"CO2-kompensiert" beschreibt die Finanzierung von Projekten zur Minderung von Treibhausgasen (z. B. anerkannte Klimaschutzprojekte), die nicht mit dem betreffenden Produkt in Verbindung stehen. Anders als der Begriff vermuten lässt, beinhaltet er neben CO2 auch alle anderen Treibhausgase. Man spricht an dieser Stelle von CO2-Äquivalenten (kurz: CO2e). Aufgrund der besseren Lesbarkeit und dem breiteren Verständnis, beschränkt man sich auf CO2-kompensiert.[1]

 
Empfehlung zur Anwendung bedingt

Dieser Begriff eignet sich bedingt für die Produktkommunikation und sollte nur in Verbindung mit einem Nachweis genutzt werden.

Diese Aussage darf nur getroffen werden, wenn sie anhand eines anerkannten Zertifikats (inkl. Verweis zum Nachlesen) belegt werden kann. Im Unterschied zu "klimaneutral" vermittelt die Verwendung von "nachträglich CO2-kompensiert", "klimaneutral gestellt" und "klimakompensiert" mehr Klarheit gegenüber den Endkonsument:innen. Dennoch sollte nur dann damit geworben werden, wenn durch Produkt- und Prozessoptimierungen eine Emissionsreduktion erzielt wurde. Eine Herausforderung besteht darin, dass Kund:innen denken könnten, ein Produkt wäre durch die Kompensation in dessen Umweltwirkung nicht mehr kritisch zu hinterfragen. Es ist genau zu benennen, was klimaneutral gestellt wird, z. B. Produkt, Verpackung, Produktion, Transport.

 
Praxis-Beispiel

Anwendungsbeispiel

"Produkt nachträglich CO2-kompensiert/klimaneutral gestellt durch (QR-Code oder URL mit Verweis)"

Weiterführende Inhalte finden Sie im Sustainable Product Claims 2.0 Leitfaden.

[1] Vgl. Umweltbundesamt "Freiwillige CO2-Kompensation"; The Consumer Goods Forum (2017) "Consumer Communications Glossary"

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