Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufstellung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 63 Hat der Vermieter seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSv Rn 52–60 formal erfüllt, werden andere Mängel als ›materiell‹ angesehen und sollen nicht berechtigen, eine erneute Abrechnung zu fordern. Dies überzeugt nicht, da Erfüllung iSv § 362 bei nicht obligationsgemäßer Leistung nicht eintritt (s.a. Rn 61). Außerdem soll der Mieter ›unter dem Gesichtspunkt der inhaltlichen...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Abrechnung anwaltlicher Tätigkeiten im Verkehrsverwaltungsrecht, also auch im Fahrerlaubnisrecht, ist mit der verkehrszivilrechtlichen Abrechnung vergleichbar. Insoweit kann insbesondere auf die Ausführungen unter § 1 verwiesen werden. Der für eine gesetzliche Abrechnung nach RVG maßgebliche Gegenstandswert bzw. Streitwert richtet sich allerdings, im außergerichtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Beanstandung.

Rn 65 Meint der Mieter, es liege ein materieller Mangel vor, muss er konkrete Beanstandungen vorbringen (dazu Rn 131 ff). Wenn nicht, schuldet der Mieter die in der Abrechnung genannte Nachzahlung (Rn 134).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, BGH ZMR 19, 759, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) ›Formale‹.

aa) Grundsatz. Rn 61 Erfüllt eine Abrechnung nicht die in Rn 52–60 genannten Voraussetzungen, ist sie ›formal‹ mangelhaft und damit unwirksam. Mit einer wegen formaler Mängel unwirksamen Abrechnung genügt der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht (BGH NJW 11, 1867 Rz 15); vielmehr kann der Mieter in diesem Fall eine erneute Abrechnung verlangen (BGH NJW 11, 1867 [BGH 08.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilabrechnung (§ 556 III 4).

Rn 86 Nach § 556 III 4 muss der Vermieter keine Teilabrechnung erstellen – weder für einzelne Betriebskosten noch bei einem Mieterwechsel (Rn 40); etwas anderes kann vereinbart werden (BGH NZM 08, 520 [BGH 30.04.2008 - VIII ZR 240/07] Rz 18). Rn 87 Eine Teilabrechnung idS ist eine Abrechnung lediglich für einen Teil des Abrechnungszeitraums (BGH NJW 10, 3228 Rz 18). Rechnet d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. VOB/B.

Rn 45 Die VOB/B enthält zahlreiche, zT erheblich vom BGB-Werkvertragsrecht abw Bestimmungen zur Ausgestaltung der wechselseitigen vertraglichen Pflichten der Bauvertragsparteien (zusammenfassende Darstellung: NK-BGB/Leupertz, Anh zu §§ 631–651: Der VOB/B-Bauvertrag Rz 15 ff). Die wichtigsten sind: § 1 III VOB/B: einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers durch ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldanerkenntnis.

Rn 78 In der vorbehaltlosen Zahlung einer sich aus einer Abrechnung ergebenden Nachforderung oder in der vorbehaltlosen Auszahlung oder Gutschrift eines aus einer Abrechnung folgenden Guthabens ist kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu sehen, das der Korrektur/Berichtigung entgegenstünde (BGH NJW 11, 843 [BGH 12.01.2011 - VIII ZR 296/09] Rz 18; LG Lübeck NJOZ 17, 911, ...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Isoliert oder im Verbund.

Rn 36 Sind – wie idR – Heiz- und Warmwasserkosten abzurechnen, kann die Abrechnung Teil der Abrechnung sämtlicher Vorauszahlungen (§ 556 III 1) sein (Rn 38 ff). Das ist sogar zu bevorzugen – und mehr als naheliegend: die Heiz- und Warmwasserkosten sind Betriebskosten iSv § 556 I, über die nach § 556 III 1 grds insgesamt abzurechnen ist. Es soll allerdings auch möglich sein, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 76 Der Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist einen formalen und/oder materiellen Mangel korrigieren (BGH NJW 11, 843 [BGH 12.01.2011 - VIII ZR 296/09] Rz 13; 07, 1059 Rz 12). Nach Ablauf der Abrechnungsfrist darf die Abrechnung hingegen grds nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigiert werden (BGH NJW 11, 1957 Rz 12; 11, 843 Rz 13; 08, 204 Rz 12). Das gilt namen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wegfall des Abrechnungshindernisses.

Rn 107 Nach Sinn und Zweck der Abrechnungsfrist (dazu Rn 88) darf der Vermieter auch dann, wenn er die Abrechnungsfrist zunächst unverschuldet nicht einhalten kann, nach Wegfall des Abrechnungshindernisses nicht unbegrenzt warten, bis er die Abrechnung erstellt oder eine Nachforderung erhebt (BGH NJW 06, 3350 Rz 16). Rn 108 Eine zunächst entschuldigte Verspätung kann daher na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Änderungsvertrag.

Rn 29 Für einen – ggf schlüssigen – Änderungsvertrag, der die Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, die der Mieter bislang nicht tragen musste, ist erforderlich, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter dem zustimmt (BGH NJW 08, 283 Rz 18). Dafür reicht es grds nicht aus, dass der Mieter eine Abrechnung lediglich nicht beanstan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) ›Materielle‹.

aa) Überblick. Rn 63 Hat der Vermieter seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSv Rn 52–60 formal erfüllt, werden andere Mängel als ›materiell‹ angesehen und sollen nicht berechtigen, eine erneute Abrechnung zu fordern. Dies überzeugt nicht, da Erfüllung iSv § 362 bei nicht obligationsgemäßer Leistung nicht eintritt (s.a. Rn 61). Außerdem soll der Mieter ›unter dem Gesichtspunkt de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zahlungen und Ansprüche des Mieters.

Rn 93 Hat der Mieter auf eine schuldhaft verspätete Abrechnung geleistet, kann er seine Zahlungen nach §§ 812 ff zurückfordern: er hat ohne Rechtsgrund geleistet (BGH NJW 06, 903 Rz 10). § 214 II 1 ist nicht analog anwendbar. Rn 94 Ein Guthaben (Rn 122 ff), das in einer verspäteten Abrechnung ermittelt wird, ist auszuzahlen. Ein Anspruch auf Zinsen für ein etwaiges Guthaben a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mindestangaben.

Rn 55 Nach den in Rn 52–54 genannten Voraussetzungen sind bei Gebäuden mit mehreren Mietern in verschiedenen Wohnungen nach stRspr idR in die Abrechnung folgende Mindestangaben aufzunehmen (BGH MDR 21, 352 [BGH 20.01.2021 - XII ZR 40/20] Rz 16; NZM 20, 320 [BGH 29.01.2020 - VIII ZR 244/18] Rz 8; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15; grundlegend BGH NJW 82, 573 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt (Abrechnungszeitraum).

Rn 42 Nach § 556 III 1 ist ›jährlich‹ abzurechnen (Abrechnungszeitraum/Abrechnungsperiode); s für den preisgebundenen Wohnraum § 20 III 2 NMV 1970. Der Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten (BGH NZM 08, 520 Rz 10). § 556 III 1 schreibt nicht vor, welcher jährliche Zeitraum der Abrechnung zugrunde zu legen ist (BGH NZM 08, 520 Rz 10). In Betracht kommen etwa d...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 4106 f. VV RVG)

Rz. 10 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung aus den Gebührenziffern Nrn. 4106 ff. VV RVG. Dieses Stadium beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren mit dem Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird (vgl. Nr. 4104 VV RV...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 38 Nach hM kommt der Abrechnung kein ›rechtsgeschäftlicher Erklärungswert‹ zu (s.a. Jacoby ZMR 17, 781 (787). Sie sei lediglich ›Rechenvorgang iSd § 259‹ (BGH NJW 16, 3231 Rz 20; 10, 1965 Rz 8). Freilich wird sie entspr § 130 I wirksam (s.a. Rn 89). Bei mehreren Mietern (s.a. Rn 40) gilt § 425 I. §§ 119 ff sind nicht anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 90 Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit ab, ist ›Abrechnungsreife‹ eingetreten und ihm stehen keine Vorauszahlungen mehr zu (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NZM 10, 736 Rz 22). Der Vermieter kann über die Abrechnung nur noch – bis zur Höhe der geschuldeten Vorauszahlungen – Zahlungen insoweit verlangen, als sie durch eine (ggf auch nachträglich) e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirtschafts- und Abrechnungseinheit.

Rn 48 Der Vermieter kann nach hM, die § 556 I 2 widerspricht, jederzeit (BGH ZMR 12, 173 Rz 4) nach billigem Ermessen gem. § 315, bei preisgebundenem Wohnraum nach § 2 II 2, 3 II. BV, ohne Verstoß gg § 556 V (BGH NJW 11, 368 Rz 20) für alle oder einige Betriebskosten (BGH NJW 11, 368 Rz 18), zB die Heizkosten, mehrere Gebäude zu einer ›Wirtschafts- und Abrechnungseinheit‹ zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sinn und Zweck.

Rn 39 Leistet der Mieter Vorauszahlungen (Rn 20 ff), so ist hierüber abzurechnen (§ 556 III 1; s.a. § 20 III 2 NMV 1970). Dies dient abstrakt der Abrechnungssicherheit, der Streitvermeidung und der Schaffung von Rechtsklarheit in überschaubarer Zeit (BGH NJW-RR 21, 15 [BGH 28.10.2020 - VIII ZR 230/19] Rz 42), und konkret dazu, die Betriebskosten des jeweiligen Abrechnungszei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 67 Inhalt einer ›Entlastung‹ ist idR die einseitige Erklärung, dass der GdW gg den Verw keine Ansprüche wegen der in der Abrechnung und ihren Ergänzungen dargestellten Vorgänge zustehen. In der bloßen Genehmigung der Abrechnung liegt keine schlüssige Entlastung (BGH NJW 11, 1346 Rz 8 = ZMR 11, 573).mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 5107 ff. VV RVG)

Rz. 24 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung auf den Gebührenziffern Nrn. 5107 ff. VV RVG. Auch hier soll eine typische Abrechnung anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Rz. 25 Beispiel Mandant M sucht seinen Rechtsanwalt A auf, nachdem er einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zugestellt erhielt (Bußgeld: ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Essenmarken

Rz. 35 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Ausgabe von Essenmarken als Wertgutschein war ursprünglich eine praktikable Möglichkeit zur Ausschöpfung des sog Essenfreibetrags. Dieser stellte bis 1989 den Unterschiedsbetrag zwischen dem maßgebenden Sachbezugswert und dem Entgelt des ArbN bis zu 1,50 DM arbeitstäglich steuerfrei (vgl A 19 LStR 1987; zur zweifelhaften Rechtsgrundlage ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 126 Die rechtliche Ausgestaltung dieser Abrechnungsgrundsätze ist je nach Versicherer unterschiedlich: Zum Teil wird dem Anwalt vom Versicherer der Abschluss einer Gebührenvereinbarung angeboten, die dann für alle künftigen Fälle bis zu ihrer Kündigung bzw. bis zu einer abweichenden Abrechnung durch den Anwalt gilt. Andere Versicherer haben die Abrechnungsgrundsätze in F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sonstiges.

Rn 104 Ist das Urteil auf Rückzahlung noch nicht vollstreckt, kann der Vermieter nach Erteilung der Abrechnung Vollstreckungsabwehrklage erheben (BGH NZM 10, 783 [BGH 10.08.2010 - VIII ZR 319/09] Rz 5). Der Rückzahlungsanspruch wird jedoch als fortbestehend angesehen, wenn der Vermieter zwar abrechnet, aber keine Belegeinsicht gewährt (AG Charlottenburg GE 10, 1625).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Begriff.

Rn 64 Ein materieller Mangel soll vorliegen, wenn die abgerechneten Kosten dem Ansatz und/oder der Höhe nach nicht bestehen (BGH NJW 11, 368 Rz 22) oder es keine Umlagevereinbarung gibt – das Verlangte also materiell-rechtlich nicht verlangt werden kann – oder ›sonstige‹ Mängel der Abrechnung vorliegen (BGH NJW 09, 283 [BGH 19.11.2008 - VIII ZR 295/07] Rz 22), etwa ein falsc...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 47 Um die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die in der täglichen Praxis ein Massengeschäft darstellt, von Bürokratie zu entlasten, sollte eine Form der Gebührenvereinbarung getroffen werden, die in der Abrechnung möglichst einfach zu handhaben ist. Rz. 48 Die früher geltende Abrechnung nach Gegenstandswerten unter Anwendung der Gebühr aus dem Rahmen von 0,1 bis 1,0 h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Ende.

Rn 98 Das Zurückbehaltungsrecht endet bei Vorlage einer formal ordnungsmäßigen Abrechnung (BGH NJW 08, 2260 [BGH 28.05.2008 - VIII ZR 261/07] Rz 17). Verzugszinsen auf unerfüllte Vorauszahlungen können bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist verlangt werden (Ddorf DWW 00, 86; s.a. Rn 94).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutachten.

Rn 36 Der zweite Weg zum Nachweis der erforderlichen Kosten führt über Sachverständigengutachten (Abrechnung auf Gutachtenbasis). Begehrt der Geschädigte den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es im Allgemeinen, den Schaden auf der Grundlage eines solchen Sachverständigengutachtens zu berechnen, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen l...mehr

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§ 7 Muster / II. Zeithonorar

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Für die Beratung in der Verkehrsunfallsache/Fahrerlaub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenzverwalter.

Rn 85 Der Insolvenzverwalter ist nach §§ 80, 108 I Nr. 1 InsO zur Abrechnung verpflichtet – auch für solche Zeiträume, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geendet haben. Er muss für die Zeit bis zur Verfahrenseröffnung und für die Zeit danach getrennt abrechnen, weil die Erstattungsansprüche des Mieters für die Zeit bis zur Eröffnung des Verfahrens Insolvenzforderu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlschuld.

Rn 2 Eine Wahlschuld liegt vor, wenn mehrere verschiedene Einzelleistungen in der Weise geschuldet werden, dass nach der Wahl nur eine von ihnen zu erbringen ist (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 1). Die Wahlschuld kann also auf die eine oder andere Art erfüllt werden (Alternativobligation), die Verbindlichkeit ist auf die eine oder andere Leistung gerichtet, von denen aber nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verständlichkeit.

Rn 35 Die Abrechnung und ihre jeweiligen Bestandteile/Ergänzungen müssen für einen durchschnittlichen (BGH ZMR 18, 343 Rz 7; NJW 12, 2648 Rz 20) WEigtümer ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (BGH ZMR 18, 343 Rz 7). Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausweist (BGH ZMR 18, 343 Rz 7; NJW 14...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 4. Rechtsbeschwerde

Rz. 27 Die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren (Nrn. 5113, 5114 VV RVG) folgt wiederum der Systematik des erstinstanzlichen Verfahrens. Auch hier fallen Verfahrensgebühren und Terminsgebühren an, der erstmals mandatierte Anwalt kann zudem die Grundgebühr in Ansatz bringen. Im Übrigen soll auf die umfassende Spezialliteratur zur Abrechnung in Ordnungswidrigkeitenverf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 115 Dem Mieter steht ggü der Nachforderung nach § 273 I ein temporäres Zurückbehaltungsrecht zu, solange der Vermieter ihm keine Überprüfung der Abrechnung durch Einsicht in die Belege (Rn 152 ff) ermöglicht (BGH NZM 22, 373 [BGH 26.10.2021 - VIII ZR 150/20] Rz 13; NJW 21, 693 Rz 12; NZM 19, 620 Rz 38; NJW 18, 1599 Rz 27). Zu den Abrechnungsunterlagen, auf die sich das Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 111 Der Anspruch auf Nachforderung soll bereits mit der vertraglichen Vereinbarung gem § 556 I entstehen (BGH NJW 16, 3231 [BGH 20.07.2016 - VIII ZR 263/14] Rz 20), aber erst mit Zugang einer ›formal‹ (Rn 61) ordnungsgemäßen Abrechnung fällig werden (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 25; 16, 3231 Rz 20). Materielle Mängel der Abrechnung (Rn 63) berühre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Buchführung.

Rn 33 Der Verw ist zu einer ordnungsmäßigen Buchführung verpflichtet (BayObLG NJWE-MietR 97, 14; BayObLGZ 85, 63, 65). Diese muss die ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftsmögens sowie die Erfüllung der Aufgaben nach §§ 27, 28 sowie der vertraglichen Pflichten ermöglichen. Aus ihr müssen sich jederzeit der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan und ein...mehr

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§ 7 Muster / H. Antrag nach § 11 RVG

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.11: Antrag nach § 11 RVG An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Vergütungsfestsetzungsantrag In der Rechtsanwaltsvergütungssache des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Antragstellers, gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Antragsgegner, wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausnahme.

Rn 73 Etwas anderes gilt nach hM gem §§ 315, 316, wenn – wofür der Mieter die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH WuM 17, 399 Rz 20; NJW 07, 211 [BGH 25.10.2006 - VIII ZR 251/05] Rz 16) – durch die gewerbliche Nutzung ›erhebliche‹ Mehrkosten (pro Quadratmeter) entstehen (BGH WuM 17, 399 [BGH 10.05.2017 - VIII ZR 79/16] Rz 20; NZM 11, 118 [BGH 13.10.2010 - VIII ZR 46/10] Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 21 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart oder ist der vertraglich vereinbarte Umlageschlüssel nicht durchführbar (Rn 7), ist – geht es nicht um die Heiz- und Warmwasserkosten – nach § 556a I 1 subsidiärer Umlageschlüssel grds der Wohnfächenanteil der konkreten Mietsache an der Gesamtwohnfläche (BGH NJW 06, 3557 Rz 16; s.a. § 20 II 1 NMV 1970 und § 7 I 2, § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1190 BGB – Höchstbetragshypothek.

Gesetzestext (1) 1Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird. 2Der Höchstbetrag muss in das Grundbuch eingetragen werden. (2) Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet. (3) Die Hypothek gilt als...mehr

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Vorwort

Die verkehrsrechtliche Mandatsbearbeitung gehört bis heute zum "Brot und Butter"-Geschäft vieler, gerade kleinerer und mittelständischer, Rechtsanwaltskanzleien. Dass eine effektive Bearbeitung des jeweiligen Auftrages – hierzu gehören Fälle aus dem Zivilrecht genauso wie solche aus dem Ordnungswidrigkeiten-, dem Straf- und Fahrerlaubnisrecht – fundierte Kenntnisse der jewei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnungseigentum.

Rn 109 Für den vermietenden WEigtümer – entspr gilt für die vermietende GdW (Vor §§ 1–49 WEG Rn 8) – gelten keine Besonderheiten. Er muss auch dann innerhalb der Frist des § 556 III 2 abrechnen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Beschl nach § 28 II 1 WEG vorliegt (Rn 79). Dies gilt auch in großen WE-Anlagen (Flatow AnwZert MietR 16/17). Rn 110 Der vermietende WEigtümer ist i...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / I. Erforderlichkeit der Prüffrist

Nach § 2 AKB in Verbindung mit § 100 VVG ist der Kfz-Haftpflichtversicherer verpflichtet, begründete Ansprüche zu befriedigen und unbegründete Ansprüche abzuwehren, denn bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich nach § 1 PflVerG um eine Pflichtversicherung, bei der der Versicherer und der Schädiger gem. § 115 Abs. 2 S. 4 VVG als Gesamtschuldner haften und der Versi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 27 Für jedes Wohnungseigentum (LG Hamburg ZWE 15, 220: die Abrechnung ist einheitsbezogen; vgl Rn 13) ist eine Einzelabrechnung beizufügen. Ohne sie kann der Nachschuss oder die Anpassung des Vorschusses iSd § 28 II 1 nicht errechnet werden. Bei der Einzelabrechnung handelt es sich nicht um eine Abrechnung, sondern um die Benennung, was ein WEigtümer als Nachschuss zu lei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Begründung und Beendigung einer Betriebsstätte (Abs. 4)

(4) 1 Wird eine Betriebsstätte begründet, so ist zu diesem Zeitpunkt die erste Hilfs- und Nebenrechnung für die Betriebsstätte zu erstellen. 2 Wird eine Betriebsstätte beendet, so ist zu diesem Zeitpunkt die Hilfs- und Nebenrechnung abzuschließen. 3 Der zum Zeitpunkt der Begründung oder der Beendigung einer Betriebsstätte anzunehmende Übergang von Vermögenswerten und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 6 Der sich auf ein formloses Anerkenntnis berufende Gläubiger trägt die Beweislast dafür, dass eine Abrechnung oder ein Vergleich vorliegt. Im Zusammenhang mit einer Abrechnung hat er allerdings grds nur den Abrechnungsvorgang darzulegen und nicht einzelnen Schuldposten (Staud/Marburger Rz 15; BGH WM 02, 281, 282: bei Bürgschaft). Anders ist das bei einem nicht anerkannte...mehr