Um zu gewährleisten, dass Hinweise auf potenzielle Verstöße entlang der Wertschöpfungskette das Unternehmen auch erreichen, müssen Unternehmen zukünftig umfangreiche Dokumentationspflichten (§ 10) einhalten sowie einen niedrigschwelligen Beschwerdemechanismus (§ 8) einrichten. Die Dokumentationspflichten umfassen einen jährlichen, öffentlich zugänglichen Bericht über identifizierte Risiken, eingeleitete Abhilfemaßnahmen sowie eine Bewertung ihrer Wirksamkeit und Auswirkungen auf zukünftige Geschäftsprozesse (§ 10 Abs. 1). Dieser Bericht muss spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres kostenlos auf der Unternehmenswebsite zur Verfügung gestellt und über einen Zeitraum von sieben Jahren aufbewahrt (§ 10 Abs. 2) sowie der BAFA vorgelegt werden (§ 12). Die Berichtspflicht über die Einhaltung des Lieferkettengesetzes kann mit der CSR-Berichtspflicht verknüpft werden.

Das Lieferkettengesetz fordert Unternehmen zudem zur Einrichtung eines Beschwerdemechanismus auf. Dieser soll einfach zugänglich und dabei vertraulich sowie datenschutzkonform sein, um es sowohl dritten Personen als auch Personen, die durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit selbst Teil der Sorgfaltspflichtverletzung sind, zu ermöglichen, Hinweise auf Risiken oder Verletzungen in der Lieferkette abzugeben (§ 8 Abs. 4). Der Eingang des Hinweises ist den Hinweisgebern zu bestätigen (§ 8 Abs. 1). Unternehmen sind verpflichtet, einen wirkungsvollen Beschwerdemechanismus einzurichten und ihn regelmäßig auf seine Wirksamkeit zu prüfen (§ 8 Abs. 5). Hinweisgeber können auch direkt bei der BAFA Beschwerde einreichen oder sich von in Deutschland ansässigen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften vor Gericht vertreten lassen. Sollte die BAFA einem begründeten Verdacht nachgehen und bei der Prüfung der Berichte Versäumnisse oder Verstöße feststellen, kann dies abhängig von der Schwere des Vergehens und der Größe des Unternehmens empfindliche Geldstrafen von bis zu 2 % des jährlichen Umsatzes sowie einen Teilnahmeausschluss an öffentlichen Ausschreibungen nach sich ziehen.[1]

[1] Vgl. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2022)

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