Die EMAS-Umwelterklärung kann in Nachhaltigkeitsberichte integriert werden. Der EMAS-Teil muss allerdings erkennbar und vom Umweltgutachter erkenntlich geprüft sein.

  • Erfolge und Leistungen für die Umwelt nach innen und außen kommunizieren
  • Inhalte der Umwelterklärung sind in Anhang VII der EMAS-VO erläutert
  • Beschreibung der Organisation sowie ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen
  • Umweltpolitik und bedeutende Umweltaspekte
  • Umweltprogramm: mit umgesetzten und neuen Zielen und Maßnahmen
  • Daten über die Umweltleistung unter Berücksichtigung der EMAS-Kernindikatoren (im 3-Jahres-Vergleich)
  • Benennung relevanter rechtlicher Umweltvorschriften, Nachweis über deren Einhaltung
  • Name und die Zulassungsnummer des Umweltgutachters sowie Datum der Validierung

Abb. 9: Umwelterklärung erstellen (Quelle: Green Company Transformation, 1. Aufl. 2022)

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