Insoweit gelten die Ausführungen zur Entscheidung des LG Braunschweig (AGS 2022, 220 [Burhoff], vorstehend) entsprechend. Auf diese kann wegen der Gleichlaufs des Argumentation von LG und OLG verwiesen werden.
Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg
AGS 5/2022, S. 221 - 222
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