Fördermöglichkeiten zur Ersteinführung

Für die Ersteinführung von zertifizierten Umweltmanagementsystemen wie ISO 14001 und EMAS gibt es in einigen Bundesländern unterschiedliche Fördermöglichkeiten:

  • Förderprogramme in einzelnen Bundesländern
  • Bayern und Bayern und Baden-Württemberg haben Gruppenberatungs- bzw. Konvoi-Förderprogramme
  • Saarland, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt fördern Einzelberatungsprojekte
  • Förderprogramme des Bundes
  • Kommunalrichtlinie (PtJ)[1]: Einführung von EMAS bei kommunalen Trägern
  • Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)[2], Zuschüsse zu externen Beratungskosten

Eine gute Recherchemöglichkeit zu den aktuellen Förderprogrammen für Umweltmanagementsysteme, aber auch Privilegierungen von EMAS-registrierten Organisationen bietet die Förderdatenbank EMAS unter www.emas.de/foerderdb.

Abb. 11: Screenshot der Förderbank EMAS/Umweltmanagement (Quelle: Green Company Transformation, 1. Aufl. 2022)

Privilegien durch zertifizierte Umweltmanagementsysteme

Im Umwelt- und Energierecht auf EU-, Bundes- und Länderebene profitieren insbesondere registrierte EMAS-Organisationen von Privilegien bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Verwaltungserleichterungen oder sogar Gebührenermäßigungen bei behördlichen Genehmigungsverfahren oder Verwaltungsakten.

Energieintensive Unternehmen haben Vorteile mit EMAS oder ISO 50001:

  • Spitzenausgleichbei Strom- und Energiesteuer (StromStG, EnergieStG)
  • Besondere Ausgleichsregelung (EEG)für stromkostenintensive Unternehmen, seit 2021 erweiterter Kreis
  • EMAS erfüllt die Energieauditpflicht nach EDL-G für Nicht-KMU à betrifft nicht KMU

Weitere Verwaltungserleichterungennur mit EMAS, unter anderem:

  • Anzeige- und Mitteilungspflichten in zahlreichen umweltrechtlichen Vorschriften erfüllt
  • Verlängerte Inspektionsintervalle (IED) bei bestimmten genehmigungspflichtigen Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz

Nur mit EMAS Gebührenermäßigungen(bis zu 30 %), zum Beispiel für:

  • Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Abfallrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Überwachungsgebühren
  • Verwendung/Nutzung von Grundwasser

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