Um Greenwashing weitgehend zu vermeiden, sollten die Analysen zum Product Carbon Footprint einer Verifizierung unterzogen werden, die idealerweise durch dritte Parteien durchgeführt wird.[1] Diese stellen in einem Begutachtungs- und Auditierungsprozess sicher, dass die ermittelten Werte korrekt und daraus abgeleitete Umweltinformationen und "Werbe-Claims" verlässlich sind. Die Verifizierungsorganisationen werden durch Prüfung von Dokumenten und Vor-Ort-Begehungen folgende Aspekte prüfen:

  • Methodischer Ansatz (d. h. Vorgehen entsprechend der relevanten Normen wie ISO 14067 oder GHG-Protocol, Anwendung von Branchenstandards bzw. Produktkategorieregeln (PCRs)
  • Lebenswegabschnitte, Bilanzgrenzen und Plausibilität der Abschneidekriterien
  • Beschreibung relevanter THG-Quellen
  • Prozesse der Datenerhebung und Qualität der verwendeten generischen Werte, Datenmanagementsystem, Plausibilität der angewendeten Verfahren bei der Umlage von Gesamtenergieverbräuche auf Lose und Produkteinheiten
  • Gültigkeit und Aktualität der verwendeten Emissionsfaktoren
  • Umgang und Bilanzierung bei der Verwendung von erneuerbaren Energien, bei Kohlenstoffspeicherung durch Veränderung von Landnutzungsformen oder durch Speicherung im Produkt selbst (z. B. Pflanzenkohle im Beton, Biokunststoffe, usw.)

Für die Prüfung von PCF-Studien und anderen Umweltinformationen sind ebenfalls mehrere Normen einschlägig. Hierzu zählen die DIN EN ISO 14065 und DIN EN ISO 14066 mit Anforderungen an die verifizierenden Stellen und die Kompetenzbedarfe sowie die DIN EN ISO 14064-3 mit einer konkreten Anleitung und Anforderungen an die Validierung und Verifizierung von Erklärungen über Treibhausgase. Bei den Verifizierungen wird in 2 unterschiedliche Grade unterschieden:

  • Reasonable Assurance (ausreichender Grad an Sicherheit): Durch umfangreiche Tiefenprüfungen und Vor-Ort-Begehungen soll ein hoher Grad an Sicherheit für die Richtigkeit der Angaben im PCF-Bericht erreicht werden.
  • Limited Assurance (eingeschränkter Grad an Sicherheit): Hier ist der Prüfaufwand geringer, da weniger Tätigkeiten zur Erfassung von Nachweisen durchgeführt werden. Bei diesem Verfahren wird unter der Annahme gearbeitet, dass die Kontrollumgebung in der Organisation als zuverlässig eingeschätzt werden können, etwa weil bereits andere Managementsysteme (z. B. Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001) zertifiziert sind. Es muss auch bei diesem vereinfachten Ansatz und Testaterstellung gewährleistet werden, dass keine Auffälligkeiten bekannt geworden sind, die Anlass zum Zweifel an der Richtigkeit der THG-Erklärungen geben könnten. Trotzdem ist das Risiko für falsche Darstellungen etwas höher, da keine umfangreichen Tiefenprüfungen bei den Originaldaten durchgeführt werden.
[1] Bei Umweltproduktdeklarationen und Ökobilanzen sind auch interne Verifizierungen möglich, was bei kleineren Organisationen einen sinnvollen Weg darstellt. Es muss dabei allerdings eine gewissen Unabhängigkeit und das strikte Befolgen von Verifizierungsanforderungen sichergestellt werden.

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