Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 in Koautorenschaft mit Frank erschienen.[68]
Der Verfasser des hiermit vorgelegten Beitrags hat sich ausführlich damit befasst, ob es sich nebengüterrechtlichen Ansprüchen konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung und familienrechtlicher Kooperationsvertrag um die materielle Regelung von ehelichem Zugewinn durch Richterrecht handelt, nämlich damit, was ein Ehegatte aufgrund solcher Sachverhalte nach dem Scheitern der Ehe mehr zu Eigentum (oder zu anderen Rechten) hat als vorher und was daraus folgt.[69] Vom gleichen Autor stammt eine vertiefende Betrachtung der sog. Abschreibung, also der Anspruchsminderung durch Zeitablauf bei Ehegattenzuwendungen und Schwiegerelternschenkungen und bei Kooperationen (Arbeitsleistungen).[70]
Autor: Dr. Thomas Herr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht i.R., Kassel
FF 5/2022, S. 184 - 191
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