Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtliche Behandlung.

Rn 3 Die §§ 164 ff finden auf die mittelbare Stellvertretung keine Anwendung. Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsherrn und dem Vertragspartner sind daher nicht gegeben (krit Canaris NJW 82, 305, 307 ff). Das Innenverhältnis zwischen dem Geschäftsherrn und dem mittelbaren Stellvertreter ist von dem Außenverhältnis zwischen dem mittelbaren Stellvertreter und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuordnungsverhältnisse.

Rn 5 Bei Vorliegen eines typisch hoheitlichen Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen den Beteiligten ist von einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit auszugehen. Das gilt aber nicht im Umkehrschluss: Weil auch das Institut des Vertrages dem Öffentlichen Recht als Handlungsform keineswegs fremd ist (§§ 54 ff VwVfG), kommt dem Kriterium des Bestehens eines rechtlich gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bitz, Schlussfolgerungen aus dem Grundsatzurteil des BFH zum Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung für verschiedene Fallgruppen, DB 1984, 1492; Busse, Steuerliche Möglichkeiten und Grenzen beruflicher Betätigung nach Praxisveräußerung, BB 1989, 1951; Zugmaier, Das Verpächterwahlrecht bei der Verpachtung gewerblicher, land- und forstwirtschaftlicher sowie freibe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenspiel mit intertemporalem Prozessrecht.

Rn 28 Hingegen ist nach der Grundregel des intertemporalen Prozessrechts das Zivilprozessrecht in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, wodurch Änderungen des Gesetzes auch schwebende Verfahren ergreifen (MüKoZPO/Gruber Vor zu § 1 Rz 1 f; Musielak/Musielak/Voit Einl Rz 13; Stein/Jonas/Brehm vor § 1 Rz 119). Die allgemeine intertemporal prozessrechtliche Regel gilt freili...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unterzeichnung ungelesener Urkunden.

Rn 16 Wer eine Urkunde ungelesen und in Kenntnis ihrer Rechtserheblichkeit, aber ohne Bewusstsein ihres Inhalts unterschreibt, kann idR nicht anfechten (BGH NJW 68, 2103; 99, 2665; 02, 957). Grds gilt dies auch für der deutschen Sprache Unkundige (BGHZ 87, 114; BGH NJW 14, 1242 Tz 8; Köln VersR 00, 244), Lese- und Schreibunkundige (LG Köln WM 86, 822) und diejenigen, die den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundlagen des Beweisrechts.

Rn 2 Die Grundlagen des Beweisrechts im schiedsrichterlichen Verfahren sind in § 1042 IV 2 festgelegt. Danach ist das Schiedsgericht im Wesentlichen frei, ob und wie es eine Beweisaufnahme anordnet und durchführt und welche konkreten Beweisbeschlüsse es formuliert. Das Schiedsgericht ist ferner nicht an Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gebunden und es ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Garagen.

Rn 8 Wird zusätzlich zu einer Wohnung eine Garage oder ein Fahrzeugeinstellplatz gemietet, erstreckt sich der Schutz des sozialen Mietrechtes auf die Garage, sofern von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen ist (BGH NJW 12, 224 [BGH 12.10.2011 - VIII ZR 251/10] Rz 11): der Mieter muss davor bewahrt werden, dass eine Teilkündigung der Garage ihn veranlasst, auch die W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 2299 gilt nur für einseitige Verfügungen. I stellt klar, dass jeder Vertragschließende in einem wirksamen Erbvertrag auch einseitige testamentarische Verfügungen treffen kann. Der Erbvertrag dient umfassender erbrechtlicher Planung. Also sollen ergänzend zu §§ 2278, 1941 auch einseitige Verfügungen möglich sein. Für sie gilt Testamentsrecht (II 1). An der Bindungswirk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Wesen.

Rn 10 Da das Gesetz den nichtrechtsfähigen Verein kennt (§ 54, ab 1.1.24 nach MoPeG Bezeichnung: Vereine ohne Rechtspersönlichkeit), setzt die Vereinseigenschaft weder Rechtsfähigkeit noch juristische Persönlichkeit voraus. Der Verein ist eine Vereinigung, die einen Gesamtnamen führt, einen bestimmten Zweck verfolgt, eine größere Mitgliederzahl aufweist und auf eine Dauer an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzung.

Rn 3 § 428 regelt einheitlich die Voraussetzung für einen Beweisantritt durch Antrag auf Fristsetzung oder durch Antrag auf Anordnung der Urkundenvorlage nach § 142 (zur Alternativität der Beweisantritte Rn 2). Der Beweisführer muss vortragen, dass die Beweisurkunde sich im Besitz eines Dritten befindet, der die Urkunde nicht freiwillig im Prozess vorlegt (zur Abgrenzung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzicht.

Rn 6 Der Verzicht auf den Zugang der Annahme kann ausdrücklich erfolgen, er kann sich aber auch aus den Umständen ergeben. Im letzten Fall ist die Abgrenzung zur Entbehrlichkeit qua Verkehrssitte fließend. Einen konkludenten Verzicht wird man annehmen können, wenn der Antragende ›sofortige Lieferung‹ verlangt, bei der Erteilung eines sofort auszuführenden Auftrags oder bei R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Erlangte‹.

Rn 3 Aus der Geschäftsbesorgung erlangt ist jeder Vorteil, den der Beauftragte aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten Geschäft erhalten hat (BGH NJW-RR 92, 560 [BGH 17.10.1991 - III ZR 352/89]; MüKo/Schäfer § 667 Rz 11; Staud/Martinek/Omlor § 667 Rz 7). Vorteil kann nicht nur ein Vermögenswert (Sachen und Rechte sowie Nutzungen einschl Surrogaten: BGHZ 143, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 Durch die Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und der damit einhergehenden Harmonisierung des Leistungsstörungsrechts ist auch das werkvertragliche Mängelhaftungsrecht völlig neu geordnet worden. Das hat dazu geführt, dass wichtige Rechtsfolgen der mangelhaften Herstellung des geschuldeten Gewerkes über die zentrale Verweisungsnorm in § 634 nunmehr im all...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Familienrecht.

Rn 9 Familienrechtliche Verträge wie zB das Verlöbnis (BGHZ 132, 105, 109 f; Zö/Schultzky Rz 10; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8; ThoPu/Hüßtege Rz 3; MüKoZPO/Patzina Rz 12; aA St/J/Roth Rz 8) und Verträge, die lediglich die gesetzliche Unterhaltspflicht konkretisieren (Dresd FamRZ 00, 543; BayObLG NJW-RR 99, 1293, 1294; Zö/Schultzky Rz 10; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8) sind vom A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Definition.

Rn 8 § 650 erfasst nur die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache ist zwar für das Sachenrecht in § 90 legaldefiniert und umfasst neben vertretbaren und nicht vertretbaren Sachen nach § 90a auch Tiere. Beweglich sind nach der Rspr alle Sachen, die nicht Grundstück, den Grundstücken gleichgestellt (Erbbaurecht; Wohnungseigentum) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Der § 988 verlagert den Zeitpunkt, ab dem eine Haftung überhaupt möglich wäre, zeitlich nach vorne, sodass im Gegensatz zu § 987 – bei dem der redliche Eigen- oder Fremdbesitzer erst ab Rechtshängigkeit ersatzpflichtig wird – für den Herausgabeanspruch bzgl gezogener Nutzungen schon der Zeitpunkt der Besitzerlangung bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit ausschlaggebend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Familiensache.

Rn 4 Die Vorschrift des § 145 behandelt ausschließlich die nachträgliche Rechtsmittelerweiterung oder Anschließung in Bezug auf Teile des Verbundbeschlusses, die eine andere Familiensache betreffen als diejenige, die bereits mit einem Hauptrechtsmittel angefochten worden ist. Es muss unterschieden werden, ob es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand handelt oder ob nur e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. 2. Sonderfall: Besucher und Mitarbeiter/Angestellte des Mieters.

Rn 7 Der Mieter ist iR vertragsgemäßen Gebrauchs befugt, auch Besucher in der Mietwohnung nächtigen zu lassen. Schwierig ist insoweit bei längerem Aufenthalt die Abgrenzung vom Gast zum Mitbewohner (vgl Lammel § 535 Rz 199). Den Besucherstatus verliert der Nutzer jedenfalls dann, wenn er seinen Lebensmittelpunkt vorübergehend in die Wohnung verlegt (Benutzungszeit von 4–6 Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Partnerschaftsgesellschaft, EWIV.

Rn 8 Die Partnerschaftsgesellschaft ist die auf Träger freier Berufe zugeschnittene Gesellschaftsform, welche diesen ein ihren Bedürfnissen angepasstes Modell zur Verfügung stellen soll. Sie ist geregelt im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz und entsteht durch Eintragung in das Partnerschaftsregister bzw durch identitätswahrende Umwandlung einer GbR (BayObLG NJW 98, 1158), de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übersicht.

Rn 4 Während §§ 677 ff Regeln für die echte GoA enthält, beschäftigt sich § 687 II mit der unechten GoA (Geschäftsanmaßung), bei der ein fremdes Geschäft in Kenntnis der Fremdheit als eigenes geführt wird. IRd echten GoA, bei der ein Geschäft für einen anderen geführt wird, lassen sich die berechtigte und die unberechtigte Geschäftsführung unterscheiden. Maßstab für die Abgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Wissensvertretung.

Rn 24 Wissensvertreter sind Personen, deren Wissen sich der Geschäftsherr insb in den Fällen der §§ 142 II, 442, 640 II, 819, 892 I 1, 932, 990 zurechnen lassen muss. Das Gesetz schreibt die Wissenszurechnung in den §§ 166 I; 2 III, 20, 70 VVG ausdrücklich vor. Diese enge Regelung wird den Bedürfnissen einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaft nicht gerecht. Rspr und Lehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Neugründung nach Betriebsaufgabe

Rn. 1080 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Erfolgt eine Neugründung nach Betriebsaufgabe, sind beide Vorgänge einkommensteuerlich auseinanderzuhalten. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der bisherige und der neue Betrieb nicht wirtschaftlich identisch sind (s Rn 1056). Das ist nicht der Fall (mit der Folge der Betriebsaufgabe), wenn wesentliche Betriebsgrundlagen, insbesondere WG mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschafter

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Das Einblicksrecht steht allen Gesellschaftern zu, unabhängig von der Beschränkung der Haftung bzw. der Beschränkung von Mitgliedschafts- und Ausschüttungsrechten. So sind etwa auch die Inhaber von stimmrechtslosen Vorzugsaktien einblicksberechtigt (vgl. Forster/Gelhausen/Möller, WPg 2007, S. 191 (193)). Stille Gesellschafter sind in ihrer Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) In sachlicher Hinsicht

Rn. 484 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 In inhaltlicher Hinsicht führt der Kaufpreis zur Erhöhung der (betrieblichen oder privaten) Aktiva und/oder der Verringerung privater Passiva, beim Veräußerer und/oder bei Dritten. Zum Wegfall eines negativen Kapitalkontos s Rn 591ff. Der Kaufpreis kann in Geld oder geldwerten Gütern oder Leistungen bestehen (Reiss in K/S/M, § 16 EStG E 24 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fg) Ausgleichszahlungen

Rn. 520 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ausgleichszahlungen, also solche, die der Übernehmer aus dem übernommenen Vermögen an Dritte zu leisten verspricht, stellen kein Veräußerungsentgelt/AK dar, vielmehr wird das betriebliche Vermögen von vornherein wertgemindert übertragen (BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847), anders als bei Ausgleichszahlungen an Dritte, die aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gefährdungshaftung.

Rn 11 Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung beruht nicht auf der individuellen Verantwortung des Schädigers, sondern auf der Verwirklichung einer Gefahr, die im Einflussbereich des Ersatzpflichtigen zu lokalisieren ist. Grund der Risikozuweisung ist die Beherrschung einer Gefahrenquelle; die Haftung ist das Korrelat zur Ausweitung der Handlungsmöglichkeiten (Soergel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Schiedsgerichtsbarkeit.

Rn 17 Die Ausnahme gilt für die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen ebenso wie für die Zuständigkeit bei Streitigkeiten, die sich auf einen Schiedsspruch beziehen (Aufhebungsklage, Abänderung, Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung), aber auch für Unterstützungshandlungen staatlicher Gerichte, etwa die Entscheidung über den Schi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vereinbarte Beschaffenheit, II 1 Nr 1 lit a.

Rn 6 Der Begriff der vereinbarten Beschaffenheit ist gleich zu verstehen wie in § 434 II Nr 1 nF. Ebenso wie im Kaufrecht herrscht auch hier ein weites Verständnis des Beschaffenheitsbegriffs vor: Die Beschaffenheit umfasst jegliche Merkmale eines digitalen Produkts, die dem Produkt selbst anhaften oder sich aus seiner Beziehung zur Umwelt ergeben (BTDrs 19/27653, 54). Rn 7 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verhältnis zum Prozessbevollmächtigten.

Rn 5 Problematisch ist schließlich eine Parteianhörung nach § 141 dann, wenn die Partei bei anwaltlicher Vertretung durch die Fragen des Gerichts in die Situation gerät, dass sie sich in Widerspruch zum schriftsätzlichen Vorbringen des Anwalts bringt. Aus der Sicht des Gerichts ist dies sicherlich ein erwünschter Weg, um den Streitstoff zu klären. Aus der Sicht des Anwalts b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckung zur Abgabe einer Willenserklärung (§ 894).

Rn 6 Bei der Vollstreckung eines rechtskraftfähigen Titels auf Abgabe einer bestimmten Willenserklärung gilt § 894. Eine Vollstreckung nach § 894 scheidet also bei Titeln auf Abgabe einer unbestimmten Willenserklärung aus, ebenso bei Vollstreckungstiteln (insb Prozessvergleich, Schiedsspruch und vollstreckbarer Urkunde), die nicht der Rechtskraft fähig sind (zum Vorrang des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 555 gilt nur für Wohnraummietverhältnisse und nur gegen Vertragsstrafeversprechen des Mieters, die auch in einem Räumungsvergleich enthalten sein können (AG Hambg-Blankenese ZMR 08, 300 und in Abgrenzung dazu LG Berlin GE 16, 725, GE 14, 1202; vgl BGH NZM 10, 39 = WuM 09, 739 [BGH 14.10.2009 - VIII ZR 272/08] zur Verfallklausel; Blank NZM 10, 31 zum bedingten Räumungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.3 Bilanzierungshilfen

Tz. 1465 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 UE führen die Bildung und Abschr von Bilanzierungshilfen (zB Aktivierung von Ingangsetzungskosten; durch das BilMoG abgeschafft) nicht zu Mehr- bzw Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG, weil diese fiktiven Vermögenszuwächse lt H-Bil weder ausgeschüttet noch abgeführt werden dürfen (s Tz 397–406). Auch führen sie bei einer Veräußerung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachkunde oder Anhörung eines Sachverständigen.

Rn 2 Das Gericht kann das Ergebnis der Schriftvergleichung aufgrund eigener Sachkunde oder nach Anhörung eines Sachverständigen würdigen. Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es ein Schriftvergleichsgutachten benötigt, ohne dass es hierfür eines weiteren Beweisantritts bedürfte (BGH NJW 93, 534, 535 [BGH 03.11.1992 - XI ZR 56/92]; zum Zweck des schriftver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahmebereich Arbeitsrecht.

Rn 2 Unter Arbeitsrecht versteht man das Sonderrecht der Arbeitnehmer, dh insb das Arbeitsvertragsrecht, das Arbeitsschutzrecht und das kollektive Arbeitsrecht (s Grüneberg/Weidenkaff Einf v § 611 BGB Rz 3). Somit bezieht sich die Ausnahme des § 15 auf alle Sachverhalte, die sich durch die Arbeitnehmereigenschaft (zur Abgrenzung s PWW/Lingemann § 611 BGB Rz 17 ff) des oder d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung, Begriff.

Rn 63 Die Montage muss als Verpflichtung des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbart sein oder vom Käufer vorzunehmen sein (BTDrs 19/31116, 14; ›Soweit eine Montage durchzuführen ist‹); zur Abgrenzung vom Werkvertrag s Vor § 433 ff Rn 2 f. Sie ist wegen § 433 I 2 Hauptleistungspflicht des Verkäufers und umfasst alle Leistungen, die notwendig sind, dass der Käufer als Erg eine g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Form.

Rn 55 Der Schuldbeitritt kann grds formfrei erklärt werden, § 766 findet keine analoge Anwendung (BGHZ 121, 1, 3 ff; 138, 321, 327; aA MüKoBGB/Habersack Vor § 765 Rz 15). Der Schuldbeitritt unterliegt aber der Formvorschrift des Hauptvertrags, sofern diese (wie zB § 311b I) allg mit Rücksicht auf den Leistungsgegenstand aufgestellt ist (BGH aaO u NJW 91, 3095, 3098 [BGH 31.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Was § 814 für die condictio indebiti ist, ist § 815 für die condictio ob rem. Auch § 815 enthält zwei Kondiktionssperren, die beide ihre Rechtfertigung in dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens finden (Anwk/v Sachsen Gessaphe § 815 Rz 1). In Alt 2 schlägt sich überdies die originär durch § 162 I manifestierte Sanktionierung einer treuwidrigen Einflussnahme auf die Durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unerlaubte Handlung.

Rn 3 Der Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 ist nicht auf die Tatbestände der §§ 823 ff BGB beschränkt, sondern hat eine umfassendere Bedeutung (BGH NJW 56, 911; BGHZ 189, 320; vgl auch BGH NJW 74, 410, 411; KGR 00, 181f). So erfasst er auch solche Handlungen, die durch ein gesetzliches Verbot als unerlaubt gekennzeichnet werden und deren zivilrechtliche Folgen im Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Abs 1 lit b, II und III).

Rn 10 Der Begriff der elterlichen Verantwortung wird in Art 2 Nr 7–10 näher definiert (s dort). Daher sind zugleich auch Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern einbezogen. Nicht erfasst sind hingegen insb Status- und Unterhaltsverfahren (vgl dazu VO [EG] Nr 4/2009 v 18.12.08). In Art 1 II findet sich eine positive, in Art 1 III eine negative Abgrenzung. Ein Kind ist na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Freiheitsverletzung.

Rn 31 Verletzung der Freiheit ist nach hM die Beeinträchtigung bzw der Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit (München OLGZ 85, 466, 467; Staud/J Hager § 823 Rz B 53 mwN); auf die Kasuistik zu § 239 StGB kann zurückgegriffen werden (BeckOGK/Spindler § 823 Rz 115). Die Dauer des Freiheitsentzugs ist gleichgültig, erforderlich ist aber eine gewisse Erheblichkeit (Abgrenzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Personalhoheit.

Rn 14 Nicht erfasst sind schließlich die zum Hausgut der Exekutive zählenden Entscheidungen der Personalhoheit, also die Einstellung, Zuweisung, Ernennung oder Beförderung von Richtern bzw deren Abordnung, Versetzung oder Entlassung, ferner die Ausstattung der Gerichte mit den dafür notwendigen Planstellen, die der Haushaltsgesetzgeber bewilligt hat; hier zeigt sich die Abhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zubehör, Anleitungen und Kundendienst, II 1 Nr 2.

Rn 9 Das digitale Produkt muss mit Zubehör, Anleitungen und Kundendienst im vertraglich vereinbarten Umfang bereitgestellt werden. In Abgrenzung vom Begriff des Zubehörs in § 97 I 1 ist hier spezifisches Zubehör für digitale Produkte gemeint, welches nicht auf bewegliche Sachen als physische Güter beschränkt ist. Zubehör iSd II 1 Nr 2 umfasst insb auch notwendige Treiber und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 73 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 73 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung lässt die Anwendung des Übereinkommens von Lugano von 2007 unberührt. (2) Diese Verordnung lässt die Anwendung des Übereinkommens von New York von 1958 unberührt. (3) Diese Verordnung lässt die Anwendung der bilateralen Übereinkünfte und Vereinbarungen zwischen einem Drittstaat und einem Mitgliedstaat unberührt, die vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 68 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 68 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung tritt im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten an die Stelle des Brüsseler Übereinkommens von 1968, außer hinsichtlich der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, die in den territorialen Anwendungsbereich des genannten Übereinkommens fallen und aufgrund der Anwendung von Artikel 355 AEUV von dieser Verordnung ausgesch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unterhalt.

Rn 8 Laufender Unterhalt fällt mangels Fälligkeit nicht in das Endvermögen (BGH FamRZ 03, 1544). Anderes gilt aber für am Stichtag bereits fällige Unterhaltsrückstände, die beim Berechtigten in das Aktiv- und beim Verpflichteten in das Passivvermögen fallen (BGH FamRZ 11, 25; 03, 1544; Celle FamRZ 91, 944; Frankf FamRZ 90, 998). Dasselbe gilt für ein Kontoguthaben, das dazu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Krediteröffnungsvertrag.

Rn 8 Durch den gesetzlich nicht geregelten Krediteröffnungsvertrag, ein Rahmenvertrag u Dauerschuldverhältnis (BGHZ 83, 76, 81; 157, 350, 355; WM 78, 234, 235; WM 55, 1017, 1019), wird dem Kreditnehmer (konkludent) ein Kreditrahmen o eine Kreditlinie zu bestimmten Konditionen – oftmals befristet – zur Verfügung gestellt, den bzw die er – idR revolvierend – ausnutzen kann, ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Dienstverschaffungsvertrag.

Rn 8 Während beim Dienstvertrag der Dienstverpflichtete sich zur Erbringung der Leistung verpflichtet, verschafft er beim Dienstverschaffungsvertrag dem Dienstberechtigten die Dienste oder Arbeit eines Dritten und haftet für dessen Eignung zur vorausgesetzten Dienst- oder Arbeitsleistung (BGH NJW 03, 1821 [BGH 12.02.2003 - 5 StR 165/02]; 71, 1129). Typische Dienstverschaffun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nachbareigentum.

Rn 30 Eine nicht tragende Wand, die 2 Räume trennt, die jew im SonderE stehen, steht nach hM wie eine Grenzwand im ›Nachbareigentum‹ und soll va eine entspr Anwendung der §§ 921, 922 BGB ermöglichen (Schlesw ZMR 07, 726; München NZM 06, 344). Nach Ansicht des BGH kommt vertikal (›lotrecht‹) geteiltes SonderE in Betracht (BGH NJW 16, 473 [BGH 20.11.2015 - V ZR 284/14] Rz 19)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Berücksichtigung eines Versicherungsfalls.

Rn 240 BGH NJW-RR 17, 152 [BGH 14.12.2016 - IV ZR 477/15]: Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds, gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 3 § 772 wird sowohl in der Mobiliarals auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung angewendet. Rn 4 Diese Vorschrift gilt nur für relative gesetzliche und behördliche Veräußerungsverbote. Gesetzliche Veräußerungsverbote enthalten bspw die §§ 88, 156 VVG, 21 I InsO (Musielak/Voit/Lackmann Rz 1; Zö/Herget Rz 1). Behördliche Veräußerungsverbote sind solche nach §§ 938 II, 1019 ...mehr