Personalmarketing/Employer Branding

Unternehmen müssen sich auch als Arbeitgeber "verkaufen"! Das allgemein konstatierte Absinken der Loyalität der Arbeitnehmer gegenüber den Unternehmen ist nicht allein Folge fehlender Bindungs-Programme, sondern spiegelt einen generellen Wertewandel in der Arbeitswelt wider. Mitarbeiter fühlen sich stärker als früher für ihre berufliche Weiterentwicklung und die damit verbund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 3 Aufwendungsersatzanspruch

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Arbeitgeber für die erforderliche Arbeitskleidung. Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn es arbeitsvertraglich vereinbart oder tariflich geregelt ist, wenn die Arbeitskleidung zugleich gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung [1] ist oder es sich um berufstypische Kleidung (z. B. Schorns...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.4.2.1 Führung auf Distanz – Homeoffice

Verstärkt durch Krisen wie eine Pandemie, aber auch völlig unabhängig davon durch die Tatsache bedingt, dass viele Unternehmen ihre Mitarbeitenden weltweit im Einsatz haben, wird gute Führung insbesondere über Entfernungen hinweg zum Schlüsselfaktor für erfolgreiche Mitarbeiterbindung. Unternehmen wie z. B. der Versandhändler Otto haben viele Kolleginnen und Kollegen im Home...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 4 Kein Eigentumsübergang

Die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung geht im Zweifel nicht in das Eigentum des Arbeitnehmers über. Dieser hat sie am Ende des Arbeitsverhältnisses oder, wenn sie nicht mehr benötigt wird, zurückzugeben. Die Reinigungskosten bei Rückgabe der Kleidung hat bei vorgeschriebener Arbeits(schutz)kleidung in allen Fällen der Arbeitgeber zu tragen; abweichende Regelungen sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 1 Anordnung

Das Tragen von Berufs- oder Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber nur bei einem begründeten Interesse angeordnet werden. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Einzelfall hängt von der Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse und dem betroffenen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab. Zudem muss das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet werden, wenn ein s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 1 Überlassung typischer Arbeitskleidung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht.[2] Vereinfa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.3 Workation

Workation setzt sich zusammen aus Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub). Hintergrund ist das Bedürfnis, sich an typischen Urlaubsorten aufzuhalten und von dort zu arbeiten.[1] Somit ist Workation eine Form des mobilen Arbeitens und bietet ebenso Vor- als auch Nachteile. Insbesondere sind alle (sozial-)versicherungs- und steuerrechtlichen Anforderungen beim Arbeiten im Ausland z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 2 Zuschüsse zur typischen Arbeitskleidung

Steuerfrei ist auch die Erstattung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Anschaffung typischer Arbeitskleidung, sog. Barablösung.[1] Voraussetzung ist, dass nach Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ein Anspruch auf die Gestellung von typischer Arbeitskleidung besteht, der aus betrieblichen Gründen nicht erfüllt wird. Davon ist auszugehen, wenn die Beschaffung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kennzahlen für das Personal... / 2.1.3 Bindung: Engagement und Fluktuation

Die Fluktuation gibt an, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen schon verlassen haben. Das Engagement setzt sehr viel früher an und misst das arbeitsbezogene Wohlbefinden. Dieses steht nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kündigungsabsicht. Tabelle: Kennzahlenblatt zur Fluktuationsquotemehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 2 Grad der Mitarbeiterbindung

Zur Messung des Grads der Mitarbeiterbindung (Bindungsintensität) können sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren herangezogen werden. Diese sind sowohl vor Einführung eines Mitarbeiterbindungskonzepts zur Auswahl der unternehmensspezifischen Bindungsinstrumente sowie zur stetigen Erfolgskontrolle der eingesetzten Instrumente und eingeleiteten Maßnahmen notwendig. Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 2 Ersatz der Aufwendungen des Arbeitnehmers

Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die verauslagten Anschaffungskosten von Arbeitskleidung, besteht ebenfalls Steuer- und damit auch Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.4.5 Betriebliche Leistungen

Auch nach dem Wertewandel sind materielle Leistungen des Unternehmens nicht ohne Bedeutung, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Dabei ist es den Mitarbeitern heute besonders wichtig, dass die Vergütung als "fair" empfunden wird. Eine markt- und leistungsgerechte Vergütung sowie ein attraktives Angebot an Sozialleistungen werden also nach wie vor von den Mitarbeitern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitskleidung zu tra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 4 Arbeitskleidung im öffentlichen Dienst

Für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Danach wird die Überlassung von Dienstkleidung aus Dienstbeständen steuerfrei gewährt u. a. bei Angehörigen der Polizei, der Bundeswehr und der Berufsfeuerwehr.[2] Dies gilt ebenfalls für sog. Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung. Die Steuerfrei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.3.2 Personalauswahl

Bereits bei der Einstellung die Weichen für Retention stellen! Qualität der Mitarbeiterbindung zeigt sich schon in dieser frühen Phase. Tragen Sie folgenden Aspekten Rechnung: Präsentieren wir uns im Auswahlprozess als attraktiver Arbeitgeber? Passt der neue Mitarbeiter zu unserer Unternehmenskultur? Gelingt es uns im Auswahlprozess eine Beziehungsebene aufzubauen? Stellen wir Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 5 Werbungskosten

Schafft der Arbeitnehmer die typische Arbeitskleidung selbst an, gehören seine Aufwendungen sowie die Kosten für Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung zu den abziehbaren Werbungskosten. Wird die typische Arbeitskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Werbungskosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / Zusammenfassung

Überblick Unter dem Begriff "new normal" werden in der Arbeitswelt viele Ansätze erprobt. In dieser Diskussion werden die Begriffe Homeoffice, mobiles Arbeiten, Telearbeitsplätze und Workation genutzt, um unterschiedliche und dennoch mit einigen Überschneidungen geprägte Modelle des Arbeitens zu beschreiben. Für Arbeitgeber ist es infolge der Pandemie besonders wichtig, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3 Grenzwertbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung

Zu den Fragen nach dem zu untersuchenden Bereich, der geeigneten Methode und dem Instrument sowie der Identifizierung von Gefährdungen kommt schließlich auch noch die Frage zu deren Bewertung hinzu. Hier hat sich im Allgemeinen die Anwendung von Ampelsystemen bewährt, welche die folgenden 3 Kategorien umfassen: Grün = Risiko klein: Maßnahmen organisatorisch und personenbezoge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor Gefahren und aus hygienischen Grü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Mitarbeiterbindung oder auch Retentionsmanagement (aus dem Englischen retention = Behalten) hat sich in den letzten Jahren als ein wichtiges Aufgabengebiet des modernen Personalmanagements herausgebildet. Treiber des Retentionsmanagements ist im Wesentlichen der Wettbewerb der Unternehmen, die besten Mitarbeiter zu gewinnen und dauerhaft zu halten. Ansatz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.3.5 Austrittsprozess

Austritt-Interviews für kontinuierliche Verbesserungen nutzen! Nicht immer gelingt es, einen Mitarbeiter zu halten. Dann sollte auf jeden Fall ein Austrittsinterview dafür genutzt werden, den ausscheidenden Mitarbeiter nach den Gründen für seinen Weggang zu befragen. Aus den Ergebnissen können Rückschlüsse gezogen werden, die Schwachpunkte beseitigen helfen. Auf dieser Grundl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.4 Hybride Arbeitsorte

Hybrides Arbeiten ist eine Mischung aus dem Arbeiten vor Ort im Büro bzw. in den Räumen des Unternehmens und dem mobilen Arbeiten, z. B. von zu Hause. Hier gibt es eine Reihe unterschiedlicher Lösungen. Teilweise werden feste Tage vor Ort und mobil vereinbart bis hin zu völlig freien Konstellationen.[1] Neue Arbeitsformen wie die beschriebenen bringen die Herausforderung mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.2 Nutzung von empirischen Vergleichswerten

Hier werden zur Beurteilung der eigenen Ergebniswerte Vergleichswerte herangezogen, entweder interne, wie z. B. aus anderen Abteilungen oder Organisationseinheiten/Standorten mit gleicher Tätigkeit, oder externe, z. B. Branchenwerte, oder aus anderen vergleichbaren Betrieben. Vorteil: Eine Bewertung hinsichtlich besser oder schlechter gegenüber der Branche ist möglich. Nachteil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.2 Die Verantwortlichen für Mitarbeiterbindung

Verantwortlich und somit auch zuständig für die Mitarbeiterbindung sind grundsätzlich alle am betrieblichen Geschehen Beteiligten – von der Unternehmensleitung bis zu den Mitarbeitern selbst. Es müsste nämlich im allseitigen Interesse liegen, dass Führungskräfte und Mitarbeiter gesund und hoch motiviert in einem gesunden Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen. Da diese allgemeine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 1.2 Zielgruppen

Um Energien zu bündeln und auf die richtigen Mitarbeitergruppen und Schlüsselpersonen zu lenken, ist eine Einschätzung der Ziel- bzw. Risikogruppen notwendig. Hierzu sind folgende Überlegungen anzustellen: Welche Mitarbeitergruppen sind schwer am Arbeitsmarkt zu ersetzen? Welche Mitarbeiter sind in Schlüsselfunktionen mit Spezial-Knowhow, bei denen eine Nicht- bzw. Neubesetzun...mehr