Für die Nahwärmeversorgung wurde im Eigenbetrieb Gemeindewerke eine eigene Betriebssparte eingerichtet. Der Anschluss an die Nahwärmeversorgung werden auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im Rahmen einer "Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung in Ottersweier" geregelt und die Gebühren können entsprechend einer "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Nahwärmeversorgung (Wärmegebührensatzung)" erhoben werden. Dies bedeutet, die Nahwärmeversorgung unterliegt einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsplanung, Rechnungslegung und Gebührenkalkulation sowie einer entsprechenden Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Durch die Analogie zur Abwasserentsorgung und Wasserversorgung ist dieses System den Bürgern bereits bekannt und die Preisgestaltung transparent nachvollziehbar. Die Gebühren werden im 2-Jahres-Rhythmus in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat beschlossen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge