Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufgabe in rechtsve... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Hat der Steuerpflichtige seinen Betrieb aufgegeben, dies jedoch gegenüber dem Finanzamt (FA) nicht erklärt und hat das FA die erfolgte Betriebsaufgabe auch nicht erkannt und damit die realisierten stillen Reserven nicht besteuert, ergeben sich häufig Konflikte bei der späteren Veräußerung von (ehemaligen) Betriebsgrundstücken, die durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 5. Eigentumsverhältnisse

Gehört ein Grundstück nur teilweise dem Betriebsinhaber[10], so kann es auch nur insoweit BV sein, als es dem Betriebsinhaber gehört[11]. Im Übrigen sind die obigen Ausführungen zur Nutzung des Gebäudes/Gebäudeteils zu beachten. Miteigentum: Erweitert oder errichtet der Miteigentümer mit Zustimmung der anderen Miteigentümer auf dem gemeinsamen Grundstück ein Gebäude im eigene...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / 5. Konsequenzen für Arbeitnehmer

Hat der Arbeitgeber vor Insolvenzeröffnung – und in der Regel vor dem Eingreifen von Insolvenzgeld – Lohn ausgezahlt und die LSt einbehalten, ohne diese an das FA abzuführen, muss die Finanzverwaltung ihre Forderung gem. § 42d Abs. 1 EStG als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden. Das Risiko der Nichtabführung der einbehaltenen LSt trägt der Staat,[45] weshalb die einbehal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.3 Verfahrensfragen

Rz. 10 Sind mehrere Personen an den Einkünften gem. § 24 EStG beteiligt, muss sowohl über deren Höhe und die auf die einzelnen Personen entfallenden Anteile als auch über die eine etwaige Tarifbegünstigung des § 34 EStG im Gewinnfeststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO entschieden werden.[1] Gehören Einkünfte gem. § 24 Nr. 1 und Nr. 2 EStG zu den Einkünften aus ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.1 Aufzeichnung von Betriebseinnahmen

Einnahmen sind grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen,[1] das gilt auch für Bareinnahmen. Ausnahmen gibt es bei einer Vielzahl von einzelnen Geschäften mit geringem Wert, z. B. für Einzelhändler, die Waren an unbekannte Kunden gegen Barzahlung verkaufen. Einzelheiten sind auch dem BMF-Schreiben v. 19.6.2018 zu entnehmen.[2] Auch wenn eine Verpflichtung zur Führung eines Kassenbu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.3 Spezielle Aufzeichnungspflichten

Die speziellen Aufzeichnungspflichten gelten (auch) für Einnahmen-Überschussrechner: Aufzeichnungen des Wareneingangs,[1] Aufzeichnungen des Warenausgangs,[2] Inventarverzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens,[3] besondere Aufzeichnungen über die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.[4] Hinweis Aufbewahrung von Lieferscheinen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 1.2 Steuerliche Vorschriften zur Buchführung

Nach § 140 AO hat derjenige, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Damit sind Unternehmer, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, von der Einnahmen-Überschussrechnung ausgeschlossen. Das gilt auch für Unternehmen, die nach ausländischen Vorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.4 Mangelhafte oder fehlende Unterlagen

Erfüllt der Unternehmer seine Aufzeichnungspflichten nicht oder nur unvollständig und kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen, hat sie diese insgesamt zu schätzen.[1] Unwesentliche Mängel können durch eine Zuschätzung korrigiert werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.42 Wareneinkauf

Die Bezahlung der Rechnung stellt sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Aber: § 143 Abs. 1 AO Aufzeichnung des Wareneingangs.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto

Leitsatz Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten. Normenkette § 27 Abs. 2 KStG, § 40 Abs. 2 FGO, § 166 AO, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts, war im S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.43 Zahlungsempfänger

Betriebsausgaben und andere Ausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Empfänger genau zu benennen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2 Wahl der Gewinnermittlungsmethode

Der Unternehmer kann, solange er keiner gesetzlichen Buchführungspflicht[1] unterliegt, zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung[2] und der Buchführung[3] wählen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Gewinnermittlung regelmäßig nach § 4 Abs. 1 EStG erfolgen muss,[4] wenn das Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG nicht wirksam ausgeübt wird. Das Wahlrecht wird allerdings in den Fällen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.2 Aufzeichnung von Betriebsausgaben

Betriebsausgaben können nur berücksichtigt werden, wenn sie auf Verlangen durch Vorlage von Belegen nachgewiesen werden,[1] auch wenn der Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen und -ausgaben nicht aufzeichnen muss.[2] Praxis-Tipp Belege auf Thermopapier Um die Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist zu gewährleisten, können die auf Thermopapier erhaltenen Unterlagen kopiert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.3 Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip

Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip gelten für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die dem Unternehmer kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind.[1] Diese gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen bzw. abgeflossen, wobei als "kurze Zeit" ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen gilt. Inner...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Jahressteuergesetz 2022 / 4 Wichtige Änderungen in der Abgabenordnung

4.1 Steuergeheimnis, § 31a Abs. 1 Satz 2 AO Im Zusammenhang mit auf Grund der Covid19-Pandemie zu Unrecht erlangten Leistungen aus öffentlichen Mitteln ist umstritten, ob die Finanzbehörden nach § 30 AO geschützte Daten nur den Bewilligungsstellen als Verwaltungsbehörden zwecks Rückforderung mitteilen dürfen oder auch den für die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Jahressteuergesetz 2022 / 4.2 Öffentliche Zustellung, § 122 Abs. 5 Satz 2 und Satz 4 AO

Es wird klargestellt, dass die Finanzbehörden Steuerverwaltungsakte auch durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung auf einer Internetseite der Finanzverwaltung oder in ihrem elektronischen Portal öffentlich zustellen können. Gilt ab dem Tag nach der Verkündungmehr

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Jahressteuergesetz 2022 / 4.1 Steuergeheimnis, § 31a Abs. 1 Satz 2 AO

Im Zusammenhang mit auf Grund der Covid19-Pandemie zu Unrecht erlangten Leistungen aus öffentlichen Mitteln ist umstritten, ob die Finanzbehörden nach § 30 AO geschützte Daten nur den Bewilligungsstellen als Verwaltungsbehörden zwecks Rückforderung mitteilen dürfen oder auch den für die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens zuständigen Stellen. Es wird ausdrücklich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 2. Aufhebung oder Änderung bei unrichtigen Daten (§ 175b Abs. 2 AO)

Ein Steuerbescheid oder ein diesem gleichgestellter Bescheid ist aufzuheben oder zu ändern, soweit Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen gem. § 93c AO an die Finanzbehörde übermittelt wurden und nach § 150 Abs. 7 S. 2 AO als Angaben des Steuerpflichtigen gelten, zu Ungunsten des Steuerpflichtigen unrichtig sind. Unrichtig meint unzutreffend oder unvollständig. Zu mitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / IV. Rechtserheblichkeit nachträglich übermittelter Daten (§ 175b Abs. 4 AO)

Die Aufhebung oder Änderung nach § 175b Abs. 1 und Abs. 2 AO ist nach § 175b Abs. 4 AO nicht zulässig, wenn im Rahmen einer erstmaligen Übermittlung von Daten nach § 93c Abs. 1 AO nachträglich Daten übermittelt werden, die nicht rechtserheblich sind, oder wenn bei einer nachträglichen Übermittlung korrigierter Daten nach § 93c Abs. 3 AO diese nicht rechtserheblich sind. Beach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO) – eine Gebrauchsanweisung (AO-StB 2022, Heft 12, S. 389)

Alexander v. Wedelstädt[*] § 175b AO begleitet den zunehmenden Datenaustausch von Behörden und Dritten. Da Mitteilungen Dritter keine Verwaltungsakte und daher keine Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 AO mit der Änderungsfolge des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind, bedurfte es dieser besonderen gesetzlichen Änderungsregelung. Soweit ersichtlich hat sich der BFH bisher nu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Jahressteuergesetz 2022 / 4.3 Direkter Zahlungsweg für öffentliche Leistungen, § 139b AO

wird soll eine Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer geschaffen. Hierdurch soll eine bürokratiearme und zugleich betrugssichere Möglichkeit entstehen, künftige öffentliche Leistungen (wie z.B. das Klimageld) auf Grundlage der in der IdNr-Datenbank enthaltenen Daten direkt aus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 1. Aufhebung oder Änderung bei fehlender oder unzutreffender Berücksichtigung von Daten (§ 175b Abs. 1 AO)

Ein Steuerbescheid oder ein diesem gleichgestellter Bescheid ist zugunsten wie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörde übermittelte Daten i.S.d. § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Nicht berücksichtigt sind Daten, wenn sie bei der Steuerfe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Jahressteuergesetz 2022 / 4.4 Zahlungsverjährung, §§ 229, 230 AO

Es wird eindeutig bestimmt, dass die Zahlungsverjährungsfrist des gesamten Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Fall der Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Festsetzung oder Anmeldung des Anspruchs erst mit Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, in dem die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung wirksam geworden ist. Ist ein Haftungsbescheid ohne Zahlungsaufforderung er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überprüfung von Schätzungen im gerichtlichen Verfahren (AO-StB 2022, Heft 12, S. 392)

StB Dipl.-Fw. Gerhard Bruschke, Möhnesee[*] Über § 162 AO sind die Finanzbehörden befugt, in den Fällen, in denen Sie die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, eine Schätzung der relevanten Werte durchzuführen. Neben dem klassischen Bereich der Schätzung wegen nicht eingereichter Steuererklärungen finden Schätzungen häufig im Rahmen von Betriebsprüfunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2022 (AO-StB 2022, Heft 12, S. 394)

Das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2022 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Mat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / 3. Aufhebung oder Änderung bei fehlender Einwilligung in die Datenübermittlung (§ 175b Abs. 3 AO)

Ein Steuerbescheid oder ein diesem gleichgestellter Bescheid ist zugunsten wie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aufzuheben oder zu ändern, wenn eine Einwilligung des Steuerpflichtigen zur Übermittlung von Daten i.S.d. § 93c AO, die Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung der Daten ist, fehlt. Einwilligung: Ob im Einzelfall für die Übermittlung von Daten i.S.d. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / I. Gesetzgebung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 1. Änderungs- und Berichtigungsvorschriften

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / VI. Abgrenzungen/Konkurrenzen

§ 175b AO steht in freier Konkurrenz zu den Korrekturvorschriften der § 129 AO und §§ 172 ff. AO. Während nach den §§ 129 und 173a AO eine Änderung des Steuerbescheids bei falscher Tatsachenwürdigung oder falscher Rechtsanwendung unzulässig ist, ist dies nach § 175b AO zulässig (Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 175b AO Rz. 3 [Okt. 2020]; Die übermittelten Daten stellen neue T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / II. Inhalt

§ 175b AO regelt drei Korrekturtatbestände. Ein Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern, wenn Daten i.S.d. § 93c AO, die von mitteilungspflichtigen Stellen an die Finanzbehörde übermittelt wurden, bei der Steuerfestsetzung nicht oder unzutreffend berücksichtigt wurden (§ 175b Abs. 1 AO), wenn derartige Daten, die nach § 150 Abs. 7 S. 2 AO als Angaben des Steuerpflichtigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 12. Verschiedenes

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Entziehung des Wohnu... / 2 Materiell-rechtliche Änderungen

Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Entziehung des Wohnungseigentums sind gegenüber der bisher geltenden Rechtslage im Kern weitgehend unverändert. Allerdings haben sich im Gesetzestext selbst insoweit Änderungen ergeben, als das Regelbeispiel des Zahlungsverzugs in § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG a. F. entfallen wird. Dies ist konsequent, weil im Zuge des WEMoG auch de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 6. Gemeinnützigkeit

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / V. Gemeinsame Rechtsfolgen

Aufhebung oder Änderung – kein Ermessen: Soweit der Tatbestand der jeweiligen Korrekturregelung erfüllt ist und der Steuerbescheid oder ein ihm gleichgesetzter Bescheid fehlerhaft und damit rechtswidrig ist, ist er aufzuheben oder zu ändern, und zwar punktuell, eine Gesamtaufrollung des Falles ist unzulässig (von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 175b AO Rz. 7 [Ap...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 9. Insolvenzverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Jahressteuergesetz 2022 / 8 Weitere Gesetzesänderungen

Kleinere Änderungen bzw. Änderungen mit weniger Breitenwirkung werden sollen in folgenden Gesetzen vorgenommen werden: Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Außensteuergesetz, Investmentsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, Grundsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Steueroasen-Abwehrgesetz, Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Gesetz über die Finanzverwaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überprüfung von Schätzungen... / 2. Schätzungsrahmen

Keine Straf- oder Mondschätzungen: Der Schätzungsrahmen wird in der aktuellen Fassung des § 162 AO nicht näher definiert. Allerdings sollen im Rahmen einer Schätzung alle Umstände berücksichtigt werden, die für die Schätzung von Bedeutung sind (§ 162 Abs. 1 Satz 2 AO). Damit sind sog. Straf- oder Mondschätzungen, bei denen das objektiv denkbare Ergebnis erheblich überschritt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überprüfung von Schätzungen... / 4. Verfahren

Ein Schätzungsbescheid unterliegt den allgemeinen Bestimmungen für den Erlass eines Steuerbescheides. Das bedingt letztlich auch die Verpflichtung für die Behörde, vor dem Erlass des Bescheides dem Steuerpflichtigen rechtliches Gehör zu gewähren. Stützt sich das FA auf Sachverhalte, die dem Steuerpflichtigen nicht bekannt sind, so sind ihm diese vorab mitzuteilen, um den Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 5. Feststellungsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 4. Haftung

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Änderung von Steuerbescheid... / [Ohne Titel]

Alexander v. Wedelstädt[*] § 175b AO begleitet den zunehmenden Datenaustausch von Behörden und Dritten. Da Mitteilungen Dritter keine Verwaltungsakte und daher keine Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 AO mit der Änderungsfolge des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind, bedurfte es dieser besonderen gesetzlichen Änderungsregelung. Soweit ersichtlich hat sich der BFH bisher nur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überprüfung von Schätzungen... / V. Fazit

Berechtigte Schätzungen des FA stellen im Rahmen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und gerichtlichen Rechtsmittelverfahren eine Herausforderung für die steuerliche Beratung dar. In den seltensten Fällen wird es gelingen, die festgestellten Mängel in der Buchführung oder in der Kassenführung vollständig zu entkräften. Somit bleibt eigentlich nur der Weg, das Ergebn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überprüfung von Schätzungen... / 1. Schätzungsbefugnis

Nach § 162 Abs. 2 AO gilt dies insb. dann, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine hinreichende Aufklärung zu geben vermag oder der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden können. Bei buchführungspflichtigen Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / I. Einleitung

§ 175b AO begleitet die zunehmende Vernetzung von Behörden und Dritten, die zum verstärkten Datenaustausch führt. Da Mitteilungen Dritter keine Verwaltungsakte und daher keine Grundlagenbescheide i.S.d. § 171 Abs. 10 AO mit der zwangsläufigen Änderungsfolge des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind, bedurfte es dieser besonderen gesetzlichen Änderungsregelung. Die Vorschrift schein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Entziehung des Wohnu... / 1 Grundsätze

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