Um die Zielerreichung im Rahmen der Strategie nachverfolgen zu können, sollte ein belastbares Reporting für die wichtigsten Kennzahlen aufgesetzt werden. Dieses sollte zumindest mittelfristig in Qualität und Regelmäßigkeit an das Finanzreporting anschließen. Nur wenn Nachhaltigkeitskennzahlen mit gleicher Relevanz verfolgt werden, kann die Strategie auch erfolgreich umgesetzt und die Zielerreichung nachgehalten werden. Hier lohnt sich der Abgleich mit den regulatorischen Anforderungen an die zu berichtenden Kennzahlen (siehe CSRD), da die Schnittmenge zu den für die Strategie relevanten Kennzahlen groß sein sollte.

Wie bereits aufgeführt, werden mit Inkrafttreten der CSRD viele Unternehmen berichtspflichtig. Um einen entsprechenden Nachhaltigkeitsbericht aufzusetzen, wird im ersten Schritt – ähnlich wie beim Aufsetzen einer Nachhaltigkeitsstrategie – eine Materialitätsanalyse durchgeführt. Im Kontext Nachhaltigkeitsberichterstattung war die Materialitätsanalyse lange freiwillig und es gab keinen fest vorgeschriebenen formalen Ansatz. Im Rahmen der neuen Reportinganforderungen ist die Materialitätsanalyse verpflichtend, wobei nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit deutlich mehr Themen als wesentlich erachtet werden als es vorher der Fall war – sowohl hinsichtlich der Chancen und Risiken, die Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Lage des Unternehmens oder auch die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells haben (Financial Materiality, Outside-In) als auch hinsichtlich der tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen, die ihre Geschäftstätigkeit auf unterschiedliche Nachhaltigkeitsthemen hat (Impact Materiality, Inside-Out).

Analog der Materialitätsanalyse für die Nachhaltigkeitsstrategie wäre zunächst eine Bewertungslogik festzulegen sowie generelle interne und externe Nachhaltigkeitsthemen zu ermitteln. Als Grundlage für die potenziell wesentlichen Themen können zum Beispiel die im Standard ESRS 1 aufgeführten Beispiele genutzt werden. Diese sollten noch durch weitere, unternehmensspezifische Themen (z. B. über eine Benchmarkinganalyse) ergänzt werden. Die erstellte Liste an potenziell wesentlichen Themen bildet dann wieder die Basis für die Befragung aller festgelegten internen und externen Stakeholder. Im nächsten Schritt könnte dann (nicht explizit über die CSRD vorgeschrieben) der Austausch mit den unterschiedlichen Stakeholdern hinsichtlich der festgelegten Nachhaltigkeitsthemen und anschließend die Einordnung der Nachhaltigkeitsthemen in die Wesentlichkeitsmatrix stattfinden. Das Feld, in dem die Bedeutung einer oder beider Gruppen hoch ist, zeigt die wesentlichen Themen, zu denen das Unternehmen berichten sollte.

Beispielhafte Darstellung einer ausgefüllten Materialitätsmatrix

Abb. 2: Das Feld, in dem die Bedeutung der Auswirkungen auf Markt, Mensch und Umwelt sowie Chancen und Risiken für die Geschäftstätigkeit am höchsten eingeschätzt werden, zeigt die wesentlichen Themen, zu denen das Unternehmen berichten sollte.

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