Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 30.7.2008 – IV A 3 - S 0223/07/10002 – DOK 2008/0411043, BStBl. I 2008, 831 (Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: 1. Einleitung Der Untersuchungsgrundsatz in § 88 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Zeitlicher Horizont der Aufstellung der Hilfs- und Nebenrechnung (Satz 3)

3 Die Hilfs- und Nebenrechnung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe einer Steuererklärung erstellt sein, Rz. 2987 [Autor/Stand] Zeitlicher Horizont der Aufstellung der Hilfs- und Nebenrechnung. Nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BsGaV mus...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & 1. Wegen des besonderen Aufwands (siehe Anliegerbeiträge I – Erläuterungen Nr. 3, Rdn 39>) wird es zumindest bei Streitwerten von nicht mehr als 9.000 EUR und bei Vertretung von nur einem einzelnen Anlieger für eine anwaltliche Vertretung erforderlich sein, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Dies sollte gleich zu Beginn mit den Mandanten geklärt werden. Ferner soll...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 24. BMF, Schr. v. 6.2.2012 – IV B 6 - S 1509/07/10001 – DOK 2012/0049930, BStBl. I 2012, 241 (Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen – Beziehungen eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland –)

2 Anlagen[1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Verrechnungspreisdokumentation im Lichte der Grundfreiheiten

Rz. 48 [Autor/Stand] Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten im Allgemeinen. Eng verbunden mit der Problematik der Korrektur von Verrechnungspreisen sind die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.[2] Aus unionsrechtlicher Perspektive kommt dieser Thematik jedenfalls dann eine besondere Bedeutung zu, wenn in Bezug auf den grenzüberschreitenden Sachverhalt höhere Hürde...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. Erfüllung der Dokumentations- und Mitwirkungspflichten

Zu den allgemein erforderlichen Aufzeichnungen gehört bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen auch eine Zusammenstellung (Liste) der wesentlichen immateriellen Werte, die der Steuerpflichtige innehat und die er im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen zu Nahestehenden nutzt oder zur Nutzung überlässt (vgl. § 4 Absatz 1 Nummer 2 lit. b) Verordnung zu Art, Inhalt und U...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Voraussetzungen für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Tz. 176 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gewinn eines BgA ist für stliche Zwecke entweder durch BV-Vergleich iSd § 4 Abs 1 EStG oder durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln. Die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich ist für diejenigen BgA maßgeblich, die aufgr ges Vorschriften hierzu verpflichtet sind, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher füh...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 37 & 1. Erschließungsbeiträge sind geregelt in §§ 127 bis 135 BauGB. Die Regelung der Beiträge im Einzelnen erfolgt gemäß § 132 BauGB durch die Erschließungsbeitragssatzung, abgekürzt oft EBS genannt, der jeweiligen Gemeinde. Rz. 38 & 2. Ausbaubeiträge richten sich nach den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen der Länder, beispielsweise § 8 KAG NRW oder § 11 KAG Hess. Auch hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Anwendungsbereich der Regelung

Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 HS 2 KStG erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf stliche Nebenleistungen. Allerdings sind davon ausdrücklich nur solche Nebenleistungen erfasst, die auf St entfallen, die ihrerseits dem Abzugsverbot der Nr 2 unterliegen. Die stlichen Nebenleistungen definiert § 3 Abs 4 AO abschließend (s R 10.1 Abs 2 S 1 KStR 2022). Danach s...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 1981 [Autor/Stand] Ermittlung des Sachverhalts durch die Finanzverwaltung. Im Grundsatz ist die Finanzverwaltung nach § 88 Abs. 1 AO zur Ermittlung des "Sachverhalts" einer Arbeitnehmerentsendung von Amts wegen verpflichtet.[2] Soweit die Finanzverwaltung die näheren Umstände einer Arbeitnehmerentsendung nicht abschließend aufklären kann, wird die Finanzverwaltung eine i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Durchführung der Feststellung

Tz. 99 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Das Feststellungsverfahren wird von dem FA durchgeführt, das nach § 20 AO für die Besteuerung der Kap-Ges zuständig ist (s § 10 Abs 2 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO). Gemeint ist hier die Kap-Ges, an der die Anteile bestehen (und nicht eine Kap-Ges als AE). Feststellungsbeteiligte sind jedoch die Inhaber der stverstrickten Anteile. Die St-Erklärung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 29.9.2004 – IV B 4 - S 1300 - 296/04, BStBl. I 2004, 917 (Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute [Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes: Inhaltmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2015

Rz. 2267 [Autor/Stand] Grundlagen des § 3c Abs. 2 Satz 2 ff. EStG. Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz (ZKAnpG)[2] wurde § 3c Abs. 2 Satz 2 ff. EStG neu gefasst und um eine Regelung betreffend Wertverluste von Gesellschafterdarlehen – entsprechend der Regelung in § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG – ergänzt. So unterliegen nach § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG n.F. Gewinnminderungen aus sämt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.39.1 Ständige Vertreter (§ 39 Absatz 1 BsGaV)

418 Nach § 39 Absatz 1 BsGaV ist die BsGaV sinngemäß auch auf ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO anzuwenden (s. § 1 Absatz 5 Satz 5 AStG). Dies ist sachgerecht, da der ständige Vertreter zwar in § 13 AO gesondert geregelt wird, jedoch auch in den Anwendungsbereich der DBA fällt, da ein ständiger Vertreter i.S.d. § 13 AO im Regelfall als abhängiger Vertreter eine Betriebsstät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Gegenstand der Feststellung

Tz. 94 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Gründung einer Kap-Ges oder bei der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges, an der stverstrickte Anteile an Kap-Ges bestehen, kann gem § 10 Abs 1 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO einheitlich und gesondert festgestellt werden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Einführung eines Feststellungsverfahrens

Tz. 92 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach Bekanntwerden der BFH-Rspr zur "Infektionstheorie" (s Tz 39–41) gab es in der Besteuerungspraxis zunächst keine Möglichkeit, die rechtliche Umsetzung dieser Rspr zur Verlagerung stiller Reserven bei Kap-Erhöhungen und Gründungen von Kap-Ges und somit die Entstehung von "derivativen" oder "infizierten" einbringungsgeborenen Anteilen zeit...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. Gesellschaftsvertragliche Vereinbarung i. S. d. § 1 Absatz 4 AStG

§ 1 Absatz 4 AStG a. F. wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) inhaltlich unverändert zu § 1 Absatz 5 AStG. Die Vorschrift wurde seither wie folgt geändert: Durch das "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" (AmtshilfeRLUmsG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) wurde § 1 Absat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Wirksamkeit

Rn. 44 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob das Dienstverhältnis bürgerlich-rechtlich wirksam begründet wurde, hat – abgesehen von Vereinbarungen unter Angehörigen, s Rn 56ff – keine wesentliche Bedeutung. Maßgebend ist vielmehr die tatsächliche Gestaltung des Verhältnisses, die Verkehrsauffassung und ggf die Auffassung der beteiligten Kreise. Wie die Beteiligten das Verhältnis, in...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anzeigepflicht nach § 54 Abs 4 EStDV

Rn. 58 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG wurde die Vorschrift des § 54 Abs 4 EStDV neu eingeführt. Danach besteht eine zusätzliche Anzeigepflicht an das Wohnsitz-FA gemäß § 19 AO, das vor Beendigung der unbeschränkten StPfl für den Anteilseigner zuständig war. Mit der erweiterten Anzeigepflicht soll die Anwendung des § 6 AStG im Fall des Wegzugs des StPfl (Aufhebun...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Keine Geschäftsbeziehung bei von den VWG-Arbeitnehmerentsendung erfassten Entsendungen

Rz. 1985 [Autor/Stand] Aufzeichnungspflicht für Entsendungen. Im Grundsatz erfasst die Aufzeichnungspflicht nach § 90 Abs. 3 Satz 1 AO Geschäftsbeziehungen i.S. des § 1 Abs. 4, die ein Stpfl. zum Ausland mit nahe stehenden Personen i.S. des § 1 Abs. 2 unterhält.[2] Ausgehend von dem Wortlaut des § 1 Abs. 4 ist das Kriterium einer Geschäftsbeziehung erfüllt, falls die Entsend...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Behandlung von Treuhandverhältnissen im Steuerrecht

Rn. 60 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Treuhandverhältnisse werden steuerlich grds. nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beurteilt, d. h. maßgebend für die Besteuerung ist nicht die äußere Rechtsgestaltung, sondern sind die dieser Rechtsgestaltung zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. Wöhe, WiSt 1980, S. 217ff.). In Anwendung dieser wirtschaftlichen Betracht...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.35.1 Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (§ 35 Absatz 1 BsGaV)

386 Abschnitt 5 der BsGaV (§§ 35 bis 38 BsGaV) ist speziell auf Förderbetriebsstätten anzuwenden. § 35 Absatz 1 Satz 1 BsGaV definiert den Begriff Förderbetriebsstätte: Darunter fallen Betriebsstätten, die zur Förderung von Bodenschätzen entstehen und nach Abschluss der Fördertätigkeit enden. Jedes Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbau- bzw. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Rn. 137 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das EStG und die LStDV bestimmen den Begriff des ArbG nicht näher. § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG setzt bei seiner Umschreibung des inländischen ArbG den ArbG-Begriff als bekannt voraus. § 1 LStDV beschränkt sich darauf, den Begriff des ArbG zu nennen und einige als ArbG in Betracht kommende natürliche oder juristische Personen beispielhaft anzuf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / oo) Konzernspezifische Umlagesysteme

Rz. 2140 [Autor/Stand] Keine Escape-Regelung nach den VWG-Umlage. Die VWG-Umlage enthalten keine Escape-Regelung, die es ermöglichen würde, einem konzernspezifischen Umlageverfahren beizutreten, das in seinen einzelnen Bestimmungen – insbesondere im Hinblick auf die Kostenerfassung und -verteilung – von den VWG-Umlage abweicht oder diese Fragen nicht regelt. Dies ist deshalb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zweck des § 1

a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises

Tz. 72 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Spätere Herabsetzungen des Veräußerungspreises (zB infolge eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs oder Urt) oder der (tw) Ausfall der Kaufpreisforderung (zB wegen Erlass der Forderung oder Vermögenslosigkeit des Erwerbers) wirken auf die Bemessung des Veräußerungspreises iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG zurück. Dies gilt auch für nac...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift geht zurück auf Ziff 1 in § 8 KStG 1920, die über Ziff 2 in § 17 KStG 1925 und § 12 Nr 1 KStG 1934 Grundlage war für § 10 Nr 1 KStG 1977. Damals wurde der frühere Begriff "nabzb Ausgaben" durch den Begriff "nabzb Aufwendungen" ersetzt. Es handelt sich insoweit allerdings lediglich um eine sprachliche Modifikation ohne materiell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Aufhebung des Feststellungsverfahrens

Tz. 102a Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Durch Art 12 des SEStEG ist § 10 VO zu § 180 Abs 2 AO mit dem Tag nach der Verkündung des SEStEG (13.12.2006) aufgehoben worden. Nach der neu eingefügten Anwendungsvorschrift des § 11 S 3 VO zu § 180 Abs 2 AO ist das Feststellungsverfahren jedoch "für Anteile, bei denen hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile die St-Freiste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschaften

Rn. 50 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an einer KapGes im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten, ist die Vorschrift des § 17 EStG nur anzuwenden, wenn die PersGes nicht originär gewerblich tätig oder gewerblich geprägt ist iSd § 15 EStG. Bei vermögensverwaltenden PersGes, die nur Einkünfte aus §§ 21, 22, 23 EStG erzielen, ist daher die Kapitalbeteiligung i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / jj) Umlagevertrag und Dokumentation

Rz. 2120 [Autor/Stand] Formale Anforderungen an den Umlagevertrag. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Poolumlage und damit für den Abzug der auf inländische Poolmitglieder umgelegten Kosten als Betriebsausgabe ist der Abschluss eines Umlagevertrages zwischen den am Pool beteiligten Unternehmen.[2] Unumstritten ist, dass ein Umlagevertrag eine klare und eindeut...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (Abs. 1)

(1) 1 Für eine Betriebsstätte, die zur Förderung von Bodenschätzen entsteht und nach Abschluss der Förderung endet (Förderbetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. 2 Ein Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbauunternehmen oder ein Erdöl- oder Erdgasunternehmen. Rz. 3701 [Auto...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Historische Entwicklung

Tz. 35 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Früher war die Abziehbarkeit der Nebenleistungen umstritten. In der Lit wurde die Meinung vertreten, für eine Ausdehnung des Abzugsverbots auf die bis dahin in § 10 Nr 2 KStG nicht erwähnten Nebenleistungen sei kein Grund ersichtlich. Friedrich (BB 1975, 1242); Pinggera (BB 1978, 445); Flume (DB 1985, 9 und DB 1988, 1083); Loos (DB 1988, 20)...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.1 Erstellung der Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 Absatz 1 BsGaV)

51 Die Hilfs- und Nebenrechnung dient der steuerlichen Ergebnisberechnung der Betriebsstätte. Sie ist nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BsGaV jeweils zum Beginn des Wirtschaftsjahrs entsprechend §§ 5 bis 17 BsGaV aufzustellen. Für die Zuordnung von Dotationskapital und übrigen Passivposten enthält die BsGaV von den inländischen Regeln für die steuerliche Gewinnermittlung abweichende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Inländisches Unternehmen (Abs. 1)

(1) Für die Zwecke dieser Verordnung ist ein Unternehmen inländisch, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung im Inland befindet. Rz. 2931 [Autor/Stand] Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Nach § 2 Abs. 1 BsGaV ist ein Unternehmen für Zwecke der BsGaV als inländisch anzusehen, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung im Inland befindet. Der Begri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteile eigener steuerlicher Qualität – verfahrensrechtliche Grundsätze bei nachträglicher Kenntnis

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile an Kap-Ges unterliegen den speziellen (und daher den Bestimmungen in den Einzel-St-Ges vorrangigen) Regelungen des § 21 UmwStG hinsichtlich der St-Verstrickung und der Aufdeckung der stillen Reserven (auch s Tz 2, s Tz 63ff). Dies gilt sowohl für Anteile im BV als auch im PV. Auch für die Versteuerung des Entstri...mehr