Die Beschäftigten sind nach dem ArbSchG verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Damit korrespondiert die Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Außerdem müssen die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind (§ 15 Abs. 1 ArbSchG). Außerdem müssen sie insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden (§ 15 Abs. 2 ArbSchG).

 
Achtung

Kündigung bei Verstößen möglich

Verstößt ein Arbeitnehmer beharrlich gegen die der Vermeidung von Arbeitsunfällen dienenden Sicherheitsbestimmungen des Betriebs, kann dies den Ausspruch einer Kündigung rechtfertigen. In der Regel sind zuvor aber eine oder – je nach den Einzelfallumständen – mehrere Abmahnungen erforderlich (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.3.2009, 6 Sa 725/08).

Der – mindestens grob fahrlässige – Verstoß eines Berufskraftfahrers gegen das absolute Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten ist auch ohne vorangegangene Abmahnung geeignet, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen (LAG Köln, Urteil v. 18.3.2008, 7 Sa 1369/07)[1].

Auch die Weigerung, persönliche Schutzausrüstung (z. B. Sicherheitsschuhe) zu tragen, kann nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass die Anordnung zum Tragen der Schutzausrüstung billigem Ermessen entsprach (LAG Köln, Urteil v. 12.12.2008, 11 Sa 777/08).

[1] Ebenso ArbG Krefeld, Urteil v. 20.1.2011, 1 Ca 2401/10 für den Verstoß eines Auslieferungsfahrers für Flüssigsauerstoff gegen ein mehrfach ausdrücklich mit ihm vereinbartes absolutes Rauchverbot.

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