Formulierungsvorschlag – Ausbaumaßnahmen
[Umweltfreundliche und nutzerorientierte Materialien und Ausstattungen]
Soweit die Parteien bauliche Veränderungen im Gebäude vornehmen, verpflichten [berücksichtigen] sie sich zur [die] Verwendung von umweltfreundlichen, ressourcenschonenden, gesundheitsfördernden sowie nutzerorientierten Ausbaumaterialien und Ausstattungen. Darüber hinaus sind die in § X (Energie), § X (Wasser), § X (Abfall und Recycling), § X (Beschaffung und Bewirtschaftung), § X (Biodiversität), § X (Gesundheit und Wohlbefinden), § X (Gebäudezertifizierungen) sowie § X (Nachweisführung) festgelegten Vorgaben [nach besten Kräften] zu erfüllen [berücksichtigen]. Die in dieser und in § X (Energie), § X (Wasser), § X (Abfall und Recycling), § X (Beschaffung und Bewirtschaftung), § X (Biodiversität), § X (Gesundheit und Wohlbefinden), § X (Gebäudezertifizierungen) sowie § X (Nachweisführung) festgelegten Zielsetzungen werden an die auszuführenden Dienstleister kommuniziert.[1]
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