Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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zfs 05/2022, (Nächste) Vorl... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung enthält einige treffende und wichtige Aspekte, andererseits aber auch Elemente, die die Rechtsanwender ein wenig ratlos zurücklassen. Zunächst einmal ist es angesichts der seit Jahren schwelenden Dringlichkeit der Vorlageproblematik nicht nachvollziehbar, dass die Vorlage des OLG Zweibrücken zum Anfragezeitpunkt 30.12.2021, also mehr als 7 Monate nach der Ent...mehr

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FF 05/2022, Geschäftsbericht 2020/2021

zur Mitgliederversammlung am 26. November 2021 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Online-Mitgliederversammlung am 27. November 2020 bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 5.773 Mitgliedern (Stand 1.11.2021) unverändert deutlich an der Spitze der Arbeitsgemeinschaften des Deutsche...mehr

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zfs 05/2022, Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Hinweis Zitat … beziehen wir uns auf den für den … anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung und beantragen, uns entsprechend § 128a Abs. 1 ZPO zu gestatten, uns während der mündlichen Verhandlung in unseren Kanzleiräumen aufzuhalten und von dort – bei zeitgleicher Übertragung in Bild und Ton in das Sitzungszimmer – Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Ein Vorgehen entspreche...mehr

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AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 2. Fall 2

Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten im Rahmen der Beratungshilfe tätig. Nach einer entsprechenden anwaltlichen Beratung fertigt er einen Schriftsatz an und lässt diesen der Gegenseite zukommen. Die Gegenseite, die zuvor auf der Geltendmachung einer Forderung bestand, äußert sich auf das Schreiben des Rechtsanwalts hin nicht mehr. Nach sechs Monaten legt er den Fall zu...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / II. Gesetzliche Gebühren auch in den später verbundenen 21 Fallakten

1. Grundsätze Die allgemeine Vergütung des Verteidigers und die Vergütung im vorbereitenden Verfahren richte sich – so das OLG – nach Nrn. 4100 bis 4105 VV. Ausgangspunkt bilde dabei stets die in Nr. 4100 VV geregelte Grundgebühr. Gem. Anm. 1 zu Nr. 4100 VV erhalte der Rechtsanwalt eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Der Rechtsfall werde dabei ...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / II. Erforderliche Beratung der Mandantin

Die Gebühr Nr. 4142 VV entstehe – so das OLG –, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf eine Einziehung "bezieht". Sie findet ihren Sinn darin, dass der besondere Einsatz des Rechtsanwaltes mit dem Ziel der Bewahrung des Eigentums des Mandanten wegen der sich häufig aufwändig und umfangreich gestaltenden Tätigkeit abgegolten werden soll (KG AGS 2005, 550 = RVGreport 2...mehr

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ZErb 05/2022, Beginn der Ve... / 1 Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagtenseite als Adoptivsohn des am 19.12.2012 verstorbenen Erblassers auf Zahlung von Pflichtteilsansprüchen in Anspruch. Ursprünglich war der Kläger durch testamentarische Verfügung des Erblassers zum Alleinerben berufen, wobei der Nachlass mit einem Vermächtnis i.H.v. 100.000 EUR zugunsten der Lebensgefährtin des Erblassers, ersatzweise deren Kinder...mehr

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AGS 05/2022, Entstehen und ... / IV. Postentgeltpauschale

Die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 14,01 EUR ist nach Auffassung des LG Frankfurt ebenfalls entstanden und erstattungsfähig. Die Zahlung an den Rechtsanwalt stelle immer eine selbstständige Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn der Rechtsanwalt der Mandanten auch darüber hinaus vertrete und bereits Gebühren nach Nr. 2300 VV oder Nr. 3100 VV verdient habe ...mehr

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AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 1. Fall 1

Der Rechtsanwalt möchte für seinen Mandanten Beratungshilfe zur Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erhalten. Das zuständige AG kontert den Antrag mit einer Zwischenverfügung, wonach das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle eine andere Hilfsmöglichkeit darstelle, die der Beratungshilfe vorausgehe. Ist dies zutreffend? Alternative Wie wäre der Sachv...mehr

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AGS 05/2022, Fragen und Lös... / 1. Grundsatz

Grds. steht es verklagten Streitgenossen – hier also den Eheleuten M und F – in erstattungsrechtlicher Hinsicht frei, sich jeweils von einem eigenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies hat zur Folge, dass im Falle des hier vorliegenden Obsiegens der Eheleute die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind. In Anwendung dieses Grundsatzes wäre som...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Besetzung des Gerichts Die Entscheidung setzt zum Leitsatz zu 1. die bisherige Rspr. des BGH zur Besetzung des Senats in den Fällen der Entscheidung über eine Pauschgebühr – egal, ob nach § 42 RVG für den Wahlanwalt oder nach § 51 RVG für den Pflichtverteidiger – fort. Ein Wort eines Strafsenats des BGH dazu war jetzt im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats für ...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war (Pflicht-)Verteidiger des ehemaligen Angeklagten in einem Verfahren wegen eines Diebstahlsvorwurf – Diebstahl eines Bargeldbetrages von 120.000,00 EUR. Nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst Anklage erhoben hatte, hat sie diese nach einem richterlichen Hinweis zurückgenommen und das Verfahren mit Verfügung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die notwend...mehr

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ZErb 05/2022, Förster Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

2. Auflage 2022 328 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-117-9 Gewissermaßen wurde es auch höchste Zeit, dass der überaus erfolgreichen 1. Auflage die nunmehr um 78 Seiten erweiterte Auflage mit dem Bearbeitungsstand August 2021 folgte. An Übersichtlichkeit und Handbarkeit hat das angenehm zu lesende Werk nicht verloren und nach wie vor finden sich – aktualisiert – aller...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / III. Höhe der Gebührenforderung

Der Höhe nach ist für die Tätigkeit des Verteidigers in den den 21 Fallakten zugrundeliegenden Verfahren nach Auffassung des OLG Celle (nur) jeweils die Grundgebühr gem. Nr. 4100 VV und die Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV entstanden. Ein Anspruch auf Festsetzung der vom Verteidiger daneben jeweils abgerechneten Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV besteht dagegen n...mehr

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AGS 05/2022, Gesonderte Pro... / I. Sachverhalt

Die insgesamt 25 Beklagten haben sich in dem Rechtsstreit vor dem LG Potsdam und in dem anschließenden Berufungsverfahren vor dem OLG Brandenburg durch verschiedene Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Eine Gruppe der Beklagten hat einen Rechtsanwalt zum Prozessbevollmächtigten bestellt, die andere Gruppe einen weiteren. Im Kostenfestsetzungsverfahren haben die im Kosten...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / II. Beratende Tätigkeit genügt

Das LG verweist darauf, dass die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV bereits dann für die beratende Tätigkeit des Rechtsanwaltes anfällt, wenn eine Einziehung in Betracht kommt (BeckOK RVG, 50. Edition, Stand: 1.12.2020, VV 4142 Rn 9–10). Nr. 4142 VV setze keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes voraus. Die Einziehung müsse auch nicht im Verfahren beantragt worden sein. Es ...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / VI. Gebührenbemessung

Der geringere Zeitaufwand, den der Rechtsanwalt in den Fällen des "geplatzten Termins" durch die nicht (mehr) erfolgende "Teilnahme" an dem Termin, i.d.R. der Hauptverhandlung erbringt, kann beim Wahlanwalt bei der Bemessung der Gebühr nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG innerhalb des Gebührenrahmens der jeweiligen Terminsgebühr berücksichtigt werden.[42] Beim Pflichtverteidiger beste...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Verurteilten. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren hat er auch eine Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen nach Nr. 4142 VV geltend gemacht, und zwar 467,00 EUR für einen über 30.000,00 EUR liegenden Gegenstandswert. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die Gebühr nicht festgesetzt. Begründet hat sie dies damit...mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / IV. Kein Anspruch aus § 45 Abs. 3 RVG

Ein Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse ergibt sich nach Auffassung des OLG auch nicht aus § 45 Abs. 3 RVG. Es sei bereits fraglich, ob es sich hierbei nicht um eine Zuständigkeitsnorm zur Frage handelt, welche Staatskasse die Gebühren schuldet (Hartung/Schons/Enders/Hartung, RVG, 3. Aufl., 2017, § 45 Rn 52). Aber selbst wenn diese Norm ("sonst") dahin auszulegen sei, d...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 1

Die Klägerin, ein Rechtsschutzversicherer, verlangt aus übergegangenem Recht ihrer Versicherungsnehmerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Rückzahlung eines nicht verbrauchten Gebührenvorschusses für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins in einem finanzgerichtlichen Verfahren. Der Vorschuss betrug 1.994,40 EUR und errechnete sich aus einer 1,2 Terminsgebühr n...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Wegen der Einzelheiten des zugrunde liegenden Strafverfahrens wird verwiesen auf den Beschluss des LG Braunschweig (AGS 2022, 220, vorstehend mit Besprechung von Burhoff). Der Bezirksrevisor hatte gegen die Entscheidung des LG Braunschweig v. 14.12.2021, durch die dem Rechtsanwalt eine Gebühr Nr. 4142 VV gewährt worden war, Rechtsmittel eingelegt. Das hat das OLG als unbegrü...mehr

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ZErb 05/2022, RuhwinkelDie Erbengemeinschaft

2., neu bearbeitete Auflage 2021 408 Seiten, 58 EUR ESV, ISBN 978-3-503-20040-5 Nach nahezu zehn Jahren legt Ruhwinkel die 2. Auflage seines Werks "Die Erbengemeinschaft" vor. Der Autor ist Notar in München, hat aber bereits in seinem Vorwort zur 1. Auflage darauf hingewiesen, dass sein Werk sich nicht nur an Notare, sondern auch an Richter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

Insoweit gelten die Ausführungen zur Entscheidung des LG Braunschweig (AGS 2022, 220 [Burhoff], vorstehend) entsprechend. Auf diese kann wegen der Gleichlaufs des Argumentation von LG und OLG verwiesen werden. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 5/2022, S. 221 - 222mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Leitsatz

Zur Auskunft und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren bei Beteiligung des auskunftspflichtigen Ehegatten an einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern. BGH, Beschl. v. 23.2.2022 – XII ZB 38/21 (OLG München, AG München)mehr

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zfs 05/2022, Bestreiten der... / Leitsatz

Der Einwand des im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommenen Antragsgegners, er habe den antragstellenden Rechtsanwalt nicht bevollmächtigt, stellt einen außergebührenrechtlichen Einwand dar, der zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führt. (Leitsatz der Schriftleitung) Bay. VGH, Beschl. v. 14.2.2022 – 10 C 22.272mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist nur teilweise zutreffend. Sie zeigt hinsichtlich des vom OLG dargestellten Verhältnisses von Grundgebühr zur Verfahrensgebühr eklatante Lücken in den Gebührenkenntnissen des OLG, die zu einer für den Verteidiger erheblichen Mindereinnahme geführt haben (vgl. dazu IV. 2.). 1. Verbindung und Erstreckung Zutreffend sind allerdings die Ausführungen des OLG zu ...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / IV. Umfang der Tätigkeiten

Bei der Gebühr Nr. 4142 VV handelt es sich um eine besondere, als Wertgebühr ausgestaltete Verfahrensgebühr. Besondere Tätigkeiten des Rechtsanwaltes seien – so das LG – dabei nicht erforderlich, da ihm die Gebühr als reine Wertgebühr unabhängig vom Umfang der Tätigkeit zusteht. Damit genüge es, wenn der Verteidiger beratend im Zusammenhang mit der möglichen Einziehung tätig...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten im Revisionsverfahren als Wahlverteidiger verteidigt. Er hat nach Abschluss des Verfahrens wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit seiner Tätigkeit im Revisionsverfahren gem. § 42 RVG die Feststellung einer Pauschgebühr i.H.v. 1.100,00 EUR beantragt. Die Vertreterin der Bundeskasse hat das befürwortet. Der BGH hat de...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 1. Allgemeines

Die Gebühr entsteht immer, wenn der Rechtsanwalt zu einem "anberaumten" Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, für ihn nicht stattfindet. Auch ein (nur) telefonisch mit dem Verteidiger abgestimmter Termin, ist ein anberaumter Termin i.S.v. Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV. Eine Ladung ist nicht erforderlich.[11] Auch muss nicht "aufgerufen" worden ...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des BGH ist in mehrfacher Hinsicht unrichtig. 1. Zuständigkeit des Einzelrichters Aufgrund des Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen des BGH vom 9.8.2021 (AGS 2021, 471 [Hansens] = zfs 2021, 642 m. Anm. Hansens = NJW 2021, 3191) entscheidet über Anträge auf Festsetzung des Gegenstandswertes beim BGH der Einzelrichter. Dies hat für a...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Festsetzung des Gegenstandswertes Es ist zweifelhaft, ob im Fall des BGH überhaupt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Gegenstandswertes gegeben sind. Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs – hier also der BGH – den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem di...mehr

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AGS 05/2022, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend (zur Auslagenerstattung im Ermittlungsverfahren s. auch Burhoff, in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl., 2022, Rn 772 ff.). Bei der Anwendung der Ausnahmeregelung des § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO ist m.E. im Hinblick auf die Unschuldsvermutung, die ggfs. tangiert wird, höchste Vorsicht geboten. Ein...mehr

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AGS 05/2022, Beratungshilfe... / III. Mutwillen bei standardisierten Vorgehen wegen Selbstzahlervergleich

Nach Ansicht des AG Pankow-Weißensee sei die Beratungshilfe dann als mutwillig zu erachten, wenn sie wenig konkret, sondern "quasi automatisiert" mittels vorformulierten Texten, die einen Bezug zum individuellen Sachverhalt vermissen lassen, erfolgt. Hier ist auf den sog. "Selbstzahlervergleich" abzustellen. Ergebe eine Prüfung, dass ein bemittelter Rechtssuchender von seine...mehr

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ZErb 05/2022, Die datenschu... / 6

Auf einen Blick Im Rahmen der Nachlasspflegschaft hat der Mandatsträger in Nachlass-Sachen gemeinsam mit dem dahingehend geschulten Team unstreitig anlassbezogen die datenschutzrechtlichen Bezüge zu beachten – und in der jeweiligen Nachlasspflegschaft von der ersten (Erben-) Ermittlung bis zum Schlussbericht an das Nachlassgericht konkret und optimalerweise nachweislich umzu...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 in Koautorenschaft mit Frank erschienen.[68] Der Verfasser des hiermit vorgelegten Beitrags hat sich ausführlich damit befasst, ob es sich nebengüterrechtlichen Ansprüchen konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung ...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / II. Gebotene Beratung der Mandantin?

Nach Auffassung des LG liegen die Voraussetzungen des Gebührentatbestandes Nr. 4142 VV vor. Danach entsteht die zusätzliche Verfahrensgebühr u.a. für eine Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten, die sich auf eine Einziehung bezieht. Dabei setze – so das LG – der Gebührentatbestand nicht zwingend eine gerichtliche Tätigkeit voraus, sondern könne auch im Falle außerg...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Anfall der Verfahrensgebühr Die Entscheidung entspricht der h.M. zu den vom LG angesprochenen Fragen. Wegen weiterer Rspr.-Nachweise wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Kommentierung zur Nr. 4142 VV bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, verwiesen. Hier stellt sich auch nicht die sonst in Zusammenhang mit der Nr. 4142 VV immer ...mehr

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AGS 05/2022, Keine inhaltli... / V. Geeignete Stelle unterliegt nicht der Aufsicht des Gerichts

Durch den Umstand, dass der Gesetzgeber die Pflicht der geeigneten Person oder Stelle übertragen habe, die Beratung des Schuldners und die Prüfung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst auszugestalten, ergebe sich, dass diese einzig befugt seien. Der Gesetzgeber habe dabei Regelungen getroffen, wer als "geeignet" einzustufen sei....mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / III. Gegenstandswert

Den für die Höhe der 1,0-Gebühr Nr. 4142 VV maßgeblichen Gegenstandswert (§§ 13, 49 RVG) hat das LG auf über 50.000,00 EUR bemessen. Entscheidend sei der objektive Wert, welcher sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Betroffenen an der Abwehr der Einziehung bemesse (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, VV 4142 Rn 19). Da im Zeitpunkt vor Anklageerhebung von ei...mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / Leitsatz

Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht für alle Tätigkeiten des Verteidigers, die sich auf die Einziehung oder einer ihr gleichstehenden Rechtsfolge beziehen, unabhängig davon, ob die Vermögensabschöpfung auch der Entschädigung des Verletzten dient. Die Nr. 4142 VV setzt keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes voraus. Die Einziehung muss auch nicht im Verfahren bea...mehr

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ZErb 05/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Jacoby/Schwab FamFG Kommentar 4., neu bearbeitete Auflage 202...mehr

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AGS 05/2022, Gerichtliche V... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Landshut mit Klageschrift vom 23.12.2014 Ansprüche aus einer Partnerschaft von Rechtsanwälten gegen den Beklagten als deren ehemaligen Mitglied geltend gemacht. Der Beklagte erhob am 3.3.2016 Widerklage mit dem Ziel der Einsicht in bestimmte Abrechnungsbelege. Durch Teilurteil vom 10.11.2016 gab das LG der Widerklage statt. Die hiergegen gerichtet...mehr

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AGS 05/2022, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 40. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.696 S., 199,00 EUR Schon die Vorauflage des Standardkommentars zum UWG hatte grundlegende Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, BG...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 1. Allgemeines

Die Terminsgebühr für den geplatzten Termin steht sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu, wenn er in einer dieser Funktionen tätig wird, und zwar ggfs. auch einem Zeugenbeistand, wenn man dessen Tätigkeiten zutreffend nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnet.[6] Das folgt aus Vorbem. 4 Abs....mehr

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zfs 05/2022, (Nächste) Vorl... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Einzelrichter des Senats überträgt die Sache gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob und in welchem Ausmaß es da...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / Leitsatz

1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 7.3.2019 – IX ZR 143/18, zfs 2019, 343 m. Anm. Hansens = RVGreport 2019, 208 (Hansens) = AGS 2019, 170 m. Anm. N. Schneider. (Rn 11) 2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesell...mehr

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AGS 05/2022, Kosten-/Auslag... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Auffassung des OLG unter II. entspricht der h.M. in der Frage (vgl. u.a. die vom OLG zitierte Rspr.) so, wie sie in Leitsatz zu 1 formuliert ist. 2. Bei Kostenentscheidungen in der hier vom OLG zu entscheidenden Konstellation muss man, wie es das OLG zutreffend tut, die beiden Berufungen und ihre Erfolge trennen. Es sind unterschiedliche Rechtsmittel, die ggfs. zu unte...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht. [2] Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6.1.2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5.1.2019 zugestellt. [3] Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Er war Partner ...mehr

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AGS 05/2022, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Ein Rechtsuchender begehrte die Beratungshilfe für die Angelegenheit "Widerspruch gegen den Bescheid des JobCenters vom 13.10.2021". Anlass des Anliegens war, dass der Bescheid Fehler enthalten solle und Kosten der Unterkunft und Heizung zu Unrecht nicht übernommen wurden. Hierzu wendet sich der Rechtsuchende mit seinem Anliegen unmittelbar an einen Rechtsanwalt, welcher ihm...mehr

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FF 05/2022, Auswirkungen der Pandemie in familienrechtlichen Verfahren - Qualifizierung von Familienrichtern/Innen

Interview mit dem Präsidenten des OLG Karlsruhe, Alexander Riedel Alexander Riedel Schnitzler/FF: Im Vorgespräch haben Sie mitgeteilt, dass Sie im Familienrecht längere Zeit tätig waren. Wenn ich richtig unterrichtet bin, führen Sie jedoch keinen Familiensenat in Karlsruhe wie z.B. Ihre Kollegin beim OLG Hamburg. In welchem Zeitraum waren Sie im Familienrecht tätig? Inwieweit wa...mehr