Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.2 Aufzeichnungspflichten

Rz. 422 Für Sonderbetriebsvermögen gelten die gleichen Gewinnermittlungs- und Aufzeichnungsgrundsätze wie für "normales" Gesamthandsvermögen (Rz. 402). Es sind deshalb Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. Fraglich ist aber, ob die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht insoweit die Personengesellschaft [1] oder den einzelnen Mitunternehmer selbst[2] trifft. Entgegen de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Neben den Erblasserschulden können den Erwerb auch die Verbindlichkeiten mindern, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden gem. § 1967 Abs. 2 BGB) und bewertungsfähig sind.[2] Grundsätzlich sind solche Verbindlichkeiten mit dem Betrag abzuziehen, den der Erwerber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern hat (sog. Korrespondenzprinzip).[3...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mitgliedsbeiträge als Zuwendungen i. S. v. § 10b EStG

Tz. 38 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zu den steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG, Anhang 10 (Spendenabzug) zählen neben den Spenden grundsätzlich auch die Mitgliedsbeiträge, die zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO (Anhang 1b) geleistet werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10). Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Empfänger...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zuwendungsbestätigung über Geldzuwendungen

Tz. 90 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Zuwendungs-/Spendenbestätigung über Geldzuwendungen muss enthalten: Name und Anschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers; Name und Anschrift des Zuwendenden/Spenders; Art der Zuwendung (Geld- oder Sachspende); Betrag der Zuwendung/Spende in Ziffern/in Buchstaben/Tag der Zuwendung/Spende; Hinweis, ob es sich um einen Verzicht auf die Erstattun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmebegriff

Tz. 66 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wie bereits ausgeführt, bestimmt sich der Einnahmebegriff nach der Art der steuerlichen Gewinnermittlung. Wird der Gewinn nicht nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG (s. Anhang 10) ermittelt, gilt das Zuflussprinzip. Die umsatzsteuerliche Behandlung, ob eine Versteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten erfolgt, ist aber ohne Bedeutung. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Steuererstattungsansprüche (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020[2] steuerverschärfend für Erwerbe nach dem 28.12.2020 (s. § 37 Abs. 18 ErbStG) [3] durch den neuen § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG festgelegt, dass die vom Erblasser herrührenden Steuererstattungsansprüche bei der Ermittlung der Bereicherung auch zu berücksichtigen sind, wenn sie ers...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliedsbeiträge

Tz. 153 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Der Nadelöhr e. V., Tannenweg 16, 36 289 Friedewald, ist wegen Förderung der Denkmalpflege nach § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO von Finanzamt durch Freistellungsbescheid vom 26.09.2018 für die Jahre 2015–2017 als steuerbegünstigte Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) anerkannt worden. Er erhebt von seinen Mitgliedern einen j...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Beispielsfälle

Tz. 121 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel 1: Ein gemeinnütziger Musikverein erzielt aus seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb I "Vereinsgaststätte" einen Gewinn (Überschuss) von 17 896 EUR. Aus einem anderen steuerpflichtigen Betrieb II werden Verluste i. H. v. 11 760 EUR erwirtschaftet. Ergebnis 1: Das Ergebnis mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / b) Beteiligungen an Personengesellschaften oder Gemeinschaften

Tz. 72 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ist eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, sind für die Beurteilung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR überschritten wird, die anteiligen (Brutto-)Einnahmen aus der Beteiligung – nicht der Gewinnanteil – maßgeblich. D.h., dem an der Personengesellschaft beteiligten Verein sind...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) stellt auf die Höhe der Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer ab. Grundlage für die Besteuerung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR im betreffenden Kalenderjahr überschritten wird, bilden die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sammelzuwendungsbestätigung

Tz. 156 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Der Verein Herzblut e. V., Herzerstr. 7, 36 251 Bad Hersfeld, wurde wegen Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, s. Anhang 1b) zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.11.2019 für die Jahre 2015–2017 vom Finanzamt als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt. Das Vereinsmitglied Heiner Herzig hat in 2020 neben seinen Mitgliedsbeitra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 115 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Ergebnis aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann zusammengerechnet werden (s. § 64 Abs. 2 AO). Es gilt hier das Saldierungsgebot aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe untereinander. Ist das Ergebnis positiv, besteht keine Gefahr für die Aberkennung als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 62 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine der wichtigsten Neuregelungen des Vereinsförderungsgesetzes war die Einführung der Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR für den Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Diese Besteuerungsfreigrenze dient der Vereinfachung der Besteuerung von gemeinnützigen, mildtätigen u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wissenschaftliche Zwecke

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Förderung der Wissenschaft und Forschung ist gemeinnützig (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Wissenschaft ist das systematische Ganze der Erkenntnis, das der Idee nach alle Gebiete der Erkenntnisse umfasst. Die Wissenschaft umfasst im Allgemeinen die Forschung und Lehre auf den Gebieten der Geistes- und Naturwissenschaften. Die Geisteswissens...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 22 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unechte Mitgliedsbeiträge bei einem steuerbegünstigten Verein führen zur Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 AO, Anhang 1b). Dient dieser den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecken (z. B. Beiträge an einen Kindergarten zur Betreuung des eigenen Kindes), können die Beitragszahlungen ggf. einem steuerbegünstigten (steuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Hat das Mitglied eines Vereins für seine geleisteten Mitgliedsbeiträge einen teilweisen oder einen vollen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung, handelt es sich insoweit um unechte Mitgliedsbeiträge (RFH vom 16.06.1942, RStBl 1942, 916; BFH vom 05.06.1953, BStBl III 1953, 212). Ob und inwieweit die Leistung eines Mitglieds einen echten od...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verluste (Fehlbeträge)

Tz. 58 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Verwendung von Mitteln der Körperschaft zum Ausgleich von Verlusten, die in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstanden sind, ist nicht zulässig (s. BFH vom 02.10.1968, BStBl II 1969, 43). Geschieht dies jedoch nur gelegentlich und wird der Ausgleich von Verlusten auf andere Wege ernsthaft versucht (z. B. durch E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausländische Zuwendungsempfänger

Tz. 62 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Begünstigt sind auch Zuwendungen an eine im EU/EWR-Ausland belegene Körperschaft, wenn diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) befreit sein würde, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde (d. h. wenn sie beschränkt bzw. unbeschränkt steuerpflichtig wäre; § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, Anhang 10). Die ausländische Zuwendungsempfänge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8 Verlustfeststellungsverfahren (§ 15 Abs. 4 S. 2 und 6 EStG)

Rz. 558 Für jeden Verlustverrechnungskreis hat nach § 15 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 und S. 7 Halbs. 2 EStG [1] eine gesonderte Verlustfeststellung stattzufinden (Rz. 516). Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der gemeinschaftlichen Einkünfte der Gesellschafter einer atypisch stillen Gesellschaft nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden der Gewinn oder Verlust ohne A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Geldzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 151 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2019 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2017 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2014–2016 erhalten. Ein Feststellungsbescheid über die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Gemischte Nutzung

Tz. 86 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden ein Wirtschaftsgut in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Vereins/Verbandes (ideeller Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) genutzt, muss zunächst geprüft werden, ob eine ausschließliche und unmittelbare Zuordnung des Wirtschaftsgutes zu einem der genannten Tätig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.8 Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

Tz. 71 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden bis zum Ende des dreijährigen Investitionszeitraums keine (ausreichend) begünstigte Investitionen getätigt, die zu einer gewinnwirksamen Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags geführt haben, sind noch nicht verbrauchte Investitionsabzugsbeträge bei der Veranlagung rückgängig zu machen, bei der der Abzug vorgenommen wurde (§ 7g Ab...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 4. Struktur

Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF Zitat "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen." Das sei regelmäßig dann anzunehmen, Zitat "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreichung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Übertragung des Messeanteils an Kongressveranstalter

Tz. 12 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Voraussetzung für eine derartige Gestaltung ist der Abschluss eines geeigneten Vertrags zwischen den Gesellschaften und dem Kongressveranstalter. In dem Vertrag sollte das Entgelt, das von der Gesellschaft für die Überlassung der Rechte gefordert wird, klar fixiert sein und in der vereinbarten Höhe auch tatsächlich fließen. Die Einnahmen bzw...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abschreibungen im Zweckbetrieb

Tz. 81 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Häufig üben steuerbegünstigte Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke in Zweckbetrieben aus. Zweckbetriebe sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b), die steuerbefreit sind, wenn sie die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der Steuerbefreiung der Zweckbetriebe, können die AfA-Betr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen müssen ihre satzungsmäßigen Zwecke grundsätzlich ausschließlich und unmittelbar verfolgen (§ 61 AO, Anhang 1b). Unterstützt eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung ohne entsprechende Satzungsregelungen die vom Ukraine-Krieg Betroffenen (wie z. B. Einkaufshilfe, soziale Betreuung etc.)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Regelungsinhalt und Systematik des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 213 Sind mehrere (natürliche oder juristische) Personen an einer einheitlichen, als gewerblich einzustufenden Einkunftsquelle in einer Weise beteiligt, dass ihnen die Einkünfte steuerlich anteilig zuzurechnen sind (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO), so sind sie Mitunternehmer. Eine solche Besteuerungssituation liegt vor, wenn eine Einkunftsquelle von einem selbst nicht ertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geselligkeit

Tz. 93 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Alle geselligen Veranstaltungen (sowohl die vereinsinternen Veranstaltungen, die der Pflege der Geselligkeit von Mitgliedern dienen und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder stärken sollen, wie auch die Veranstaltungen, die der Neuwerbung von Mitgliedern dienen – öffentliche Veranstaltungen), die gegen Entgelt (Eintrittsgelder) durch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff, Rechtsgrundlagen und Tatbestandsmerkmale

Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ergibt sich aus § 14 AO (s. Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gegeben, wenn eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit vorliegt, durch die Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schachsport

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Gemeinnützigkeit des Schachsports wurde früher nicht als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck anerkannt, weil keinerlei körperliche Ertüchtigung durch Leibesübung gegeben war. Die Frage der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist zwischenzeitlich gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (s. Anhang 1b) zu beurteilen, Schach gilt danach ausdrücklic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auslagerung von Festivitäten

Tz. 112 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Festivitäten wie gesellige Veranstaltungen, Jubiläumsfeste und dgl. sollten nach Möglichkeit ausgelagert werden, damit die Besteuerungsfreigrenze von brutto 45 000 EUR für andere Aktivitäten zur Verfügung steht. Tz. 113 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird das Recht zur Durchführung einer Festivität an einen Dritten abgegeben, sind die Einnahmen aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Keine Gewinnerzielungsabsicht

Tz. 30 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) unterscheidet sich vom Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, Anhang 7) dadurch, dass keine Gewinnerzielungsabsicht gefordert wird (s. BFH vom 18.01.1984, BStBl II 1984, 451). Werden aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dennoch Gewinne erwirtschaftet,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonderausgaben erfo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechteverpachtung

Tz. 14 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es liegen Leistungen der Vermögensverwaltung vor, die grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % unterliegen. Literatur: Märkle/Alber/Wagner, Der Verein im Zivil- und Steuerrecht, 13. Aufl., Stuttgart 2022; Entenmann/Krüger, Handbuch für die Vereinsführung (Loseblatt), Stuttgart; Koch/Scholtz, AO, 5. Aufl., Köln 1996; Hüttem...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Gestaltungsmöglichkeiten, die das Überschreiten der Besteuerungsfreigrenze verhindern

1. Verpachtung der Vereinsgaststätte Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XVI. Abfindungsansprüche des Erben bei Erwerb eines Mitgliedschaftsrechts an einer Personengesellschaft oder eines Geschäftsanteils an einer GmbH (Abs. 10)

Rz. 271 [Autor/Stand] Überträgt ein Erbe ein auf ihn von Todes wegen übergegangenes Mitgliedschaftsrecht an einer Personengesellschaft (Satz 1) oder einen Geschäftsanteil an einer GmbH (Satz 2) unverzüglich nach dem Abs. 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG). Bei der GmbH trat an die Stelle des "steuerbilanzbasierten" Stuttgarter Verfahrens (Vermögenswert s. R 98 Abs. 2 ErbStR 2003) eb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen

Tz. 50 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder die inländischen öffentlichen Dienststellen (§ 10b Abs. Satz 2 Nr. 1 EStG, Anhang 10). Dazu gehören nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sondern auch die juristischen Personen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlasserhaftung

Tz. 142 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungs-/Spendenbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG (Anhang 10). Während bis zum 31.12.2013 bereits ein leicht fahrlässiges Verhalten zur Veranlasserhaftung führen konnte, ist ab dem 01.01.2014 – wie bei der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Auswirkungen auf die Zweckbetriebe Kultur und Geselligkeit

1. Kultur Tz. 92 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Auf den Bereich der Kultur hat die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) nur insoweit Einfluss, dass der Verkauf von Speisen und Getränken einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist und der Gesetzgeber dies eindeutig in § 68 Nr. 7 AO (s. Anhang 1b) geregelt hat. Diese Tats...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nachhaltigkeit

Tz. 19 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Tatbestandsmerkmal Nachhaltigkeit ist wie Nachhaltigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG (s. Anhang 10) und § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG (s. Anhang 5) und dem GewStG auszulegen. Die Rechtsprechung des BFH hat den Begriff Nachhaltigkeit nicht eng ausgelegt, das Schrifttum ist dem im Wesentlichen gefolgt. Danach ist eine Tätigkeit (Betätigung) – ohne R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Steuerlicher Vorteil

Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ermittlung des Abzugsbetrags

Tz. 118 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ab dem 01.01.2007 wurde der Abzug von Zuwendungen vereinfacht und besser ausgestaltet. Während es bis zum 31.12.2006 verschiedene begünstigte Zwecke gab, die einen unterschiedlichen Abzug nach sich zogen, ist nun der Abzug für alle Zwecke gleich. So sind bei der Einkommensteuer Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. v. §§ ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer

1. Allgemeines Tz. 63 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) stellt auf die Höhe der Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer ab. Grundlage für die Besteuerung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR im betreffenden Kalenderjahr überschritten wird, bilden die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Zusammenfassung

Tz. 40 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für die Anerkennung von Aufwands- oder Vergütungsspenden sind folgende Punkte zu beachten (BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1584 mit Änderung vom 24.08.2016, BStBl I 2016, 992): Die Person muss – vor Beginn der zu einem Aufwand führenden Tätigkeit – einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsersatz auf der Grundlage eines Vertrages oder der S...mehr