Die speziellen Aufzeichnungspflichten gelten (auch) für Einnahmen-Überschussrechner:
- Aufzeichnungen des Wareneingangs,[1]
- Aufzeichnungen des Warenausgangs,[2]
- Inventarverzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und der Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens,[3]
besondere Aufzeichnungen über die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.[4]
HinweisAufbewahrung von Lieferscheinen
Lieferscheine, die nicht als Buchungsbelege benötigt werden, brauchen seit 1.1.2017 nach Versand bzw. Erhalt der Rechnung nicht mehr aufbewahrt werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen