Die Energiewende von fossilen Energieträgern auf eine nachhaltige Energieversorgung mittels erneuerbarer Energien ist zentral für eine sichere, umweltverträgliche und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft. Daher sieht sich die Gemeinde Ottersweier als Kommune dazu verpflichtet den Ausbau von erneuerbaren Energien auf verschiedenen Handlungsebenen voranzutreiben. Neben der Windkraft beinhaltet dies insbesondere den Ausbau von Photovoltaik. Der jährliche Gesamt-Strombedarf in der Gemeinde Ottersweier liegt laut Klimaschutzkonzept bei rund 34.500 MWh. Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollen bis 2030 80 % des Stroms regenerativ erzeugt werden. Bisher werden in Ottersweier rund 30 % des Strombedarfs regenerativ erzeugt, somit müssen mindestens 18.000 MWh/a Strom zusätzlich regenerativ produziert werden. Gleichzeitig sollte man berücksichtigen, dass auch der Strombedarf durch verschiedene Entwicklungen in der Digitalisierung, E-Mobilität und Wärmeerzeugung bis 2030 weiter ansteigt.

Um den Strombedarf in Ottersweier mittels Photovoltaik zu decken, sieht die Gemeinde sowohl Handlungsoptionen auf privaten Dachflächen aber auch von Seiten der Kommune durch eigene Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Dach- und Freiflächen:

7.1 Erschließung kommunaler Dachflächen

Für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen hat die Gemeinde eine vollumfängliche Potenzialanalyse der vorhandenen Flächen auf kommunalen Gebäuden durchgeführt. Insgesamt besitzt die Gemeinde aktuell 8 Dachflächen-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 390 kWp.

Die Installation von Photovoltaikanlagen soll sukzessive weitergeführt werden, so sind aktuell auf 2 weiteren Gebäuden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von > 100 kWp geplant.

Bei der Auswahl von Dachflächen auf kommunalen Liegenschaften sollten vor allem folgende Kriterien beachtet werden:

  • kein Sanierungsbedarf am Dach: Das Dach sollte die nächsten 20 bis 30 Jahre ohne grundhafte Sanierung die notwendigen Funktionen erfüllen.
  • Nutzung des erzeugten Stroms: Aufgrund des EEG 2023 ist zu prüfen, ob eine Eigenverbrauchs- oder Volleinspeiser-Anlage konfiguriert wird. Bei einem geringen Eigenverbrauch, was in bestimmten kommunalen Gebäuden durchaus der Fall sein kann, ist es ggf. wirtschaftlicher, aufgrund der höheren Vergütung den erzeugten Strom vollständig in das öffentliche Netz einzuspeisen. Aus wirtschaftlichen Gründen sind vor allem die Gebäude für die Installation einer PV-Anlage interessant und zu priorisieren, deren Stromerzeugung zu einem sehr hohen Anteil ortsnah verwendet werden kann.
  • Statik Dachfläche: Die Statik des Daches sollte bereits frühzeitig in die Prüfung mit einbezogen werden.
  • Netzanschlusssituation: Mit dem Stromnetzbetreiber sollte frühzeitig die Netzanschlusssituation abgeklärt werden.
  • Stromspeicher: Die Speicherung von Energie ist eine der wesentlichen Herausforderungen der Energiewende. Die Kommune sollte hier auch eine Vorbildfunktion einnehmen und Stromspeicher nutzen, soweit es wirtschaftlich darstellbar ist. Hierzu ist es wichtig, die Stromverbräuche und Lastgänge zu kennen. Auch in Zeiten, in denen Gebäude nicht genutzt werden, sind Stromverbräuche zu verzeichnen (Heizung, Heizungspumpen, Notstrombeleuchtung etc.) Wenn diese Verbräuche bekannt sind, kann eine Auslegung eines Stromspeichers erfolgen. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Stromspeicher mit überschaubarem finanziellen Aufwand notstromfähig gemacht wird. Gerade für öffentlichen Gebäude sollte dieser Aspekt geprüft werden.
  • Denkmalschutz: Unter anderem ist auch eine Anlage auf dem Rathaus der Gemeinde geplant, welches unter Denkmalschutz steht. Hier ist die Gemeinde aufgrund von Lockerungen im Denkmalschutz in Kontakt mit der zuständigen Fachbehörde.
 
Praxis-Tipp

Auf den Eigenverbrauch achten

Es sollte frühzeitig geklärt werden, ob die PV-Anlagen auf Dächern der Gemeinde durch diese selbst gebaut und finanziert werden oder andere Betreibermodelle gewählt werden sollen. Bei der Umsetzung sollte der Fokus auf die Dächer gerichtet werden, bei deren der erzeugte Strom zu einem hohen Anteil direkt im Gebäude verwendet wird. Zusätzlich sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Ergänzung der Anlage durch einen Stromspeicher zur Steigerung des Eigenverbrauchs sinnvoll ist.

7.2 Installation von Freiflächen-PV-Anlagen

Neben der Erschließung kommunaler Dachflächen hat die Gemeinde Ottersweier 2021 die erste eigene Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Autobahn A5 in Betrieb genommen. Auch hier strebt die Gemeinde an, weitere Flächen mit PV-Modulen zu belegen.

Abb. 2: Die PV-Anlage der Gemeinde Ottersweier an der Autobahn A5

Für die Potenzialanalyse weiterer Photovoltaikstandorte werden folgende Kriterien betrachtet:

  • Anschlusssituation an das Stromnetz: Der Anschluss an das Mittelspannungsnetz muss technisch und wirtschaftlich möglich sein. Hierzu erfolgte eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
  • Grundstücke in Gemeindeeigentum
  • Eingriff für Landwirtschaft ist verträglich bzw. eine weitere landwirtschaftliche Nutzung ist möglich. Gespräche mit Landwirten zum Thema Agri-PV müssen geführt we...

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