Die EMAS-Umwelterklärung kann in Nachhaltigkeitsberichte integriert werden. Der EMAS-Teil muss allerdings erkennbar und vom Umweltgutachter erkenntlich geprüft sein.
- Erfolge und Leistungen für die Umwelt nach innen und außen kommunizieren
- Inhalte der Umwelterklärung sind in Anhang VII der EMAS-VO erläutert
- Beschreibung der Organisation sowie ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen
- Umweltpolitik und bedeutende Umweltaspekte
- Umweltprogramm: mit umgesetzten und neuen Zielen und Maßnahmen
- Daten über die Umweltleistung unter Berücksichtigung der EMAS-Kernindikatoren (im 3-Jahres-Vergleich)
- Benennung relevanter rechtlicher Umweltvorschriften, Nachweis über deren Einhaltung
- Name und die Zulassungsnummer des Umweltgutachters sowie Datum der Validierung
Abb. 9: Umwelterklärung erstellen (Quelle: Green Company Transformation, 1. Aufl. 2022)
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