Die grundlegenden Anforderungen an ein Unternehmen basieren vor allem auf dem regulatorischen Rahmen. Wichtig ist, genau zu verstehen, welche ESG-Regulatorik auf das Unternehmen zutrifft, bspw. in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Von dem LkSG sind ab 2023 Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern im Inland betroffen. Berichtspflichtig nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz waren bisher große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern von öffentlichem Interesse (gelistete Firmen, Banken und Versicherungen). Die CSRD erweitert den Kreis auf gelistete Unternehmen und Unternehmen, wenn sie 2 der 3 Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR, Nettoerlöse von mehr als 40 Mio. EUR oder mehr als 250 Mitarbeiter.

Hiermit fallen ca. 15.000 weitere Unternehmen unter die Berichtspflicht.

Weitere neue regulatorische Anforderungen werden sich in den nächsten Jahren u. a. auch über die Green Claims Directive (zur Bekämpfung von Greenwashing und Schutz der Verbraucher), die EU-Verpackungsrichtlinie (zur Verringerung des Ressourcenverbrauchs und der Verpackungsabfälle) oder die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung ergeben.

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