Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.5 Hinzuziehung im Einspruchsverfahren

Rz. 85 Der im Einspruchsverfahren Hinzugezogene kann nicht schon aufgrund seiner Beteiligtenstellung im Einspruchsverfahren nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage gegen den angefochtenen Verwaltungsakt in Gestalt der Einspruchsentscheidung erheben.[1] Vielmehr muss auch er nach § 40 Abs. 2 FGO in seinen Rechten (steuerrechtlichen Interessen) verletzt sein.[2] Eine Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 66 Das Ruhen des Verfahrens kann von den Gerichten überhaupt nur dann angeordnet werden, wenn die Beteiligten dies übereinstimmend beantragen.[1] Das Gericht kann allerdings das Ruhen des Verfahren gegenüber den Beteiligten anregen.[2] Voraussetzung der Anordnung einer Verfahrensruhe ist daher im Ergebnis das ausdrückliche Einvernehmen der Beteiligten.[3] Die Zustimmung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.3 Grundlagen- und Folgebescheid

Rz. 23 Die gegen einen Folgebescheid gerichtete Klage ist regelmäßig auszusetzen, wenn Besteuerungsgrundlagen streitig sind, deren abschließende Prüfung dem Verfahren über einen Grundlagenbescheid[1] zugewiesen ist.[2] Das gilt selbst dann, wenn das FA in nicht zu beanstandender Weise nach § 155 Abs. 2 AO vor dem Grundlagenbescheid den Folgebescheid erlassen hat und die dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5 Wirkung von Verbindung und Trennung

Rz. 33 Nach der Verbindung mehrerer selbstständiger Verfahren durch Beschluss nach § 73 FGO entsteht ein einheitliches Verfahren. Die Verbindung mehrerer bereits schwebender Verfahren durch Beschluss nach § 73 FGO hat damit dieselbe Wirkung wie der Erhebung der Klage nach § 43 FGO.[1] Soweit die Klagen verschiedener Kläger verbunden werden, werden bei der subjektiven Klagehäu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Die Zulässigkeitsprüfung

Rz. 2 Das angerufene Gericht darf in die gewünschte Sachprüfung – d. h. die Frage nach der Begründetheit – nur dann eintreten, wenn die Voraussetzungen, von denen die Zulässigkeit des auf eine sachliche Entscheidung gerichteten Verfahrens als solches und im Ganzen abhängt, vorliegen.[1] Das Vorliegen dieser sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen ist vom angerufenen Gericht[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4 Anforderungen an die Geltendmachung der Rechtsverletzung

Rz. 93 Nach § 40 Abs. 2 FGO hat der Kläger die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen. Zwar kommt es insoweit im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nicht darauf an, ob der Kläger tatsächlich in seinen Rechten verletzt ist. Diese Frage stellt sich erst im Rahmen der Begründetheitsprüfung und darf im Zusammenhang mit der Zulässigkeitsprüfung bei der Klagebefugnis nicht vorwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3 Begriff der Besteuerungsunterlagen

Rz. 8 Der Begriff der Besteuerungsunterlagen ist weit auszulegen und umfasst zunächst alle Erkenntnisse und Feststellungen der Finanzbehörde über die Besteuerungsgrundlagen i. S. des § 199 Abs. 1 AO, d. h. über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die Grundlage für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer sind, Bewertungs- und Schätzungsunterlagen, Sachverst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.2 Klagebefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung

Rz. 65 Die Klagebefugnis i. S. des § 40 Abs. 2 FGO ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung und wird über den Wortlaut des § 40 Abs. 2 FGO hinaus für alle Verfahrensarten nach der FGO erfordert; also nicht nur für die in § 40 Abs. 1 FGO genannte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und sonstigen Leistungsklagen, sondern in analoger Anwendung auch für die Feststellungsklage nach § 41...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Rechtsfolgen unterbliebener Mitteilungen

Rz. 11 Sowohl die Mitteilung der Besteuerungsunterlagen als auch die Ablehnung einer solchen Mitteilung durch das FG soll nach Auffassung von Thürmer nicht gesondert mit Rechtsmitteln anfechtbar sein.[1] Demgegenüber hat das FG nach Auffassung von Schoenfeld [2] über die Ablehnung der Mitteilung der Besteuerungsunterlagen durch Beschluss zu entscheiden, der mit der Beschwerde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die im Rahmen der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Zustellung der Klage an den Beklagten (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 71 Abs. 1 FGO hat das FG dem Beklagten die Klageschrift von Amts wegen zusammen mit der Aufforderung zur ggf. fristgebundenen Stellungnahme zuzustellen. Allerdings wird ein finanzgerichtlicher Rechtsstreit im Unterschied zum Zivilprozess[1] bereits mit Eingang der Klage bei Gericht gem. § 66 S. 1 FGO rechtshängig.[2] Der Zustellung der Klageschrift bedarf es hie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.2 Billigkeitsverfahren

Rz. 22 Die Entscheidungen im Steuerfestsetzungsverfahren und im Billigkeitsverfahren stehen selbständig nebeneinander und sind voneinander unabhängig. Daher fehlt es für die Aussetzung des Billigkeitsverfahren nach § 74 FGO an den tatbestandlichen Voraussetzungen.[1] Dies gilt hingegen nicht für eine Entscheidung über die abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.3 Anfechtung korrigierender Verwaltungsakte

Rz. 18 Eine Regelung, mit der die Finanzbehörde einen erlassenen Verwaltungsakt ganz oder teilweise korrigiert, hat selbst die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts und ist demgemäß grundsätzlich anfechtbar.[1] Die Bestandskraft des korrigierten Verwaltungsakts bewirkt aber nach § 42 FGO eine inhaltliche Beschränkung der Einwendungen gegen den Korrekturbescheid. Korrekturbesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.2 Besonders qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 57 Eine vorbeugende Unterlassungsklage – die sowohl auf das Unterlassen eines künftigen schlichten Handelns der Finanzbehörde als auch auf das Unterlassen eines Verwaltungsakts gerichtet sein kann – setzt allerdings ein besonders qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung voraus.[1] Hiernach ist eine vorbeugende Unterlassungsklage au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 28 Zukünftige (noch nicht bestehende) Rechtsverhältnisse sind im Regelfall nicht feststellungsfähig (Rz. 13). Nur wenn eine solche Feststellung im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes notwendig ist und der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen (vorzeitigen) Feststellung hat, ist die ein zukünftiges Rechtsverhältnis betreffende Feststellungklage zulässig. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.3 Auswirkungen der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 83 Sofern der Inhaltsadressat eines belastenden Verwaltungsakts nach dessen Bekanntgabe verstirbt oder aus anderen Gründen eine sog. Gesamtrechtsnachfolge i. S. des § 45 AO eintritt[1], tritt der Gesamtrechtsnachfolger materiell- und verfahrensrechtlich in die abgabenrechtliche Stellung des Rechtsvorgängers ein.[2] Damit gehen auch steuerrechtliche Gestaltungsrechte sowi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 43 FGO ermöglicht es dem Kläger aus prozessökonomischen Gründen, mehrere im Zusammenhang stehende Klagebegehren gegen denselben Beklagten in einer Klage zusammen zu verfolgen.[1] Ebenso erlaubt die Regelung des § 59 FGO die gemeinsame Rechtsverfolgung durch mehrere Kläger.[2] Das Klageverfahren steht insoweit grundsätzlich zur Disposition der Kläger....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.4 Musterverfahren vor dem BFH, BVerfG, EGMR und EuGH

Rz. 30 Die Aussetzung eines Verfahrens kann grundsätzlich nicht damit gerechtfertigt werden, dass in einem Parallelverfahren oder in einem beim BFH anhängigen Verfahren nur dieselbe Rechtsfrage streitig ist.[1] Obgleich vermeintliche oder tatsächliche Musterprozesse beim BFH zwar rechtstatsächlich Einfluss auf finanzgerichtliche Klageverfahren nehmen, sind sie nicht rechtlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1 Die Klagearten im System der FGO

Rz. 2 § 40 Abs. 1 FGO eröffnet in seiner ersten Alternative den finanzgerichtlichen Rechtsschutz durch die verwaltungsaktbezogene Anfechtungsklage als Gestaltungsklage, die auf unmittelbare Schaffung, Beseitigung oder Änderung von Rechtspositionen durch Urteil gerichtet ist (Rz. 11). Unterfälle der Anfechtungsklage sind die sog. Aufhebungs- und die Abänderungsklage (Rz. 13)....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.2 Verpflichtungs- oder Bescheidungsantrag

Rz. 36 Im Erfolgsfall ist die Verpflichtungsklage allerdings nicht wie die Anfechtungsklage nach § 100 FGO selbst vollziehend, d. h. das FG kann den beantragten oder unterlassenen Verwaltungsakt nicht selbst erlassen. Die Verpflichtungsklage ist daher nach § 101 FGO auf den Ausspruch der Verpflichtung gerichtet, den begehrten Verwaltungsakt zu erlassen, wenn die Sache spruch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.3 Feststellungsbescheide

Rz. 107 Während Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids betreffen, gilt dies gem. § 157 Abs. 2 letzter HS AO nicht, soweit die Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden. Daher kann bei Feststellungsbescheiden die geltend gemachte Rechtsverletzung allein aus der rechtsw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Weitere Sachurteilsvoraussetzungen

Rz. 43 Die Feststellungsklage ist gegen diejenige Finanzbehörde zu richten, der gegenüber die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.[1] Für eine (Nichtigkeits-)Feststellungsklage müssen neben dem besonderen Feststellungsinteresse (Rz. 19) sowie der Unmöglichkeit, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.5 (Teil-)Anfechtung (verbundener) Verwaltungsakte

Rz. 23 Jede einzelne Regelung der Behörde ist grundsätzlich ein selbstständiger Verwaltungsakt. In der Verwaltungspraxis werden häufig mehrere Regelungen äußerlich, etwa in einem Schriftstück, zu einem "Sammelbescheid" zusammengefasst.[1] Für die Festsetzung des Verspätungszuschlags ist in § 152 Abs. 3 AO eine derartige äußerliche Verbindung mit dem Steuerbescheid sogar gese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Notwendige Verbindung (Abs. 2)

Rz. 16 Nach § 73 Abs. 2 FGO müssen Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und einheitlichen Entscheidung verbunden werden, wenn eine Klage von jemanden erhoben ist, der wegen dieses Klagegegenstands nach § 60 Abs. 3 FGO zu einem anderen Verfahren notwendig beizuladen wäre.[1] Demnach müssen also mehrere Klagen von mehreren Klägern erhoben worden sein und über diese Rechtsstre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.2 Mehrheit von betroffenen Personen

Rz. 81 Sind mehrere Personen als Inhaltsadressaten von einem Verwaltungsakt betroffen, kann grundsätzlich jeder Inhaltsadressat selbständig klagebefugt sein. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten. Denn der aufgrund der Zusammenveranlagung erlassene Einkommensteuerbescheid ist ein zusammengefasster Steuerbescheid i. S. des § 155 Abs. 3 AO, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.2 Rechtsfolgen der objektiven Klagehäufung

Rz. 19 In prozessrechtlicher Hinsicht handelt es sich im Fall der Verbindung von Klagen i. S. des § 43 FGO dennoch um eine sog. Mehrheit von Klagen, die lediglich in einer Klageschrift äußerlich verbunden werden. Eine solche objektive Klagehäufung lässt die verschiedenen Streitgegenstände der einzelnen zusammengefassten Klagen aber unberührt. Auch die Entscheidung des FG erg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.1 Grundsatz: Adressatentheorie

Rz. 79 Neben der Darlegung der objektiven Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts muss aufgrund des Individualrechtsschutzes (Rz. 62) hinzukommen, dass der angefochtene Verwaltungsakt auch gerade den Kläger subjektiv in seinen Rechten verletzt. In seinen eigenen Rechten ist der Kläger verletzt, wenn ein dem Kläger zustehendes Recht – insbesondere die Freiheitsgrun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.2 Identität des Beklagten

Rz. 31 Die verbundenen prozessualen Ansprüche müssen sich daneben gegen denselben Beklagten i. S. der § 57 Nr. 2, § 63 FGO richten. Eine Klage gegen verschiedene Beklagte ist nur nach Maßgabe der "passiven" subjektiven Klagehäufung nach § 59 FGO zulässig.[1] Rz. 32 Sofern der Kläger seine verbundenen Klagen allerdings gegen denselben Beklagten richtet, obwohl sie gegen versch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.3 Verfahren

Rz. 73 Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens erfolgt ebenso wie deren Ablehnung durch einen Beschluss des Gerichts. Der Beschluss ist gem. § 113 Abs. 2 S. 1 FGO zu begründen und kann gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 248 Abs. 2 ZPO sowohl aufgrund einer als auch ohne mündliche Verhandlung ergehen. Zur gerichtsinternen Zuständigkeit siehe Rz. 39. Rz. 74 Gegen die Anordnung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.1 Rechtsverletzung durch Verwaltungsakt

Rz. 71 Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 2 FGO muss allerdings auch tatsächlich ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO Gegenstand des Klageverfahrens sein, denn der Kläger muss eine Rechtsverletzung durch "den" Verwaltungsakt geltend machen können.[1] Fehlt es objektiv an einem Verwaltungsakt, ist die Anfechtungsklage als unzulässig durch Prozessurtei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Tod eines Beteiligten (§ 239 ZPO)

Rz. 45 Eine Unterbrechung des Rechtsstreits tritt gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 239 Abs. 1 ZPO beim Tod eines (nicht vertretenen) Beteiligten nach Verfahrenseinleitung ein.[1] Hierdurch wird dem in die Rechtsstellung des Erblassers eintretenden Erben[2] Gelegenheit gegeben, sich über den Gegenstand und den Inhalt des Klageverfahrens zu informieren. Die Wirkungen der Verfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.3 Beispiele für Verpflichtungsklagen

Rz. 39a Mit der Verpflichtungsklage kann z. B. erreicht werden: der Erlass eines Steuerbescheids [1] oder eines Feststellungsbescheids[2]; die Anpassung der Vorauszahlungen [3]; die Zustimmung zu einer Steueranmeldung [4]; die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 EStG [5] ; der Wechsel der Veranlagungsart bei der ESt nach den §§ 26-26b EStG [6] ; die Korrektur eines Steuerbescheids ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.3 Von einer Verwaltungsbehörde festzustellen

Rz. 11 Eine Aussetzung kommt auch dann in Betracht, wenn das andere Verfahren kein anhängiger Rechtsstreit ist, sondern wenn das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses von einer Verwaltungsbehörde[1] festzustellen ist. Nach dem Wortlaut des § 74 FGO ist eine Aussetzung des Verfahrens insoweit bereits möglich, bevor das Verwaltungsverfahren anhängig ist. Insowe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist Ausdruck des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG sowie § 96 Abs. 2 FGO [1] und hat somit als spezielle Ausprägung des Rechts auf Gehör lediglich klarstellende Bedeutung.[2] Der Anspruch auf rechtliches Gehör besteht im Wesentlichen darin, dass den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten (Rz. 5) Gele...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3 Zusammenhang der prozessualen Ansprüche

Rz. 33 Die objektive Klagehäufung setzt voraus, dass mehrere prozessuale Ansprüche (Rz. 2) im Zusammenhang stehen. Hieran sind aufgrund des Normzwecks (Rz. 1) keine zu strengen Anforderungen zu stellen, so dass jeder rechtliche, tatsächliche oder wirtschaftliche Zusammenhang ausreicht. Die jeweilige Klageart ist unerheblich.[1] Daher genügt es, dass es sich um denselben, um ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.2 Anfechtung wiederholender Verwaltungsakte

Rz. 17 Wird die rechtliche Regelung eines Verwaltungsakts in einem späteren Verhalten der Finanzbehörde lediglich wiederholt, ohne dass eine erneute Entscheidung über die Sache getroffen wird, so ist diese Wiederholung kein selbstständiger Verwaltungsakt.[1] Eine Anfechtung der Wiederholung mit dem Ziel, den ersten Verwaltungsakt aufzuheben, kommt demgemäß nicht in Betracht....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.3 Kosten des Rechtsstreits bei objektiver Klagehäufung

Rz. 21 Die Kosten des Rechtsstreits bei einer objektiven Klagehäufung werden grundsätzlich auf Grundlage eines einheitlichen Gesamtstreitwerts (Rz. 23) für die verbundenen Streitgegenstände gebildet[1], so dass die objektive Klagehäufung im Hinblick auf die Gebührendegression für den Kläger kostengünstiger ist (Rz. 22). Lediglich in den Fällen, in denen die prozessualen Ansp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaften nur bei Interessenkollision

Rz. 112 § 40 Abs. 3 FGO regelt den besonderen Ausnahmefall, in dem eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Steuerberechtigte ausnahmsweise befugt ist, wegen der Steuerfestsetzung Klage zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Abgabenberechtigte wegen der von den Finanzbehörden des Bundes oder eines Landes festgesetzten oder festzusetzenden Steuern (oder Steuermessbeträgen)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.5 Stillstand der Rechtspflege (§ 245 ZPO) und Aussetzung bei abgeschnittenem Verkehr (§ 247 ZPO)

Rz. 63 Eine Unterbrechung des Verfahrens tritt nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 245 ZPO auch ein, wenn die Tätigkeit des Gerichts infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses aufhört; mithin ein geordneter Justizbetrieb auf nicht absehbare Zeit undurchführbar ist. Eine Behinderung der Beteiligten durch solche Ereignisses berechtigt zur Aussetzung des Verfahrens nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.7 Isolierte Anfechtungsklage gegen Einspruchsentscheidung

Rz. 30 Soweit eine Einspruchsentscheidung eine erstmalige Beschwer enthält, kann eine solche auch isoliert mittels einer Anfechtungsklage angefochten werden. Dies kann beispielsweise in Kindergeldfällen wegen der Kostenentscheidung nach § 77 EStG [1] oder im Zusammenhang mit einer Einspruchsentscheidung zu Lasten eines nicht am Einspruchsverfahren Beteiligten[2] in Betracht k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.1.1 Kumulative Klagehäufung

Rz. 8 Die Arten der Zusammenfassung mehrerer prozessualer Ansprüche können je nach ihrem Verhältnis zueinander unterschiedlich einzuordnen sein. Die nach dem Wortlaut der Norm unmittelbar erfasste sog. kumulative Klagehäufung liegt vor, wenn mehrere prozessuale Ansprüche gleichrangig nebeneinander geltend gemacht werden, die jeweils zum Erfolg führen sollen. Praxis-Beispiel A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

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Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

Leitsatz 1. Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach § 37b des Einkommensteuergesetzes pauschal besteuert werden kann. 2. Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen. 3....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.2 Verlustfeststellungsbescheide i. S. des § 10d EStG

Rz. 103 Soweit der Stpfl. bei einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung auf 0 EUR entgegen dem vom FA der Festsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen seine negativen Einkünfte für nicht ausgeglichen hielt, konnte dies nach bisheriger Rechtsauffassung nur im Verfahren der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags geltend gemacht werden. D. h. über eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.5 Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist

Rz. 98 Nach dem Wortlaut ist eine Verletzung in eigenen Rechten nur dann gem. § 40 Abs. 2 FGO geltend zu machen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Hieraus folgt zunächst, dass die Klagebefugnis nur durch eine anderweitige gesetzliche Regelung und daher weder von den Verfahrensbeteiligten noch durch Richterrecht ausgeweitet oder eingeschränkt werden kann.[1] Dahe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 240 ZPO)

Rz. 52 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten bewirkt nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 240 S. 1 ZPO ebenfalls eine Unterbrechung des Rechtsstreits, soweit das Verfahren die sog. Insolvenzmasse i. S. d. § 35 InsO betrifft (Rz 53). Der bloße Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zu einer Unterbrechung[1], sondern maßgeben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Trennung zuvor verbundener Verfahren (Abs. 1 S. 1 Hs. 2)

Rz. 18 Nach § 73 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FGO kann das Gericht zuvor verbundene Verfahren auch wieder trennen. Das Gericht kann insoweit die von ihm nach § 73 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FGO in einem Verfahren zusammengefassten Klagegegenstände bzw. die Verfahren unterschiedlicher Kläger wieder in getrennt zu verhandelnde und zu entscheidende Einzelverfahren auftrennen. Eine solche Trennung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 2 FGO hat die beklagte Finanzbehörde die den Streitfall betreffenden (Verwaltungs-)Akten nach Empfang der Klageschrift – von Amts wegen – im Original an das Gericht zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung zur Aktenvorlage gilt hiernach nicht für andere Behörden, auch nicht für eine beigetretene Behörde i. S. d. § 122 Abs. 2 FGO i. V. m. § 57 Nr. 3 FGO.[2] ...mehr