Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Drittaufwand

Rz. 189 [Autor/Stand] Trägt jemand – der Dritte – Kosten im Interesse einer anderen Person, spricht man von Drittaufwand. Die mit diesem Begriff verbundene Problematik betrifft primär das Ertragsteuerrecht: Kann derjenige, dem solche Ausgaben nützlich sind, sie wie eigene Aufwendungen steuermindernd geltend machen?[2] Die leider unterschiedlichen Antworten hängen davon ab, o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Konditionale und kausale Abhängigkeit

Rz. 83 [Autor/Stand] Sind die Gegen-/Leistungen nicht synallagmatisch verbunden, können sie konditional – d.h. bedingungsmäßig i.S.d. § 158 BGB – oder kausal – d.h. nicht etwa ursächlich, sondern im Sinne einer Zweckabrede oder Geschäftsgrundlage für den Zuwender[2] – miteinander verknüpft sein.[3] Hierbei bestehen keine wechselseitig voneinander abhängigen Leistungsverpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Zweckbezogene Schenkungen.

Rn 50 Mit Hilfe der bereits dargestellten Grundsätze lassen sich auch die Fälle lösen, in denen der Leistende seine unentgeltliche Zuwendung an einen bestimmten Verwendungszweck knüpft. Im Ausgangspunkt gilt: Soweit sich der Verwendungszweck in einer Schenkung unter Auflage manifestiert, ist für die Anwendung der condictio ob rem kein Raum, weil der Leistende gem § 525 einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhaltsirrtum.

Rn 3 Ein Irrtum über den Erklärungsinhalt liegt nicht vor, wenn der Annehmende die Annahme ausdrücklich erklärt und er über die Möglichkeit, die Erbschaft ausschlagen zu können, geirrt hat (Grüneberg/Weidlich § 1954 Rz 2). Die fehlende Kenntnis vom Ausschlagungsrecht stellt einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar, weil trotz der Unkenntnis ein wirklicher und erklärter Wille vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Begriff, Zustandekommen, Abtretbarkeit, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die Leibrente ist ein einheitliches, iSv §§ 100, 99 II nutzbares (RGZ 67, 204, 210) Recht, das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden gleichmäßigen und in gleichen Zeitabschnitten (BGH WM 66, 248) zu gewährenden Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen (RGZ 67, 204, 212; BGH WM 80...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standard der Behandlung.

Rn 8 Der Behandelnde schuldet dem Patienten nach § 276 vertraglich wie deliktisch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Die Bestimmung dieses Standards, der neben der Art und Weise der Behandlung ua auch organisatorische und personelle Planungen umfasst, richtet sich weitgehend nach dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebietes (BGH NJW 87, 1479, 1480 [BGH 10.02.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kindschaftssachen, Abs 2 S 2 Nr 3, Abs 3.

Rn 6 Gem Abs 2 S 2 Nr 3 kann das Gericht eine Kindschaftsfolgesache aus dem Verbund abtrennen, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls für sachgerecht gehalten wird oder wenn in der Kindschaftssache das Verfahren ausgesetzt ist. Die Vorschrift enthält eine gegenüber dem früheren Recht völlig neue Regelung, die die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten gem § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Betriebsverpachtung

Rn. 1074 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Verpachtung des bisher eigenbetrieblich geführten Unternehmens stellt einen Unterfall der Betriebsunterbrechung iwS dar (s Rn 1056 und s § 15 Rn 141ff (Bitz) und s § 15 Rn 421 (Bitz); BFH v 28.09.1995, IV R 39/94, BStBl II 1996, 276; Olfen, Stbg 2007, 106; Stahl, KÖSDI 2006, 15 125; Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 181 (39. Aufl)) und h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vollrechtstreuhand (echte Treuhand).

Rn 9 Bei der Vollrechtstreuhand erhält der Treuhänder Vermögensrechte zu eigenem Recht übertragen, darf diese aber nicht oder wenigstens nicht ausschließlich in eigenem Interesse ausüben. Diese Rechtsstruktur ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder nach außen hin ein Mehr an Rechten überträgt, als dieser nach der gleichzeitig getroffenen schuldrechtlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG

Rn. 229 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der beschränkten StPfl unterliegen Einkünfte iSd § 20 Abs 1 Nr 2, 4, 6 und 9 EStG (s Erläut zu § 20 (Möllenbeck)) sowie Erträge aus Wandelanleihen (FG D`dorf vom 06.12.2017, 2 K 1289/15, BB 2018, 2709;bestätigt durch BFH vom 13.07.2021, I R 6/18, BStBl II 2022, 24) und Gewinnobligationen wie zurückgewährte Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Beteiligung des bilanzierenden Unternehmens

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 widmet sich der Bilanzierung aller Transaktionen, bei denen die Gegenleistung in der Abgabe von Unternehmensanteilen oder Optionen auf Unternehmensanteile besteht. Zudem unterliegen auch Transaktionen, für die als Gegenleistung Zahlungen, die auf dem Unternehmenswert basieren, entrichtet werden, dem Anwendungsbereich des Standards. Somi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verhältnis zu § 269 III 3.

Rn 54 Nach § 269 III 3 kann der Kl nunmehr auch die Klage zurücknehmen, wenn der Klageanlass vor Rechtshängigkeit weggefallen ist. Die Anwendbarkeit auf Fälle der Erledigung vor Anhängigkeit ist allerdings umstr (dafür LG Düsseldorf NJW-RR 03, 213 [LG Düsseldorf 19.11.2002 - 24 T 101/02]; Zö/Greger § 269 Rz 18c; § 269 Rn 28; dagegen Bonifacio MDR 02, 499; offengelassen von B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB C

Cessio legis 5 ProdHaftG 3; 268 8 Chatbots Art 10 ROM I 3 Chefarzt 611 20 CISG 245 17; 286 25; Art 12 ROM I 3; Art 9 ROM I 46 abändernde Annahme 150 4 Abgrenzung zum IPR Art 12 ROM I 3 Abwahl Art 3 ROM I 1 AGB 305 18, 32, 41; 305c 13, 19; vor ROM I 16 Anwendbarkeit kraft IPR-Verweisung Art 20 ROM I 2 Erfüllungsort Geldschulden Art 12 ROM I 23 Materielles Einheitsrecht Art 20 ROM I 2; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Legaldefinition(en).

Rn 3 § 556 I 2 definiert iVm § 1 BetrKV legal, welche Kosten ›Betriebskosten‹ sind (s.a. BGH ZMR 22, 700 Rz 30): Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten (diesen stehen gleich: Nießbraucher oder Zwischenmieter) durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 30 Brüssel IIb-VO – Anerkennung einer Entscheidung.

Gesetzestext (1) Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. (2) Unbeschadet des Absatzes 3 bedarf es keines besonderen Verfahrens für die Aktualisierung der Personenstandsbücher eines Mitgliedstaats auf der Grundlage einer in einem anderen Mitgliedstaat ergange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.5 Zeitpunkt der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 1090 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach dem S 7 des § 14 Abs 4 KStG gelten organschaftliche Minder- und Mehrabführungen nach den S 1 und 2 in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem das Wj der OG endet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein kj-gleiches oder um ein abw Wj handelt. Dieser Satz entspr nahezu wortgleich dem S 3 des § 14 Abs 3 KStG (dazu s Tz 1007) und dem S 6 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Willkür.

Rn 53 Willkür liegt vor, wenn die Verweisung nach objektiven Maßstäben sachlich unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen und der Rechtsfehler als extremer Verstoß gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften zu qualifizieren ist (BGH NZA-RR 15, 552 [BAG 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13]). Hierfür genügt nicht, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verhältnis zur Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 29 Die Vollstreckungsabwehrklage und die Abänderungsklage für den gleichen Streitgegenstand schließen sich grds gegenseitig aus (BGHZ 163, 187, 189 = NJW 05, 2313; BGH NJW 08, 1446, 1447; Rosenberg/Schwab/Gottwald § 159; Zö/G.Vollkommer § 323 Rz 19; Anders/Gehle/Anders ZPO § 323 Rz 6), da sie unterschiedliche Rechtsschutzziele verfolgen (zur Abgrenzung im praktischen Fall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Haftungsbegründende Kausalität.

Rn 7 Die Rspr hat die Anwendung des § 286 I in diesem Bereich zT sehr stark eingeschränkt, indem sie allein auf den unklaren Begriff des ›Betroffenseins‹ abgestellt hat. Zur Anwendung des § 287 soll es danach genügen, dass der Vertragspartner oder der durch die jeweilige Vorschrift Geschützte durch ein bestimmtes Ereignis tatsächlich in seinen Rechten ›betroffen‹ worden ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck.

Rn 1 Ob ein durchsetzbarer Anspruch besteht, kann häufig erst nach der Vorlegung bzw Besichtigung einer Sache oder der Einsichtnahme in eine Urkunde beurteilt werden. Dem Interesse an der Besichtigung steht das Interesse des Besitzers an der Wahrung seiner Privatsphäre ggü. Die §§ 809 f sehen daher nur unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen schuldrechtlichen Anspruch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gehört zum Internationalen Nachbar- und Umweltrecht und regelt das Problem von grenzüberschreitenden Grundstücksimmissionen (Freigang, Grenzüberschreitende Grundstücksimmissionen, 2008). Als vorrangige internationale Regelung ist das Pariser Üb v 29.7.60 zur Haftung ggü Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie zu berücksichtigen. Art 7 ROM II enthält eine Spezial...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung der Vorschrift bei Genossenschaften (Abs. 8 Satz 3)

Rz. 676 [Autor/Stand] Kraft gesetzlicher Anordnung gelten "die Sätze 1 und 2 ... auch für Genossenschaften". Gemeint ist die Erstreckung der "Regelung auf Genossenschaften, weil auch bei diesen Gesellschaften (§ 1 Abs. 1 GenG) die beschriebenen Wertverschiebungen durch Einlagen möglich sind."[2] Eine weitere Begründung liefert der Gesetzgeber nicht. Rz. 677 [Autor/Stand] Es s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kausalzusammenhang.

Rn 55 Zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der Vergütungsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag ›infolge‹ der Tätigkeit des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Dabei ist allg anerkannt, dass ein mitursächlicher Beitrag genügt. Der Beitrag muss aber wesentlich sein (BGH WM 88, 725; Zweibr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Teilleistungen, V 1.

Rn 39 Wenn der Schuldner nur eine Teilleistung (dazu Canaris FS Medicus [09], 17) bewirkt, richtet sich der Rücktritt wegen des nicht geleisteten Restes nach § 323 I–III. Demgegenüber behandelt V 1 die Frage, ob der Gläubiger vom ganzen Vertrag (also auch von dem schon durch die Teilleistung erfüllten Teil) zurücktreten kann. Diese Problematik wird für den Schadensersatz sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 5 Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der VO ist zu unterscheiden: Art 1 regelt den sachlichen (auch: gegenständlichen oder persönlichen) Anwendungsbereich. Ausweislich der Erw 5 schließt dieser Begriff zivilgerichtliche Verfahren und die sich daraus ergebenden Entscheidungen sowie öffentliche Urkunden und bestimmte außergerichtliche Vereinbarungen in Ehesachen und in Sac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kriterien.

Rn 2 § 766 ermöglicht die Überprüfung sowohl von Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts als auch des GV; nicht überprüft werden mit § 766 die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Liegt eine Entscheidung vor, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf (BGH ZIP 04, 1379). In Familiensachen ist § 766 entspr über § 120 I FamFG anzuwenden (Brandbg FamRZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Die Wirksamkeit des Auftrags ist grds an keine Form gebunden. Ein Auftrag ist notariell zu beurkunden, wenn dieser eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstücken begründet (§ 311b I; BGHZ 19, 69; 85, 245; 127, 168). Die Heranziehung anderer Formvorschriften (zB §§ 766, 780) kommt idR nicht in Betracht, da durch den Auftrag keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Grundurteils.

Rn 20 Unter den vorstehenden Voraussetzungen kann in jedem Prozessstadium (auch in der Revisionsinstanz, so BGH NJW 95, 1093, 1095 [BGH 15.12.1994 - IX ZR 18/94]) ein Grundurteil erlassen werden, auch nach Aktenlage (§ 251a II). Bei einer Stufenklage ist die jeweilige Stufe durch Teil-, nicht durch Grundurteil zu erledigen (BGH NJW 89, 2821, 2822 [BGH 26.04.1989 - IVb ZR 48/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1809 BGB – Ergänzungspflegschaft.

Gesetzestext (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen Angelegenheiten im Interesse des Pfleglings zu dessen Wohl zu besorgen und diesen zu vertreten. (2) Wird eine Pflegschaft erforde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 17 ROM II – Sicherheits- und Verhaltensregeln.

Gesetzestext Bei der Beurteilung des Verhaltens der Person, deren Haftung geltend gemacht wird, sind faktisch und soweit angemessen die Sicherheits- und Verhaltensregeln zu berücksichtigen, die an dem Ort und zu dem Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses in Kraft sind. Rn 1 Art 17 verlangt – einem international weitgehend anerkannten Grundsatz folgend – die Berücksic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Freiberufler.

Rn 46 Neben der Bildung von Partnerschaften nach dem PartGG sowie von GmbHs schließen sich Angehörige freier Berufe, insb Ärzte und Rechtsanwälte, auch zu Gesellschaften bürgerlichen Rechts zusammen. Der Zusammenschluss mehrerer Ärzte zu einer GbR in Form von Gemeinschaftspraxen ist von bloß organisatorischen Zweckbündnissen abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt nach der Wille...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten.

Rn 3 Erw 22 und 23 konkretisieren, was unter den freien Wettbewerb einschränkendem Verhalten iSd Art 6 III zu verstehen ist (zu Überschneidungen mit Art 6 I, II insb Hellner YbPrIntL 07, 49, 69). Die Kollisionsnorm soll danach Verstöße gegen nationale wie gemeinschaftsrechtliche Wettbewerbsvorschriften, die den nach Art 101 f AEUV verbotenen Verhaltensweisen entsprechen, erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Normzweck. § 1814 ersetzt § 1896 BGB. Als ›Fundamentalnorm‹ des Betreuungsrechts legt § 1814 die Voraussetzungen fest, bei deren Vorliegen der Staat verpflichtet ist, Erwachsenen, deren rechtliche Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist, durch die Bereitstellung des Rechtsinstituts der rechtlichen Betreuung, im gebotenen Umfang Schutz und Fürsorge zu gewähren. Zur bessere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.7 Anwendung der Einlagelösung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wegen der durchgehenden Einkommenszurechnung bis zum obersten OT schlagen sich als Einlage zu behandelnde organschaftliche Minderabführungen sowie als Einlagenrückzahlung zu behandelnde organsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Modernisierung und Instandhaltung gemäß § 177 BauGB (§ 11a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Voraussetzungen des Begünstigungstatbestands sind: im Inland belegenes Gebäude (zum Gebäudebegriff s § 7h Rn 2 (Handzik) und s § 7 Rn 317ff (Handzik)), Durchführung von Modernisierungs- bzw Instandhaltungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB (s Rn 4–5), nicht durch Zuschüsse gedeckter Erhaltungsaufwand (s Rn 6), bei Gebäuden in einem förmlich festgelegt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Staatenimmunität.

Rn 4 Von der spezifischen diplomatischen Immunität der Mission eines ausländischen Staates ist die von § 18 GVG nicht umfasste sog allg Staatenimmunität zu unterscheiden (dazu § 20 Rn 3 ff). Staatenimmunität und diplomatische Immunität stellen unterschiedliche Institute des Völkerrechts mit jew eigenen Regeln dar, so dass von Beschränkungen in einem Bereich nicht auf den and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 1568a und 1568b BGB

Rn 1 §§ 1568a und b stellen die materiellen Vorschriften zur Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände nach Scheidung der Ehe dar, während sich das Verfahren nach §§ 200 ff FamFG bestimmt und die Kostenvorschriften im FamGKG enthalten sind. Der Begriff des Haushaltsgegenstandes ist identisch mit dem in §§ 1361a, 1369, 1932 verwendeten. Rn 2 §§ 1568a und b sind nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Westermann Rz 10). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsäch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Der 8. Abschn des 1. Buches des FamFG enthält allgemeine Regelungen für die Vollstreckung von Entscheidungen in Familiensachen und in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Durch die Einfügung eines Allgemeinen Teils sollte die im früheren FGG noch sehr unübersichtliche Regelung der Vollstreckung vereinfacht werden. Wegen vieler, verstreuter Sondervo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 2 ROM II – Außervertragliche Schuldverhältnisse.

Gesetzestext (1) Im Sinne dieser Verordnung umfasst der Begriff des Schadens sämtliche Folgen einer unerlaubten Handlung, einer ungerechtfertigten Bereicherung, einer Geschäftsführung ohne Auftrag (›Negotiorum gestio‹) oder eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (›Culpa in contrahendo‹). (2) Diese Verordnung gilt auch für außervertragliche Schuldverhältnisse, deren Ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste.

Rn 11 Der sachliche Anwendungsbereich der ersten Alternative erfasst das Einkommen des Schuldners, welches dieser durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielt. Die Regelung schützt den Schuldner bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste. Diese Formulierung entspricht der bisherigen Regelung in § 850 I 1 aF. Einbezogen werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängel an Baumaterialien (lit b).

Rn 17 Die praktisch sehr bedeutsame Norm erweitert den Geltungsbereich der 5-Jahres-Frist. Sie hat 3 Voraussetzungen: (1) (a) Qualifizierung als üblicherweise für ein Bauwerk (s BGH NJW 16, 2645 [BGH 24.02.2016 - VIII ZR 38/15] Rz 44 f) verwendete Sache, zB Baustoff wie Zement, Ziegel, Bauteil wie Fenster, Rohre, Fertigbauelemente (Forster NZBau 07, 479, 480), technisches Ag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sportanlagen, Sportveranstaltungen und Sportausübung.

Rn 162 Bei Sportanlagen sind insb ein Schutz der Benutzer vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren (BGH NJW 85, 620 [BGH 23.10.1984 - VI ZR 85/83]; NJW-RR 86, 1029, 1030 [BGH 29.04.1986 - VI ZR 227/85]; NJW 08, 3775 Rz 10; 3778 Rz 11 mwN; Grenzen: Kobl MDR 12, 1287) unter Berücksichtigung der durch die Sportausübung geminderten Aufmerksamkeit (Hamm MDR 97, 739, 740; 02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 62 Für Klagen gegen den Staat sind entweder die Verwaltungs- oder die Zivilgerichte zuständig. Nach den §§ 13 GVG, 40 I 1 VwGO kommt es immer dann, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, darauf an, ob die Streitigkeit nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich ist (BGH...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / II. Keine Anrechnung

1. Keine Anrechnung nach Teil 4 VV Das AG verneint eine Anrechnung. Eine Anrechnung von Gebühren sei in der Aufstellung der Kostentatbestände in Teil 4 VV nicht vorgesehen. 2. Keine Anrechnung nach § 15 Abs. 5 RVG Eine Anrechnung von Gebühren komme – so das AG – aber auch nicht nach § 15 Abs. 5 RVG in Betracht, der in bestimmten Fällen eine Anrechenbarkeit zuließe. Voraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 7 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen. Das sind alle konkreten, nach Raum und Zeit bestimmten, vergangenen, gegenwärtigen und zukünftige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens, die das objektive Recht zur Voraussetzung einer Rechtswirkung gemacht hat (BVerfG NJW 93, 2165 [BVerfG 30.06.1993 - 2 BvR 459/93]; BGH NJW 98, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unregelmäßige oder einmalige Barbezüge.

Rn 10 Auch unregelmäßig oder einmalig erzielte Einkünfte sind unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Abfindungen, die ein Schuldner nach Verlust eines Arbeitsplatzes oder aufgrund eines Sozialplans erhält, haben Lohnersatzfunktion (BGH FamRZ 12, 1048; 08, 761; KG FuR 17, 568; Karlsr FamRZ 14, 942; Hamm FamRZ 14, 1034). Dies gilt auch für Abfindungen, die aufgrund einer vorm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsverbot, Abs 1.

Rn 4 Außer ›Weltanschauung‹ (BTDrs 16/2022, 13; BGH NJW 13, 1519 [BGH 15.01.2013 - XI ZR 22/12]) erfasst I alle Merkmale nach § 1 (§ 1 Rn 3 ff). §§ 19–21 betreffen zivilrechtliche Schuldverhältnisse in Abgrenzung zu öffentlich-rechtlichen (§§ 25–30) und dem Beschäftigtenschutz (§§ 6–18) (BAG NZA-RR 20, 50 [BGH 25.04.2019 - I ZR 272/15]). Rn 5 Massengeschäfte gem I Nr 1: ›Ohne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerrufsrecht (Abs 1).

Rn 5 Die Vorschrift räumt dem Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehensvertrags (§ 491) ein rücktrittsähnliches (BGHZ 189, 196 Rz 28) Widerrufsrecht nach § 355 (Gestaltungsrecht) ein. Danach kann der Darlehensnehmer, bei mehreren dem Schutzzweck entsprechend jeder einzeln (BGH WM 16, 2295 Rz 13; ZIP 20, 1455 Rz 9 [zum Schuldbeitritt]; Hamm WM 16, 116, 122; Bülow/Artz § 491 ...mehr